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Europarecht

Allgemeines Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV

Das allgemeine Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV untersagt jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit innerhalb des Anwendungsbereichs des Unionsrechts. Voraussetzung sind eine unionsrechtliche Regelungsmaterie und eine Ungleichbehandlung ohne rechtfertigenden Grund. Examensklassiker: Unterscheidung zwischen unmittelbarer/mittelbarer Diskriminierung, Bezug zu spezialgesetzlichen Diskriminierungsverboten wie Art. 21 AEUV (Freizügigkeit) und Überschneidung mit Grundrechten (Art. 3 GG).

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2018Schwerpunktbereich

Ausschluss von Kindergeldleistungen für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht

Die Klausur behandelt die unionsrechtliche Zulässigkeit des Ausschlusses von Kindergeldleistungen für EU-Ausländer ohne Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich. Sie orientiert sich an einer EuGH-Entscheidung und setzt sich mit den unionsrechtlichen Grundlagen wie Art. 11 III lit. e) VO Nr. 883/2004 und den einschlägigen Regelungen der Richtlinie 2004/38/EG auseinander. Es geht um die Vereinbarkeit nationaler Kindergeldregelungen mit dem EU-Recht.

Grundfreiheiten: ÜberblickAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsEU-Grundrechte+2 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Recht auf Freizügigkeit und Hochschulzulassung

In dieser Examensklausur wird das Recht auf Freizügigkeit im Kontext der Hochschulzulassung für ausländische Studierende am Beispiel einer belgischen Verordnung thematisiert. Konkret wird geprüft, ob und inwiefern eine zahlenmäßige Begrenzung nicht-ansässiger Studierender bei medizinischen Studiengängen unionsrechtlich zulässig ist. Die Klausur nimmt Bezug auf die EuGH-Entscheidung Bressol und behandelt typische Probleme des Europarechts in Verbindung mit Grundrechten.

Freizügigkeit, Art. 21 AEUVGrundfreiheiten: ÜberblickFreizügigkeit (Art. 11 GG)+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Familienzuschlag für Lebenspartner

Die Übungsklausur behandelt die Frage, ob einer Beamtin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Anspruch auf den Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz zusteht, insbesondere unter Gesichtspunkten des europäischen Gleichbehandlungsrechts und des Diskriminierungsverbots. Im Mittelpunkt steht eine Verfassungsbeschwerde gegen die ablehnende Entscheidung der Gerichte sowie die Prüfung einer möglichen Vorlage an den EuGH und der Anwendbarkeit der RL 2000/78/EG.

Grundlagen des EuroparechtsAnwendungsbereich und Wirkung des UnionsrechtsEU-Grundrechte+1 weitere
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Allgemeines Diskriminierungsverbot, Art. 18 AEUV in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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