Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Kontoeröffnungsbetrug, Computerbetrug, Überweisungsbetrug
Worum geht es
In der Klausur werden die zivil- und strafrechtlichen Probleme rund um den Kontoeröffnungsbetrug und die daraus resultierenden Straftatbestände behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage nach dem Irrtum des Geschädigten trotz bestehender Zweifel sowie der Vermögensverfügung beim sogenannten Dreiecksbetrug mit besonderem Fokus auf die schädigende Vermögensgefährdung. Weiterhin steht die Auslegung des Merkmals „unbefugt“ beim Computerbetrug im Zentrum, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit des Ingangsetzens und die Zweckverfehlungslehre zu § 263a StGB. Zusätzlich wird der Vermögensschaden bei nicht autorisierten Überweisungen im Rahmen des Dreiecksbetrugs thematisiert.
Themen
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