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Zivilrecht

Definitionen

Im Schuldrecht AT sind präzise Definitionen zentral: Sie klären Grundbegriffe wie Anspruch, Angebot (tatsächlich/wörtlich, §§ 294, 295 BGB), Erfüllung (§ 362 Abs. 1), Erfüllungsgehilfe (§ 278), Verschulden, Dauerschuldverhältnis (§ 314 Abs. 1), digitale Produkte (§ 327 BGB) und Äquivalenz- vs. Integritätsinteresse. Examensrelevant: Drittschadensliquidation, Auswahlverschulden (§ 278 BGB), Eigentumsvorbehalt (§§ 929 S. 1, 158, 185, 398), Globalzession (§ 398 BGB), Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 14 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Aktienrecht – Vertrauen mit Nebenwirkungen

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Aktienrechts mit Schwerpunkt auf den Vertrauensgrundsatz und dessen Nebenwirkungen. Relevante Regelungen zur Aktiengesellschaft werden praxisnah geprüft. Die Aufgaben zielen auf eine vertiefte Anwendung gesellschaftsrechtlicher Grundsätze im Schwerpunktbereich.

Christopher Weißenberg· JuS 2026, 530· 240 Min Bearbeitung
AktiengesellschaftGrundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionen
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schwierigkeiten mit Anleihen und Darlehen

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Anleihen und Darlehen. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen und Probleme rund um Darlehensverträge, insbesondere bei komplexen Wertpapieren wie Anleihen. Ziel ist die Analyse und Lösung von typischen Prüfungsfragen im Examensniveau.

Professor Dr. Lutz Haertlein· JuS 2026, 59· 300 Min Bearbeitung
Darlehensvertrag, §§ 488ff. BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Geldbriefkasten(?)

Die Klausur behandelt die Erfüllung einer Geldschuld aus einem Darlehensvertrag und erörtert u.a., ob bei Einwurf von Bargeld in einen Briefkasten die Schuld erlischt oder das Risiko des Geldverlusts beim Schuldner verbleibt. Auch wird geprüft, ob die Gläubigerin einen Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen kann. Im Kern werden die Voraussetzungen von § 270 I BGB, § 362 I BGB sowie die Verzugshaftung geprüft.

· JURA 2025, 2081
Entstehung von Schuldverhältnissen Erlöschen des SchuldverhältnissesVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Ein Bankprodukt für Wertpapiergeschäfte unter Nutzung von Kontoabstraktion«

Die Klausur behandelt die Einführung eines Bankprodukts für elektronische Inhaberschuldverschreibungen unter Einsatz der Blockchain-Technologie und der sogenannten Kontoabstraktion. Im Fokus stehen zivilrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen, insbesondere rund um das eWpG, die MiCAR- und DORA-Verordnungen sowie die Formulierung von AGB für die Bank. Es wird praxisnah eine rechtliche Beratung für die Strukturierung von Krypto-Wertpapierregistern, Emission und Handel elektronischer Wertpapiere gefordert.

· JURA 2025, 2072
Grundlagen des EuroparechtsAGB+3 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften

Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Lennart Nicolai· JuS 2025, 665
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionenHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Stiftungsrecht – Die Tikwa-Stiftung

Die Klausur thematisiert zentrale Aspekte des Stiftungsrechts. Schwerpunkte sind dabei die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Geschäftsführers (§ 12 V 1 ThürStiftG, grobe Pflichtverletzung, § 83c BGB und Übermaßfrüchte), die Frage nach einer möglichen Heilung durch hoheitliche Anerkennung beziehungsweise der Anwendung einer Analogie sowie die Gestaltungsgrenzen des § 83c I, II BGB (Erhaltungsgrundsatz, Grenzen der Auslegung und Rechtsfortbildung). Die Aufgabenstellung fordert von den Prüflingen eine vertiefte juristische Analyse und argumentatives Verständnis im Umgang mit stiftungsrechtlichen Problemstellungen. Behandelt werden insbesondere mögliche Pflichtverletzungen und deren rechtliche Folgen sowie die Grenzen der Gestaltung im Stiftungsrecht.

Benjamin Beyer· JuS 2025, 343
Gesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteFormfreiheit und GrenzenDefinitionen+2 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Studentenbude als Paketannahmestelle

Die Examensklausur behandelt zentrale Probleme des Allgemeinen Schuldrechts, insbesondere die Vertragsgestaltung als Paketannahmestelle, Haftungsausschlüsse und die Anwendung von AGB. Schwerpunkte sind außerdem die Stellvertretung sowie die Auslegung von Willenserklärungen. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs ist das Internationale Privatrecht relevant.

· JURA 2024, 2177· 300 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen StellvertretungAuslegung der Willenserklärung+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT – Chaos in der Waschanlage

Die Klausur behandelt Grundfragen des Schuldrechts AT anhand eines Falles rund um eine Waschanlage. Im Mittelpunkt stehen die Entstehung von Schuldverhältnissen, Probleme der Leistungsstörungen – insbesondere Unmöglichkeit und Schadensersatzansprüche – sowie typische Anfängerprobleme in diesem Themenkreis.

Jonas Stabel· JuS 2024, 748· 120 Min Bearbeitung
Entstehung von Schuldverhältnissen Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.

Simon Püschel· JuS 2024, 590· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Personengesellschaftsrecht - Ein Café im Alten Land

Die Klausur behandelt wesentliche Fragen des Personengesellschaftsrechts, insbesondere zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Sie setzt sich mit aktuellen Aspekten nach der MoPeG-Reform auseinander und verlangt die Abgrenzung verschiedener Gesellschaftsformen. Der praktische Bezug erfolgt anhand einer Fallstudie rund um den Betrieb eines Cafés.

Dr. Sophie Burchardi, Robert Lamersdorf· JuS 2024, 139· 120 Min Bearbeitung
Gesellschaft bürgerlichen RechtsOffene HandelsgesellschaftGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.

Köhl, Willms· JuS 2023, 931
Charakteristik und AbgrenzungGrundlagen des KaufvertragsDie Leistungskondiktion+2 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe

In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.

Mohr, Meier· JuS 2023, 341
LeasingUmfang des BereicherungsanspruchsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Ärger mit dem Autopiloten

Die Klausur behandelt zunächst die Abgrenzung von Verträgen über Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a III BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die Bestimmung des Mangels eines digitalen Produkts und den Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei zeitweiliger Unmöglichkeit nach § 327l II BGB, einschließlich Fristsetzungserfordernis und Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag. Zudem wird der Paketvertrag und die Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung thematisiert. Die Aufgaben setzen sich mit aktuellen Herausforderungen des digitalen Vertragsrechts auseinander.

Mäsch, Edinger, Hagena· JuS 2023, 335
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelNacherfüllung +3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der getunte Tesla

Der Fall behandelt den Kauf eines Elektroautos (Tesla) mit mangelhafter Reichweite und den späteren Einbau eines Zusatzakkus durch den Händler, der ebenfalls Fehler aufweist und zum Schaden führt. Zu prüfen sind die Ansprüche des Käufers auf Rückabwicklung, Schadensersatz und Kostenerstattung sowie eventuelle Ansprüche des Händlers gegen den Hersteller.

Michael Denga· JURA 2020, 1352
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+4 weitere
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Definitionen in der Jurafuchs-Lernapp

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