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Klausuren

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JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Der Preis des Goldes

In dieser Original-Examensklausur geht es um die Strafbarkeit mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Raub von Toten, räuberischer Erpressung beim Abpressen von PIN-Nummern, Computerbetrug durch unbefugtes Verwenden einer Debitkarte, Mord sowie Hehlerei. Der Sachverhalt thematisiert die Auswirkungen strafrechtlicher Konkurrenz und die Weiterveräußerung gestohlenen Schmucks.

Prof. Dr. Elisa Hoven, Barbara Wiedmer· JA 2023, 296· 300 Min
Mord, § 211 StGBRaub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+4 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Gefahrenabwehr-, Staatshaftungsrecht - Luftsperrgebietsfestsetzung, polizeilicher Schusswaffengebrauch

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den verschachtelten Prüfungsaufbau eines Amtshaftungsanspruchs, insbesondere die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Grund-Verwaltungsakts und den polizeilichen Schusswaffengebrauch. Zudem steht die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung sowie die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer Luftsperrgebietsverordnung im Mittelpunkt. Schließlich wird die Verhältnismäßigkeit sowohl der Sperrgebietssetzung als auch des Schusswaffeneinsatzes umfassend analysiert. Im Kern geht es um die Verbindung von Gefahrenabwehrrecht, Staatshaftungsrecht und den Anforderungen an hoheitliche Eingriffe.

Seidel· JuS 2023, 351
Recht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Impfgegner im Pflegeheim

Ein Pflegeheimbetreiber kündigt einem langjährigen, ungeimpften Rezeptionisten, der aus religiösen Gründen eine Corona-Impfung verweigert und keinen Nachweis vorlegt. Im Zuge der gesetzlich eingeführten Impf- oder Genesenennachweis-Pflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen kommt es zum Streit über die Wirksamkeit der Kündigung. Der Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage und verlangt hilfsweise Wiedereinstellung nach Genesung. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Kündigungsgrund, den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie mögliche Wiedereinstellungsansprüche.

Johannes Götz· ZJS 2023, 542
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGNicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Freund im Leid

Der Fall behandelt das Verhalten von A nach einem alkoholbedingten tödlichen Verkehrsunfall und die anschließende Mitwirkung seines Freundes B. Thematisiert werden unter anderem a.l.i.c., Vollrausch, Beteiligung, sukzessive Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie Strafvereitelung im Zusammenhang mit eingeschränkter Schuldfähigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf Taten außerhalb der §§ 211–240, 315d StGB.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2023, 288· 180 Min
Vollrausch, § 323a StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBStrafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Leasingvertrag und Nutzungsherausgabe

In dieser Klausur stehen die rechtlichen Grundlagen der Nutzungsherausgabe im Fokus, insbesondere die Analogien zu §§ 816 I, 818 I, II BGB im Zusammenhang mit Mietverträgen. Ebenfalls wesentlich ist die Prüfung der Vindikationslage bei nicht mehr berechtigtem mittelbarem Besitzer. Zudem wird die Aufrechnung eines Anspruchs aus Leistungskondiktion nach § 814 BGB und der Rechtsirrtum als Rechtsbedingung umfassend behandelt. Die Aufgabenstellungen kombinieren dabei die zivilrechtlichen Aspekte des Leasingvertrags und die Rückforderungsrechte hinsichtlich der Nutzung fremder Sachen.

Mohr, Meier· JuS 2023, 341
LeasingUmfang des BereicherungsanspruchsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
ZjS 2023Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ehe und Espresso

Die Klausur behandelt den Kauf einer hochwertigen Espresso-Maschine durch einen Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, wobei die Maschine zunächst im Eigentum der Verkäuferin verbleibt und später von den Ehegatten gemeinsam genutzt wird. Nach vollständiger Kaufpreiszahlung wird das Gerät von einem minderjährigen Nachbarn zerstört, sodass Schadensersatzansprüche geprüft werden. Im weiteren Verlauf verkauft ein Ehegatte die Maschine an eine Dritte, die Herausgabeansprüche der Ehefrau aus Miteigentum beleuchtet. Schließlich wird nach erfolgreicher Herausgabeklage die Maschine durch Selbsthilfe zurückgeholt und erneut Herausgabeklage der Dritten erhoben. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Familienrecht, das Eigentumsrecht, das Minderjährigenrecht und die Anspruchskonkurrenz bei Schadens- und Herausgabeforderungen.

Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 826 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT - Ärger mit dem Autopiloten

Die Klausur behandelt zunächst die Abgrenzung von Verträgen über Waren mit digitalen Elementen gemäß § 327a III BGB. Schwerpunktmäßig geht es um die Bestimmung des Mangels eines digitalen Produkts und den Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs bei zeitweiliger Unmöglichkeit nach § 327l II BGB, einschließlich Fristsetzungserfordernis und Unzumutbarkeit des Festhaltens am Vertrag. Zudem wird der Paketvertrag und die Bestimmung der gewöhnlichen Verwendung thematisiert. Die Aufgaben setzen sich mit aktuellen Herausforderungen des digitalen Vertragsrechts auseinander.

Mäsch, Edinger, Hagena· JuS 2023, 335
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Sach- und RechtsmängelNacherfüllung +3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Kein Hochzeitsglück im Corona-Arbeitsleben

Im Fall begehrt eine Arbeitnehmerin Schadensersatz vom Arbeitgeber, nachdem sie durch eine coronabedingte Quarantäne ihre geplante Hochzeit und Feier absagen musste. Geprüft werden Ansprüche gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Stornokosten und weiteren Auslagen im Zusammenhang mit dem pandemiebedingten Arbeitsalltag. Deliktische Ansprüche sind ausgeschlossen, der Fokus liegt auf vertraglichen und sonstigen Anspruchsgrundlagen im Arbeits- und Schadensrecht.

Bernd Piper, Paul Leonard Enderle· JA 2023, 281· 240 Min
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+3 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Vegane Wiesn

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Meinungsfreiheit im Kontext von Schmähkritik und Formalbeleidigung. Zentrale Themen sind die verfassungsrechtliche Rechtfertigung und die sachliche Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptungen und Werturteilen, insbesondere dann, wenn der Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar ist oder Aussagen unterschiedlich gewertet werden müssen. Es wird zudem die Wechselwirkung bei Äußerungen gegenüber Amtsträgern sowie das Auftreten in der Öffentlichkeit beleuchtet. Wichtig ist auch die Auslegung der Aussagen und die Frage, ob eine Abwägung erforderlich ist, sofern Schmähkritik oder Formalbeleidigung vorliegt.

Stepanek· JuS 2023, 329
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Neue Wände, neue Freunde

Der Fall behandelt das Verhältnis zwischen Vermieter V und Mieter M nach Beendigung eines Mietverhältnisses über eine renovierte Wohnung. M hat nach Aufforderung durch V die Wohnung renoviert, obwohl er möglicherweise nicht dazu verpflichtet war, und fordert dafür von V 1.000 €. Im Gegenzug macht V Schadensersatz wegen einer von M beschädigten Badewanne geltend. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel im Mietvertrag, bereicherungsrechtliche Ansprüche des Mieters und die Aufrechnung mit einem eventuellen Schadensersatzanspruch des Vermieters.

PD Dr. Matthias Fervers· ZJS 2023, 512
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Die echte GoA – Konkurrenzen / Abgrenzung zu anderen Anspruchsarten+5 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Aufmerksamkeitsdefizit

Die Klausur behandelt eine Konstellation rund um einen minderjährigen Jungen, der mehrfach Fensterscheiben beschädigt. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Rückgriffskondiktion, Deliktsfähigkeit und Schadensersatz. Zu klären ist unter anderem, ob ein Dritter Ersatz verlangen kann und ob Mutter oder Sohn für weitere Schäden am Nachbarhaus haften.

Philipp Semmelmayer· JA 2023, 270· 120 Min
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Leistungskondiktion§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Selbstjustiz bei Mietbatterien?

Im Mittelpunkt des Falls steht das Mietverhältnis über eine Fahrzeugbatterie eines Elektroautos zwischen U und der konzernzugehörigen Vermieterin B-GmbH. Nachdem U die gemietete Batterie mehrfach nicht vorschriftsmäßig an einer zugelassenen Ladestation auflud, beruft sich B-GmbH auf vertragliche Regelungen zu Kündigung und zur technischen Sperre der Batterie. Die Fallkonstellation wirft insbesondere Fragen zum sachenrechtlichen Besitzschutz, möglichen Besitzstörungen und Selbsthilfemaßnahmen der Vermieterin auf. Zudem sind schuldrechtliche Aspekte bezüglich der Vertragsgestaltung und der Rechtfertigung für technische Eingriffe im Fokus.

AGB§ 1004 BGB (analog)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur im Sachenrecht: Der vertauschte Tennisschläger

Im Mittelpunkt des Falls steht der verdeckte Austausch eines hochwertigen Tennisschlägers zwischen Emine (E) und Darek (D), wobei D den Schläger der E unerkannt an sich nimmt und diesen an Ksenia (K) verkauft. E fordert nach Aufdeckung des Geschehens von K die Herausgabe des Schlägers sowie Ersatz der Kosten für die Beseitigung einer Gravur, die K inzwischen angebracht hat. Die zentralen rechtlichen Fragestellungen betreffen das Eigentum am Schläger, den gutgläubigen Erwerb nach §§ 929, 932 BGB und etwaige Herausgabe- und Ersatzansprüche nach § 985 BGB. Zusätzlich sind Zurückbehaltungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche der K sowie der Umgang mit Veränderungen am Schläger zu prüfen.

Beate Gsell, Anna Hauf· ZJS 2023, 481
§ 1004 BGB (analog)Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2023Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil - Die Photovoltaikanlage

In dieser Klausur steht die Frage im Mittelpunkt, ob eine Freiland-Photovoltaikanlage und deren Module als wesentliche Bestandteile eines Grundstücks zu qualifizieren sind und wie sich dies auf die Besitzverhältnisse auswirkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob ein Eigentumsübergang der Module mit dem Grundstück erfolgte oder nachträglich als wesentlicher Bestandteil oder Zubehör begründet wurde. Zusätzlich wird problematisiert, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen eines Herausgabeprozesses ein bedingter Schadensersatzanspruch wegen der Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung geltend gemacht werden kann.

Bischoff, Feiling· JuS 2023, 255
RubrumTenorTatbestand+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungs- und Verwaltungsrecht - Auskunftsansprüche gegen den BND

Die Klausur beschäftigt sich mit Auskunftsansprüchen gegen den Bundesnachrichtendienst (BND). Schwerpunkte sind die Verpflichtung einer Bundesbehörde zur Auskunftserteilung durch Landesrecht, die dabei relevante Gesetzesbindung der Verwaltung sowie die grundgesetzliche Kompetenzverteilung und die Frage einer Annexkompetenz. Weiterhin wird das Spannungsfeld zwischen den Grenzen des Auskunftsanspruchs, insbesondere dem Schutz würdiger Interessen Dritter, und der Pressefreiheit beleuchtet, mit einer Abwägung zugunsten einer praktischen Konkordanz. Die Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage im Hinblick auf die Auskunftserteilung wird ebenfalls geprüft. Insgesamt werden dabei sowohl verfassungs- als auch verwaltungsrechtliche Aspekte vertieft.

Hering· JuS 2023, 249
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtHaftung für Verstöße gegen Unionsrecht+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

* "Ärger mit der Prüfungsordnung

Die Klausur beschäftigt sich mit einer Änderung der Prüfungsordnung an einer Universität, welche die Prüfungsform im dritten Versuch von einer mündlichen Prüfung zu einer Klausur wechselt. Studierende, die von dieser Änderung betroffen sind, werden vor rechtliche Herausforderungen gestellt, insbesondere im Hinblick auf den Vertrauensschutz und die Rückwirkung der Prüfungsordnung. Der Fall fragt nach der Entscheidung des Prüfungsamts und den möglichen Rechtsschutzmöglichkeiten.

Prof. Dr. Guy Beaucamp· JA 2023, 209· 180 Min
Die SatzungVerwaltungsvorschriften+4 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Hypothek und guter Glaube

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig den gutgläubigen Erwerb einer forderungsentkleideten Hypothek sowie die Anfechtung einer Erbeinsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit Motivirrtum, Kausalität und den einzuhaltenden Formalien. Außerdem wird auf den Sicherungscharakter der Vormerkung eingegangen, wobei insbesondere der Wegfall des Auflassungsanspruchs durch Konfusion ausgeschlossen wird. Die Lösung erfordert zudem einen strukturierten Aufbau und eine vollständige, konsistente Inzidentprüfung. Es werden schwierige materiellrechtliche Fragestellungen rund um die Hypothek und das Erbrecht behandelt.

Kaiser· JuS 2023, 241
Grundpfandrechte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+4 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Bullet Dodging

Der Fall behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Attacke mittels Flaschenwürfen, die Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung sowie den Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten. Weiterhin steht ein bewusster, nachzeitig-extensiver Notwehrexzess nach dem Ziehen einer Schusswaffe durch das Opfer im Fokus. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist unter Ausschluss der §§ 211, 240, 241 StGB zu prüfen.

Dominik Hotz· JA 2023, 202· 120 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und RücktrittFahrlässigkeit+3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Ein Wochenende in der Pfalz

Der Fall behandelt die Gebrauchsüberlassung eines Fahrzeugs durch ein Au-Pair-Mädchen, die Weitergabe des Fahrzeugs an einen Dritten, die Unterscheidung zwischen Miete und Leihe sowie Fragen des Schadensersatzes und der Pfändung beziehungsweise Verrechnung von Arbeitslohn bzw. Taschengeld. Im Mittelpunkt steht die Anspruchsprüfung bezüglich einer Kürzung des vertraglich vereinbarten Taschengelds.

Leihe, §§ 598ff. BGBDienstvertrag, §§ 611ff. BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Trostpreis an der Wahlurne

In der Klausur stehen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Wahlen im Mittelpunkt. Es wird insbesondere geprüft, ob die Einführung einer Eventualstimme gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verstößt und welche Aspekte der Transparenz und Nachvollziehbarkeit betroffen sind. Zudem behandelt die Klausur die Frage, ob die Eventualstimme mit der Zählwert- und Erfolgswertgleichheit sowie dem Gleichheitsgrundsatz der Wahl vereinbar ist. Weiterhin wird untersucht, ob durch die Eventualstimme die Unmittelbarkeit der Wahl beeinträchtigt wird, etwa durch einen möglichen Rückgriff auf Wahlarithmetiken statt direkter Stimmenzählung.

Zenner· JuS 2023, 228
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Blockierer von der A 81

Umweltaktivisten blockieren durch Sitzblockade, teils mit Festkleben an der Fahrbahn, die A 81 am Kreuz Hegau, wodurch ein massiver Verkehrsstau entsteht. Betroffene sind u.a. eine Rechtsanwältin, ein besorgter Arbeitnehmer sowie ein Rettungswagen mit einem lebensgefährlich verletzten Patienten. Die Aktion wird unter Berufung auf Umweltnotstand und Versammlungsfreiheit durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen der Aktivisten (insbesondere Nötigung, Gewalt) und das Verhalten eines frustrierten Autofahrers, der auf eine Aktivistin zufährt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beiden Beteiligten nach dem StGB vor dem Hintergrund eines Autobahnenversammlungsverbots.

RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBNichtanzeige geplanter Straftaten, § 138 StGB+5 weitere
ZjS 2023FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Schwerpunktsbereichsklausur: Die verhängnisvolle Fahrt der Spack Jarrow

Der Flaggenstaat B möchte von Küstenstaat A Schadensersatz für die Beschädigung seines Kriegsschiffs und die Verletzung von Besatzungsmitgliedern, die durch das Eingreifen eines Schiffes aus A während einer Militärübung in der AWZ von A entstanden sind. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zulässigkeit einer Klage vor einem Schiedsgericht nach Anlage VII des SRÜ, insbesondere unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme für militärische Aktivitäten. Materiellrechtlich ist die Rechtmäßigkeit militärischer Aktivitäten eines fremden Kriegsschiffs in der AWZ eines anderen Staates sowie mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen. Neben völkerrechtlichen Aspekten geht es um die Auslegung des SRÜ hinsichtlich Informationspflichten und den Grundsatz der friedlichen Nutzung der Meere.

Johannes Ipsen, Ivo Manthei· ZJS 2023, 305
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Entscheidung durch GerichtsbescheidFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)+5 weitere
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