Arten des Besitzes
Die Arten des Besitzes (§§ 854–872 BGB) unterscheiden zwischen unmittelbarem, mittelbarem Besitz und Besitzdienerschaft (§ 855). Für den Besitz sind tatsächliche Sachherrschaft und Besitzwille maßgeblich (§ 854). Klassiker: Besitz bei Fund, im Supermarkt, beim Diebstahl; Abgrenzung unmittelbarer/mittelbarer Besitz, Besitzdiener–Besitzmittler; Besitzfähigkeit von Personen(-gesellschaften) und Organbesitz bei juristischen Personen.
Zu diesem Thema haben wir 19 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht
Die Hausarbeit behandelt zivilrechtliche Fragestellungen zum allgemeinen Teil des BGB, zum Vereinsrecht und Sachenrecht am Beispiel des Vereins 'DorfMobil e. V.'. Sie richtet sich an Fortgeschrittene und thematisiert mögliche rechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Vereinsgründung und der Verwaltung von Sachen durch den Verein.
Der giftgrüne Drahtzaun
Die Klausur behandelt verschiedene sachenrechtliche Fragestellungen im Mobiliarsachenrecht. Schwerpunkte sind der rechtsgeschäftliche und gesetzliche Eigentumserwerb, Besitzübertragung, Fundrecht, gutgläubiger Erwerb und Probleme im Zusammenhang mit Willensmängeln sowie der Verbindung des Zaunmaterials mit einem Grundstück.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu
Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Spieglein, Spieglein in der Hand...
Die Klausur behandelt zentrale Problemstellungen des Sachenrechts und Familienrechts im Assessorexamen, insbesondere Fragen des Eigentumserwerbs an beweglichen Sachen und typische Konstellationen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Auch familienrechtliche Aspekte wie Vertretung und Haftung im Verhältnis Eltern–Kind werden abgefragt. Ziel ist die sichere Anwendung der Grundprinzipien beider Rechtsgebiete in der Prüfungssituation.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Begehrte Ausschussware
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Probleme des Sachenrechts, namentlich den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb an beweglichen Sachen. Im Mittelpunkt stehen klassische Fragen zum Gutglaubenserwerb, zur Übergabe sowie zur Abgrenzung von Vertrags- und Verfügungsgeschäft. Zusätzlich werden ausgewählte AT-Fragen zur Willenserklärung und Anfechtung gestreift.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Fußballlegenden
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen des Sachenrechts mit Schwerpunkt auf Besitz, Eigentum und deren Erwerb an beweglichen Sachen. Die Teilnehmer:innen analysieren typische Konstellationen zu Besitzschutz und Eigentumsübertragung im Rahmen eines fiktiven Falls aus dem Bereich Fußball. Geeignet ist die Klausur als Einstieg in das Sachenrecht für Studierende im Anfangsstudium.
Ein Gemälde auf Abwegen
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Besitz, Eigentum und Gesamtschuld - Skulptur auf Abwegen
Die Klausur behandelt zentrale zivilrechtliche Fragestellungen rund um Besitz, Eigentum und Gesamtschuld. Schwerpunkte sind der Erwerb des Besitzes bei einer Grenzverwirrung sowie die mietrechtlichen Pflichten, insbesondere Obhuts-, Schutz- und Meldepflichten im Rahmen einer Mietergemeinschaft als Gesamtschuldner. Ein weiteres zentrales Thema ist die Einrede gegen den Regressanspruch des leistenden Gesamtschuldners, wobei auf die Verjährung im Innenverhältnis und die Geltendmachung gegenüber Dritten eingegangen wird. Die Prüfung kombiniert dabei Aspekte des Sachenrechts und Schuldrechts in Zusammenhang mit einer Grundskulptur als Streitobjekt.
Egon hat Pech
Die Klausur behandelt zentrale Probleme des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht, insbesondere im Kontext eines Gebrauchtwagenhandels. Vertieft werden Fragestellungen zu dinglicher Einigung unter fremdem Namen, Gutglaubensschutz, Abhandenkommen bei Probefahrt und differenzierten Besitzkonstellationen. Teil II widmet sich Fragen rund um den Zustimmungsanspruch des Vormerkungsinhabers und der analogen Anwendung des EBV im Vormerkungsverhältnis.
Bauer sucht Finanzierung
Die Examensklausur behandelt sachenrechtliche Probleme im Kontext eines landwirtschaftlichen Betriebs. Thematisiert werden Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Haftungsverbund der Hypothek und prozessrechtliche Fragen wie die Drittwiderspruchsklage. Schwerpunkt ist die Zulässigkeit und Begründetheit von Rechtsbehelfen gegen Zwangsvollstreckung sowie mögliche Maßnahmen zur Eigentumssicherung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Das verschwundene Tonband
In der Klausur werden zentrale Aspekte des Sachenrechts anhand eines verschwundenen Tonbands geprüft. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Einordnung einer Verarbeitung oder Umgestaltung des Tonbands durch Besprechen unter Berücksichtigung persönlichkeits- und urheberrechtlicher Aspekte. Daneben wird das Eigentumserwerb durch Fund mit besonderem Fokus auf die Rolle des besitzlosen Finders nach Ablauf der Fundfrist behandelt. Schließlich ist die rechtliche Analyse der Ersitzung mit Fristanrechnung Teil der Aufgabenstellung.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.
»Die gewinnträchtigen Stoffballen«
Die Klausur behandelt das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer und thematisiert hierbei die gewinnträchtigen Stoffballen. Im Mittelpunkt steht die sachenrechtliche Anspruchsprüfung und das Zusammenspiel etwaiger Herausgabe-, Ersatz- und Schutzansprüche. Der Autor ist erfahren im Prüfungswesen und bringt praxisbezogene Sichtweise ein.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Probefahrt
In dieser Klausur stehen die Prüfung der Gutgläubigkeit beim Gebrauchtwagenkauf und die dabei geltenden Sorgfaltsanforderungen an Erwerber im Vordergrund. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage des Abhandenkommens im Sinne von § 935 BGB, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besitzdienerschaft bei einer Probefahrt. Zusätzlich wird abgefragt, wann der Besitzmittlungswille manifest aufgegeben wurde und welche weiteren Herausgabeansprüche bestehen können.
»Go for a ride«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Entwendung eines gemieteten Fahrrads. Der Sachverhalt thematisiert die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie deliktsrechtliche Ansprüche nach einem Diebstahl und Strafaktionen des Mieters gegenüber dem Dieb. Geprüft werden Herausgabeansprüche des Mieters und Eigentümers gegen einen Dritten sowie ein Schmerzensgeldanspruch des Diebs gegen den Mieter.
Übereignungstatbestände des Mobiliarsachenrechts – Ein Erlkönig auf dem Genfer Autosalon
Der Fall behandelt zentrale Übereignungstatbestände im Mobiliarsachenrecht, insbesondere Übergabe und Übergabesurrogate, Besitzmittlungsverhältnisse, gutgläubigen Erwerb, verlängerten Eigentumsvorbehalt und das Anwartschaftsrecht. Anhand eines Sachverhalts um den vorzeitigen Verkauf zweier Fahrzeuge werden typische Problemkonstellationen, wie der gutgläubige Erwerb und das Zusammenspiel von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften, untersucht.
Übereignungen im Kohlelager
Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Sachgesamtheiten, insbesondere Kohlebriketts im Lager, anhand der Übereignungsvorschriften des § 929 ff. BGB. Zentral sind die Übergabe durch Übertragung des mittelbaren Besitzes sowie die Rolle von Materialkonten und Geheißpersonen bei der Übereignung. Der Sachverhalt spielt das Zusammenspiel von Lagerhalter, Händler und Erwerber durch und thematisiert Streit um Eigentum und Besitz.
Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen
Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Zivilverfahrensrecht Verlorenes Auto
Die Klausur thematisiert die rechtlichen Möglichkeiten einer Dritten, deren mutmaßliches Eigentum an einem gepfändeten Auto bei der Zwangsvollstreckung betroffen ist. Sie behandelt die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten von Vollstreckungserinnerung und Drittwiderspruchsklage sowie relevante Beweis- und Besitzvermutungsfragen. Im Zentrum steht die Abgrenzung von Rechtsbehelfen im Zwangsvollstreckungsrecht.
Arten des Besitzes in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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