Begünstigung (§ 257 StGB)
Die Begünstigung (§ 257 StGB) sanktioniert die nachträgliche Hilfe zur Sicherung der durch eine rechtswidrige Vortat erlangten Vorteile. Zentral sind das Erfordernis einer vollendeten Vortat und die Vorteilssicherungsabsicht des Hilfeleistenden. Examensklassiker sind die Abgrenzung zur sukzessiven Beihilfe, Vorteile der Tat, Hilfeleisten durch Unterlassen, Garantenstellungen und der Strafausschließungsgrund des § 257 III StGB.
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Klausuren zum Thema
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?
Die Klausur behandelt verschiedene Vermögensdelikte, insbesondere die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug. Im Mittelpunkt stehen der Darlehenserhalt durch Täuschung sowie der Preisetikettentausch und das unbemerkte Entwenden eines Schals in einem Modekaufhaus. Ebenfalls werden die nachfolgenden Transaktionen des Schals und deren strafrechtliche Relevanz geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu
Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.
Die missglückte Hauptverhandlung
Die Klausur behandelt typische Verfahrens- und Sachrügen im Rahmen einer strafprozessualen Revision unter besonderer Berücksichtigung des richtigen Umgangs mit Verfahrensfehlern (etwa Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO oder Besetzungseinwand wegen Mutterschutz) sowie materiell-rechtlich insbesondere Vermögens- und Eigentumsdelikte (Raub u.a.). Schwerpunkt ist die Analyse fehlerhafter Verfahrensgestaltung und deren Auswirkungen auf den Bestand eines Urteils.
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte, darunter Diebstahl in einem Kaufhaus, Urkundenunterdrückung hinsichtlich der Preisschilder, Brandstiftungsdelikte durch das Anzünden eines Versicherungsbüros sowie Aussagedelikte bei der Anstiftung eines Zeugen zum Falscheid. Zusätzlich wird ein strafprozessualer Aspekt zur Beweisverwertung bei einer fehlerhaft angeordneten Durchsuchung beleuchtet. Die Prüfung erstreckt sich auf das Verhalten mehrerer Beteiligter und ihre Strafbarkeit nach dem StGB.
Examensklausur: Ein guter Tropfen
Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.
Schmerzliche Trennung
Die strafrechtliche Urteilsklausur 'Schmerzliche Trennung' befasst sich mit einer gemeinschaftlich begangenen Tat zweier Beschuldigter, die im Rahmen eines Wohnungseinbruchs mittels Gewalt und Drohungen eine bewegliche Sache entwendeten und anschließend eine weitere vermögensrelevante Handlung durch Nötigung erreichten. Die Sachverhaltsanalyse konzentriert sich auf Raub, räuberische Erpressung und Körperverletzung im Zusammenspiel mit Täterschaft und rechtlichen Zusammenhängen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts.
Der Deal mit dem Parkplatz
Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.
Die Revision der Nebenklage
Die Klausur befasst sich mit der Revision eines Nebenklägers im Strafprozess nach einem Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge. Thematisiert werden die gerichtliche Besetzung als Schwurgericht, die Zulässigkeit und Begründetheit der Nebenklagerevision, denkbare Verfahrensfehler (u.a. kein Schlussvortrag für den Nebenkläger) sowie die Beschwer bei Verfahrensverstößen zuungunsten des Prozessgegners. Im materiellen Recht steht insbesondere das Brandstiftungsdelikt mit Todesfolge im Mittelpunkt.
Original-Examensklausur: "Ein flüchtiger Bekannter
Die Klausur behandelt die Revision des Angeklagten gegen ein amtsgerichtliches Urteil, insbesondere die Prüfung der Zulässigkeit der Revision, die Problematik der 'Rügeverkümmerung' aufgrund einer Protokollberichtigung sowie die Auswahl des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Schwerpunkt liegt auf verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen des Strafrechts.
* "Abifrust
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Säuglings durch eine enttäuschte Abiturientin sowie dem Versuch eines Freundes, von der Situation durch eine fingierte Erpressung zu profitieren. Schwerpunkte sind Hausfriedensbruch, Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Erpressung und Betrug sowie relevante Probleme des Allgemeinen Teils (u.a. Irrtum über den Kausalverlauf). Zudem wird eine strafprozessuale Zusatzfrage zu polygrafischen Untersuchungen als Beweismittel gestellt.
Ausflug ins Grüne
Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“
In der Klausur geht es um einen Jurastudenten, der im Besitz steuerrelevanter Bankdaten Kunden zur Zahlung auffordert, um sie nicht zu verpfeifen, sowie um einen (später insolventen) Kunden, der gewaltsam auf einen Dritten einwirkt, damit er ein Privatdarlehen erhält, wobei es zu Körperverletzung und letztlich zum Tod des Betroffenen kommt. Geprüft werden unter anderem Erpressung, Raubqualifikation und Raub mit Todesfolge.
Examensklausur StR Giro d
In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.
Begünstigung (§ 257 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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