Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die Examensfeier
Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) mit Fokus auf die Haftung bei Ausführungsverschulden, gestörte Gesamtschuld und die Anwendung des § 680 BGB bei Scheingefahren. Anhand eines realitätsnahen Sachverhalts unter Studenten werden die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen im Bereich der GoA vertieft. Ebenfalls relevant sind Besonderheiten, wie das bewusste Risiko eines Schädigers und die Auswirkungen gesperrter Verkehrsflächen.
Fortgeschrittenenklausur: Rast mit Hindernissen
Im Fall „Rast mit Hindernissen“ verlangt der Betreiber einer Autobahnrastanlage (K) von einem Transportunternehmer (B) Ersatz eines entgangenen Gewinns, nachdem B durch eine Kollision mit einer Autobahnbrücke eine mehrtägige Sperrung verursachte und die Rastanlage dadurch unzugänglich wurde. In einer Abwandlung begehrt ein Lkw-Fahrer (T) von B Schadensersatz für einen durch die Sperrung bedingten Lieferverlust. Im Mittelpunkt stehen Fragen aus dem Straßenverkehrsrecht, insbesondere zu § 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG sowie zur Abgrenzung zwischen reinen Vermögensschäden und Eigentumsbeeinträchtigungen im Deliktsrecht gemäß § 823 Abs. 1 BGB. Es sind die Anspruchsvoraussetzungen und Konkurrenzverhältnisse verschiedener deliktischer und haftungsrechtlicher Anspruchsgrundlagen zu prüfen.
Rutschiger Kunstrasen
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Käufers gegen einen Verkäufer wegen mangelhaften Kunstrasengranulats. Thematisiert werden insbesondere Nacherfüllungspflichten (insbesondere auch Ausbau, Entsorgung und Neueinbau) sowie der Ersatz von Sachverständigenkosten im Zusammenhang mit der Mangelbeseitigung.
Nichts als Ärger für den Tankstelleninhaber
Die Klausur stellt drei Einzelfälle aus dem Schuld- und Sachenrecht zur rechtlichen Begutachtung: Zum einen begehrt ein Tankstelleninhaber Unterlassung der Verknüpfung seines Namens mit dem Begriff 'Betrüger' in einer Suchmaschine. Ferner wird geprüft, ob Detektivkosten nach einem (vergessenen) Tankvorgang als Schadensersatz erstattungsfähig sind. Schließlich geht es um Mehrkosten bei Ersatzbeschaffung nach Lieferverzug eines Biodiesel-Lieferanten.
Cashback Aktion
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss über eine Internetplattform, die Auswahl und Bindung der Parteien durch vorformulierte Produktbeschreibungen, den Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz wegen fehlender Originalverpackung im Kaufrecht sowie vorvertragliche Aufklärungspflichten. Es wird insbesondere geprüft, ob der Käufer vom Verkäufer einen Betrag von 30 EUR wegen der entgangenen Teilnahme an einer Cashback-Aktion verlangen kann.
Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?
Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.
Einmal hin, Arzt ist drin
Die Klausur behandelt Fragen der vorvertraglichen Haftung (culpa in contrahendo) und des Schuldverhältnisses mit Schutzwirkung zugunsten Dritter, illustriert an einem Schadensfall im Supermarkt. Zusätzlich werden die Zurechnung des Verhaltens Dritter (Erfüllungsgehilfenhaftung) und in einer Abwandlung die Frage überprüft, ob ein Dieb, der ohne Kaufabsicht einen Supermarkt betritt, vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz haben kann.
»Dieselgate«
Die Klausur behandelt Ansprüche und Rechtsfolgen rund um den Kauf eines vom sogenannten »Dieselgate«-Skandal betroffenen Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware. Neben kaufrechtlichen Mängelrechten (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz) werden Aspekte der Haftung für Verrichtungsgehilfen sowie deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung, thematisiert.
Silvester und Neujahr
Im Sachverhalt wird eine Silvesternacht geschildert, in der durch das Zünden von Raketen eine Fensterscheibe beschädigt wurde, und am Neujahrstag ein Blumenkübel durch einen Mopedunfall zerstört wurde. Der Hausbesitzer möchte wissen, welche Ansprüche ihm gegen den jugendlichen Nachbarn zustehen. Die Identität des Raketenwerfers ist ungeklärt, und der Mopedfahrer verweigert Zahlung mit Verweis auf Glatteis und fehlendes Verschulden.
AGB- und Mietrecht: Vorliegen von AGB bei »Dritt«-Klauseln – Objektive Auslegung von AGB – Schönheitsreparaturklauseln und Kompensation – Quotenabgeltungsklauseln
Die Klausur thematisiert das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Mietvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Quotenabgeltung. Untersucht werden objektive Auslegung von AGB, die Wirksamkeit gängiger Renovierungsklauseln sowie deren Anwendung auf verschiedene Sachverhaltskonstellationen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 179 BGB
Die Klausur behandelt die Haftung des falsus procurator nach § 179 BGB anhand eines prüfungsrelevanten Fallbeispiels: Ein Teilnehmer bestellt ohne Vertretungsmacht Waren für einen Dritten, der das Geschäft nicht genehmigt. Die Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen des § 179 BGB sowie ein möglicher Anspruch des Verkäufers gegen den handelnden Vertreter werden diskutiert.
Ein Klassiker zur Sicherheit
Die Klausur behandelt die Rechtsverhältnisse rund um die Sicherungsübereignung von Möbeln eines Cafés, das Mietverhältnis und verschiedene Erwerbsvorgänge. Thematisiert werden insbesondere der gutgläubige Scheingeheißerwerb, die Ansprüche des Pfandrechtsinhabers bei der Veräußerung pfandrechtsbelasteter Sachen und die Kollision von Vermieterpfandrecht und Sicherungsübereignung. Gefragt ist nach Ansprüchen des Grundstückserwerbers gegen die Sicherungseigentümerin.
Unter Brüdern hilft man sich
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob B als angeblicher Auftraggeber im Verhältnis zu T auf Zahlung für vom Bruder A bestellte Bilderrahmen haftet, obwohl A eigenmächtig handelte. Weiter ist zu prüfen, ob B für ein bestelltes und anschließend zurückgesandtes Buch den Kaufpreis an V zahlen muss. Besondere Schwerpunkte der Klausur sind die Stellvertretung, Leistungsstörungen und das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen.
Testament und gutgläubiger Erwerb
Die Klausur behandelt Fragen der Erbfolge und der Eigentumsübertragung im Zusammenhang mit mehreren Testamenten und damit verbundenen Auslegungsproblemen. Schwerpunkte sind die Testamentsauslegung, Anfechtung, Bestimmtheit der Erbeneinsetzung, Testamentsvollstreckung, Verfügungsbefugnis und der gutgläubige Erwerb. Es werden mehrere Fallkonstellationen zu testamentarischer und gesetzlicher Erbfolge sowie prozessuale Fragestellungen aufgegriffen.
Schuldrecht – Ärger beim Pferdekauf
Der Übungsfall behandelt verschiedene schuld- und kaufrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Kauf eines Dressurpferdes, darunter die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses, die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf und Ansprüche aus fehlerhafter tierärztlicher Ankaufsuntersuchung. Die Aufgaben umfassen Fragestellungen zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, Haftung und Schadensersatz sowie Schutzwirkungen zugunsten Dritter.
Ein Oldtimer zum Freundschaftspreis
Im Sachverhalt verkauft ein Händler einen hochpreisigen Oldtimer aufgrund einer Identitätsverwechslung zum Freundschaftspreis an ein Autohaus, das den Wagen anschließend weiterverkauft. Die Klausur thematisiert den Irrtum beim Vertragsschluss und die Folgen für Eigentumsübertragung, sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Besonderheiten ergeben sich durch die Stellvertretung, den Irrtum des Verkäufers und mögliche Ansprüche bei Lieferverzug.
Curry und Chips
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Prüfung eines Pferdekaufs durch einen Hobbyreiter bei einer GmbH, deren Vertreter nach Prokurawiderruf handelt. Thematisiert werden dabei insbesondere Fragen der Vertretung, der Haftung für Sachmängel und tierärztliche Untersuchungen sowie Nutzungsersatzansprüche. Der Bearbeiter muss außerdem Stellung zu den Folgen einer fehlenden Eintragung des Prokurawiderrufs und zur Wirksamkeit von Haftungsausschlüssen nehmen.
Vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse: § 122 BGB
Die Klausur thematisiert vertragsnahe gesetzliche Schuldverhältnisse mit Schwerpunkt auf § 122 BGB. Neben einer allgemeinen Einführung werden Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm anhand eines Beispiels (Inhaltsirrtum bei einer Bestellung im Brauhaus) näher erläutert. Geeignet für fortgeschrittene Studierende und Examenskandidaten.
Eine unglückliche Übernahme
Im Fall geht es um die Wirksamkeit und die Folgen mehrerer Verträge zwischen einer Immobiliengesellschaft und einem Energieversorger, die sich auf die Veräußerung eines Heizwerks und die Wärmeversorgung beziehen. Besonderes Augenmerk liegt auf Vertretungsmacht, Gesellschaftsrecht, der Auslegung und Kündbarkeit der Verträge sowie den gegenseitigen Ansprüchen aus dem gescheiterten Eintritt in einen bestehenden Gasliefervertrag und der Kündigung des neuen Versorgungsvertrages.
Die Zivilrechtsklausur zum Schadensersatz
Der Fall behandelt die Abgrenzung zwischen Schadensersatz statt und neben der Leistung am Beispiel eines Kaufs einer mangelhaften Espressomaschine. Thematisiert wird, ob der Käufer bei Entdeckung eines behebbaren Mangels am Liefergegenstand Schadensersatz neben oder statt der Leistung verlangen kann, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller BGH-Rechtsprechung.
»Aufs Glatteis begeben« Haftungs- und schadensrechtliche Fragen nach einem Verkehrsunfall
Der Fall behandelt haftungs- und schadensrechtliche Probleme nach einem Verkehrsunfall bei winterlichen Straßenverhältnissen. Geprüft wird insbesondere die Kfz-Halterhaftung, Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten und Nutzungsausfall sowie der Ersatz von Behandlungskosten und entgangenem Gewinn Dritter infolge einer Straßensperrung. Zu beurteilen ist, ob dem Geschädigten und einem mittelbar betroffenen Dritten Ansprüche gegen den Unfallverursacher zustehen.
Eine folgenschwere Verwechslung
Die Klausur schildert einen Fall, in dem eine Bank versehentlich das falsche Schließfach öffnet und der Inhalt von 31.000 € an einen Erben ausgehändigt wird, der damit direkt eine Ming-Vase kauft. Die tatsächliche Schließfachinhaberin verlangt Ersatz und es ist zu prüfen, welche Ansprüche ihr gegen die Bank und den irrtümlich Berechtigten zustehen sowie ob die Bank Rückgriff nehmen kann. Der Sachverhalt thematisiert insbesondere Fragen zum Schuldrecht, Bereicherungsrecht und zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
Eine Schadensregulierung kommt selten allein
Die Klausur behandelt einen Verkehrsunfall mit mehreren Beteiligten: Ein Spediteur verursacht einen Unfall mit einem Pkw, es entsteht erheblicher Sachschaden, ein Ersthelfer wird tätig und es erfolgen Rettungs- und Schadenshandlungen. Es geht um Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz, Drittschäden sowie Rückforderung einer Überweisung, nachdem eine Haftung zu Unrecht übernommen wurde.
Original Aktenvortrag: "Berufung und Beschaffenheitsvereinbarung
Die Klausur thematisiert eine mögliche Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Münster, das die Rückzahlung einer Kaufpreisanzahlung für ein Pferd zum Gegenstand hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Lauf der Berufungsfrist bei fehlerhafter Zustellung an die Partei statt an den Anwalt sowie die Prüfung einer (möglichen) Beschaffenheitsvereinbarung bzw. Sachmangelhaftung im Kaufrecht.