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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
JA 20181. Staatsexamen

Montgomerys Moneten

Die Klausur "Montgomerys Moneten" befasst sich mit komplexen Fallkonstellationen aus dem Hypothekenrecht und Darlehensrecht, insbesondere im Zusammenhang mit Briefhypothek, Zwischenfinanzierung durch verschiedene Banken und Kettenzessionen. Im Mittelpunkt steht die Übertragung und Sicherung von Grundpfandrechten sowie bereicherungsrechtliche Fragen im Kontext mehrstufiger Finanzierungs- und Sicherungsabreden einschließlich Abtretungs- und Rangverhältnisse. Der Bearbeitungsschwerpunkt liegt auf Systemverständnis und anwendungsorientiertem Umgang mit Eigentum, Sicherheiten und bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungen.

Yves Georg· JA 2018, 419· 300 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteGrundpfandrechte+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim

Die Klausur behandelt die Gründung und Haftungsverhältnisse einer OHG am Beispiel eines Studierendenwohnheims und setzt sich mit der Gesellschafterhaftung, dem Widerspruchsrecht nach § 115 I HGB, den Einwendungen nach § 129 III HGB sowie internen Regressansprüchen auseinander. Neben der Anspruchsdurchsetzung gegenüber einem vermögenden Gesellschafter werden auch die Regressmöglichkeiten nach Ausgleich einer Gesellschaftsschuld berücksichtigt. Die Fallgestaltung richtet sich an das Grundstudium mit Fokus auf das Personengesellschaftsrecht.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lars Bühren· JA 2018, 331· 90 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht

Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.

Christian Kolb· ZJS 2018, 584
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen

Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Philipp Knauth, Anna Wilke· ZJS 2018, 576
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anna, Ottilie und die enterbte Tochter

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrages aufgrund eines vertraglich eingeräumten Rücktrittsrechts, sowie die erbrechtliche Gestaltung zugunsten der Mandantinnen und der Enterbung eines Kindes. Die Prüfung umfasst auch die Testamentserrichtung, Vor- und Nacherbschaft sowie Aspekte wie öffentliche Zustellung. Steuerrechtliche Fragen sind ausgeschlossen.

Heike Matzkat-Eschenburg· JA 2018, 292· 300 Min
Rücktritt Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen rund um die Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen durch einen Ghostwriter, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie den Auftrag im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Politiker, Verlag und Ghostwriter. Zu prüfen sind Unterlassungs-, Herausgabe- und Entschädigungsansprüche sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Betroffenen.

VermächtnisAllgemeines RechtsschutzbedürfnisAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?

Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.

Julian Kanert· ZJS 2018, 427
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.

Alexander Metzing· ZJS 2018, 338
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail

Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.

Michael Herbert· ZJS 2018, 331
VerjährungRücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.

Hendrik Adam, Martin Gerding, Malte Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung

In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.

VerjährungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
JA 2018Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen

Die Klausur behandelt einen Bootsausflug am Chiemsee, der nach einem Unfall zum Gegenstand zivilrechtlicher Streitigkeiten wird. Zu prüfen sind reiserechtliche Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises, Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und deliktische Haftung wegen einem bekannten Kielschaden sowie prozessuale Besonderheiten wie ein zweites Versäumnisurteil, Einspruch und Vollstreckungsabwehrklage. Es stellt sich zudem die Frage einer Gegenforderung für konsumierte Getränke und die Einbeziehung eines insolventen Reiseveranstalters.

Dr. Anton Burger, Oliver Eitzinger· JA 2018, 133· 300 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+6 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude

Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsklausur: Ein Freund, ein guter Freund

In diesem Fall verkauft Victoria (V) ihrem Bekannten Klaus (K) ein gebrauchtes Fahrrad und einen Pkw. Nachdem K das Fahrrad übernommen hat, entdeckt er einen Mangel am Vorderreifen und verlangt eine Minderung des Kaufpreises. Zentrale Schwerpunkte für die erste Fallfrage sind Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag, insbesondere Sachmangel, Nacherfüllung und Minderung. In der zweiten Fallfrage geht es um die Frage, ob K von Dieter (D) Ersatz der Kosten wegen eines Blechschadens am Pkw verlangen kann, der zwischen Vertragsschluss und Übergabe verursacht wurde. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen somit das Kaufrecht und mögliche Schadensersatzansprüche aus Delikt.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?

Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.

Rücktritt Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Spielplatzfall

In diesem Fall („Spielplatzfall“) geht es um Schadenersatz- und Haftungsansprüche nach Sachbeschädigung an einem PKW sowie der Verletzung eines Kindes auf einem Spielplatz. Im Mittelpunkt stehen mögliche Anspruchsgrundlagen im Schuldrecht und Deliktsrecht, insbesondere die Haftung für Aufsichtspflichtverletzungen und das Verhalten der beteiligten Erwachsenen und Kinder.

Mietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen GemeinschaftSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Nichts als Fehlkäufe ...

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhältnis zwischen dem selbständigen Fliesenleger K und dem Hobbybastler bzw. späteren Händler V im Rahmen zweier Kfz-Kaufverträge. K verlangt nach mehreren Mängeln an den erworbenen Fahrzeugen von V Nachbesserung bzw. Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe, nachdem auch nach mehrfachen Reparaturversuchen die zugesicherte Funktion (Klimaanlage, Aufstelldach) nicht hergestellt werden konnte. Der Fall behandelt die Frage nach vertraglichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Gewährleistungsausschlüssen und Beschaffenheitsvereinbarungen, sowie die Folgen von Fristabläufen, nachträglichen Mängeln und Schadensverursachung beim Rücktritt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Beweislastverteilung und mögliche Wertersatzpflichten bei Verschlechterung der Kaufsache.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)VerjährungRücktritt +5 weitere
JURA 2018Anfänger:innen

Das E-Bike und die verschwundene Jacke

Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.

Steffen Walter, Sarah Graubner· JURA 2018, 1276
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungAGB+3 weitere
JURA 20181. Staatsexamen

Ein Arzt in Nöten

Die Klausur behandelt einen Erbfall im Zusammenhang mit dem Testament eines Arztes, welches eine 'Ebenbürigkeitsklausel' enthält. Thematisiert werden die Wirksamkeit einer derartigen Bedingung, die Sittenwidrigkeit von Testamenten, die Kostentragungspflicht für Bestattungen sowie Schadensersatzansprüche im Falle einer fehlerhaften medizinischen Diagnostik und der Geburt eines behinderten Kindes.

Gewillkürte ErbfolgeGesetz- und sittenwidrige RechtsgeschäfteFeststellung eines ersatzfähigen Schadens+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Kabelsalat«

Der Fall behandelt die Stolperverletzung einer Rentnerin auf einem Kirmesgelände, die über ungesicherte Starkstromkabel stürzt. Thematisiert werden die deliktische Haftung wegen Verkehrspflichtverletzung bei mehreren Verantwortlichen sowie die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrags nach Brand eines Karussells.

Tobias Voigt, Christoph Jansen· JURA 2018, 1157
§ 823 Abs. 1 BGBDie Leistungskondiktion+1 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

»Kuckuckskind und Krokodil«

Die Klausur stellt einen zivilrechtlichen Examensfall mit Schwerpunkt im Erbrecht und Schuldrecht dar. Im Mittelpunkt stehen die Testamentsanfechtung wegen Motivirrtums, Rückabwicklung einer motivirrtümlichen Schenkung (Geschäftsgrundlage, Aufklärungspflichtverletzung, § 123 I BGB, Kondiktion), sowie Aspekte des reformierten Kaufmängelgewährleistungsrechts. Zu prüfen sind Ansprüche des Bruder Berthold gegen Frieda nach Tod des Erblassers.

Luca Wimmer· JURA 2018, 1142
Gesetzliche ErbfolgeAnfechtung der WillenserklärungStörung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB+4 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Rennfahrer im Ruhestand

Die Klausur behandelt mehrere zivilrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer App durch einen Ruhestandsrennfahrer sowie das Abschleppen dessen Fahrzeugs nach Falschparken. Im Vordergrund stehen Fragen zur Vertragsbeziehung im App-Store, das Verbraucherwiderrufsrecht, die Berechtigung und Höhe der Abschleppkosten sowie abtretungsrechtliche und bereicherungsrechtliche Aspekte. Der Fall eignet sich zur vertieften Anwendung verschiedener schuldrechtlicher, sachenrechtlicher und bereicherungsrechtlicher Grundsätze.

Grundlagen des KaufvertragsWiderruf & VerbraucherverträgeDie Leistungskondiktion+5 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Der Gebrauchtwagenkauf nach der Ferenschild-Entscheidung des EuGH

In diesem Fall geht es um einen Gebrauchtwagenkauf zwischen einem Verbraucher und einem Autohaus, bei dem die Gewährleistungsfrist für Sachmängel vertraglich auf ein Jahr beschränkt wurde. Nach Eintritt eines Motorschadens stellt sich die Frage, ob diese Verkürzung wirksam ist oder ob der Käufer unter Berufung auf europarechtliche Vorgaben die Reparatur noch verlangen kann.

Lars Rühlicke· JURA 2018, 1028
Sach- und RechtsmängelVerbrauchsgüterkaufAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+2 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Begehrensneurose bei Babyjoggerberührung

Im Fall 'Begehrensneurose bei Babyjoggerberührung' geht es um einen Zusammenstoß zwischen einem joggenden Vater mit Babyjogger und einer Personengruppe, bei dem eine Passantin zu Boden fällt und Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend macht. Auch Bodo verlangt nach einer eigenen Verletzung von einem Beteiligten Schmerzensgeld. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit deliktsrechtliche Ansprüche bestehen.

§ 823 Abs. 1 BGB+1 weitere
126272845