Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Kontoeröffnungsbetrug, Computerbetrug, Überweisungsbetrug
JuS 2021, 338 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Rehmet, Ströle

In der Klausur werden die zivil- und strafrechtlichen Probleme rund um den Kontoeröffnungsbetrug und die daraus resultierenden Straftatbestände behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage nach dem Irrtum des Geschädigten trotz bestehender Zweifel sowie der Vermögensverfügung beim sogenannten Dreiecksbetrug mit besonderem Fokus auf die schädigende Vermögensgefährdung. Weiterhin steht die Auslegung des Merkmals „unbefugt“ beim Computerbetrug im Zentrum, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit des Ingangsetzens und die Zweckverfehlungslehre zu § 263a StGB. Zusätzlich wird der Vermögensschaden bei nicht autorisierten Überweisungen im Rahmen des Dreiecksbetrugs thematisiert.
Schwerpunkte
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- Computerbetrug (§ 263a StGB)Vorlage einer falschen Versicherungskarte beim Arzt
- Computerbetrug (§ 263a StGB)Betrug und unbefugte Datenverwendung bei Zahlung mit gestohlener Girokarte (Elektronisches Lastschriftverfahren)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)Unbefugte Verwendung von Daten beim kontaktlosen Bezahlen mit gestohlener Girokarte (POS-Verfahren)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)Unbefugte Datenverwendung an der Selbstbedienungskasse („Günstige Tageszeitung statt Playboy“)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)Fehlerausnutzung am Automaten ohne Kenntnis des Betreibers vom Programmfehler?
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