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Klausuren

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1.113 Klausuren
JA 2008Fortgeschrittene

Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'

Der Fall behandelt die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch eine Gesichtscreme verursacht werden, welche unter prominenter Werbung vertrieben und als besonders verträglich beworben wurde. Die Großmutter G erleidet durch die Nutzung der Creme schwerwiegende Hautreaktionen und sucht Ersatz für entstandene Kosten und eine Entschädigung. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen die Herstellerin sowie die werbende Schauspielerin im Bereich der (Produzenten-)Haftung.

Dr. Nikolaj Fischer, Christine Schmehl· JA 2008, 498· 120 Min
ProduzentenhaftungProdHaftG§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum

In dieser mittleren Zivilrechtsklausur wird die Wirksamkeit eines unter Drogen geschlossenen Kauf- und Übereignungsvertrags über ein Fahrrad sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber geprüft. Im Vordergrund stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz nach einem Unfall, wobei auf § 985 BGB und die Rechte und Pflichten im EBV einzugehen ist. Eine Abwandlung behandelt das Mietverhältnis unter Haftungsbeschränkung.

Wolfgang Zenker· JA 2008, 417· 120 Min
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG

Die Klausur behandelt die komplexe Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG unter Berücksichtigung ihrer Eintragung sowie der Rechtsprechung zur Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Im Zentrum stehen die persönliche Haftung der Gesellschafter in verschiedenen Konstellationen und die Auswirkungen von Gesellschaftsverträgen und Stammeinlagen auf die Haftungszuordnung. Ferner werden Probleme des Eigenkapitalersatzrechts und des Gläubigerschutzes in Krisensituationen diskutiert.

Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre
JA 2008Fortgeschrittene

Vertrag oder kein Vertrag?

In diesem Fall sollen die Voraussetzungen des Zustandekommens eines Mietvertrags anhand eines Vertragsformulars beleuchtet werden. Schwerpunkte sind die Themen Angebot und Annahme, Widerruf der Willenserklärung sowie ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietvertrags. Zudem wird geprüft, ob und unter welchen Umständen ein Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung besteht.

Dr. Dr. Thomas Gergen· JA 2008, 335· 120 Min
Angebot und AnnahmeAbgabe und Zugang von WillenserklärungenPflichten im Mietverhältnis +2 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verzogene Golf

Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Die engagierte Schwimmlehrerin

Die Klausur behandelt die Kündigung einer Schwimmtrainerin durch einen Sportverein aufgrund anonymer Vorwürfe und die dadurch entstehende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Im Mittelpunkt steht die Prüfung prozessualer und materiell-rechtlicher Fragen zum Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses sowie das empfohlene anwaltliche Vorgehen. Die Klausur simuliert einen Aktenvortrag im Assessorexamen.

Anne Weidner, Pascal Croset· JA 2008, 291· 60 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die falsche Frau

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.

Gregor Roth, Silke Warmer· ZJS 2008, 497
StellvertretungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Der vertauschte Teppich

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um die Verwechslung von Kennziffern bei drei Teppichen, die ein Kaufinteressent zur Probe erhält. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, Anfechtung, Annahmeverzug sowie Ansprüche aus schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Normen. Zentral sind insbesondere die Herausgabe- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Personen sowie der Umgang mit einem in der Zwischenzeit beschädigten Teppich.

Prof. Dr. Roland Schwarze· JA 2008, 257· 300 Min
Auslegung der WillenserklärungAnfechtung der WillenserklärungAngebot und Annahme+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh

Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.

(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSicherungsrechte an beweglichen SachenErwerb und Verlust von Grundstücksrechten+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Standortschließung und -verlagerung

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Standortschließung und Fragen des Betriebsübergangs. Zudem wird die Wirksamkeit eines rückwirkenden Lohnverzichts auf Basis eines Sanierungstarifvertrags sowie die Kollisionslage zwischen Sanierungs- und Entgelttarifvertrag geprüft.

Prof. Dr. Matthias Jacobs, Jörg Noltin· JA 2008, 186· 300 Min
Entstehung von Schuldverhältnissen
JA 2008Fortgeschrittene

Der pensionierte Fußballfan

Der pensionierte Witwer W bestellt im Fernabsatz eine Fußball-DVD und ein Online-Abonnement („DFL-Update“) beim Unternehmer A. Nachdem er bereits kurz nach Erhalt der Ware widerruft, stellt sich die Frage, ob A dennoch Zahlung verlangen kann. Die Klausur thematisiert Widerrufsrechte beim Fernabsatz und besonderen Vertriebsformen, insbesondere bei digitalen und physischen Medien.

Dr. Katrin Blasek· JA 2008, 177· 90 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Spritschleuder

Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.

Ole Sachtleber· ZJS 2008, 271
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Anfechtung der Willenserklärung+5 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Good Old Times

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um die Haftung und Kontinuität von Verbindlichkeiten beim Übergang eines kleingewerblichen Unternehmens sowie bei Eintritt eines Gesellschafters. Thematisiert werden u.a. Haftungsfragen nach Unternehmensnachfolge, der Übergang von Mietverbindlichkeiten und die Haftung in verschiedenen Gesellschaftsformen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Fortgeschrittene mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht.

Prof. Dr. Dominique Jakob· JA 2008, 101· 120 Min
Grundlagen des KaufvertragsEntstehung von Schuldverhältnissen Dreipersonenverhältnisse+1 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Montagsauto

Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.

Thomas Riehm· ZJS 2008, 155
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)VerjährungGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Schenkungswiderruf beim Todesfall

Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Widerrufs eines Schenkungsversprechens bei einer Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung erfolgter Auszahlungen an frühere Bezugsberechtigte nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie um die Anspruchsgrundlagen nach § 812 BGB. Weiterhin werden Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess beleuchtet.

Dr. Philipp Schmieder, Dr. Markus Volz· JA 2008, 44· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBDie Leistungskondiktion+2 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview

Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.

Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)AGB§§ 830, 840 BGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer

Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.

Sudabeh Kamanabrou· ZJS 2008, 47
Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Widerruf nach Weihnachten

Die Klausur befasst sich mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen über eBay und Online-Flugtickets. Prüfschwerpunkte sind die Wirksamkeit von Widerrufserklärungen, die Einhaltung von Frist und Form, die Einbeziehung von AGB sowie etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung im Zusammenhang mit verweigerter Beförderung.

Prof. Dr. Nikolaus Forgó, Seyavash Amini· JA 2008, 21· 300 Min
Widerruf & VerbraucherverträgeAGB+4 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Ein Prüfungsgespräch

Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.

Berjasevic· JA 2007, 857
Angebot und Annahme+2 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Geschenkt oder geerbt?

Der Fall behandelt Ansprüche eines Sohnes S gegen die Lebensgefährtin F seines verstorbenen Vaters E auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, darunter Möbel und Sportwagen, sowie den Verkaufserlös einer Münzsammlung. Es werden erbrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragestellungen geprüft, insbesondere zur Herausgabe von Erbschaftsgegenständen, Schenkung von Todes wegen, Surrogation und Auskunftsanspruch.

Privatdozent Dr. Dr. Thomas Gergen· JA 2007, 762· 120 Min
Gesetzliche ErbfolgeSchenkung von Todes wegenDie Leistungskondiktion+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Aus dem Leben eines Kritikers

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit aus dem Alltag eines Journalisten, der nach einer Auseinandersetzung im Schauspielhaus mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, Hausverbot, Selbsthilfemaßnahmen und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert wird. Thematisiert werden Ansprüche auf Geldentschädigung wegen einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung, Schmerzensgeld nach körperlicher Auseinandersetzung sowie Rückforderungsansprüche bezüglich einer Theaterkarte.

Michael Heese· JA 2007, 691· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 824 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt

Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.

Christin Horlach· JA 2007, 590· 300 Min
§ 823 Abs. 1 BGBGrundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+5 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Undank ist der Welten Lohn

Witwe W überträgt ihrem Sohn S ein Hausgrundstück als Schenkung unter Einräumung verschiedener Nutzungsrechte. Nach familiären Konflikten will W die Schenkung wegen Undank widerrufen und verlangt Rückübertragung. Außerdem steht ein Streit über den Verkauf eines Kotflügels aus der Garage an den Sammler O im Raum.

Dr. Andreas Deutsch· JA 2007, 504· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JA 20071. Staatsexamen

Geschenkt ist Geschenkt

In der Übungsklausur wird die sogenannte gemischte Schenkung anhand eines Pkw-Verkaufs unter Freunden thematisiert. Es werden verschiedene Ansprüche auf Übergabe, Rückgabe sowie Ersatz von Reparaturkosten und Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises geprüft, wobei insbesondere Fragestellungen aus dem Schenkungs- und Kaufrecht sowie dem Leistungsstörungsrecht und Bereicherungsrecht im Mittelpunkt stehen.

Fabian Eckard, Nico Torka· JA 2007, 497· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBGrundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
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