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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
JA 2020Anfänger:innen

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, indem er erst den Kaufpreis mindert

Im Fall geht es um einen Kaufvertrag über ein Cabrio, das sich nach dem Kauf als besonders fehleranfällig herausstellt. K verlangt zunächst eine Minderung des Kaufpreises und später die Rückabwicklung des Vertrags sowie Schadensersatz für einen durch einen Defekt verursachten weiteren Schaden. Zu prüfen sind die gewährleistungsrechtlichen Zahlungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer im Lichte des Kaufrechts und eingeschränkter Gewährleistungsklauseln.

Torsten Kindt· JA 2020, 493· 120 Min
Gewährleistung§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kindschaftsrecht

Die Klausur behandelt Fragen aus dem Kindschaftsrecht mit Schwerpunkt auf Abstammungsrecht, elterlicher Sorge und dem Umgang der Eltern mit der Veröffentlichung von Kinderfotos in sozialen Medien. Im Zentrum steht der Streit der Eltern darüber, ob Fotos der Einschulung ihres Kindes im Internet geteilt werden dürfen. Zusätzlich ist die Rolle des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren zu analysieren.

Dr. Katrin Lack· JA 2020, 421· 120 Min
Mietverhältnisse über WohnraumRecht der ehelichen GemeinschaftVerwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der Eltern+4 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Sportwagen und Baumaschinen

Die Klausur behandelt zum einen Ansprüche des Käufers bei einer unerheblichen Leistungsabweichung beim Autokauf sowie einen Schadensersatzanspruch gegen ein Prüfunternehmen nach Beschädigung des Fahrzeugs. Zum anderen werden die Rechtsfolgen kollidierender AGB beim Maschinenkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Blick auf Eigentumserwerb und Herausgabeansprüche geprüft.

Dr. Caspar Behme, Cassandra Schupeck· JA 2020, 417· 120 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAGB+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Schlafwunder

Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit dem Abschleppen eines unbefugt abgestellten Fahrzeugs, insbesondere Rückforderungsansprüche bezüglich gezahlter Abschleppkosten und die Haftung für beim Abschleppvorgang entstandene Lackschäden. Es werden sachenrechtliche und schuldrechtliche Anspruchsgrundlagen sowie das Bereicherungsrecht, die Geschäftsführung ohne Auftrag und deliktsrechtliche Aspekte geprüft.

Minderung & SchadensersatzDie echte GoA – SonderfälleDie echte GoA – Rechtsfolgen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Stein ist nicht gleich Stein

Die Klausur behandelt handelsrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Kaufvertrags über Baumaterialien sowie die Rolle des Spediteurs beim Transport unter Eigentumsvorbehalt. Schwerpunkte sind das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die kaufmännische Rügeobliegenheit, das Pfandrecht des Spediteurs und der gutgläubige Erwerb nach HGB.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Moritz Meyer· JA 2020, 332· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 824 BGB+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Ein Übel kommt selten allein…

K, Betreiberin einer Schraubenproduktion, bestellt bei V zwei Produktionsmaschinen. Aufgrund von Lieferproblemen und Mängeln der gelieferten Maschinen verlangt K von V Schadensersatz für entgangenen Produktionsgewinn sowie den Ersatz eines Mehrpreises für eine als Ersatz bei einem Dritten gekaufte Maschine. V stellt die Ansprüche weitgehend in Frage und verweist auf angebliche Nutzungsvorteile der K. Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, ob K im Zusammenhang mit einem Online-Fernsehkauf und einem nachfolgenden Vollstreckungsbescheid noch Widerrufsrechte oder andere Rechtsbehelfe gegenüber H geltend machen kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig kaufrechtliche Leistungsstörungen, Schadensersatzansprüche und verbraucherschützende Vorschriften im Onlinehandel.

Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Fehlgeleitet

Die Klausur behandelt einen Unfall im Zusammenhang mit einem teilautonomen Fahrzeug, das durch einen Softwarefehler bei hoher Geschwindigkeit im Ort eine Familie überfährt. Haftungs- und Ausgleichsfragen hinsichtlich des Halters, Fahrers, Programmierfehlers und potentiellen Schäden sind zu klären. Ansprüche aus §§ 823 II, 831, 844 BGB sind von der Bearbeitung ausgenommen.

Prof. Dr. Meik Thöne, Julia Kellner· JA 2020, 253· 300 Min
§ 831 BGB§ 844 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Arbeitsrecht: Trainerwechsel

Ein Fußballtrainer T, der zuvor als Spieler und Trainer für denselben Verein tätig war, schließt mit dem SC Regensburg einen befristeten Arbeitsvertrag. Nach Ablauf der Befristung erscheint T weiterhin zum Training, da Unklarheiten über das Vertragsende bestehen. Der Präsident P weigert sich, den Vertrag zu verlängern, und begründet dies mit üblichen Gepflogenheiten im Profifußball. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsvertrags, zur Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sowie zum Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Zu prüfen ist, ob und wie der Vertrag fortbesteht oder beendet wurde.

Johannes Götz· ZJS 2020, 441
Fristen und Termine§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Der gefährlichste Parkplatz der Stadt

Die Klausur handelt von einer Anwaltsklausur aus Beklagtensicht und bezieht sich auf einen Glatteisunfall auf einem Supermarktparkplatz, bei dem sowohl die Kundin als auch der Betreiber des Marktes verletzt wurden. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang der Betreiber für die Verletzungen der Kundin haftet (insbesondere Streupflicht, Mitverschulden) sowie ob dem Betreiber eigene Ansprüche gegen die Kundin zustehen, etwa wegen Verdienstausfalls und Schmerzensgeld. Die Konstellation umfasst auch eine streitgenössische Drittwiderklage.

Susanna Roßbach· JA 2020, 217· 300 Min
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Auftrag, §§ 662ff. BGBDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)+5 weitere
ZjS 2020Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Krypto-Hype am Rhein

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Kapitalerhöhung einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, bei der das Bezugsrecht der Altaktionäre zugunsten einer neuen Aktionärin ausgeschlossen wird. Streit besteht zwischen einem Altgesellschafter und den übrigen Aktionären über den Kapitalerhöhungsbeschluss sowie über das Vorgehen bei der Beschlussfassung und Protokollierung. In einer Abwandlung wird ein Kaufvertrag über Hardware-Komponenten zwischen der Gesellschaft und der neuen Aktionärin thematisiert, wobei der gezahlte Kaufpreis den Verkehrswert erheblich übersteigt. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht, die Anforderungen an Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtsausschluss und Aspekte des Kapitalaufbringungsrechts.

Dr. Alexander Wilhelm· ZJS 2020, 367
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 1004 BGB (analog)§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Mündlicher Prüfungsfall: Das verflixte Vorkaufsrecht

S möchte durch Klage gegen E die Auflassung eines Grundstücks erreichen, nachdem sie ein dingliches Vorkaufsrecht erworben und ausgeübt hatte. Aufgrund einer Grundbuchberichtigung stellte sich heraus, dass nicht I, sondern E Eigentümer war, der das Grundstück inzwischen an D verkauft hat. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Eigentumsklage gestützt auf das Vorkaufsrecht sowie prozessuale Zuständigkeiten. Zudem werden mögliche Ansprüche der S gegen die Erwerberin D sowie Gegenrechte und Gegenansprüche D's behandelt. Der Fall thematisiert zentrale Probleme aus Zivilprozess- und Immobiliarsachenrecht, insbesondere zum Vorkaufsrecht und Grundbuchberichtigung.

RiSG Dr. Robert Horn· ZJS 2020, 361
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte§ 1004 BGB (analog)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Den gibt’s nur einmal, der kommt nicht wieder...

Studentin Keila Kashira verlangt von der Volt-GmbH die Reparatur eines defekten Toasters des Modells „Toastmaster TS 59“, den sie dort als Einzelstück erworben hat. Die Volt-GmbH lehnt die Reparatur ab und bietet stattdessen das Nachfolgemodell kostenlos als Ersatz an, was Keila Kashira ablehnt. Im Streit stehen Ansprüche auf Nacherfüllung, insbesondere auf Reparatur, sowie das Recht auf Schadensersatz bei verweigerter Reparatur gemäß Kaufrecht. Thematisiert werden auch Fragen der Zumutbarkeit und der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der verlangten Leistung.

Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

* "Dieselabgasskandal

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen im Zusammenhang mit dem Kauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs, insbesondere Gewährleistungsrechte, Rücktritt, Schadensersatzansprüche und die Verjährungsproblematik. Zudem wird in einer prozessualen Abwandlung die Musterfeststellungsklage im Verbraucherprozessrecht behandelt.

Dr. Sebastian Jagusch, Dr. Thomas Thiede· JA 2020, 175· 180 Min
FeststellungsklageVerjährung+6 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Deins, Meins, Unseres?

In der Klausur werden das Anwartschaftsrecht beim Eigentumserwerb unter Eigentumsvorbehalt sowie der Widerruf von Verbraucherverträgen behandelt. Außerdem ist die deliktische Haftung für die Zerstörung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache zu prüfen. Die Aufgabenstellungen decken klassische Probleme des Schuld-, Sachen- und Verbraucherrechts ab.

Philipp Knauth, Anna K. Wilke· JA 2020, 168· 180 Min
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Ein schlechter Deal

Im Sachverhalt geht es um den Kauf eines Grundstücks, das durch einen Irrtum des amerikanischen Geschäftsmanns D zum überhöhten Preis erworben wurde. D beauftragte seinen Assistenten R mit dem Kauf, wobei D irrig von einem unverbaubaren Seeblick ausging. Nach Entdeckung des Irrtums will D sich vom Vertrag lösen; K verlangt Vertragserfüllung oder Schadensersatz wegen entgangener Alternativverkäufe. Thematisch steht die Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht sowie Vertragsschluss und Vertretungsfragen im Mittelpunkt.

Dr. Oliver Mörsdorf, Jasmin Haslach· JA 2020, 87· 120 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der WillenserklärungSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geplatztes Start-up-Darlehen

In diesem Fall begehrt eine Bank (RB) die Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Briefhypothek gegen eine neue Grundstückseigentümerin (G), nachdem ein Start-up-Unternehmer (N) ein von einem Freund (F) besichertes Darlehen teilweise abgerufen und später nicht zurückgezahlt hat. Im Zentrum steht die Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 1147 BGB besteht und wer Hypothekengläubiger geworden ist. Dabei spielen die Wirksamkeit der Hypothekenbestellung, Abtretung an die Refinanzierungsbank sowie Sondervereinbarungen außerhalb des Grundbuchs eine Rolle. Ebenfalls zu prüfen ist die Rechtsstellung der Erbin G nach Testamentsanfechtung und Widerspruchseintragung.

Tim Brockmann, Finja Maasjost· ZJS 2020, 121
Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteFehlende Valutierung des Darlehens+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Die „übervorsichtige“ Warnmeldung

Der Fall behandelt die Auseinandersetzung zwischen einem Käufer und einem Autohersteller über eine wiederkehrende Warnmeldung im Display eines Neuwagens. Nachdem der Käufer trotz Werkstattaufenthalten und Hinweisen des Herstellers weiterhin mit der Warnmeldung konfrontiert war, verlangt er die Lieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten. Kernfragen sind die rechtliche Bewertung der Warnmeldung als Sachmangel, der Umfang und die Form der Nacherfüllungsansprüche, insbesondere hinsichtlich eines Software-Updates oder einer Nachlieferung, und die Voraussetzungen für die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Die Fallgestaltung beleuchtet die Rechte des Käufers bei wiederkehrenden technischen Hinweisen und den Umgang des Verkäufers mit Nachbesserungs- und Nachlieferungsbegehren.

Jan-Philip Utech· ZJS 2020, 35
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)VerjährungVerzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2020Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Pyrotechnik ist (k)ein Verbrechen?

Im Mittelpunkt des Falls stehen Ansprüche rund um die Folgen einer missglückten steuerlichen Umstrukturierung einer GmbH und einen Vorfall im Fußballstadion. Zum einen verlangt eine neu gegründete GmbH von einem Berater Schadensersatz für eine durch Umsetzungsfehler ausgelöste zusätzliche Steuerlast; dabei ist insbesondere die Haftung im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und die Gesamtschuldnerproblematik zu prüfen. Zum anderen werden die rechtlichen Konsequenzen eines verbotenen Pyrotechnik-Einsatzes durch einen Zuschauer für den Fußballverein und mögliche Ausgleichsansprüche thematisiert. Schwerpunkte bilden Fragen des Schadensrechts, des Vertragsrechts und die Zurechnung von Pflichtverletzungen im gesellschaftsrechtlichen Kontext.

Christoph Hautkappe· ZJS 2020, 26
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Zahnschmerzen um krumme Rechnungen

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit Behandlungsverträgen sowie einer Barzahlungs- und Ohne-Rechnung-Abrede. Zu prüfen sind Zahlungsansprüche des Arztes, ein Schmerzensgeldanspruch wegen eines Behandlungsfehlers und der Rücktritt von einem Tätowiervertrag wegen ungenauer Ausführung. Steuerrechtliche Vorschriften werden ausdrücklich nicht geprüft.

Daniel J. Schneider, Julian Stein· JA 2020, 12· 300 Min
Rücktritt Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der Terrier-Welpe Bona und der saudische Raumfahrer

Der Fall behandelt eine Vielzahl sachenrechtlicher Fragestellungen um einen entwendeten Terrier-Welpen, insbesondere Besitzschutz, Herausgabeansprüche und Eigentumserwerb. Im internationalen Kontext werden Fragen zur Anwendbarkeit deutschen Zivilrechts auf einen Rettungseinsatz in einem Flugzeug im Ausland und zur Geschäftsführung ohne Auftrag geprüft. Schließlich wird das prozessuale Verhalten bei Erfüllung nach Rechtshängigkeit thematisiert.

Max Bärnreuther, Paul Dittrich· JURA 2020, 1360
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDie echte GoA – Voraussetzungen+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Der getunte Tesla

Der Fall behandelt den Kauf eines Elektroautos (Tesla) mit mangelhafter Reichweite und den späteren Einbau eines Zusatzakkus durch den Händler, der ebenfalls Fehler aufweist und zum Schaden führt. Zu prüfen sind die Ansprüche des Käufers auf Rückabwicklung, Schadensersatz und Kostenerstattung sowie eventuelle Ansprüche des Händlers gegen den Hersteller.

Michael Denga· JURA 2020, 1352
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelMinderung & Schadensersatz+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brand auf dem Bauernhof«

In der Fortgeschrittenen-Zivilrechtsklausur „Brand auf dem Bauernhof“ sind verschiedene Ansprüche im Dreiecksverhältnis zwischen Landwirt, Tierarzt und Dritten zu prüfen. Der Fall thematisiert zentrale Probleme im Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag, der unerlaubten Handlung (§ 823 BGB), bereicherungsrechtliche Aspekte und haftungsrechtliche Fragen (u.a. Tierhalterhaftung, § 833 BGB) im Kontext einer Tier- und Sachschadenslage nach einem Brand.

Annika Bührle· JURA 2020, 1236
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 823 Abs. 1 BGBDie Leistungskondiktion+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Ein Flirt mit Corona

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit einer möglichen Ansteckung während der Corona-Pandemie. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Coronaschutzverordnung NRW ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB darstellt und daraus Schadensersatzansprüche wegen einer Krankheit resultieren können. Aspekte wie Schutzzweck der Norm und Mitverschulden werden thematisiert.

Arndt Kiehnle, Tim Dreisvogt· JURA 2020, 1230
§ 823 Abs. 2 BGB
JURA 2020Fortgeschrittene

Kaufmännische Maskeraden rund um Corona

Die Klausur behandelt anspruchsvolle Fragen aus dem Schuld- und Handelsrecht im Kontext der COVID-19-Pandemie. Im Zentrum steht eine oHG, die Bio-Baumwollstoffe von einer KG kauft – bei Mängeln geht es um Ersatzlieferung, Kaufpreiszahlung, kaufmännische Rügeobliegenheit und diverse Leistungsverweigerungsrechte. Thematisiert werden zusätzlich Prokura-Widerruf, Stromkosten und spezielle pandemiebedingte Gesetzesänderungen.

Florian Möslein, Lisa Beer· JURA 2020, 1095
Grundlagen des Kaufvertrags+3 weitere
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