Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Politische Klimapflege
Die Klausur behandelt staatsorganisationsrechtliche Fragestellungen am Beispiel des Gesetzgebungsverfahrens zum Geordnete-Rückkehr-Gesetz (GRG), insbesondere die Geschäftsautonomie des Bundestages, die Rolle von Ausschüssen und die Verknüpfung sachfremder Regelungen. Im Vordergrund steht zudem der verfassungsprozessuale Rechtsschutz gegen die Gesetzgebung des Bundestags und kritische Einsprüche des Bundesrats.
ÖR-Examensklausur zum Verfassungsrecht (Zweckentfremdungsgesetz)
Diese Examensklausur behandelt das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz Berlin und dessen Verfassungsmäßigkeit. Thematisiert werden unter anderem das Verhältnis von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG zum Gesetzesvorbehalt, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG sowie die Fragen echter und unechter Rückwirkung.
Im Visier des Verfassungsschutzes
Der Fall behandelt das Frage- und Informationsrecht des Bundestages bzw. einzelner Abgeordneter gegenüber der Bundesregierung sowie die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Rechts, namentlich im Bereich geheimhaltungsbedürftiger Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Schwerpunktmäßig stehen ein Organstreitverfahren, Antragsbefugnis und Parteifähigkeit eines Abgeordneten sowie die Abwägung zwischen parlamentarischem Informationsrecht und dem Schutz des Staatswohls im Mittelpunkt.
»Brandschutz im #Forsti«
Die Klausur thematisiert die bauordnungsrechtliche Beurteilung von Baumhäusern im Hambacher Forst, die durch Umweltaktivisten ohne Baugenehmigung errichtet wurden. Schwerpunkt ist die Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung durch die Bauaufsichtsbehörde unter besonderer Berücksichtigung des Brandschutzes. Anforderungen an den Begriff der baulichen Anlage sowie das Vorgehen der Behörde werden unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten geprüft.
Thor für Deutschland
Thor, ein 15-jähriger Schüler, nimmt aus politischen Gründen während der Unterrichtszeit an Demonstrationen teil und wird deshalb von seiner Schule sanktioniert. Die Klausur prüft Konflikte zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit sowie das Gleichheitsrecht und die behördliche Ermessensausübung. Zudem werden verfassungsprozessuale Fragen, insbesondere zur Verfassungsbeschwerde und zum einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht, thematisiert.
Mit Megaphon und Namensschild
Die Klausur behandelt die Verhältnismäßigkeit von versammlungsrechtlichen Maßnahmen wie das Verbot des Lautsprechereinsatzes und das Verbot einer Spontanversammlung. Zudem wird die Rechtmäßigkeit der Verpflichtung von Polizeibeamten zum Tragen von Namensschildern im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle thematisiert und der Fall verbindet Versammlungs- und Verfassungsrecht.
Der König Fußball und das Gebührenrecht
Die Klausur befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Veranstalter gewinnorientierter Großveranstaltungen (hier Fußballspiele) zur Kostenübernahme zusätzlicher Polizeieinsätze herangezogen werden können. Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Gebührenpflicht und deren Einbettung in das Verwaltungsrecht, speziell in eine Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid.
Baunachbarstreit mit politischen Mitteln
Die Klausur behandelt einen baurechtlichen Nachbarstreit in einer hessischen Stadt, bei dem Nachbarn politisch auf die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Veränderungssperre gegen ein Bauvorhaben hinwirken. Schwerpunkte sind das kommunalrechtliche Verbot der Delegation von Satzungserlassen, die Voraussetzungen der Veränderungssperre sowie die bauplanungsrechtlichen Auswirkungen einer fingierten Baugenehmigung.
Protestcamp unter Pandemiebedingungen
Die Klausur thematisiert einen Protestcamp unter Pandemiebedingungen in Hamburg. Sie verlangt die verwaltungsgerichtliche Prüfung von Auflagen oder Verboten gegenüber einer Versammlung, wobei besonders pandemiebedingte Abstandsregeln, das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Mittelpunkt stehen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung des Verwaltungsakts vor Klageerhebung.
Im Namen der Gesundheit
Die Klausur thematisiert die öffentlichen Warnungen einer Lebensmittelüberwachungsbehörde vor bestimmten Produkten und deren verwaltungs-, haftungs- sowie verfassungsrechtliche Konsequenzen. Es wird aus verschiedenen Perspektiven die Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Informationshandlungen, Ansprüche auf einstweiligen Rechtsschutz sowie mögliche Amtshaftungsansprüche und die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht bezüglich einer angeblichen Verfassungswidrigkeit einer Spezialnorm (§ 40 I a LFGB) geprüft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von behördlichen Warnungen auf Grundrechte der betroffenen Unternehmen und die Anforderungen an staatliche Informationsbefugnisse.
Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht - Das Bootshaus
In der Klausur geht es um die baurechtliche Zulässigkeit eines Bootshauses im Außenbereich. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung entgegenstehender Belange des Natur- und Landschaftsschutzes gemäß § 35 III Nr. 5 Var. 1 BauGB, insbesondere die Argumentation zu einer Landschaftsschutzverordnung und die Rechtmäßigkeit des naturschutzbehördlichen Einvernehmens. Außerdem werden die Anspruchsgrundlage der wasserrechtlichen Genehmigung und die inzidente bauplanungsrechtliche Prüfung thematisiert. Weitere zentrale Punkte betreffen die Zweckmäßigkeitserwägungen im Zusammenhang mit Fristen im Widerspruchsverfahren.
Der Stern von Vergina
Die Klausur behandelt eine polizeirechtliche Maßnahme im Zusammenhang mit einem Fußballspiel, bei dem ein Banner aufgehängt wird, das zu erheblichen Spannungen zwischen Fanlagern führt. Der Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit des Einschreitens der Polizei, den Voraussetzungen und der Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage sowie auf der Frage der Störereigenschaft und des polizeilichen Zwangs gegenüber dem Kläger.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Recht auf selbstbestimmtes Sterben
In der Klausur geht es um die grundrechtliche Einordnung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dessen Nähe zur Menschenwürde sowie um die Prüfung, ob die Inanspruchnahme von Suizidhilfe Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit restriktiver Regelungen. Besondere Beachtung findet die strukturierte Prüfung der Angemessenheit, einschließlich der Durchbrechung der klassischen Drei-Stufen-Lehre bei einer funktionalen Verschränkung von Grundrechten.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung
Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.
Gefährliches Vergnügen auf der Weser
Die Klausur behandelt das Verwaltungsprozessrecht und Verwaltungsverfahrensrecht rund um den Entzug einer Erlaubnis zur Nutzung von Jetskis im Fahrwasser der Weser durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Thematisiert werden die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, insbesondere Fragen der Rücknahme/Widerruf von Verwaltungsakten, Erledigung sowie verfassungsrechtliche Aspekte wie Berufsfreiheit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, ob die Klage des Unternehmers A auf Wiederzulassung des Jetski-Fahrens im Fahrwasser erfolgreich sein kann.
Corona im Bundestag
Die Klausur thematisiert ein verfassungsrechtliches Problem: Nach einer Corona-bedingten Quarantäneanordnung gegen Bundestagsabgeordnete prüft das Bundesverfassungsgericht einen Antrag eines betroffenen Abgeordneten gegen den Bundestag. Im Mittelpunkt stehen die Reichweite der Abgeordnetenimmunität, die Bedeutung subjektiver Rechte des einzelnen Abgeordneten sowie die Frage der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen und des Reklamationsrechts des Bundestags. Der Sachverhalt ist im Kontext der COVID-19-Pandemie und parlamentarischer Arbeitsfähigkeit angesiedelt.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Infektionsschutzrecht - Schule unter Quarantäne
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und Infektionsschutzrechts am Beispiel einer Schule unter Quarantäne. Kernfragen sind die materielle Rechtmäßigkeit einer Absonderungsanordnung, insbesondere die Voraussetzungen des § 30 I 2 IfSG und die Ermessensausübung mit Bezug auf Verhältnismäßigkeit. Zudem wird die formelle Rechtmäßigkeit geprüft, etwa hinsichtlich Verfahrensanforderungen und möglicher Formverstöße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Verwaltungsakts bei Bekanntgabe durch eine Erklärungsbotin gegenüber gesetzlichen Vertretern und minderjährigen Adressaten.
Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Die überraschende Wahl
In der Klausur steht das Staatsorganisationsrecht mit Fokus auf der rechtlichen Behandlung einer überraschenden Wahl im Zentrum. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob eine Wahl des Bundeskanzlers nach einer Auflösungsverfügung des Bundestages noch möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 68 GG. Es wird vertieft das Problem erörtert, ob der bereits aufgelöste Bundestag überhaupt noch einen Bundeskanzler wählen darf und welche Voraussetzungen für die wirksame Wahl erfüllt sein müssen. Ergänzend wird das Ermessen des Bundespräsidenten bei der Auflösung des Bundestages und die materielle Auflösungslage (insbesondere instabile politische Verhältnisse) näher untersucht.
Die Bettelbegleitung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit einer ordnungsbehördlichen Verfügung, mit der einem Vater untersagt wird, gemeinsam mit seiner minderjährigen Tochter auf einer öffentlichen Straße zu betteln. Gegenstand sind zum einen die rechtlichen Grundlagen der Verfügung anhand einer landesrechtlichen Verordnung über das Bettelverbot in Begleitung von Kindern sowie die Prüfung einschlägiger Grundrechte und deren Schranken. Der Kandidat soll die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Verfügung umfassend rechtlich würdigen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht - Der Landarztsoli
In der Klausur steht die prozessuale Vorgehensweise gegen einen bestandskräftigen Abgabenbescheid im Mittelpunkt, insbesondere die Möglichkeiten eines Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 I Nr. 1 VwVfG und die prozessuale Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Anspruch auf Rücknahme eines Abgabenbescheids nach § 48 I 1 VwVfG. Zudem wird die Frage behandelt, welche Rolle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Wiederaufgreifens sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch spielen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.
Diese Ferienanlage verursacht Stress!
Die Klausur behandelt die Überprüfung französischer Regelungen zu Architektenleistungen und Vermögensbesteuerung auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundfreiheiten des Unionsrechts. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit, wobei auch Aspekte wie mittelbare Diskriminierung und Maßnahmen gleicher Wirkung thematisiert werden. Die Studierenden sollen begutachten, ob die betreffenden nationalen Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen und welches Vorgehen die nationalen Gerichte wählen sollen.
Corona-Chaos in der Bundesregierung
Die Klausur behandelt das Zusammenspiel von Kanzlerprinzip (Richtlinienkompetenz) und Ressortprinzip innerhalb der Bundesregierung, am Beispiel der Impfstoffbeschaffung in der Corona-Pandemie. Zudem werden Fragen zur Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für flächendeckende Schulschließungen, zum verfassungsrechtlichen Verfahren der Gesetzgebung und zu möglichen Rechtsschutzverfahren (insb. vor dem BVerfG) thematisiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Völkerrecht und Verfassungsrecht - Deutschland und die Drohnen
Die Klausur befasst sich mit der grundrechtlichen Schutzwirkung gegenüber Ausländern im Ausland und der Frage der Klagebefugnis. Außerdem wird das Rechtsschutzbedürfnis beleuchtet, insbesondere in Bezug auf die Inanspruchnahme der richtigen Gerichtsbarkeit, die Nutzlosigkeit einer Klage sowie deren mögliche Verwirkung. Im Schwerpunkt steht zudem die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 II 1 GG, etwa im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verboten unterschiedsloser Angriffe und der subjektiven Wirkung des Völkerrechts. Es wird untersucht, ob und wann eine Verletzung dieser Schutzpflicht vorliegt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Untermaßverbots und der Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter im Falle von völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen. Die Klausur legt ihren Fokus auf Schnittstellen zwischen Völkerrecht und deutschem Verfassungsrecht.