Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Original-Examensklausur: "Flagge zeigen
In der Examensklausur wird das Vorgehen der Polizei während eines Fußballspiels gegenüber einem Fan thematisiert, der eine Flagge mitführt. Die Polizei entnimmt die Flagge unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, nachdem behauptet wird, das Zeigen provoziere andere und könne zu Ausschreitungen führen. Es sind Fragen des Polizeirechts, insbesondere zu Anscheinsgefahr, Sicherstellung, Zweckveranlasser, unmittelbarem Zwang, sowie verfassungsrechtliche Aspekte und die Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Entscheidung des Gerichts - Schrauben und Spindeln
In der Klausur steht zunächst die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Vollständigkeit einer Lieferung im Mittelpunkt. Bewertet werden insbesondere die Beweiswürdigung, etwa durch Zeugen und die Beweiskraft gerichtlicher Protokolle, sowie die Abgrenzung zwischen Nichtleistung, Teilleistung und Mangel. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Feststellung der Mangelhaftigkeit im Zusammenhang mit einem Zugeständnis gemäß § 138 III ZPO. Zusätzlich wird die übersichtliche Darstellung des Sachverhalts, insbesondere im Hinblick auf Klage, Widerklage und einen Vorprozess, thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachgrundlose Befristung und Gebot fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen des Arbeitsrechts behandelt. Im Fokus steht zunächst die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen sowie die verfassungskonforme Auslegung des § 14 II 2 TzBfG, insbesondere im Hinblick auf Vorbeschäftigung. Weiterhin ist die Abgrenzung zwischen Verlängerung und Neuabschluss von Arbeitsverträgen thematisiert, wobei auch die Auslegung unter Berücksichtigung des Begleitschreibens und der Interessenlage betrachtet wird. Zudem befasst sich die Klausur mit dem Gebot fairen Verhandelns bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, einschließlich Herleitung, Anwendung und Rechtsfolge.
Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Beihilfe- und Vergaberecht - Verfahrenes Verfahren
Im Mittelpunkt der Klausur steht die rechtliche Überprüfung einer staatlichen Beihilfe nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Zusammenhang mit einem öffentlichen Vergabeverfahren. Dabei ist hauptsächlich die Anwendung und Berücksichtigung der Altmark-Trans-Rechtsprechung relevant, unter besonderer Beachtung der Voraussetzungen einer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe, der Ausgleichsleistung sowie eines fehlenden Teilnahmewettbewerbs und besonderer Dringlichkeit. Zudem wird die drohende Wettbewerbsverzerrung durch einen Zuschuss und deren Beurteilung anhand der De-minimis-Schwelle thematisiert. Abschließend geht es um den fehlenden Nachweis der Rechtmäßigkeit der Beihilfe mangels Notifikation und der Bestimmungen zur Anmeldepflicht.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Bahnreise mit Hindernissen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit einer Bahnreise. Schwerpunktmäßig werden die Voraussetzungen zur Anwendung verschiedener polizeilicher Eingriffsmaßnahmen geprüft, insbesondere die Differenzierung der Eingriffsschwellen wie gegenwärtige Gefahr, Tatsachen und bloße Vermutungen. Zudem steht die Subsumtion unter spezielle landesrechtliche Regelungen wie die Sicherstellung und den Aufenthalt an gefährlichen Orten im Fokus. Ein weiteres Kernthema ist die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens, insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei polizeilichen Maßnahmen.
Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Alt- und Unbekanntes aus dem Strafverfahrensrecht
Die Klausur behandelt maßgeblich die Analogie und den systematischen Vergleich im Bereich von Strafantragsfristen, insbesondere unter Einbeziehung von § 77d StGB und § 302 I 1 Var. 2 StPO. Weiterhin wird die verfassungskonforme Auslegung des § 112 III StPO sowie die Abwägung der Indizienlage, beispielsweise zur Fluchtgefahr, näher analysiert. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Auslegung des § 247 StGB hinsichtlich seiner Anwendbarkeit auf Qualifikationen, wobei der Wortlaut und der Vergleich mit § 248a StGB betrachtet werden. Die Fallbearbeitung fordert eine Auseinandersetzung mit methodischen und systematischen Auslegungsfragen im Strafprozessrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Die gescheiterte Hochzeit
In der Klausur geht es um die zivilrechtliche Behandlung der gescheiterten Planung einer Hochzeitsfeier im Schuldrecht AT. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob der Hochzeitstermin als absolutes Fixgeschäft eine Unmöglichkeit im Rechtssinne begründet. Zudem wird die Verantwortlichkeit bezüglich der Planung einer Feier während der Corona-Pandemie sowie eine mögliche Risikoübernahme der Parteien thematisiert. Schließlich wird die Möglichkeit eines Teilrücktritts aus dem Vertrag und die entsprechenden Rechtsfolgen geprüft.
Mehr Qual als Wahl
Die Klausur thematisiert die Beschränkbarkeit der Wahlgänge zum Präsidium des Bundestages durch gesetzliche Änderungen der Geschäftsordnung. Nach dem Erfolg einer neuen Partei und dem erfolglosen Versuch der Fraktion, einen Vizepräsidenten zu wählen, wird eine Gesetzesänderung eingebracht und beschlossen, die das Vorschlagsrecht einer Fraktion beschränkt. Vertreter von Oppositionsfraktionen beantragen eine abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.
Impfung statt Schlangenöl
Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur stehen die Wirksamkeit von Vertretungshandlungen bei Grundstücksgeschäften im Handelsrecht und die Wirksamkeit einer Bürgschaftserklärung. Der Fall behandelt Fragen zur Prokura, zum Handelsregister, zum Grundstückskaufvertrag sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte und deren Auswirkungen auf eine Bürgschaft. Zudem wird die Wirksamkeit einer Bürgschaftserklärung eines Einzelkaufmanns diskutiert.
Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Verkehrssicherungspflichten und Gefälligkeiten
Die Klausur behandelt in zwei Abschnitten zentrale Fragestellungen zu Verkehrssicherungspflichten und Haftung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen. Teil 1 thematisiert die Haftung des Supermarktbetreibers für einen Sturz auf einer feuchten Kundentoilette, Teil 2 die Anspruchslage nach Beschädigung eines Fahrzeugs beim Ausparken durch einen Freund auf Bitten der Geschädigten.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Europarecht, Völkerrecht und Grundrechte - Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes
In der Klausur steht die Überprüfung der gerichtlichen Gewichtung und des verhältnismäßigen Ausgleichs zwischen Art. 3 III 2 GG und kollidierenden Grundrechten im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anwendbarkeit der Grundrechte des Grundgesetzes bei überschießender Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zudem wird die Wirkung von Art. 3 III 2 GG im Verhältnis zwischen Privaten, insbesondere anhand von § 3 II AGG, eingehend thematisiert. Die Bearbeitung verlangt eine fundierte Auseinandersetzung mit dem Diskriminierungsschutz und seiner Ausgestaltung im Zusammenspiel von nationalem, europäischem und Verfassungsrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht - Störende Güter im Gewerbegebiet
Die Klausur behandelt das Baurecht im Zusammenhang mit störenden Gütern im Gewerbegebiet. Im Mittelpunkt steht die Auslegung eines Bebauungsplans, insbesondere die Einordnung eines atomaren Zwischenlagers als Lagerhaus im Sinne des § 8 II Nr. 1 BauNVO und die Frage der Gebietsverträglichkeit. Außerdem wird die Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets und die Argumentation mit § 35 I Nr. 7 BauGB thematisiert. Die Prüfung umfasst die Vereinbarkeit der baulichen Nutzung mit den Vorschriften sowie die Abgrenzung zwischen erlaubten und erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Maklerrecht und Mietrecht - Streit um Maklerkosten
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Makler- und Mietrechts. Im Vordergrund steht die Problematik einer unberechtigten Kündigung im Mietverhältnis, insbesondere in Bezug auf die Anwendung einer Analogie zu § 573 II Nr. 2 BGB bei einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Außerdem werden die Mitteilungs- und Treuepflichten des Vermieters beim Wegfall des Eigenbedarfs sowie die Ersatzfähigkeit von Umzugs- und Maklerkosten im Lichte des Schutzzwecks der Rücksichtnahmepflicht geprüft. Im Rahmen des Maklerrechts spielt zudem der Vertragsschluss und die Textform des Maklervertrags eine Rolle.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Trennungs- und Abstraktionsprinzip - "Zum Verwechseln ähnlich."
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Abgrenzung von Duldungs- und Anscheinsvollmacht sowie der Identifizierung des Vertragsgegenstands im Rahmen schuldrechtlicher Verträge. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anfechtbarkeit der Anscheinsvollmacht, einschließlich der Anfechtung bei Identitätsirrtümern und dem maßgeblichen Zeitpunkt zur Fristwahrung. Daneben wird auch die Bedeutung der invitatio ad offerendum und die Fernwirkungen des Minderjährigenrechts geprüft. Insgesamt stehen damit Fragen zum Vertrauensschutz im Stellvertretungsrecht und den formellen Anforderungen bei Vertragsschlüssen im Fokus.
Vereinsleben mit Folgen?
Die Klausur behandelt die Rückforderung von Versicherungsleistungen nach einem Unfall mit anschließender Unfallflucht. Der versicherte Fahrer wird von der Versicherung im Regress genommen, weil er gegen die Aufklärungsobliegenheit verstoßen haben soll. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Beweislastverteilung, Gesamtschuld, Einspruch gegen das Versäumnisurteil und der rechtlichen Bewertung des Verhaltens im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag.
Wir wollen wohnen bleiben
Im Sachverhalt geht es um ein als Gewerbegebiet ausgewiesenes Areal in Hamburg, in dem zunehmend Betriebswohnungen zu gewöhnlichen Wohnwohnungen wurden, teils ohne Genehmigung. Das Bezirksamt untersagt die fortgesetzte Wohnnutzung und stützt sich dabei auf formelle sowie materielle Illegalität und den Bebauungsplan. Die Eigentümerin einer ehemaligen Betriebswohnung klagt hiergegen; zu prüfen ist die Begründetheit ihrer Klage gegen die Nutzungsuntersagung.
Tödlicher Westerndreh
Bei Dreharbeiten in einer Westernstadt vertauscht ein Schauspieler, getrieben von Rollen- und Gageambitionen, die Patronen eines Revolvers durch scharfe Munition. Infolge unterbliebener Kontrolle des Waffenmeisters erschießt der ahnungslose Schütze unbeabsichtigt eine Regieassistentin. Die Klausur prüft insbesondere mittelbare Täterschaft, error in persona sowie Rücktritt vom Versuch.
Von folgenreichen Missverständnissen und Anmaßungen
Die Klausur behandelt zwei zivilrechtliche Fälle: Im ersten Fall geht es um ein Missverständnis bei der Bestellung von Beton aufgrund unterschiedlicher Begriffsverständnisse, des Zugangs einer Willenserklärung und der Rückforderung des gezahlten Kaufpreises. Im zweiten Fall wird die Problematik einer gefälschten Vollmacht durch einen Minderjährigen und die Frage der Zahlungspflicht der Mutter im Rahmen von Stellvertretung thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Todfeinde
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz im Strafprozess und dessen Durchbrechung, insbesondere im Zusammenhang mit einer Gehörsverletzung durch Zeugenvernehmungen ohne Anwesenheit des Angeklagten. Im materiellen Strafrecht liegt ein Fokus auf dem Problem der teleologischen Reduktion bei urlaubsbedingtem Leerstand, atypischem Kausalverlauf sowie dem Komplex rund um den error in persona, den Erlaubnistatbestandsirrtum und den Putativnotwehrexzess. Weiterhin ist das Verhältnis von Mord und Totschlag bzw. Tatbestandsverschiebung relevant. Die Klausur verlangt eine detaillierte Analyse strafrechtlicher Kernfragen und prozessualer Besonderheiten im Umgang mit Beweisaufnahme und Irrtümer.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht - Feuer und Flamme
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Abgrenzung zwischen psychisch vermitteltem und unmittelbar verursachtem Schaden im Deliktsrecht. Zudem wird die Einordnung des Risikos psychischer Beeinträchtigung im Zusammenhang mit einer konkreten Berufstätigkeit in den Schutzzweck der Norm sowie die juristische Trennung vom allgemeinen Lebensrisiko analysiert. Ein weiteres zentrales Thema ist die Anwendbarkeit der Gewahrsamsvermutung nach § 808 II 1 ZPO bei der Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten in außerehelichen Lebensgemeinschaften. Der normative Schadensbegriff und die Frage einer Vorteilsanrechnung werden ebenfalls thematisch aufgegriffen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht - Wie gewonnen, so zerronnen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Geltung des Vorbehalts des Gesetzes in der Leistungsverwaltung sowie die Frage, ob ein Verstoß gegen Verwaltungsvorschriften zur Rechtswidrigkeit einer Bewilligung führt. Zudem steht die gerichtliche Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen im Fokus, insbesondere im Zusammenhang mit den Ermessenserfordernissen und dem Umfang der gerichtlichen Kontrolle. Im Mittelpunkt steht dabei die korrekte Anwendung und Einbettung dieser Prüfungsmaßstäbe in den Prüfungsaufbau rund um Verwaltungsakte wie Rücknahme und Rückforderung. Ziel ist die strukturierte Darlegung und Diskussion der zentralen öffentlich-rechtlichen Problemfelder unter Berücksichtigung aktueller Streitstände.