BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

623 Klausuren
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer

A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.

Dr. Florian Schumann· ZJS 2016, 489
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Glasflasche

Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.

RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.

Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz· JA 2016, 218· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Sandviper

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Georg Steinberg, Melanie Epe· ZJS 2016, 370
RechtfertigungsgründeUnterlassenSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht

Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.

Martin Böse· ZJS 2016, 365
Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftVerletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGBVerletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der mehrere sog. Liebesschlösser von einer Brücke entfernt und dabei einen Rentner R im Zuge eines körperlichen Übergriffs verletzt. Im Fokus stehen die Prüfung von Diebstahl, die Abgrenzung zum Raub und zum räuberischen Diebstahl, sowie die relevante Körperverletzungstatbestände.

Marc Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min
Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein zauderndes Trio

A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.

Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Allgemeiner Teil+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A: unerlaubtes Betreten und Duschen in einem Krankenhaus, das widerrechtliche Entnehmen und Zerstören eines Liebesbriefs aus einem Briefkasten sowie eine beleidigende Tirade am Telefon. Außerdem wird die strafrechtliche Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus thematisiert.

Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBMeineid, § 154 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour

Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 20161. Staatsexamen

Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)

Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.

Erik Kraatz· JURA 2016, 875
Computerbetrug (§ 263a StGB)+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Wo zwei wetten, muss einer verlieren

Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.

Petar Ivanov, Georg Köpferl· JURA 2016, 554
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Highway to Jail

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.

Christopher Schöpe· JURA 2016, 435
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenErmittlungsverfahren 1: Überblick & BeginnErmittlungsverfahren 2: Strafantrag+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

The Greenback Boogie

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.

Paul Krell, Lena Hülsen· JURA 2016, 92
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Der Deal mit dem Parkplatz

Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.

Dr. Stefan Knerr· JA 2015, 771· 300 Min
Begünstigung (§ 257 StGB)Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

In dieser Klausur geht es um die Manipulation von medizinischen Daten durch einen Transplantationsmediziner, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Spenderleber vorzuziehen. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf den begünstigten Patienten als auch auf einen anderen, dadurch benachteiligten Patienten – der letztlich verstirbt – thematisiert. Die Klausur prüft verschiedene Aspekte des allgemeinen Strafrechts sowie Bezüge zum Medizinstrafrecht und zu Organtransplantationsvorgängen.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Abfangen von Daten, § 202b StGBAusspähen von Daten, § 202a StGBFälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem eine Frau im Affekt mehrfach auf eine andere einsticht, wodurch diese tödlich verletzt wird. Im Anschluss planen die Hinterbliebenen einen Racheakt durch das Deponieren von Sprengsätzen, führen diesen aber letztlich nicht aus. Die Aufgabenstellung fordert eine gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des dolus eventualis, des unmittelbaren Ansetzens und der Verbrechensvorstufen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
115161726