🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Europarecht

Amtshaftungsklage (Art. 340 AEUV)

Die Amtshaftungsklage gem. Art. 340 AEUV regelt die Haftung der EU für Schäden, die Organe oder Bedienstete in Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten verursacht haben. Voraussetzungen sind v.a. ein hinreichend qualifizierter Verstoß gegen Unionsrecht, ein kausaler Schaden sowie die Zurechenbarkeit zum Organ. Examensrelevant: Unterschied zur unionsrechtlichen Staatshaftung, Prüfungsmaßstab beim qualifizierten Verstoß.

Zu diesem Thema ergänzen wir die Klausurensammlung laufend — schau gleich nochmal vorbei.

Verwandte Themen in Europarecht
🦊

Amtshaftungsklage (Art. 340 AEUV) in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen