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Klausuren

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JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Der unglückliche Sternekoch

Die Klausur befasst sich mit komplexen zivilrechtlichen Fragestellungen im Kontext eines Sternekochs. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwägung der Interessen zwischen den Parteien hinsichtlich eines betriebsbezogenen Eingriffs. Darüber hinaus wird die Einordnung des Schadens als Verzögerungsschaden oder Mangelfolgeschaden unter Berücksichtigung des Vertretenmüssens und der Rügeobliegenheit thematisiert. Der wesentliche Schwerpunkt liegt auf der Bewertung der Unzumutbarkeit aus der Störung der Geschäftsgrundlage, insbesondere im Hinblick auf die Risikoverteilung gemäß vertraglicher und gesetzlicher Regelungen.

Trübenbach, Tölch· JuS 2021, 344
Grundlagen des KaufvertragsMinderung & SchadensersatzStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+3 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Jennifer Hedel· ZJS 2021, 531
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Kontoeröffnungsbetrug, Computerbetrug, Überweisungsbetrug

In der Klausur werden die zivil- und strafrechtlichen Probleme rund um den Kontoeröffnungsbetrug und die daraus resultierenden Straftatbestände behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage nach dem Irrtum des Geschädigten trotz bestehender Zweifel sowie der Vermögensverfügung beim sogenannten Dreiecksbetrug mit besonderem Fokus auf die schädigende Vermögensgefährdung. Weiterhin steht die Auslegung des Merkmals „unbefugt“ beim Computerbetrug im Zentrum, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit des Ingangsetzens und die Zweckverfehlungslehre zu § 263a StGB. Zusätzlich wird der Vermögensschaden bei nicht autorisierten Überweisungen im Rahmen des Dreiecksbetrugs thematisiert.

Rehmet, Ströle· JuS 2021, 338
Computerbetrug (§ 263a StGB)
JA 2021Anfänger:innen

Ärger vor der Registereintragung

Der Fall thematisiert Problemstellungen rund um die Gründung von Gesellschaften vor deren Registereintragung. In Teil I geht es um eine (künftige) oHG und Aufträge, die durch die Gründer vor Eintragung ausgelöst werden, sowie um das Bestehen von Ansprüchen des Vertragspartners. Teil II behandelt Parallelsachverhalte im Zusammenhang mit der Vor-GmbH und möglichen Haftungsansprüchen gegen die Gesellschaft und die Gesellschafter.

Dr. David Bartlitz· JA 2021, 282· 120 Min
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDreipersonenverhältnisse+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.

Alexander Benz· ZJS 2021, 522
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Ostern in der Pandemie

Die Klausur behandelt zentrale grundrechtliche Fragestellungen im Kontext von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Schwerpunkte sind die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Verordnung unter besonderer Berücksichtigung von Bestimmtheitsgrundsatz, Zitiergebot und Verhältnismäßigkeit, sowie die Frage der verfassungskonformen Anwendung dieser Verordnung. Außerdem steht die Schutzwirkung des Grundrechts aus Art. 4 GG in Diskussion, insbesondere im Spannungsfeld zu anderen Grundrechten. Die Bearbeitung setzt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Grundrechten, Prüfungsaufbau und Methodenkompetenz voraus.

Schäufler· JuS 2021, 332
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 2021Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Das Verhältnis von §§ 243 II und 300 II BGB

Die Klausur beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Verhältnis von § 243 II BGB und § 300 II BGB im Schuldrecht, insbesondere im Kontext von Bringschuld und dem wörtlichen Angebot. Es ist herauszuarbeiten, welche Bedeutung ein wörtliches Angebot bei Bringschulden gemäß § 243 II BGB hat und wie dies auf die Anwendung von § 300 II BGB übertragen wird, insbesondere im Hinblick auf die Vertragsauslegung, Erfüllbarkeit und Aussonderung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Haftungserleichterung im Gläubigerverzug nach § 326 II BGB, speziell im Zusammenhang mit dem Verschulden eines Erfüllungsgehilfen. Die Bearbeitung erfordert eine differenzierte Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen bei Leistungsstörungen im Schuldverhältnis.

Greiner, Senk· JuS 2021, 327
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt

Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonderer Teil+5 weitere
ZjS 20212. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber

Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.

VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Justizgrundrechte (Art. 101 Abs. 1 S. 2, Art. 103 GG)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Warum erholen, wenn man streiten kann?

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Nachbarn, E und N, deren Grundstücke aneinandergrenzen und von Streitigkeiten geprägt sind. Ausgangspunkt sind Laubüberfall von E's Eiche auf N's Grundstück und der Überwuchs eines Apfelbaumastes. N begehrt von E Schadensersatz für die Kosten der Selbstbeseitigung des Astes sowie Unterlassung der Laubverschmutzung seines neu errichteten Pools. Rechtliche Schwerpunkte bilden das nachbarrechtliche Beseitigungs- und Unterlassungsrecht, insbesondere Fragen zu Ansprüchen aus § 1004 BGB, zum Rückschnitt nach § 43 NachbG sowie zur Ersatzfähigkeit von Selbstbeseitigungskosten. Zudem wird auf die Rechtsfolgen eigenmächtigen Handelns und den Umgang mit möglichen Ansprüchen bei wiederkehrender Immission eingegangen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fußballstar im Coronajahr

Der Fußballprofi M steht beim Verein 1. FC Einwurf (E) unter Vertrag, wobei der Vertrag üblicherweise am 30.6.2020 endet. Durch die Corona-Pandemie wird die Saison verlängert, sodass Pflichtspiele noch im Juli und August stattfinden. E möchte, dass M weiterhin für den Verein spielt, während M sich bereits ab dem 1.7.2020 beim neuen Verein FC Öligarch verpflichtet hat und dies verweigert. Im zweiten Teil des Falls verursacht M bei einer Hilfsaktion mit dem Auto von R einen erheblichen Schaden an seinem eigenen Fahrzeug und fordert Ersatz von R. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht (Vertragslaufzeit, Saisonende, TzBfG) und im Haftungsrecht (Schadenersatzfragen bei Fahrzeugnutzung).

Kevin Göldner· ZJS 2021, 485
Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Im Griff der Konzerne

Im Mittelpunkt des Falls steht die T-AG, eine börsennotierte Pharma-Aktiengesellschaft, die im Geschäftsjahr 2020 einen für sie bedeutenden Unternehmenskauf und die Vergabe eines zinslosen Überbrückungskredits an ihre Mehrheitsgesellschafterin vornimmt. Im Zuge der ordentlichen Hauptversammlung wird die Entlastung des Vorstands für dieses Geschäftsjahr beschlossen, was seitens der K-AG, die eine nennenswerte Aktienposition an der T-AG hält, mit Widerspruch angefochten wird. Die K-AG erhebt eine Anfechtungsklage gegen den Entlastungsbeschluss. Im Kern sind aktienrechtliche Fragen des Beschlussmängelrechts, der Kapitalerhaltung, der Kompetenzverteilung und des Konzernrechts einschlägig. Zudem werden Aspekte der wertpapierhandelsrechtlichen Beteiligungspublizität berührt.

Dr. Alexander Wilhelm· ZJS 2021, 478
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungEinredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der homophobe Erblasser

Im Mittelpunkt des Falls steht die erbrechtliche Auseinandersetzung um die Wirksamkeit mehrerer Testamente des Erblassers Erich Erlmann. Zentrale Streitpunkte sind die Bindung der Erbeneinsetzung an eine potenziell sittenwidrige Bedingung bezüglich des Lebenswandels seines Sohnes Sven und die formwirksame Änderung des Testaments mittels eines handschriftlichen Zusatzes. Zudem ist in einer Abwandlung die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments mit Einsetzung einer Vor- und Nacherbschaft und die Berechtigung zur Schenkung aus dem Nachlass zu prüfen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Erbrecht, insbesondere bei Bedingungs- und Formproblemen im Testament, Sittenwidrigkeit sowie im Sachenrecht hinsichtlich des Herausgabeanspruchs.

Sonja Breustedt· ZJS 2021, 472
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegen+5 weitere
JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Der nachlässige Sachbearbeiter

In der Originalexamensklausur 'Der nachlässige Sachbearbeiter' wird der Sachverhalt um einen Arbeitnehmer, der über Jahre hinweg dauerhaft fehlerhafte und nachlässige Arbeit in einer Reklamationsabteilung leistet, dargestellt. Die Geschäftsführerin der Baumaterial GmbH wird mit den Folgen dieser Schlechtleistung konfrontiert und muss auf arbeitsrechtliche und praktische Probleme, wie Abmahnung und Kündigung, reagieren. Die Klausur thematisiert typische Prüfungsfragen zu Pflichten im Arbeitsverhältnis, Fehlerfolgen, Abmahnung, Kündigungsprozess und Betriebsratsanhörung.

Dr. Peter Link· JA 2021, 238· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis +1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die infektionslose Versammlung

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen Beschränkungen einer Versammlung während der Coronapandemie in NRW. Schwerpunkt sind versammlungsrechtliche Maßnahmen im Spannungsfeld von Grundrechten und Infektionsschutz. Es werden verschiedene Auflagen zum Versammlungsschutz unter den Bedingungen der Pandemie geprüft.

Anne Wagner, Dr. Sebastian Schlingloff· JA 2021, 224· 120 Min
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Sofortkredit auf Raten

Die Klausur behandelt vorrangig strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Sofortkredit auf Raten und der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Zu den Schwerpunkten gehören die Prüfung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug, insbesondere Fragen der Werthaltigkeit und Bürgschaft sowie das unmittelbare Ansetzen und der Rücktrittshorizont bei mehraktigem Versuch. Weiter wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Beschuldigten mit Bank- und Briefgeheimnis beleuchtet, einschließlich Abwägung im Rahmen der Sphären-Theorie und Fernwirkung von Ermittlungsansätzen. Im zweiten Aufgabenbereich steht die korrekte Erstellung einer Abschlussverfügung unter Beachtung aller Formalien im Vordergrund.

Lubini· JuS 2021, 253
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Blog-Berichterstattung über das Zittern der Bundeskanzlerin

In der Klausur steht die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs- und Pressefreiheit im Zentrum. Ein wichtiger Prüfungspunkt ist zudem die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen unantastbaren Kernbereich. Schließlich wird die Gewichtung der Grundrechtsbeeinträchtigungen und die erforderliche Abwägung ausführlich behandelt. Schwerpunkt sind damit die Kollision und Abwägung zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrechten im Kontext einer Blog-Berichterstattung.

Theß· JuS 2021, 247
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+2 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Polizeirecht - Waffenerlaubnis mit Nebenbestimmung

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Nebenbestimmung und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Gefahrbegriffs gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WaffG und dessen Subsumtion im konkreten Fall. Ebenfalls zentrale Prüfungsfelder sind die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme sowie das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Nebenbestimmung. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts.

Cakil-Akkol, Christanz· JuS 2021, 241
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 20211. Staatsexamen

Der Parkassistent

Der Fall behandelt kollisionsrechtliche und haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit teilautomatisiertem Fahren: Nach einem tödlichen Erbfall nimmt ein Sohn ein Fahrzeug aus dem Nachlass an sich. Bei einer Fahrt kommt es unter Nutzung des Parkassistenten zu einem Unfall mit einem Kind, dessen Mutter einen Schock erleidet. Es werden Ansprüche einer Krankenkasse, der Mutter sowie zwischen den am Erbfall Beteiligten geprüft.

Dr. Denise Wiedemann· JA 2021, 198· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGBGesetzliche Erbfolge+3 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - Jungfernflug mit Folgen

In der Klausur liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung einer möglichen Notwehrsituation, insbesondere im Kontext des Luftverkehrsrechts, des Eigentumsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie der Gebotenheit der Verteidigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Angriffs- und Verteidigungsnotstand sowie eine saubere Verschuldensprüfung zentral. Ein dritter Schwerpunkt bildet die Verkehrspflichtverletzung mit Fragen zum Schutzzweckzusammenhang und der Bedeutung von Eingriffen in den Kausalverlauf.

Holle, Bredebach· JuS 2021, 235
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+3 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen

In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Marco Rehmet, Nils Ströle· ZJS 2021, 359
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - Der Drohnenkauf

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des BGB AT am Beispiel eines Drohnenkaufs. Schwerpunktmäßig wird die Anfechtung eines beschränkt Geschäftsfähigen sowie damit verbundene Fragestellungen wie der beschränkte Generalkonsens und das einseitige Rechtsgeschäft thematisiert. Weitere Schwerpunkte sind der Irrtum über den Hersteller als Eigenschaftsirrtum sowie die Wirksamkeit der Annahmeerklärung mit Bezug auf den rechtlichen Vorteil und den Taschengeldparagrafen. In der Klausur geht es um die Wechselwirkungen von Anfechtungsrecht und Gewährleistungsrecht sowie um die Besonderheiten bei Verträgen mit Minderjährigen.

Hilgers· JuS 2021, 230
§ 824 BGB§ 826 BGB§ 831 BGB+5 weitere
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