Klausuren
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Eine unglückliche Übernahme
Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.
Die Zivilrechtsklausur zum Schadensersatz
Der Fall behandelt die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung am Beispiel eines Kaufs einer mangelhaften Espressomaschine. Thematisiert wird, ob der Käufer bei Entdeckung eines behebbaren Mangels am Liefergegenstand Schadensersatz neben oder statt der Leistung verlangen kann, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller BGH-Rechtsprechung.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Eine folgenschwere Verwechslung
Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein Verkehrsunfall, bei dem verschiedene Schadenspositionen sowohl auf Seiten des Unfallverursachers als auch des Ersthelfers und einer beteiligten Fahrerin entstehen. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche im Verhältnis zwischen Ersthelfer und Unfallverursacher, Schadensersatzansprüche wegen bei der Rettungshandlung entstandener Schäden sowie Rückforderungsansprüche aufgrund eines am Unfallort erteilten und erfüllten Zahlungsversprechens.
Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung
Im Rahmen dieses Aktenvortrags geht es um die Zulässigkeit und Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, das eine Rückabwicklung eines Pferdekaufvertrages zum Gegenstand hatte. Es werden schwerpunktmäßig Fragen zum Lauf der Berufungsfrist im Fall fehlerhafter Zustellung und zur Sachmangelhaftung einschließlich der Anforderungen an eine Beschaffenheitsvereinbarung bei Tierkauf behandelt.
Der arglistige Ehemann
In diesem Übungsfall verkauft F einen Campingplatz an A, wobei ihr Ehemann M von gravierenden baurechtlichen Problemen weiß, diese aber verschweigt. Nach Vertragsschluss erfährt A von den fehlenden Genehmigungen und ficht den Vertrag an. Zu prüfen sind Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und Ersatz von Architektenkosten gegen F und M, insbesondere aus Kaufrecht, Anfechtung und culpa in contrahendo.
Der eigenwillige Gesellschafter
Die Klausur behandelt gesellschafts- und zivilrechtliche Fragen am Beispiel einer X-GmbH. Prüfungsgegenstand sind unter anderem die Wirksamkeit von Vertreterhandlungen eines Prokuristen und einer angeblichen Geschäftsführerin, die Anfechtung und Auslegung von Gesellschafterbeschlüssen sowie das Procedere der Einziehung von Geschäftsanteilen. Zudem werden Mitwirkungsrechte im Gesellschaftsrecht und Probleme des Innen- und Außenverhältnisses thematisiert.
Die sichere Schiffsbeteiligung
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur aus dem Zivilrecht stehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem Schiffsfonds im Mittelpunkt. Der Fall thematisiert Fragen der Beratungspflichten, der Haftung des Anlageberaters sowie prozessuale Aspekte im Zusammenhang mit einem Mahnverfahren und Abtretung von Ansprüchen. Die gesellschaftsrechtlichen Hintergründe einer Kommanditgesellschaft und die Anforderungen an den sicheren Kapitalerhalt werden ebenfalls behandelt.
Erbschein und Erbfolge
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen zum Erbrecht: Zum einen, ob Egon Eder das an Kai Kahl verkaufte Grundstück von diesem herausverlangen kann, nachdem eine Postkarte seines Onkels auf eine abweichende Erbeinsetzung hindeutet und bereits eine andere Erbin im Grundbuch stand. Zum anderen soll Rechtsanwalt Ranft Egon Eder hinsichtlich der Gestaltung eines eigenen Testaments beraten, wobei komplexe familiäre Konstellationen zu berücksichtigen sind. Der Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung erbrechtlicher Konstellationen und formalen Anforderungen.
Streit um den Biergarten
Der Fall spielt im Miet- und Bereicherungsrecht und betrifft die Ansprüche eines Untermieters auf Entschädigung oder Ausgleich für auf einem gemieteten Grundstück errichtete Baulichkeiten nach Beendigung der Vertragsverhältnisse. Zentral sind die bereicherungsrechtliche Abwicklung, Verwendungsersatz im Drei-Personen-Verhältnis und die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses, insbesondere nach Beendigung des Besitzrechts.
Ärger beim Pferdekauf
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit zwei problembehafteten Pferdekäufen. Kernpunkte sind das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht, die Haftung des Tierarztes nach Ankaufsuntersuchung und Fragen der Gesamtschuld sowie die Anwendung des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Die Kandidat:innen sollen insbesondere die Anspruchsgrundlagen gegen Verkäufer und Tierärzte prüfen und Problemfelder im Kontext des Pferdekaufs lösen.
Die Zeiten ändern sich
Die Klausur behandelt Ansprüche von Arbeitnehmern gegenüber ihrem Arbeitgeber im Kontext von Teilzeit, Urlaub und Elternzeit. Geprüft werden unter anderem Teilzeitverlangen, Urlaubskürzungen bei Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit, Gleichbehandlungsfragen bei der Verteilung von Arbeitsstunden sowie der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Im Vordergrund stehen nationale sowie europarechtliche Vorgaben zum Arbeitsrecht.
Probleme bei der ehebedingten Erholung
Die Klausur behandelt vielfältige zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Reiseverträgen, Familienverhältnissen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Prüfschwerpunkte sind u.a. Rückzahlungsansprüche nach fehlerhafter Buchung, Unterlassungsansprüche im Eherecht, Erstattungsansprüche nach abgebrochener Kreuzfahrt sowie Rechte bei Flugzeitänderung und Abtretung von Ansprüchen im Pauschalreiserecht.
Original Aktenvortrag: "Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos
Bei der Klausur handelt es sich um einen Originalaktenvortrag aus dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen. Thematisch steht die Verteidigung gegen eine Klage im Vordergrund, die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen Mops-Welpen wegen angeblicher Mängel sowie die Fragestellungen zur Sachmängelhaftung, Verjährung und Unternehmereigenschaft einer Hobby-Züchterin. Die Aufgabe besteht in der anwaltlichen Beratung der Beklagten.
Umgekehrte Schönheitsreparaturen
Die Klausur thematisiert das praktische Problem der (unwirksamen) Schönheitsreparaturklauseln bei Wohnraummietverträgen und die Möglichkeiten des Mieters, Ersatz für eine im Vertrauen auf die Wirksamkeit einer solchen Klausel erbrachte Renovierungsleistung zu verlangen. Untersucht werden darüber hinaus Aufklärungspflichten des Vermieters, insbesondere im Hinblick auf bereits erkannte oder erkennbare Unwirksamkeit der formularmäßigen Regelung. Kernfragen sind die Anspruchsgrundlagen im Bereicherungsrecht und im Delikts-/Schadensersatzrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Mehrfamilienhaus und jede Menge Haftungsfragen
Im Mittelpunkt des Falls steht das Mehrfamilienhaus des V, in dem O eine Wohnung gemietet und an U untervermietet hat. Nach einem Missgeschick beim Aquarium verursacht U Wasserschäden an Os Wohnung und den darunterliegenden Möbeln der Mieterin M. V und M verlangen jeweils Schadensersatz für ihre Schäden von O und/oder U. Der Fall behandelt zentrale Haftungsfragen zwischen Vermieter, Mieter und Untermieter, darunter mietrechtliche und deliktische Ansprüche sowie prozessuale Besonderheiten bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit bei Wohnraummietrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Aufstieg und Fall des Tommy M.
K, Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG, möchte als Zessionar Ansprüche gegen U, den geschäftsführenden Gesellschafter einer GbR, geltend machen. Hintergrund ist der Verkauf von Remissionsware durch Vertriebsleiter T der X-Enterprise an die U-GbR zu ungewöhnlich niedrigen Preisen sowie eine zusätzliche Zahlung von U auf das Privatkonto des T. K verlangt von U Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Erlöses, wobei streitig ist, ob U für den entstandenen Schaden haftet und wie dieser berechnet werden kann. Schwerpunkte des Falls liegen im Gesellschaftsrecht, der Abtretung von Forderungen gemäß § 398 BGB, sowie der Haftung aus unerlaubter Handlung und bereicherungsrechtlichen Ansprüchen.
Heiße Heimkinoanlage
Die Klausur 'Heiße Heimkinoanlage' behandelt einen Kaufrechtlichen Übungsfall mit familienrechtlichen Bezügen. Im Mittelpunkt stehen Mängelrechte beim Kauf einer Heimkinoanlage, Schadensersatzforderungen sowie die Frage zur Veräußerung der Anlage durch einen Ehegatten. Die Aufgaben umfassen sowohl Ansprüche aus Kaufrecht als auch Aspekte des ehelichen Güterrechts.
Examensklausur: Das Kind raucht mit
In diesem Fall fordert Volkbert Wohlbedacht von Margot Qualm Schmerzensgeld und Ausgleich für Behandlungskosten im Namen ihrer gemeinsamen Tochter Kristina. Streitpunkt ist, ob Margot während der Schwangerschaft zum Schutz des ungeborenen Kindes zum Verzicht auf Tabakkonsum verpflichtet werden kann und welche Ansprüche darauf basieren, nachdem das Kind mit einer Lungenfehlfunktion zur Welt gekommen ist. Die Konstellation berührt vor allem familienrechtliche Eingriffsrechte, schadensersatzrechtliche Vorschriften im Deliktsrecht sowie Grundrechte. Zusätzlich sind prozessuale Fragen zur Geltendmachung von Ansprüchen thematisiert.
Übungsfall: Von deliktischer Haftung Minderjähriger und widerrufener Überweisung
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und in welchem Umfang ein geschädigter Fahrzeughalter (H) von einer minderjährigen Unfallverursacherin (C, vertreten durch ihre Eltern) Schadensersatz für eine Beschädigung seines Autos verlangen kann. Weiter verlangt die Bank (B) nach einer widerrufenen, aber dennoch ausgeführten Überweisung vom Empfänger (H) die Rückzahlung des überwiesenen Betrags. Die Fallkonstellation berührt zentrale Probleme des Deliktsrechts zur Haftung Minderjähriger, des Schadensrechts bezüglich Rabatten auf Reparaturkosten sowie bereicherungsrechtliche Fragen zur Rückabwicklung nicht autorisierter Überweisungen nach § 675u S. 1 BGB im Dreipersonenverhältnis. Ergänzend wird die deliktische Verantwortung Minderjähriger bei einem weiteren Schadensfall durch gemeinschaftlichen Schneeballwurf thematisiert.
Übungsfall: Unberechtigte Untervermietung einmal anders
Der Fall betrifft die Untervermietung eines Zimmers durch den Mieter M nach Beendigung des Mietverhältnisses. Vermieter V verlangt von M die Zahlung der Miete für die Zeit nach der Kündigung sowie die Herausgabe von Geldern, die M nach Ende des Mietverhältnisses durch Untervermietung an F erhalten hat. Im Mittelpunkt stehen mietrechtliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche sowie mögliche Ansprüche im Deliktsrecht und Besitzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit § 546 BGB und den mietvertraglichen Nebenpflichten. Es geht ferner um die Frage, ob und in welchem Umfang dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags Ansprüche zustehen.
Wirbel um das Villengrundstück
Die vermögende B schenkt ihrem Sohn S ein Villengrundstück, dessen Eigentumsübertragung zunächst aufgrund einer fehlenden Bewilligung scheitert. Neben erbrechtlichen Streitigkeiten um eine handschriftliche Postkarte als Testament spielen immobilienrechtliche sowie schenkungsrechtliche Fragen eine Rolle, zudem kommt es in einer Abwandlung zur Übertragung von Ansprüchen und anschließender Übereignung des Grundstücks an einen Dritten.
M & A im Lebensmittelhandel
Die Klausur befasst sich mit den zivilrechtlichen Folgen des Verkaufs und der Übertragung eines Lebensmittelgeschäfts (Asset Deal). Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Haftung des Erwerbers für Altverbindlichkeiten, zum Zustandekommen von Kaufverträgen durch Vertreter sowie zur Rüge von Mängeln und kaufmännischen Bestätigungsschreiben. Es sind Ansprüche aus einem Warenkauf und die Anforderungen an Mängelrügen im Handelsverkehr zu prüfen.