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Strafrecht

Ermittlungsverfahren 3: Maßnahmen

Das Ermittlungsverfahren (§§ 152–177a StPO) dient der Aufklärung von Straftaten und umfasst zahlreiche Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchung (§ 102), Beschlagnahme (§ 94), vorläufige Festnahme (§ 127 I) oder Untersuchungshaft (§ 112). Prüfungsrelevant sind stets Voraussetzungen, Rechtsschutzmöglichkeiten (§ 304 ff.), Verhältnismäßigkeit und etwaige Beweisverwertungsverbote. Klassiker: Anforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse, Beschlagnahme von Verteidigerkorrespondenz, richterlicher Vorbehalt (§ 105).

Zu diesem Thema haben wir 10 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2023Fortgeschrittene

Selbstjustiz im Netz

Der Fall thematisiert Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft wie die (Quellen-)Telekommunikationsüberwachung sowie Durchsuchung und Sicherstellung im Zusammenhang mit Hasskriminalität und modernen Kommunikationsmitteln. Zu prüfen sind u.a. die Rechtmäßigkeit der staatlichen Eingriffe, der Umgang mit Beweismitteln (Erhebungs- und Verwertungsverbote) und der Rechtsschutz für Betroffene.

Alexander Heinze· JURA 2023, 747
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JuS 2022Fortgeschrittene

Semesterabschlussklausur – Strafprozessrecht: Längerfristige Observation - manchmal auf eigene Faust

In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die längerfristige Observation im Strafprozessrecht. Dabei werden vor allem der Begriff und die gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahme wie Anfangsverdacht, Subsidiaritätsklausel, Verhältnismäßigkeit und Eilanordnungskompetenz geprüft. Zudem stehen die Abgrenzung zwischen privater und behördlicher Beweisbeschaffung und das damit verbundene Verwertungsverbot für privat beschaffte Beweise im Mittelpunkt. Schließlich wird die Frage der Beweisverwertung bei einer rechtswidrigen Observation und von Zufallserkenntnissen behandelt.

Duttge, Klaffus· JuS 2022, 44
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: BeweisrechtRechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+2 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 41
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: Beweisrecht+1 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?

Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.

Gunnar Duttge, Simone Klaffus· JURA 2020, 979
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Highway to Jail

Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.

Christopher Schöpe· JURA 2016, 435
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenErmittlungsverfahren 1: Überblick & BeginnErmittlungsverfahren 2: Strafantrag+2 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“

Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.

Fahl· JA 2013, 28· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeBeleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 20091. Staatsexamen

Der Gang nach dem Eisenhammer

Die Klausur behandelt unter anderem die Problemstellungen des räuberischen Diebstahls unter Beteiligung eines absichtslos-dolosen Gehilfenwerkzeugs, verschiedene Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Kettenanstiftung), den Anstiftervorsatz sowie die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch. Neben klassischen Prüfungen zu Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Urkunds- und Aussagedelikte angesprochen.

Dehne-Niemann· JA 2009, 868· 300 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt den Fall eines Autofahrers, der nach Alkoholgenuss einen Unfall verursacht und anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, sich aber später der Polizei stellt. Der Schwerpunkt liegt auf den strafrechtlichen Folgen nach dem StGB sowie den möglichen strafprozessualen Maßnahmen durch die Polizei.

Baier· JA 2005, 37· 60 Min Bearbeitung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+5 weitere
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