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Klausuren

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591 Klausuren
Aktiv:Sonstiges
JURA 2015Fortgeschrittene

Die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung aus Art. 28 Abs. 2 GG

Der Fall thematisiert die verfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Art. 28 Abs. 2 GG und erläutert anhand eines Beispiels die Organisationsstruktur der Kommunen im deutschen Verwaltungsaufbau. Im Mittelpunkt steht die Abgrenzung kommunaler Selbstverwaltung und ihrer institutionellen Absicherung im Staatsaufbau sowie Mitwirkungsrechte der Bürger.

Christoph Brüning· JURA 2015, 592
Grundlagen+2 weitere
JURA 2015Schwerpunktbereich

Werben um den Luxus-Hund

Der Übungsfall behandelt die Eröffnung eines Einzelhandelsgeschäfts für exklusive Hundemode durch einen Kaufmann, dessen bilanzielle und steuerrechtliche Problempunkte (inklusive Darlehen, Mietzahlungen, Investitionen, Warenkäufe, Fahrzeugnutzung und Schenkung an Ehefrau) thematisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der buchhalterischen Erfassung und steuerlichen Bewertung der Vorgänge im Bilanzsteuerrecht.

Grundlagen
JURA 2015Schwerpunktbereich

Übungsfall: Vollstreckbarerklärung eines polnischen Versäumnisurteils in Deutschland

Der Übungsfall thematisiert die Frage, ob ein polnisches Versäumnisurteil in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden kann. Gegenstand ist insbesondere die Beschwerde von TransGO gegen die Vollstreckbarerklärung durch das LG Frankfurt am Main und die zu prüfenden Erfolgsaussichten, einschließlich Fragen der internationalen Zuständigkeit, Zustellung und materiellen Rechtsgrundsätze. Der Fall umfasst die Anwendung von IZPR und EU-Regelungen im Kontext grenzüberschreitender Urteilsanerkennung.

Agnieszka Okońska· JURA 2015, 264
Einführung IZPRInternationale Zuständigkeit (EuGVVO)Besondere Verfahrensarten
JA 2014Fortgeschrittene

Das öffentlich-rechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen und Abläufe des öffentlich-rechtlichen Prüfungsgesprächs im Assessorexamen. Im Fokus stehen die verwaltungsrechtlichen Fragen und der Ablauf des Prüfungsverfahrens. Sie eignet sich für Fortgeschrittene im öffentlichen Recht.

Kirsch· JA 2014, 303
Der öffentlich-rechtliche VertragBesondere öffentlich-rechtliche AnspruchsgrundlagenBesondere öffentlich-rechtliche Primäransprüche: Überblick
JURA 2014Fortgeschrittene

Geistiges Eigentum und Kartellrecht: Übungsfall: Patentkriege und der FRAND-Einwand

Der Fall beschäftigt sich mit dem Zusammenspiel von Geistigem Eigentum – insbesondere Patentrecht – und dem Kartellrecht am Beispiel von 'Patentkriegen' und dem sogenannten FRAND-Einwand. Im Fokus dürfte die Durchsetzung von Patentansprüchen im Lichte kartellrechtlicher Schranken sowie die Verpflichtung zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Lizenzbedingungen stehen.

JURA 2014Schwerpunktbereich

Schwerpunktklausur Medienrecht: Das Schweigen des BND

Ein Journalist begehrt vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskunft über die NS-Vergangenheit von BND-Mitarbeitern. Der BND lehnt ab und verweist auf fehlende Anspruchsgrundlagen und aufwändige Aktenauswertung. In weiteren Abwandlungen verlangt der Journalist ein Interview, das ebenfalls abgewiesen wird, und der BND fordert bei kritischer Berichterstattung eine Gegendarstellung.

Christian Alexander· JURA 2014, 1136
Allgemeine GrundrechtslehrenMeinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 1 GG)+3 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Die irreführende Werbeanzeige

Der Fall behandelt die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer Werbeanzeige für Kreuzfahrten und stellt verschiedene potenziell irreführende Angaben sowie die Problematik fehlender Impressumsangaben in den Mittelpunkt. Die Schwerpunkte liegen auf der Prüfung der Irreführungstatbestände nach §§ 5, 5a UWG unter Beachtung der Vorgaben der UGP-Richtlinie. Methodisch wird insbesondere auf die richtlinienkonforme Auslegung eingegangen.

Franz Hofmann· JURA 2014, 926
JURA 2014Schwerpunktbereich

Eine deutsch-türkische Erbschaft mit Tücken

Der Fall behandelt eine deutsch-türkische Erbschaft: Nach dem Tod eines türkischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Deutschland stellen sich Fragen zur internationalen Zuständigkeit für den Erbscheinsantrag, zur gesetzlichen Erbfolge sowie zu güterrechtlichen Auswirkungen einer Eheschließung. Zudem wird die internationale gerichtliche Zuständigkeit für eine Herausgabeklage bezüglich eines im Nachlass befindlichen Fahrzeugs geprüft.

Gesetzliche ErbfolgeEinführung IPR+2 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

»Reiz«-wäsche im Strafvollzug

Der Fall behandelt die rechtlichen Möglichkeiten eines transsexuellen männlichen Strafgefangenen, Damenbekleidung im geschlossenen Männervollzug zu tragen. Im Mittelpunkt steht die gerichtliche Überprüfung einer ablehnenden Ermessensentscheidung der Justizvollzugsanstalt im Lichte von Grundrechten, allgemeinen Vollzugsgrundsätzen sowie dem Strafvollzugsrecht. Darüber hinaus werden Diskriminierungsfragen und Sicherheitsaspekte in der Haft thematisiert.

Sebastian Sobota· JURA 2014, 608
Ermessen und VerhältnismäßigkeitWeitere Rechtsgebiete+4 weitere
JURA 2014Schwerpunktbereich

Ad-hoc-Publizität – mehrstufige Entscheidungsprozesse auf dem Transfermarkt

Die Klausur beleuchtet die Ad-hoc-Publizitätspflicht börsennotierter Gesellschaften im Kontext mehrstufiger Entscheidungsprozesse auf dem Transfermarkt. Gegenstand ist die Prüfung einer möglichen Haftung der B. KGaA gegenüber dem Anleger A wegen einer verspäteten Veröffentlichung kursrelevanter Insider-Informationen. Im Fokus stehen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Publizitätspflichten sowie Schadensersatzansprüche nach Aktienrecht.

Janine Oelkers, Ludwig Griebl· JURA 2014, 497
Aktiengesellschaft
JA 2013Fortgeschrittene

Simulation eines zivilrechtlichen Prüfungsgesprächs im Zweiten Juristischen Staatsexamen

Die Klausur simuliert ein zivilrechtliches Prüfungsgespräch im Zweiten Juristischen Staatsexamen. Es handelt sich nicht um eine klassische Fallbearbeitung, sondern um eine praxisorientierte Vorbereitung auf mündliche Prüfungsleistungen im Assessorexamen. Der Schwierigkeitsgrad ist als fortgeschritten angegeben.

Wagner· JA 2013, 454
Juristische Methodik
JURA 2013Fortgeschrittene

Urlaub mit Folgen

Die Klausur behandelt die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei einem internationalen Pauschalreisevertrag und möglichen Schadensersatzansprüchen. Im Mittelpunkt stehen die Frage der Rechtswahl bei Verbraucherverträgen zwischen einem deutschen Verbraucher und einem kanadischen Unternehmer sowie die kollisionsrechtliche Behandlung von deliktischen Ansprüchen. Besonderes Augenmerk liegt auf Art. 6 Rom I-VO und der Bedeutung unionsrechtlicher und kollisionsrechtlicher Vorschriften.

Giesela Rühl, Philipp Köppen· JURA 2013, 925
Besonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+2 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Kritisches Krisenmanagement

Die Klausur behandelt die Geschäftsführerhaftung im Rahmen der Insolvenz einer GmbH, insbesondere im Kontext risikobehafteter Unternehmensentscheidungen und der Business Judgment Rule. Darüber hinaus werden die Haftung des fakultativen Aufsichtsrats und unternehmerischer Regress sowie aktuelle Entwicklungen im GmbH-Recht thematisiert. Im Zentrum steht die rechtliche Bewertung von Krisenmanagement-Maßnahmen des Geschäftsführers und deren Auswirkungen auf Gesellschafter und Gläubiger.

Jens Koch, Claudia Chachulski· JURA 2013, 802
Gesellschaft mit beschränkter HaftungAktiengesellschaft+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Gesellschafter- und Geschäftsführerhaftung in der GmbH – Bilanzielle Betrachtungsweise und Existenzvernichtung

Im Mittelpunkt der Examensklausur steht die zivilrechtliche Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer GmbH, insbesondere im Kontext der Existenzvernichtungshaftung. Thematisiert wird die Herbeiführung einer Unterbilanz, die Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG und die besonderen Konstellationen bilanzieller Eingriffe, einschließlich eines existenzvernichtenden Eingriffs nach der Trihotel-Rechtsprechung.

Dr. Sarah Röck· JURA 2013, 118
Gesellschaft mit beschränkter Haftung+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Grimmiger Großbauer sucht diskrete Datenverarbeitung

Der Fall behandelt einen Antrag auf einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO gegen die geplante Veröffentlichung personenbezogener Subventionsdaten aufgrund einer EU-Verordnung. Schwerpunkt ist die Prüfung der Vereinbarkeit dieser Veröffentlichung mit unionsrechtlichen (insbesondere grundrechtlichen) Vorgaben und der Prüfungsbefugnisse nationaler Gerichte gegenüber Unionssekundärrecht im einstweiligen Rechtsschutz.

Vorläufiger Rechtsschutz (§ 123 VwGO)Öffentlich-rechtlicher AbwehranspruchEU-Grundrechte+3 weitere
JURA 2013Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Die Klausur behandelt die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei einem Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB. Im Kern stehen die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens, die baurechtliche Privilegierung von Vorhaben sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch eines Bauherrn aufgrund rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. In mehreren Abwandlungen wird insbesondere auf die Fristenregelung des § 36 II 2 BauGB, die Teilprivilegierung und die Auswirkungen der Verfahrensverzögerung eingegangen.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Außenbereich (§ 35 BauGB)Materielles Bauordnungsrecht+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Der ausgenutzte Unfall

In dieser Übungsklausur wird ein Diebstahlsfall im Zusammenhang mit einem Unfall in einer Kneipe dargestellt. Die Studierenden sollen insbesondere die diebstahlsrechtliche Dogmatik, einschließlich Qualifikationen und den Meinungsstreit zur Verwirklichung qualifizierter Tatbestände zwischen Vollendung und Beendigung, anhand eines aktuellen Sachverhalts analysieren.

Erik Kraatz· JURA 2012, 994
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+1 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Werbung in Biederstadt

Die Examensklausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer Ortsbildsatzung der Stadt Biederstadt, insbesondere im Hinblick auf das Verbot großflächiger Werbung und die Beschränkung der Werbung im historischen Ortskern. Die Klausur verknüpft dabei Fragestellungen aus dem Bau- und Kommunalrecht mit grundrechtlichen Aspekten und der Zulässigkeit bzw. Begründetheit einer Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung.

Marco Brand, Tobias Kobitzsch· JURA 2012, 981
Kommunale SatzungenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

In dieser Examensklausur wird die Erteilung und Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei bauplanungsrechtlichen Vorhaben im Außenbereich thematisiert. Gegenstand sind sowohl die Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinde gegen die Einvernehmensersetzung als auch mögliche Amtshaftungsansprüche des Bauherrn bei rechtswidriger Verweigerung des Einvernehmens. Zudem werden die Fristwirkung und Folgen der Einvernehmensfiktion nach § 36 II 2 BauGB behandelt.

Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Recht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung

In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.

Freizügigkeit, Art. 21 AEUVGrundfreiheiten: ÜberblickFreizügigkeit (Art. 11 GG)+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Demokratisierung durch Militärausbildung?

Die Klausur thematisiert die rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen rund um die Bundeswehrausbildung ausländischer Soldaten in Deutschland im Kontext einer Militärkooperation mit einem westafrikanischen Staat nach einem Putsch. Schwerpunkte sind die parlamentarische Kontrolle durch einen Untersuchungsausschuss, die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung sowie die Geheimhaltungsinteressen und Grundrechte betroffener Dritter (Unternehmen). Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen von Aktenvorlage und Aussagegenehmigung sowie die Rechte des Untersuchungsausschusses.

Barış Çalışkan· JURA 2012, 876
OrganstreitverfahrenStaatsstrukturprinzipien des GGAllgemeine Grundrechtslehren+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ein riskanter Freundschaftsdienst

Die Klausur thematisiert eine strafrechtliche und strafprozessuale Konstellation: Nach einer alkoholbedingten Unfallfahrt im Straßenverkehr stehen Fragen zu Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechten, dem Vereidigungsverbot sowie materiell-rechtlichen Tatbeständen wie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort im Fokus. Es werden außerdem die Voraussetzungen und Folgen einer Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verurteilung behandelt.

Michael Kahlo, Benno Zabel· JURA 2012, 867
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Frischer Wind in der Bauleitplanung

Der Fall behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bauleitplanung für Windkraftanlagen am Hubertussee in Berlin, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkung der Anzahl zulässiger Windräder durch einen Bebauungsplan und die Berücksichtigung von Umweltschutz und Klimaschutz. Wesentliche Fragen sind das Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren, das Verhältnis zwischen Bundes-, Landes- und Bezirkskompetenz im Klimaschutz sowie die Zulässigkeit und Grenzen der Feinsteuerung von Anlagen zur nachhaltigen Energiegewinnung.

Christine Kleider· JURA 2012, 802
NormenkontrollverfahrenGrundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Das Alkoholverbot am Marktplatz

Die Fortgeschrittenenklausur befasst sich mit der Rechtmäßigkeit eines durch kommunale Polizeiverordnung angeordneten Alkoholverbots auf dem Marktplatz, geprüft im Kontext einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Die Fragestellungen liegen im Bereich des allgemeinen und besonderen Polizei- und Ordnungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts.

Michael Riegner· JURA 2012, 646
GefahrenabwehrverordnungErmessen und VerhältnismäßigkeitZulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage+2 weitere
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