🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Öffentliches Recht

Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren

Die Baugenehmigung im Bauordnungsrecht Niedersachsen regelt die Zulässigkeit und Durchführung baulicher Maßnahmen (§§ 59 ff. NBauO, §§ 29–36 BauGB). Zentral sind die Abgrenzung genehmigungsbedürftiger von genehmigungsfreien und verfahrensfreien Vorhaben, das Genehmigungsverfahren (z.B. vereinfachtes Verfahren, § 64 NBauO) sowie das Verhältnis zur Baufreiheit (Art. 14 GG). Examensklassiker: Bestimmung genehmigungspflichtiger Anlagen; Zulässigkeit des Bauvorhabens nach § 30, § 34, § 35 BauGB; formelle Fehler im Genehmigungsverfahren.

Zu diesem Thema haben wir 13 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2025Anfänger:innen

*"Der (noch) unerfüllte Traum vom Oldtimer-Schauraum?

Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Oldtimer-Schauraum im Randbereich einer rheinland-pfälzischen Stadt. Es geht um Fragen der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage im Kontext des öffentlichen Baurechts, insbesondere hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts sowie der Bedeutung eines Ersatzbaus anstelle der abgerissenen Anlage.

Prof. Dr. Timo Hebeler, Helene Stahl· JA 2025, 471· 120 Min Bearbeitung
Die BaugenehmigungDer Verwaltungsakt in der KlausurDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Original-Examensaktenvortrag: 'Baumfrevel'

Die Klausur behandelt die Rechtsnachfolge im Verwaltungsverfahren am Beispiel eines langjährigen Streitfalls um die Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach der Fällung geschützter Bäume. Konfliktpunkte sind insbesondere die Verantwortung der Rechtsnachfolgerin, Verjährung und Verwirkung der Verwaltungsforderung sowie Beweisfragen hinsichtlich der Umstände der Baumfällung und deren Notwendigkeit. Im Mittelpunkt stehen der Umgang mit unerledigtem Widerspruchsverfahren, die Anspruchsdurchsetzung nach Eigentümerwechsel und besondere Verwaltungsrechtsschutzprobleme.

Cirus Petzold, Robert Wille· JA 2025, 60· 60 Min Bearbeitung
Die BaugenehmigungErmessen und VerhältnismäßigkeitDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Aktenvortrag – Öffentliches Recht: Baurecht, Staatshaftungsrecht, Verwaltungsprozessrecht - Die Baugenehmigung als Verlässlichkeitsgrundlage

In der Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, welche Bedeutung die Tiefe der Abstandsflächen im festgesetzten oder faktischen Gewerbegebiet hat und wie der Flächennutzungsplan sowie die nähere Umgebung zu analysieren sind. Daneben wird die Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht im Zusammenhang mit der Baugenehmigung als Vertrauenstatbestand und dem Ersatz von Investitionen geprüft. Ferner spielt die abschließende Abwägung von Zweckmäßigkeitserwägungen, insbesondere das Kostenrisiko und ein entsprechender Schlusssvorschlag, eine zentrale Rolle.

Lenk, Moll· JuS 2023, 63
Die BaugenehmigungDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Eine Villa im Außenbereich

Das Ehepaar G möchte im Außenbereich ein Wohnhaus errichten und erhält hierfür eine Baugenehmigung, nutzt aber den genehmigten Betriebsanteil nicht. Nach Jahren nimmt das Landratsamt die Baugenehmigung zurück, da das Wohnhaus nicht dem Maßstab des genügsamen Wohnens entspricht und eine Splittersiedlung befürchten lässt. G wehren sich gegen die Rücknahme, es folgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht zur Erfolgsaussicht.

Charlotte Hilliger· JA 2019, 124· 180 Min Bearbeitung
Außenbereich (§ 35 BauGB)Recht der öffentlichen SachenDie Baugenehmigung+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Gemeindliche- und/oder Staatshaftung beim unwirksamen Bebauungsplan

Lisa Müller möchte Schadensersatz bzw. Entschädigung von der Gemeinde Zeidelhaching wegen der verweigerten Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei ihren Bauvorbescheidsanträgen. Die Gemeinde hat das Einvernehmen auf Basis eines später als unwirksam festgestellten Bebauungsplans verweigert, was zu einer Ablehnung der Bauvorbescheide durch das Landratsamt führte. Müller behauptet, dadurch einen erheblichen Vermögensschaden erlitten zu haben, während die Gemeinde jegliche Haftung bestreitet und auf die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch die Bauaufsichtsbehörde sowie fehlende Amtspflichtverletzung verweist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind möglicher Amtshaftungsanspruch, die Bindungswirkung des gemeindlichen Einvernehmens sowie Ansprüche aus dem Aufopferungsgewohnheitsrecht.

Jan Singbartl· ZJS 2015, 106
Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)Beschluss gemäß § 123 Abs. 1 VwGOAmtshaftungsanspruch (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 S. 1 GG)+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die Berufsbildungsstätte im allgemeinen Wohngebiet

Die Klausur behandelt die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Berufsbildungsstätte in einem durch qualifizierten Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesenen Bereich und den Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn. Zu prüfen ist insbesondere, ob die Genehmigung des Umbaus einer bestehenden Immobilie zu einer Berufsbildungseinrichtung mit Unterkunftsmöglichkeiten im allgemeinen Wohngebiet rechtmäßig ist und ob dem Nachbarn ein Abwehrrecht gegen diese Genehmigung zusteht.

Dr. Marit Sademach· JA 2013, 518· 120 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenDie BaugenehmigungDer Verwaltungsakt in der Klausur+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Betriebsleiterwohnhaus

In der Klausur wird die bauplanungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines neuen Betriebsleiterwohnhauses im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB thematisiert. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtmäßigkeit von belastenden Nebenbestimmungen, insbesondere eines Wohnungsbesetzungsrechts (Dienstbarkeit zugunsten des Freistaates) sowie der Androhung eines Zwangsgeldes in einer Baugenehmigung. Außerdem sind die Erfolgsaussichten eines entsprechenden Rechtsbehelfs gegen diese Nebenbestimmungen zu prüfen.

Anton Meyer· JA 2012, 216· 300 Min Bearbeitung
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Versprochen ist versprochen

Die Klausur behandelt einen Streit um eine kommunale Bauleitplanung und anschließende Baugenehmigungen im Zusammenhang mit einer Rückübertragung eines vormals enteigneten Grundstücks, das nun zur Errichtung einer Freiluftbühne genutzt werden soll. Im Fokus steht ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt, Nachbar und Kreisverwaltung zur Vermeidung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten, der schließlich zu Problemen bei der Genehmigung eines Nebengebäudes führt. Thematisiert werden Bebauungsplan, Nachbarrechte, Vertragsbindung der Verwaltung sowie baurechtliche und planungsrechtliche Fragestellungen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Versprochen ist versprochen
Außenbereich (§ 35 BauGB)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Seniorenresidenz

Die Klausur behandelt die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines massiven Bauvorhabens (Seniorenresidenz) in einem gewachsenen Villenviertel ohne bestehenden Bebauungsplan. Schwerpunkt ist das Verhältnis zwischen dem neuen Bebauungsplan, den nachbarschützenden Vorschriften und der Erteilung der Baugenehmigung insbesondere unter Verletzung von Beteiligungsrechten der Nachbarn. Zu prüfen sind die Wirksamkeit des Bebauungsplans, nachbarliche Abwehrrechte und der vorläufige Rechtsschutz.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Seniorenresidenz
Die BaugenehmigungBürger und EinwohnerAußenbereich (§ 35 BauGB)+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereichAnfänger:innen

Laserdrome

Die Klausur befasst sich mit der baurechtlichen Zulässigkeit des Umbaus eines Lagerkellers einer Gaststätte in eine Laserspielanlage und der Ablehnung der hierfür beantragten Baugenehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Neben bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Fragestellungen werden insbesondere Grundrechtsbezüge (insb. Menschenwürde, Berufsfreiheit) sowie das Verhältnis von öffentlicher Ordnung und Sittlichkeit im Baurecht behandelt. Die Erfolgsaussichten der Anfechtungsklage gegen die Versagung der Baugenehmigung sind zu prüfen.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Laserdrome
Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG)Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG)Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+5 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich1. Staatsexamen

Abgestellt

In dem Fall begehrt der Kläger die Entfernung eines unter Widerrufsvorbehalt ergangenen Zusatzes in einer Baugenehmigung für ein Wohnhaus, weil die Bauaufsichtsbehörde von ihm die Einrichtung von Abstellräumen für Kinderwagen, Fahrräder und Rollstühle verlangt. Die Behörde stützt die Nebenbestimmung auf das Landesrecht sowie auf verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften. Streitentscheidend sind die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Vorhaben sowie die Zulässigkeit und Reichweite von Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Abgestellt
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+7 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Veränderungssperre

Die Klausur thematisiert die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vergnügungsstätten angesichts einer von der Stadt Saarheim erlassenen Veränderungssperre nach § 14 BauGB und unterscheidet die aktuelle Rechtslage nach § 34 BauGB i.V.m. § 7 BauNVO von der intendierten Planung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob gegen die Veränderungssperre ein Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 VwGO zulässig und erfolgversprechend ist.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Veränderungssperre
Zulässigkeit des WiderspruchsverfahrensDie Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+6 weitere
SaarheimSchwerpunktbereich

Sonnendeck

In diesem Fall begehrt eine Nachbarin die bauaufsichtliche Beseitigung einer von der ebenfalls klagebeteiligten Grundstückseigentümerin errichteten Außentreppe, die im Abstandsflächenbereich steht und ihrerseits nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Beeinträchtigungen (Belichtung, Einsicht, Ästhetik) behauptet. Es geht um die Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen bauaufsichtlichen Einschreitens nach Landesbauordnungsrecht, um Beteiligungsrechte von Nachbarn sowie Fragen der Klagearten und des Rechtsschutzes bei Untätigkeit der Behörde.

Klaus Grupp, Ulrich Stelkens· Saarheim: Sonnendeck
Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren+7 weitere
Verwandte Themen in Bauordnungsrecht Niedersachsen
🦊

Die Baugenehmigung und das Baugenehmigungsverfahren in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen