BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

3.470 Klausuren
Aktiv:Keine Filter — alle Klausuren
JA 2023Fortgeschrittene

* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um Corona-Soforthilfe- und Maskengeschäfte in der Pandemie. Thematisiert werden insbesondere Betrug durch falsche Angaben im Förderantrag, Urkundenfälschung bei Maskenzertifikaten, Brandstiftung zur Erlangung einer Versicherungssumme sowie strafprozessuale Aspekte wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft. Im Fokus stehen die Strafbarkeit von E und A nach dem StGB und die prozessualen Zusatzfragen.

Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen

Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.

Haertlein, Stößer· JuS 2023, 660
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesGläubiger- /Schuldnermehrheit+4 weitere
ZjS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur: Der Umschlag von Kernbrennstoffen

In dem Fall geht es um die Einführung landesgesetzlicher Regelungen durch die Freie Hansestadt B, mit denen der Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen des Stadtstaates grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob und inwiefern das Land B durch das Änderungsgesetz zum Hafenbetriebsgesetz solche Beschränkungen für den Umschlag von Kernbrennstoffen erlassen darf. Rechtliche Schwerpunkte sind die Gesetzgebungskompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, das Prinzip der Bundestreue sowie das Gebot der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung. Ferner stehen die europarechtliche Warenverkehrsfreiheit und mögliche gesetzgeberische Handlungsoptionen auf landesrechtlicher Ebene im Fokus.

Raven Kirchner· ZJS 2023, 1027
Recht der öffentlichen SachenEntscheidung durch GerichtsbescheidLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)+5 weitere
JuS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Öffentliches Recht: Europarecht - Krisenzeiten für Autofahrer

In der Klausur geht es um die Abgrenzung der einschlägigen Grundfreiheiten im Europarecht, insbesondere Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit im grenzüberschreitenden Kontext. Weiterhin wird die mittelbare Diskriminierung als Eingriff behandelt, wobei die Abgrenzung zur Dassonville-Formel eine Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den geschriebenen Rechtfertigungsgründen, wie Art. 36 AEUV, insbesondere im Hinblick auf öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Solidarität in Energieangelegenheiten. Die Prüfung beschäftigt sich somit mit den wichtigsten Prüfungsmaßstäben für Eingriffe und deren Rechtfertigung im europäischen Binnenmarkt.

Rossa, Weiber, Weißer· JuS 2023, 655
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Immobiliarsachenrecht: Eine Vormerkung kommt selten allein

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob K von A die Zustimmung zur Löschung des Widerspruchs im Grundbuch verlangen kann. Der Sachverhalt dreht sich um mehrfachen Verkauf eines Grundstücks, Auflassungsvormerkungen und deren unberechtigte Löschung sowie die Sicherung des Eigentumserwerbsanspruchs durch Vormerkung. Rechtlich relevant sind dabei insbesondere der Grundbuchberichtigungsanspruch gemäß § 894 BGB, die Wirksamkeit von Vormerkungen und der gutgläubige Erwerb lastenfreier Vormerkungen. Die Abwandlung betrachtet eine veränderte Reihenfolge der Eigentumseintragungen und den Übergang von Ansprüchen, sodass erneut die Zustimmung zur Löschung begehrt wird.

Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.

Schweiger· JuS 2023, 647
Objektive ZurechnungKausalitätFahrlässigkeit+4 weitere
JA 20231. Staatsexamen

Von Sandkasten zu Sozialplan

Die Klausur behandelt kündigungsrechtliche und vertragsrechtliche Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht am Beispiel einer Kita-Betriebsschließung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zentral sind der Zugang und die Wirksamkeit von Kündigungen, die Sozialauswahl sowie Fragen zur Anfechtung und Wirksamkeit eines unter Druck abgeschlossenen Aufhebungsvertrags. Zudem wird der Anspruch auf Vergütung nach möglicher Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags thematisiert.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, David K. Takacs· JA 2023, 543· 300 Min
StellvertretungFormfreiheit und GrenzenAnfechtung der Willenserklärung+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Hybrid-Umstieg mit Hindernissen

Der Fall behandelt Fragen des Mobiliarsachenrechts rund um den Eigentumserwerb und den Besitz an einem Gebrauchtwagen, der von mehreren Personen und Unternehmen weiterverkauft und repariert wurde. Die Problemkreise umfassen den gutgläubigen Erwerb, Sicherungsrechte des Werkunternehmers, Eigentumsvorbehalt und Herausgabeansprüche. Zentral ist die Frage, ob H von W die Herausgabe des BMW X5 gem. § 985 BGB verlangen kann.

Dennis Büchel· JA 2023, 535· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenWerkunternehmerpfandrecht+4 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Langes Gesicht nach Pferdekauf

In diesem Fall verlangt K von der Tierärztin T Schadenersatz wegen einer angeblich fehlerhaften Begutachtung eines bei einer Auktion erworbenen Reitpferdes. K hatte das Pferd im Vertrauen auf das von T ausgestellte Gutachten der Mangelfreiheit erworben, stellte jedoch später eine bereits zum Kaufzeitpunkt bestehende Lahmheit fest. Zentrale rechtliche Probleme betreffen den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, die Haftung aus dem Gutachten, die Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen in AGB sowie Ansprüche im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs und die Verjährung etwaiger Ansprüche. Auch die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kaufvertrag und die Möglichkeit, Ansprüche gegen den Zuchtverein V geltend zu machen, stehen im Mittelpunkt.

Tim Kniepkamp, Paul Suilmann· ZJS 2023, 990
AGBHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Dein oder mein?“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Streit um die Herausgabe bzw. das Eigentum an einem Haushaltsgerät, das ein Ehepartner während bestehender Ehe allein gekauft, aber später von der Ehefrau an einen Dritten weitergegeben wurde. Nachfolgend veräußert dieser Dritte das Gerät an einen gutgläubigen Käufer, der nun vom ursprünglichen Erwerber auf Herausgabe in Anspruch genommen wird. Zudem macht der ursprüngliche Eigentümer einen Zahlungsanspruch gegen die zwischengeschaltete Person geltend. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Eigentumsrecht, insbesondere beim gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen, im Bereicherungsrecht sowie Übergängen im Familien- und Erbrecht im Zusammenhang mit dem Tod eines Ehepartners und der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments nach Scheidung und ergänzenden Erklärungen.

Marcus Rehtmeyer· ZJS 2023, 978
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+6 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Herz aus Glas

In diesem fiktiven Übungsfall geht es um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen des bayerischen Verfassungsschutzes gegenüber einer politischen Publizistin, insbesondere die Beobachtung, Datensammlung und mögliche Online-Durchsuchungen. Die Klausur fragt nach der Erfolgsaussicht einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Maßnahmen sowie gegen eine Ermächtigungsgrundlage im bayerischen Verfassungsschutzgesetz.

Dr. Max Erdmann, Frederik Pechan· JA 2023, 486· 300 Min
VerfassungsbeschwerdeAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG)+3 weitere
JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Bäume, Blut und Bilder

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Beweisprobleme rund um die Zeugenaussage, insbesondere den Arztvorbehalt und das Zeugnisverweigerungsrecht (§81a StPO), sowie die Beweiserhebung durch Private. Außerdem wird die Täuschung des Vortäters durch einen Hehler und die damit verbundene Auslegung strafrechtlicher Tatbestände geprüft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Anklageschrift und der Prüfung von deren Formalien. Die Beschäftigung mit diesen Themen bildet das Fundament der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft im Assessorexamen.

Hinrichs· JuS 2023, 578
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Konkurrentenstreit

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den Prüfungsmaßstab im Konkurrentenstreit nach Art. 33 II GG, insbesondere die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sowie die Besonderheiten bei kommunalen Wahlbeamten. Weiter werden der Rechtsschutz in Konkurrentenstreitigkeiten durch den Bewerbungsverfahrensanspruch (Bestenauslese) und die Durchbrechung des Grundsatzes der Amtsstabilität bei überhasteter Ernennung sowie die Garantie effektiven Rechtsschutzes beleuchtet. Im Fokus stehen dabei die Anfechtungsklage in Verbindung mit der Bescheidungsklage, materiell-rechtliche Auswahlfehler und die Bedeutung einer angemessenen Wartefrist. Thematisiert werden zudem formelle Verfahrensfehler im Wahlakt wie etwa der Mitwirkungsausschluss.

Friehe, Schäfer· JuS 2023, 571
Recht der öffentlichen Sachen
JA 2023Anfänger:innen

Freiheit in km/h

In dieser Klausur geht es um die Einführung eines generellen Tempolimits auf deutschen Autobahnen per Rechtsverordnung. Ein betroffener Bürger macht dessen Verfassungsmäßigkeit geltend und bringt insbesondere die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie berufliche Auswirkungen vor. Zu prüfen sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und alle verfassungsrechtlichen Fragen rund um Grundrechte, Gesetzgebungskompetenz und die Rechtfertigung des Tempolimits.

Florian Köhler· JA 2023, 475· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenAllgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Arbeitsrecht - Fair verhandeln und Maskenverweigerung

Die Klausur behandelt das Gebot des fairen Verhandelns im Arbeitsrecht und die daraus resultierenden Rechtsfolgen, wobei insbesondere auch die Rücksichtnahmepflichten von Arbeitnehmern im Privatleben und die Abgrenzung des billigen Ermessens thematisiert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abmahnung, ihrer Funktion sowie dem Maßstab der Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei werden typische Konfliktfelder wie fairer Umgang in Vertragsverhandlungen und grenzüberschreitendes Verhalten analysiert. Die Klausur vertieft zudem die Rechtsstellung des Arbeitnehmers insbesondere im Kontext des Verbraucherstatus gemäß BGB und dessen Hauptleistungspflichten im Aufhebungsvertrag.

Jacobs, Vogt· JuS 2023, 565
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade

A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.

Finn-Lauritz Schmidt· ZJS 2023, 875
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Der Kater und die Haubenlerche

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung der Nichtigkeit einer Allgemeinverfügung nach § 17 Nr. 2 TierSchG sowie der Umgang mit unbekannten Normen, die Angemessenheit einer polizeilichen Maßnahme unter Abwägung von allgemeiner Handlungsfreiheit und Art. 20a GG, insbesondere zeitliche Begrenzung und Befreiungsmöglichkeiten, und die formelle Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung. Dabei werden insbesondere der Schutz von Tieren, das Verhältnis zu Grundrechten sowie die Anforderungen an polizeiliche Maßnahmen behandelt. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Erforderlichkeit und Angemessenheit polizeilicher Eingriffe.

Hiese· JuS 2023, 559
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Vertragsrecht - Photovoltaik

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die zivilrechtliche Einordnung von Photovoltaikanlagen im Sachenrecht. Zentral behandelt werden die Wesentliche-Bestandteil-Problematik beim Gebäude und die Sonderrechtsfähigkeit eingebauter Gegenstände inklusive der maßgeblichen Bestandteile gemäß §§ 93 und 94 BGB. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung sowie der Form und Frist der Kündigungserklärung bei Vertragsverhältnissen. Die Aufgabe verlangt eine genaue Auseinandersetzung mit dem Gebäude- und Besitzbegriff sowie der Vertragsstruktur im Kontext von Photovoltaikanlagen.

Bauermeister, Dittrich· JuS 2023, 554
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts
JA 2023Anfänger:innen

Legalitätsprinzip und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen

In dieser Anfängerklausur werden das Legalitätsprinzip und das Opportunitätsprinzip anhand von staatsanwaltschaftlichem Handeln erläutert. Weiter werden verschiedene strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere die Rechtmäßigkeit einer Blutprobeentnahme sowie die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO, am konkreten Sachverhalt geprüft.

Dr. Erik Weiss· JA 2023, 462· 120 Min
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Ermittlungsverfahren 3: Maßnahmen+2 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Wettstreit unter Kollegen mit Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Wettstreit zwischen den Arbeitskollegen A und B, wer den Arbeitsweg mit dem Pkw schneller zurücklegen kann. Dabei hält A die Verkehrsregeln ein, möchte aber durch geschicktes Verhalten B übertreffen, während B rücksichtslos mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fährt und einen Fußgänger gefährdet. Später fährt B trotz entzogener Fahrerlaubnis auf der Autobahn und versucht, einer Polizeikontrolle durch eine Flucht mit stark überhöhter Geschwindigkeit zu entkommen. Die Übungsklausur thematisiert zentrale Fragen zu strafrechtlichen Verkehrsdelikten, insbesondere zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Tamina Preuß· ZJS 2023, 857
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Probleme mit Luxusautos und -uhren

Die Klausur behandelt die Rechtsprobleme rund um den Erwerb eines Luxusautos durch eine Minderjährige mit Beteiligung eines scheinbaren Angestellten, die Wirksamkeit des Kaufvertrags, den gutgläubigen Erwerb sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche. Im zweiten Teil geht es um die Herausgabe und Rückabwicklung bezüglich einer wertvollen Taschenuhr aus dem Nachlass eines Verstorbenen, insbesondere mit Blick auf sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Raphael Reiss· JA 2023, 452· 300 Min
StellvertretungGeschäftsfähigkeitRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+3 weitere
ZjS 2023Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Punks auf Sylt

Im Mittelpunkt des Falls steht der Protestzug einer großen Gruppe von Punks auf Sylt, zu dem Demonstrierende aus dem In- und Ausland anreisen. Das Land Schleswig-Holstein organisiert zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit Überwachungsmaßnahmen durch Militärhubschrauber und beschränkt den Bahnverkehr zur Identitätsfeststellung potenzieller Straftäter. Zugleich ruft die Innenministerin über Social Media Touristinnen und Touristen dazu auf, Sylt zu meiden, was zu wirtschaftlichen Einbußen bei lokalen Unternehmern führt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Versammlungsfreiheit, Bewegungsfreiheit, Berufsfreiheit, staatliches Informationshandeln sowie Grundrechtseingriffe durch polizeiliche Maßnahmen.

Sven Siebrecht· ZJS 2023, 831
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Grundrechte: Die Rennraddemo auf der Autobahn

Die Jurastudentin A plant eine Fahrraddemonstration auf der Autobahn A3 als Protest gegen Umweltverschmutzung und meldet diese ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde an. Die Behörde untersagt jedoch die Veranstaltung wegen Sicherheitsbedenken und verweist auf die Zweckbestimmung der Autobahn nach dem Fernstraßengesetz. A sieht sich in ihrer Versammlungsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde, nachdem alle verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfe erfolglos bleiben. Im Zentrum stehen Fragen zur Anwendbarkeit des Art. 8 GG auf Autobahnen, zur Rechtmäßigkeit des Versammlungsverbots sowie zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

Johannes Forck· ZJS 2023, 819
Weitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und AuflösungVerfassungsbeschwerde+5 weitere
ZjS 2023Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Steuerverwaltungsrecht: Die alkoholisierte Angestellte

C, angestellter Chemiker, möchte die Kosten für einen Laborkittel als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen, was das Finanzamt Tempelhof ablehnt. Nach Erhalt des Steuerbescheids beauftragt C einen Rechtsanwalt, fristgerecht Einspruch einzulegen. Aufgrund des Verhaltens der alkoholisierten Rechtsanwaltsfachangestellten N erfolgt der Einwurf des Einspruchs jedoch erst am Tag nach Fristablauf. Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob der verspätete Einspruch zulässig ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) sowie der Verschuldenszurechnung bei der Versäumung von Fristen durch Bevollmächtigte.

Timon El-Sherif· ZJS 2023, 809
Der Verwaltungsakt in der KlausurUnverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
1…323334…145