Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)
Der Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) schützt das Vermögen der Versicherer vor betrügerischer Schadensmanipulation. Die Vorschrift erfasst Handlungen wie Beiseiteschaffen, Überlassen, Beschädigen, Zerstören oder sonstige Beeinträchtigung der Brauchbarkeit versicherter Sachen. Zentral ist das Verhältnis zu §§ 303, 244 StGB und der Versuchsstrafbarkeit (§§ 22, 24 StGB). Examensklassiker: Tatbestandsmerkmale des § 265, Abgrenzung zu Betrug (§ 263 StGB), Vollendung und Versuch.
Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
'(Dieses) Pfand gehört daneben!' – Von falschen Pfandflaschen und echten Rechtsfragen
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Person, die durch das Aufkleben eines echten Pfandzeichens auf pfandfreie Flaschen versucht, betrügerisch Pfandgeld an einem Rücknahmeautomaten zu erlangen. Schwerpunkte sind die Auslegung des Merkmals 'unbefugt' beim Computerbetrug, die Frage des Vermögensschadens, die Stoffgleichheit und die mögliche Urkundeneigenschaft präparierter Gegenstände. Zudem wird das Stadium des Versuchs beleuchtet.
* "Der unaufmerksame Richter
In dieser Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein strafgerichtliches Urteil geprüft. Thematisiert werden insbesondere verfahrensrechtliche Fehler, wie etwa die Ablenkung des Richters während einer Zeugenaussage, die Ablehnung eines Beweisantrags ohne Begründung sowie Fragen zur ordnungsgemäßen Revisionsanmeldung und zum Fristlauf.
Original-Examensklausur: "Der vergrabene Schmuck
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter bei einem versuchten Wohnungseinbruchdiebstahl, einer geplanten Versicherungsbetrugshandlung, falscher Verdächtigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung. Es werden typische Problematiken aus dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil des Strafrechts einschließlich Versuchs, Zurechnung, Irrtum und Konkurrenzen geprüft.
Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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