Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Allgemeine Impfpflicht
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen gesetzlichen Impfpflicht. Zentrale Punkte sind dabei die Delegation entscheidender Regelungen an den Verordnungsgeber und der Wesentlichkeitsvorbehalt aus Art. 80 I 2 GG im Zusammenhang mit der Dynamik des Infektionsgeschehens, die Geeignetheit der Impfpflicht unter Berücksichtigung einer unsicheren wissenschaftlichen Erkenntnislage und des Prognosespielraums des Gesetzgebers, sowie die Angemessenheit der Maßnahme unter strukturierter Abwägung der Sachverhaltsangaben. Die Erforderlichkeit, insbesondere im Hinblick auf mildere Mittel wie freiwillige Impfangebote oder eingeschränkte Impfpflichten, wird ebenfalls eingehend geprüft. Insgesamt steht die verfassungsrechtliche Kontrolle legislativer Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Mittelpunkt.
Anfängerhausarbeit – Zivilrecht: Das smarte Bewässerungssystem
In der Klausur werden insbesondere die deliktsrechtliche Schutzfähigkeit von Daten und die Frage nach einem Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der näheren Bestimmung des Begriffs der „Funktionen“ im Sinne des § 475a II 1 BGB im Zusammenhang mit smarten Bewässerungssystemen. Darüber hinaus wird behandelt, inwiefern die Auslegung des Vertragsgegenstands die Steuerbarkeit der Anlage per App sowie eventuell bestehende Mängel betrifft. Insgesamt geht es um zivilrechtliche Fragestellungen bezüglich moderner Technik im Verbraucheralltag.
Ein Grundstück kommt selten allein
Die Klausur befasst sich mit erbrechtlichen Streitigkeiten zwischen zwei Erben nach dem Tod ihrer Mutter. Es geht um die Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Vorausvermächtnisses für Grundstücke und um die Verteilung von Belastungen sowie die Wirksamkeit eines Vermächtnisses über ein Kraftfahrzeug. Zusätzlich wird eine Widerklage und eine Hilfsanfechtung des Testaments behandelt.
Finanzspritze für die Mobilitätswende“
Die Klausur behandelt die Frage, welche Möglichkeiten das Bundesverkehrsministerium hat, gegenüber einem Unternehmen tätig zu werden, das eine Subvention nach dem Fahrradmobilitätsförderungsgesetz erhalten, aber die damit verbundene Zweckbindung (Herstellung von E-Bikes) nicht erfüllt hat. Im Mittelpunkt stehen die Aufhebung des Subventionsbescheids und die Rückforderung der gezahlten Subvention im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechts.
Von heißer Mode und modebedingten Sünden
Die Klausur thematisiert Strafbarkeitsfragen im Zusammenhang mit Brandstiftung in Geschäftsräumen, der fahrlässigen Herbeiführung von Stromausfall, einer gefährlichen Körperverletzung bzw. Tötung durch Stoßen auf ein Bahngleis sowie der Urkundenfälschung zum Zwecke der Alibiverschaffung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Tathandlungen innerhalb der Brandstiftungsdelikte und dem erfolgsqualifizierten Versuch.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Maskottchenparade mit Hindernissen
In der Klausur steht die Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse“ im Mittelpunkt. Weiterhin wird vertieft die Zulässigkeit des Hauptsacheverfahrens unter Zweckmäßigkeitserwägungen behandelt. Zusätzlich ist der Eilrechtsschutz als Zweckmäßigkeitserwägung ein wesentlicher Prüfungspunkt. Die Bearbeitung setzt die Auseinandersetzung mit prozessualen und materiellen Fragen im Rahmen einer Maskottchenparade voraus.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht - "Dieselskandal"
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Schwerpunktmäßig wird die Haftung nach § 826 BGB iVm § 31 BGB thematisiert, insbesondere die normative Kontrolle der Differenzhypothese, die Rolle von Softwareupdates, Zurechnung und Sittenwidrigkeit. Weiterhin werden die Rechtsfolgen, insbesondere die Abgrenzung von großem und kleinem Schadensersatz im Deliktsrecht, Vorteilsausgleichung, Nutzungsanrechnung sowie Deliktszinsen nach § 849 BGB analysiert. Der Schutzgesetzcharakter und der Schutzzweckzusammenhang im Kontext von § 823 II BGB iVm EG-FGV iVm § 31 BGB werden ebenfalls detailliert erörtert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Argumentation und Subsumtionstechnik bei der Bearbeitung dieser Problemfelder.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.
'Kohle' für Koalas – neue 'Hausnummern' (auch) für die Kommanditistenhaftung
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Personengesellschaftsrechts am Beispiel einer Kommanditgesellschaft (KG). Im Vordergrund stehen die Haftung von Kommanditisten gegenüber Gesellschaftsgläubigern und das Zusammenspiel von Eintragung, Zahlung sowie Ausscheiden eines Gesellschafters. Zudem werden schuldrechtliche Ansprüche aus einem Pachtvertrag sowie Aufrechnungsmöglichkeiten beleuchtet.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: BGB AT und Gesellschaftsrecht - Ein Yogi in Schwierigkeiten
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Zurechnung des Fehlverhaltens eines GbR-Gesellschafters und den dabei relevanten Fragen zur Schadensberechnung, insbesondere beim Versäumen einer Rechtsmittelfrist und einer möglichen Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch Fehler des Gerichts. Weiterhin wird die analoge Anwendung des § 130 I HGB auf BGB-Gesellschafter und die entsprechende Scheingesellschafterhaftung thematisiert. Zudem ist die Prüfung der Zurechnung arglistiger Täuschung im Rahmen des Anfechtungsrechts eines falsus procurator zu bearbeiten. Im Zentrum stehen damit haftungs- und zurechnungsrechtliche Fragestellungen im Gesellschaftsrecht der GbR.
Schwerpunktbereichsklausur – Medienrecht: Der sorgfältige YouTube-Star
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen im Medienrecht am Beispiel eines YouTube-Stars. Im Fokus stehen die Anforderungen an journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedienangebote, insbesondere die publizistische Relevanz und der Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Wesentliche Schwerpunkte bilden zudem die Sorgfaltspflichten im Online-Journalismus, darunter die Maßstäbe für wahrheitsgemäße Berichterstattung, Tendenzschutz und sachliche Mäßigungspflichten nach § 19 MStV. Außerdem wird die Frage behandelt, ob der Anbieter eines Telemediums von der medienrechtlichen Aufsicht befreit werden kann.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Bruderliebe" im kriminellen Milieu
Die Klausur setzt sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Regelbeispielen auseinander, insbesondere am Beispiel eines Störsenders als nicht zur ordnungsgemäßen Öffnung bestimmtes Werkzeug sowie unbenannten besonders schweren Fällen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Tankvorgang als Wegnahme im Rahmen des Diebstahls und den damit verbundenen Problemfeldern wie Gewahrsamsenklave und der Lehre vom bedingten Einverständnis. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Diebstahl und zur Hehlerei sowie die Zurechnung von Regelbeispielen thematisiert. Das zeitliche Verhältnis zwischen Hehlereihandlung und Vortat (Perpetuierungstheorie) bildet einen weiteren zentralen Prüfungspunkt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Nebenpflichtverletzungen - Datenklau im Handyshop
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt den immateriellen Schaden aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung sowie die Einbeziehung und den Prüfungsumfang von Grundrechten in die Interessen- und Güterabwägung, insbesondere das Erkennen und Anwenden von § 826 BGB. Zudem geht es um die Herleitung der Grundsätze eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, wobei die Leistungs- und Gläubigernähe sowie die Rolle des Erfüllungsgehilfen analysiert werden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Wahrung des Persönlichkeitsrechts beziehungsweise der Vertraulichkeit als Nebenpflicht und deren Zumutbarkeitsgrenze. Thematisiert wird der Datenklau im Kontext eines Handyshops und die zivilrechtlichen Nebenpflichtverletzungen.
Der Pkw im Lager
Die Klausur behandelt einen Herausgabeprozess über einen in einer Lagerhalle abgestellten Pkw, bei dem der Eigentumserwerb des Klägers, Übergabeprobleme, Besitzverhältnisse sowie Gegenrechte der Lagerhalterin streitig sind. Thematisiert werden das Besitz- und Eigentumsrecht, die Voraussetzungen des wirksamen Erwerbs nach § 929 BGB sowie Einreden und Gegenforderungen aus Lagervertrag. Die Beklagte verweigert die Herausgabe mit Hinweis auf angeblich fehlende Übereignung und geltend gemachte Lagerkosten.
* "Ordnung im Bundestag
Die Klausur befasst sich mit Maßnahmen der Bundestagspolizei gegenüber einer Bundestagsabgeordneten, die an ihrem Bürofenster ein politisches Plakat angebracht hat, sowie mit Sitzungsausschlüssen von Abgeordneten der N-Fraktion nach einem Ordnungsverstoß im Bundestag. Geprüft werden insbesondere die verfassungsrechtlichen Rechte der Abgeordneten, die polizeilichen Befugnisse des Bundestagspräsidenten und die Zulässigkeit sowie Begründetheit verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes.
* "Unerwünschte Gehsteigberatung
Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit einer Untersagungsverfügung gegen einen Verein, der sog. Gehsteigberatungen vor einer Abtreibungspraxis durchführt. Im Mittelpunkt stehen grundrechtliche Konflikte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten sowie öffentlich-rechtliche Fragestellungen zu Sondernutzung und dem Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte.
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur thematisiert typische strafprozessuale Probleme einer Schwurgerichtsverhandlung, bei der T wegen Totschlags verurteilt wurde. Schwerpunkte liegen auf Beschuldigtenbelehrung, Beschlagnahmeverboten, der Verwertbarkeit von Zeugenaussagen sowie von Unterlagen eines geistlichen Schlichters. Im Gutachten ist zu prüfen, ob die Revision gegen das Urteil Erfolg haben könnte.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsaussichten - Baumarkt-Diamant
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Rahmen einer Revision, insbesondere die Dreieckserpressung mit Bezug auf die Vermögensverfügung als Schwerpunkt. Zudem werden die sachliche Zuständigkeit bei minder schwerem Fall sowie die Reichweite der Verfahrenseinstellung bei einer einheitlichen prozessualen Tat und das Beruhen auf Belehrungsmangel in Zusammenhang mit der Verlesung ohne Gerichtsbeschluss vertieft erörtert. Die Aufgabenstellung umfasst auch Aspekte der Vererbung des Strafantragsrechts und der Antragsfrist. Damit liegt der Fokus der Klausur auf den prozessualen und materiell-rechtlichen Herausforderungen im Strafverfahren und deren revisionsrechtlicher Überprüfung.
Mit dem Tesla durch den Monsun
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme um das Vermieterpfandrecht an einem Kraftfahrzeug, Besitzverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, Anwartschaftsrechte und die Sicherungsübereignung im Zusammenhang mit einem manipulierten Autokauf. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit der Vermieter einer Wohnung nach Kündigung von Mietrückständen die Entfernung eines auf dem Grundstück abgestellten Autos verhindern kann.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Stellvertretungsrecht, Kaufrecht, Versäumnisurteil, Gesellschaftsrecht - "UHRban Style"
In der Klausur steht die Übertragbarkeit der für automatisierte Computererklärungen entwickelten Grundsätze auf Willenserklärungen mittels künstlicher Intelligenz im Mittelpunkt. Es wird insbesondere die Analogie zum Stellvertretungsrecht, die Fähigkeit einer KI zur Abgabe einer Willenserklärung sowie die Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer Vor-Gesellschaft geprüft. Daneben werden das Verhältnis von Nachlieferung zu Nachbesserung und das Wahlrecht des Käufers im Rahmen der Mängelgewährleistung sowie die Anforderungen an die Fristsetzung nach den neuen Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs behandelt.
Die verlegbare Hochzeitsfeier
In diesem Übungsfall erwirbt K als Verbraucher ein Fitnessarmband mit smarten Funktionen, deren Nutzung nach sieben Monaten durch die Einstellung eines zugehörigen Serverdienstes unmöglich wird. Im Variantenfall kauft S als Unternehmer eine CNC-Fräse, deren Betrieb ebenfalls durch Serverabschaltung nach sieben Monaten eingestellt wird. Zu prüfen ist jeweils, ob der Käufer vom Verkäufer Rückzahlung des Kaufpreises und Rücknahme der Ware verlangen kann.
Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: Unterlassungsanspruch bei mitbestimmungswidriger Betriebsänderung und gewerkschaftlicher Zugang zum Intranet
In der Klausur stehen die teleologische Extension im Rahmen einer planwidrigen Regelungslücke sowie die Grenzen unionsrechtlich bedingter Rechtsfortbildung im Vordergrund. Außerdem wird der aus Art. 9 Abs. 3 GG abgeleitete ungeschriebene Anspruch auf gewerkschaftlichen Zugang zum Intranet als gesetzesvertretendes Richterrecht thematisiert, insbesondere die Analyse und Abwägung der Eingriffsintensität im Sinne der praktischen Konkordanz. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeber bei mitbestimmungswidrigen Betriebsänderungen sowie dem effektivsten prozessualen Vorgehen des Betriebsrats. Die Klausur behandelt zentrale Fragen der Mitbestimmung, des kollektiven Arbeitsrechts und des Zugangs von Gewerkschaften zu betrieblichen Kommunikationsmitteln.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Zweckentfremdete Musterhäuser
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Prüfung der Zulässigkeit einer Nutzungsänderung bei Musterhäusern ohne erforderliche Baugenehmigung sowie das Einschreiten der Behörde, insbesondere hinsichtlich des Überschreitens von Entschließungs- und Auswahlermessen. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Befreiung nach § 31 II BauGB als milderes Mittel, wobei die Abwägungsfehlerlehre und der Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz, etwa bei schädlichen Geräuschimmissionen gemäß TA Lärm, zu berücksichtigen sind. Die materiell- und formellrechtlichen Anforderungen werden anhand der tatsächlichen Gegebenheiten subsumiert. Zusätzlich wird das Gewicht zwischen Wohnfreiheit und der Herstellung baurechtlicher rechtmäßiger Zustände beleuchtet, sowie die Bestimmtheit behördlicher Anordnungen, beispielsweise bei befristeten Maßnahmen. Die Klausur analysiert damit die behördlichen Entscheidungsspielräume und deren Grenzen im Zusammenhang mit zweckentfremdeten Musterhäusern im Baurecht.