Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Der Fall behandelt die Haftung für gesundheitliche Schäden, die durch eine Gesichtscreme verursacht werden, welche unter prominenter Werbung vertrieben und als besonders verträglich beworben wurde. Die Großmutter G erleidet durch die Nutzung der Creme schwerwiegende Hautreaktionen und sucht Ersatz für entstandene Kosten und eine Entschädigung. Zu prüfen sind insbesondere Ansprüche gegen die Herstellerin sowie die werbende Schauspielerin im Bereich der (Produzenten-)Haftung.
Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum
In dieser mittleren Zivilrechtsklausur wird die Wirksamkeit eines unter Drogen geschlossenen Kauf- und Übereignungsvertrags über ein Fahrrad sowie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber geprüft. Im Vordergrund stehen Ansprüche auf Herausgabe, Schadensersatz und Verwendungsersatz nach einem Unfall, wobei auf § 985 BGB und die Rechte und Pflichten im EBV einzugehen ist. Eine Abwandlung behandelt das Mietverhältnis unter Haftungsbeschränkung.
Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG
Die Klausur behandelt die komplexe Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG unter Berücksichtigung ihrer Eintragung sowie der Rechtsprechung zur Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Im Zentrum stehen die persönliche Haftung der Gesellschafter in verschiedenen Konstellationen und die Auswirkungen von Gesellschaftsverträgen und Stammeinlagen auf die Haftungszuordnung. Ferner werden Probleme des Eigenkapitalersatzrechts und des Gläubigerschutzes in Krisensituationen diskutiert.
Vertrag oder kein Vertrag?
In diesem Fall sollen die Voraussetzungen des Zustandekommens eines Mietvertrags anhand eines Vertragsformulars beleuchtet werden. Schwerpunkte sind die Themen Angebot und Annahme, Widerruf der Willenserklärung sowie ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietvertrags. Zudem wird geprüft, ob und unter welchen Umständen ein Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung besteht.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Die engagierte Schwimmlehrerin
Die Klausur behandelt die Kündigung einer Schwimmtrainerin durch einen Sportverein aufgrund anonymer Vorwürfe und die dadurch entstehende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Im Mittelpunkt steht die Prüfung prozessualer und materiell-rechtlicher Fragen zum Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses sowie das empfohlene anwaltliche Vorgehen. Die Klausur simuliert einen Aktenvortrag im Assessorexamen.
Übungsfall: Die falsche Frau
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Der vertauschte Teppich
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um die Verwechslung von Kennziffern bei drei Teppichen, die ein Kaufinteressent zur Probe erhält. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, Anfechtung, Annahmeverzug sowie Ansprüche aus schuldrechtlichen und sachenrechtlichen Normen. Zentral sind insbesondere die Herausgabe- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Personen sowie der Umgang mit einem in der Zwischenzeit beschädigten Teppich.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Standortschließung und -verlagerung
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Standortschließung und Fragen des Betriebsübergangs. Zudem wird die Wirksamkeit eines rückwirkenden Lohnverzichts auf Basis eines Sanierungstarifvertrags sowie die Kollisionslage zwischen Sanierungs- und Entgelttarifvertrag geprüft.
Der pensionierte Fußballfan
Der pensionierte Witwer W bestellt im Fernabsatz eine Fußball-DVD und ein Online-Abonnement („DFL-Update“) beim Unternehmer A. Nachdem er bereits kurz nach Erhalt der Ware widerruft, stellt sich die Frage, ob A dennoch Zahlung verlangen kann. Die Klausur thematisiert Widerrufsrechte beim Fernabsatz und besonderen Vertriebsformen, insbesondere bei digitalen und physischen Medien.
Übungsfall: Die Spritschleuder
Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.
Good Old Times
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um die Haftung und Kontinuität von Verbindlichkeiten beim Übergang eines kleingewerblichen Unternehmens sowie bei Eintritt eines Gesellschafters. Thematisiert werden u.a. Haftungsfragen nach Unternehmensnachfolge, der Übergang von Mietverbindlichkeiten und die Haftung in verschiedenen Gesellschaftsformen. Geeignet ist die Klausur insbesondere für Fortgeschrittene mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht.
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt die rechtlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten eines Widerrufs eines Schenkungsversprechens bei einer Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung. Es geht insbesondere um die Rückabwicklung erfolgter Auszahlungen an frühere Bezugsberechtigte nach Eintritt des Versicherungsfalls sowie um die Anspruchsgrundlagen nach § 812 BGB. Weiterhin werden Fragen der Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess beleuchtet.
Übungsfall: Ein umstrittenes Fernsehinterview
Die M-GmbH, ein Medienkonzern, verlangt gemeinsam mit ihrem Alleingesellschafter A Schadensersatz von der Großbank G und deren Vorstandsvorsitzendem V. Hintergrund ist ein öffentliches Fernsehinterview, in dem V sich zur wirtschaftlichen Lage der M-GmbH äußert und Zweifel an einer weiteren Kreditvergabe äußert, was angeblich zur Ablehnung bereits zugesagter Kredite durch andere Banken geführt hat. Zentrale Rechtsfragen betreffen deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche, insbesondere im Zusammenhang mit Bankgeheimnis, Persönlichkeitsrechten und der Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen gemäß § 824 BGB. Neben den deliktsrechtlichen Aspekten sind auch vertragliche Standardprobleme und die Anspruchsberechtigung des Alleingesellschafters zu prüfen.
Übungsfall: Der schadhafte Heimtrainer
Frau Mertens kauft bei Sportartikelhändler Thiele einen Heimtrainer, bei dem sich aufgrund einer schadhaften Schraube das Pedal löst und einen Fernseher beschädigt. M verlangt von T die Reparatur des Heimtrainers sowie Schadensersatz für den Fernseher, was T unter Berufung auf den individuell vereinbarten Gewährleistungsausschluss ablehnt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf Sachmängelgewährleistung beim Kauf, insbesondere die Wirkungen eines Gewährleistungsausschlusses und die Besonderheiten des Verbrauchsgüterkaufs. In der Abwandlung tritt M vom Vertrag zurück und verlangt Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem der Heimtrainer durch ein selbst verursachtes Feuer zerstört wurde; hierbei stehen Rückabwicklung und mögliche Ansprüche im Vordergrund.
Widerruf nach Weihnachten
Die Klausur befasst sich mit dem Widerruf von Fernabsatzverträgen über eBay und Online-Flugtickets. Prüfschwerpunkte sind die Wirksamkeit von Widerrufserklärungen, die Einhaltung von Frist und Form, die Einbeziehung von AGB sowie etwaige Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung im Zusammenhang mit verweigerter Beförderung.
Ein Prüfungsgespräch
Die Übungsklausur behandelt verschiedene prüfungsrelevante Fragestellungen rund um das Zustandekommen und die Wirksamkeit von Verträgen. Thematisiert werden insbesondere die Anforderungen an Angebot und Annahme sowie typische Probleme im Rahmen der Vertragsverhandlungen.
Geschenkt oder geerbt?
Der Fall behandelt Ansprüche eines Sohnes S gegen die Lebensgefährtin F seines verstorbenen Vaters E auf Herausgabe von Nachlassgegenständen, darunter Möbel und Sportwagen, sowie den Verkaufserlös einer Münzsammlung. Es werden erbrechtliche, sachenrechtliche und bereicherungsrechtliche Fragestellungen geprüft, insbesondere zur Herausgabe von Erbschaftsgegenständen, Schenkung von Todes wegen, Surrogation und Auskunftsanspruch.
Aus dem Leben eines Kritikers
Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Streit aus dem Alltag eines Journalisten, der nach einer Auseinandersetzung im Schauspielhaus mit Persönlichkeitsrechtsverletzung, Hausverbot, Selbsthilfemaßnahmen und Schmerzensgeldforderungen konfrontiert wird. Thematisiert werden Ansprüche auf Geldentschädigung wegen einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung, Schmerzensgeld nach körperlicher Auseinandersetzung sowie Rückforderungsansprüche bezüglich einer Theaterkarte.
Ausgerechnet der Fliesenfachmarkt
Die Klausur behandelt einen Schadensfall, bei dem ein Kind durch einen Gabelstapler im Lagerbereich eines Fliesenfachmarkts verletzt wird. Thematisiert werden die Arbeitnehmerhaftung nach den Grundsätzen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs, Vertrag mit Drittschutzwirkung sowie Zurechnung von Mitverschulden und die Problematik der gestörten Gesamtschuld. Es geht um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des verletzten Kindes gegen Angestellten und Betreiber.
Undank ist der Welten Lohn
Witwe W überträgt ihrem Sohn S ein Hausgrundstück als Schenkung unter Einräumung verschiedener Nutzungsrechte. Nach familiären Konflikten will W die Schenkung wegen Undank widerrufen und verlangt Rückübertragung. Außerdem steht ein Streit über den Verkauf eines Kotflügels aus der Garage an den Sammler O im Raum.
Geschenkt ist Geschenkt
In der Übungsklausur wird die sogenannte gemischte Schenkung anhand eines Pkw-Verkaufs unter Freunden thematisiert. Es werden verschiedene Ansprüche auf Übergabe, Rückgabe sowie Ersatz von Reparaturkosten und Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises geprüft, wobei insbesondere Fragestellungen aus dem Schenkungs- und Kaufrecht sowie dem Leistungsstörungsrecht und Bereicherungsrecht im Mittelpunkt stehen.