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Strafrecht

Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen

Die Verfahrensvoraussetzungen in der Revision (u.a. §§ 52, 53, 169, 337 StPO) betreffen u.a. wirksamen Strafantrag, Anklage, Eröffnungsbeschluss und die sachliche Zuständigkeit des Gerichts (§§ 24–28 GVG). Zentrale Streitstände: Heilung bei Formverstößen, Konse­quenzen feh­len­der Verfahrens­voraus­setzung, und Prüfungsmaßstab des Revi­sions­gerichts (Freibeweis vs. Strengbeweis). Klassiker: Nachtragsanklage, Mängel der Anklageschrift, Zuständigkeit und fehlerhafte Gerichtswahl.

Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2022Fortgeschrittene

* "Von allen guten Geistern verlassen

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.

Zimmermann· JA 2022, 645· 120 Min Bearbeitung
Zulässigkeit der RevisionGutachten - Wiederholung & Trainer Das materielle Gutachten/A-Gutachten+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne

B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.

Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBUnterlassen+5 weitere
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