Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Die verpatzte Abreibung
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Frage der Qualifikationstatbestände im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Waffe. Drei Angeklagte werden beschuldigt, gemeinschaftlich einen versuchten schweren Raub sowie eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben; zwei von ihnen sollen hierzu angestiftet haben. Wesentliche Schwerpunkte liegen auf der Prüfung von Täterschaft und Teilnahme, Versuch, Qualifikationstatbeständen und der Beteiligung mehrerer Personen.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Schwerpunktbereichsklausur: Internationales und Europäisches Strafverfahrensrecht
Im Mittelpunkt steht ein Bußgeldbescheid aus Italien gegen einen deutschen Fahrzeughalter wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes. A hält die Halterhaftung nach italienischem Recht für konventionswidrig und beruft sich auf die EMRK. Zudem begehrt A, seinen Rechtsbehelf auf Englisch einzulegen und eine Übersetzung seines Schreibens, gestützt auf die entsprechende EU-Richtlinie zum Recht auf Übersetzungen im Strafverfahren. Fraglich ist weiterhin, ob die Vollstreckung des italienischen Bußgeldbescheids in Deutschland nach mehreren Jahren und angesichts möglicher Verfahrensmängel sowie nach Einstellung eines parallelen Strafverfahrens in Belgien zulässig ist.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der mehrere sog. Liebesschlösser von einer Brücke entfernt und dabei einen Rentner R im Zuge eines körperlichen Übergriffs verletzt. Im Fokus stehen die Prüfung von Diebstahl, die Abgrenzung zum Raub und zum räuberischen Diebstahl, sowie die relevante Körperverletzungstatbestände.
Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste
Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.
Übungsfall: Ein zauderndes Trio
A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.
Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A: unerlaubtes Betreten und Duschen in einem Krankenhaus, das widerrechtliche Entnehmen und Zerstören eines Liebesbriefs aus einem Briefkasten sowie eine beleidigende Tirade am Telefon. Außerdem wird die strafrechtliche Abgrenzung zwischen error in persona und aberratio ictus thematisiert.
Übungsfall: Schirm, Schein und Melone
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.
Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour
Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Der verkappte Arzt
A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Der missglückte (?) Anschlag im Museum
Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Aktuelle examensrelevante Fälle des Computerbetrugs (§ 263 a StGB)
Die Klausur behandelt aktuelle und examensrelevante Fallgestaltungen zum Computerbetrug gemäß § 263a StGB, insbesondere anhand konkreter Sachverhalte rund um die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten bei unberechtigter Eingabe von Einzugsermächtigungslastschriften. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der dogmatischen Analyse und der Anwendung des Tatbestandes des Computerbetrugs in der strafrechtlichen Fallbearbeitung.
Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
Highway to Jail
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.
»One man’s trash is another man’s treasure«
Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.
Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel
F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.
The Greenback Boogie
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Urkunds- und Vermögensdelikte mit Fokus auf aktuelle Fragestellungen zur Untreue und zum Vermögensschaden insbesondere im Kontext des Wirtschaftsstrafrechts. Im Mittelpunkt stehen Fälle zu Prüfungsbetrug mit fremdem Ausweis, dem Einsatz eines Nicht-Juristen als 'Associate' in einer Kanzlei und einer Falschaussage vor Gericht.
Der Deal mit dem Parkplatz
Die Klausur behandelt die Revision eines Angeklagten infolge einer Verständigung (‚Deal‘) im Strafverfahren vor dem Amtsgericht. Schwerpunkte liegen auf der Überprüfung der Verfahrensgestaltung insbesondere nach § 257c StPO, der Zulässigkeit und Begründetheit der Revision unter Verfahrens- und Sachrüge sowie auf prozessualen Aspekten wie mögliche Befangenheit und Zweckmäßigkeit anwaltlicher Maßnahmen.
Die manipulierte Spende
In dieser Klausur geht es um die Manipulation von medizinischen Daten durch einen Transplantationsmediziner, um einen Patienten auf der Warteliste für eine Spenderleber vorzuziehen. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf den begünstigten Patienten als auch auf einen anderen, dadurch benachteiligten Patienten – der letztlich verstirbt – thematisiert. Die Klausur prüft verschiedene Aspekte des allgemeinen Strafrechts sowie Bezüge zum Medizinstrafrecht und zu Organtransplantationsvorgängen.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem eine Frau im Affekt mehrfach auf eine andere einsticht, wodurch diese tödlich verletzt wird. Im Anschluss planen die Hinterbliebenen einen Racheakt durch das Deponieren von Sprengsätzen, führen diesen aber letztlich nicht aus. Die Aufgabenstellung fordert eine gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit der Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des dolus eventualis, des unmittelbaren Ansetzens und der Verbrechensvorstufen.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung um sogenannte 'autosurfende' Personen sowie um die (provozierte) Nothilfesituation nach einer absichtlich herbeigeführten Angriffslage. Im Mittelpunkt stehen die Strafbarkeit von A im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten und Straßenverkehrsdelikten sowie Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation innerhalb von Rechtfertigungsgründen.