Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Traue nie einer Statistik
In der Klausur werden die maßgeblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Informationsgewährung nach dem BayDSG geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind die Bestimmung des relevanten Zeitpunkts für die Beurteilung, die Rolle und die Einordnung der S als Anspruchsgegnerin hinsichtlich der Eigenschaft als öffentliche Stelle bzw. Verwaltungshelfer sowie organisationsrechtliche Aspekte. Daneben wird das berechtigte Interesse an der Informationserteilung sowie der Ermessensspielraum nach Art. 39 BayDSG und die im Rahmen der Einzelfallabwägung zu berücksichtigenden Belange ausführlich behandelt. Die Prüfung orientiert sich an den spezialgesetzlichen Vorgaben des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts.
Nicht ohne mein Kopftuch!
Die Klausur behandelt die europarechtliche und grundrechtliche Zulässigkeit von Kopftuchverboten im privatrechtlichen Angestelltenverhältnis. Sie thematisiert insbesondere die Vereinbarkeit eines Umsetzungsgesetzes und einer EU-Richtlinie mit den Unionsgrundrechten sowie den Ablauf eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH. Im Fokus stehen die Religionsfreiheit und Berufsfreiheit der Arbeitnehmerin, aber auch die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - "Green Economy" kommunal und digital
In dieser Klausur steht das Kommunalrecht im Kontext der „Green Economy“ im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Frage der Gleichbehandlung ortsansässiger und „grüner“ Betriebe sowie die Prüfung von Kapazitätsbegrenzungen und dem Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Widmungserklärung öffentlicher Einrichtungen durch die Gemeinde. Zudem werden weitere Voraussetzungen und Begründungen für die Nutzung kommunaler Einrichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit ihrer öffentlichen Widmung, analysiert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Brisante Infos für den Klimablog
Der Schwerpunkt der Klausur liegt bei der Prüfung von Ausschlussgründen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zunächst wird eingehend das Berufsgeheimnis und dessen Ausnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Vorschriften sowie einer teleologischen Reduktion des § 3 Nr. 4 IFG analysiert. Daneben wird die Abwägung zwischen Informationsinteresse und Geheimhaltungsinteresse bei personenbezogenen Daten nach § 5 Abs. 1 IFG untersucht. Die Anwendung der materiellen Voraussetzungen des IFG auf eine Anfrage mit besonderer Schutzwürdigkeit von Geheimhaltungsinteressen steht im Zentrum der Aufgabenstellung.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte, Verwaltungsrecht, Kommunalrecht - Corona-Hotspot in Memmingen
In der Klausur geht es um die rechtlichen Grundlagen und die Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung eines Corona-Hotspots in Memmingen. Ein Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit, insbesondere auf der Prüfung, ob die angeordnete Maßnahme der Verhältnismäßigkeit entspricht und wie zwischen gebundener Entscheidung und Ermessen abzugrenzen ist. Weiterhin wird das Verfahren thematisiert, hier insbesondere Fragen der Beschlussfähigkeit und der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes bei einer Online-Stadtratssitzung. Die Prüfung der formellen wie materiellen Anforderungen liefert dabei den zentralen Rahmen zur Bewertung der Allgemeinverfügung.
Vom Basketball-Court zum Verwaltungs-Court
Die Klausur behandelt die landesrechtliche Corona-Verordnungen und deren Umsetzung am Beispiel eines Platzverweises vom Basketballplatz durch die Polizei. Zu prüfen sind insbesondere die Rechtsgrundlagen des Verordnungserlasses, die Eingriffsmaßnahmen der Polizei sowie die prozessuale Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Schwerpunkt liegt auf verwaltungsrechtlichen und staatsorganisationsrechtlichen Fragen zur Rechtsverordnung und polizeilichen Maßnahmen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Volksbefragung und Machtgerangel
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Staatsorganisationsrechts im Kontext einer unverbindlichen Volksbefragung. Im Schwerpunkt steht die mögliche Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die Durchführung einer solchen Volksbefragung, wobei die strittigen Aspekte dieser Problematik beleuchtet werden. Zusätzlich wird das Weisungsrecht der Bundeskanzlerin gegenüber den Bundesministern thematisiert, insbesondere das Verhältnis von Sachleitungsgewalt und Ressortkompetenz sowie Sonderzuweisungen gemäß Art. 80 I 1 GG. Abgerundet wird die Klausur durch die Prüfung der Antragsbefugnis im Bund-Länder-Streit um Gesetzgebungskompetenz.
Examensübungsklausur zum Baurecht: Rotlicht im Allgemeinen Wohngebiet
Im vorliegenden Fall begehrt X als Eigentümer eines Grundstücks im Allgemeinen Wohngebiet einstweiligen Rechtsschutz gegen eine bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung des Landkreises G. Der Landkreis untersagt X die Nutzung seines Anwesens als bordellartiger Betrieb aufgrund einer nicht genehmigten Nutzungsänderung gegenüber der ursprünglichen Wohnhausgenehmigung. Streitentscheidend sind Aspekte des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, insbesondere die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der Nutzung, Bestandsschutz, Duldung sowie Verwirkung und Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen. Es sind zudem Argumente zur Begründung der sofortigen Vollziehung sowie zur Festsetzung und Angemessenheit des Zwangsgeldes zu prüfen.
Examensübungsklausur: Die obduzierte Leiche und die EMRK
Die Eltern einer verstorbenen 14-Jährigen wenden sich gegen die vom Gesundheitsamt angeordnete Obduktion ihrer Tochter, nachdem diese kurz nach einer COVID-19-Impfung verstorben ist. Sie begehren die Herausgabe des Leichnams, um die nach islamischem Ritus vorgesehene Bestattung durchzuführen und wenden sich gegen die Organentnahme im Rahmen der Sektion. Im Streit stehen das öffentliche Interesse an der Erforschung von Impfnebenwirkungen und Pandemiebekämpfung einerseits sowie das postmortale Persönlichkeitsrecht und die Religionsfreiheit der Angehörigen andererseits. Die Prüfung erstreckt sich auf Fragen des Verwaltungsrechts, des Staatsorganisationsrechts sowie auf die Vereinbarkeit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Affäre auf Ibiza
Die Klausur thematisiert die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde der SZ-GmbH gegen eine zivilgerichtlich erlassene Unterlassungsverfügung hinsichtlich der Veröffentlichung heimlich angefertigter Videoaufnahmen eines Politikers. Im Mittelpunkt steht die Kollision zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (insbesondere Recht auf Privatsphäre und eigenes Bild) und den Kommunikationsgrundrechten der Presse, insbesondere im Kontext politischer Berichterstattung und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Klausur prüft insbesondere die Bedeutung der Pressefreiheit, die Auslegung und Schranken der §§ 22, 23 KUG sowie die verfassungsrechtliche Gewichtung beider Grundrechtspositionen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Deutsche und Europäische Grundrechte - Schächten 2.0
Die Klausur behandelt die verfassungsmäßige Prüfung des § 4a II TierSchG im Spannungsfeld zwischen Art. 4 GG (Religionsfreiheit) und Art. 20a GG (Staatsziel Tierschutz). Ein Schwerpunkt liegt auf der verfassungskonformen Auslegung von § 4a II TierSchG bezüglich Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften und deren verbindlichen Vorschriften. Besonders eingehend wird die europarechtliche Dimension diskutiert, insbesondere die Anwendbarkeit der EU-Verordnung, die Schlachthofpflicht und deren Vereinbarkeit mit Art. 10 GRCh (kollektive Religionsfreiheit). Diese Punkte werden unter Berücksichtigung der europaweiten Sachlage und der Verhältnismäßigkeit analysiert.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Freitagsdemo und Schulpflicht
In der Klausur wird insbesondere die Gleichstellung von EU-Bürgern im persönlichen Schutzbereich des Art. 8 I GG sowie die Auslegung des sachlichen Schutzbereichs, einschließlich des Versammlungsbegriffs und des zulässigen Versammlungsortes (etwa auf dem Schulhof), thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Verfassungsmäßigkeit der Normanwendung, wobei insbesondere eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung mit Schwerpunkt auf Erforderlichkeit und der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag verlangt wird. Die Klausur behandelt außerdem die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung innerhalb eines Sonderstatusverhältnisses.
Referendarexamensklausur: Die ungebetene Werbetafel
Die All Delicious Whiskey Limited aus Irland betreibt in Bayern ein Whiskey-Museum mit angeschlossenem Shop und stellt dort eine großflächige Werbetafel auf. Die Gemeinde fordert die Beseitigung der Werbetafel unter Berufung auf das Bauordnungsrecht sowie auf eine EU-Verordnung, die Werbung für alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verbietet. Im Zentrum stehen Fragen zum Verhältnis von nationalem Baurecht und unmittelbar anwendbarem EU-Recht, zur Wirksamkeit sowie Rechtmäßigkeit von Unionsrechtsakten und zur formellen Behandlung von Verwaltungsakten samt Rechtsschutz. Es geht außerdem um unions- und staatshaftungsrechtliche Aspekte, falls sich die einschlägige EU-Verordnung als rechtswidrig erweist.
Anfängerklausur: Caroline Zugleich ein Beitrag zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte in der Fallbearbeitung
Caroline, Mitglied eines europäischen Königshauses, klagt gegen den Y-Verlag vor deutschen Zivilgerichten auf Unterlassung der Veröffentlichung heimlich aufgenommener Fotos, die sie in Alltagssituationen zeigen. Die deutschen Gerichte einschließlich des BGH weisen die Klage mit Verweis auf Caroline als absolute Person der Zeitgeschichte und die Pressefreiheit ab. Nach einer Beschwerde stellt der EGMR eine Verletzung von Art. 8 EMRK fest, während die deutschen Gerichte die Wirkung der EGMR-Entscheidung und die Stellung der EMRK im deutschen Recht unterschiedlich bewerten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, zur Pressefreiheit, zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte und zur Wirkung von EGMR-Urteilen in der deutschen Rechtsordnung.
Übungsklausur: Ein eisiger Weg zur Universität
Jura-Student A stürzt auf einer aufgrund unzureichender Winterwartung schneebedeckten Straßenbahnhaltestelle und verletzt sich, wodurch ihm Heilbehandlungskosten entstehen. Für die Winterwartung war durch vertragliche Vereinbarung die U-GmbH zuständig, deren Mitarbeiter M versäumte, die Haltestelle ordnungsgemäß zu streuen. A möchte Ersatz seiner Heilbehandlungskosten von der Stadt G verlangen, anstatt sich nur auf seine Unfallversicherung zu verlassen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Amtshaftung, insbesondere zur Qualifikation der U-GmbH beziehungsweise ihres Mitarbeiters als Beamte im haftungsrechtlichen Sinne und zur Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB.
Examensübungsklausur: Geburtstagsfeier unter dem „Sternenhimmel“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, bei der die Veranstalterin B eine Attraktion mit Flugballons plant, die aufgrund einer kommunalen Flugballonverordnung von der Ordnungsbehörde verboten wird. B wendet sich gegen das behördliche Verbot sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung und das angedrohte Zwangsgeld und fordert im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Aufhebung der Verbotsverfügung. Rechtsgrundlage und Verhältnismäßigkeit der untersagenden Maßnahmen sowie die Zuständigkeit und die formelle Rechtmäßigkeit der Verordnung sind zentrale Prüfungspunkte. Darüber hinaus thematisiert der Fall Fragen des Polizei- und Ordnungsrechts, des Kommunalrechts und des Prozessrechts (vorläufiger Rechtsschutz, Anfechtungsklage).
Immer Ärger mit dem BAföG
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Staatsrechts, insbesondere das Rückwirkungsverbot, Wahlrechtsgrundsätze und die Anforderungen an Rechtsverordnungen sowie das Organstreitverfahren. Im Fall wird die Verfassungsmäßigkeit einer Gesetzesänderung im Bereich der Ausbildungsförderung (BAföG) mit rückwirkender Rückzahlungspflicht aus Sicht des Staatsorganisationsrechts geprüft. Eine Grundrechtsprüfung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht und Ordnungsrecht - Dringliche Ladenöffnung
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Kommunal- und Ordnungsrechts im Zusammenhang mit der dringend verfügten Ladenöffnung an einem Sonntag. Schwerpunktmäßig wird die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Ladenöffnung, insbesondere im Hinblick auf Dringlichkeitsbeschlüsse und deren Genehmigung durch den Rat, geprüft. Zudem wird die Wirksamkeit des Ratsbeschlusses unter dem Gesichtspunkt möglicher Befangenheit eines Ratsmitglieds sowie die materielle Rechtmäßigkeit der Ladenöffnung unter Berücksichtigung der Sonntagsruhe thematisiert. Die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen werden anhand der landesrechtlichen Vorschriften und verfassungsrechtlichen Anforderungen analysiert.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Ostern in der Pandemie
Die Klausur behandelt zentrale grundrechtliche Fragestellungen im Kontext von staatlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie. Schwerpunkte sind die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Verordnung unter besonderer Berücksichtigung von Bestimmtheitsgrundsatz, Zitiergebot und Verhältnismäßigkeit, sowie die Frage der verfassungskonformen Anwendung dieser Verordnung. Außerdem steht die Schutzwirkung des Grundrechts aus Art. 4 GG in Diskussion, insbesondere im Spannungsfeld zu anderen Grundrechten. Die Bearbeitung setzt grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Grundrechten, Prüfungsaufbau und Methodenkompetenz voraus.
Referendarexamensklausur: Die fiesen Tricks der Arbeitgeber
Berta Böse (B), Geschäftsführerin eines Unternehmens, verlangt von Google (G), die Anzeige eines Links zu einem kritischen Fernsehbeitrag bei Eingabe ihres Namens zu unterlassen. Nach erfolgloser gerichtlicher Durchsetzung erhebt B Verfassungsbeschwerde mit der Begründung einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Die zentrale Konstellation betrifft die Anwendbarkeit der EU-Grundrechtecharta versus nationaler Grundrechte im light der DSGVO sowie Löschansprüche im Online-Kontext. Wesentliche Schwerpunkte liegen in der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde, dem Prüfungsmaßstab und der Drittwirkung von Unionsgrundrechten.
Die infektionslose Versammlung
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit versammlungsrechtlicher Beschränkungen anlässlich einer geplanten Kundgebung während der Coronapandemie in Nordrhein-Westfalen. Im Zentrum stehen die Zulässigkeit und Begründetheit des verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen infektionsschutzrechtlich motivierte Beschränkungen der Versammlungsfreiheit, insbesondere Teilnehmerzahl-, Abstands-, Flyer- und Datenerhebungsauflagen. Es werden die maßgeblichen Grundrechte sowie das Verhältnis von Versammlungsrecht und Infektionsschutz erörtert.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Blog-Berichterstattung über das Zittern der Bundeskanzlerin
In der Klausur steht die Abgrenzung der Schutzbereiche von Meinungs- und Pressefreiheit im Zentrum. Ein wichtiger Prüfungspunkt ist zudem die Betroffenheit des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bundeskanzlerin, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen unantastbaren Kernbereich. Schließlich wird die Gewichtung der Grundrechtsbeeinträchtigungen und die erforderliche Abwägung ausführlich behandelt. Schwerpunkt sind damit die Kollision und Abwägung zwischen Medienberichterstattung und Persönlichkeitsrechten im Kontext einer Blog-Berichterstattung.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Polizeirecht - Waffenerlaubnis mit Nebenbestimmung
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Nebenbestimmung und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse des Gefahrbegriffs gemäß § 9 Abs. 1 und 2 WaffG und dessen Subsumtion im konkreten Fall. Ebenfalls zentrale Prüfungsfelder sind die Verhältnismäßigkeit der behördlichen Maßnahme sowie das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Nebenbestimmung. Die Bearbeitung erfordert eine vertiefte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Verwaltungsrechts und des Polizei- und Ordnungsrechts.
(Referendar-)Examensklausur: Kein Fifa für Spencer?
Ein irischer eSports-Spieler möchte für einen deutschen Verein an der professionellen, staatlich regulierten eBundesliga teilnehmen, wird aber wegen einer nationalen Regelung, die die Anzahl ausländischer Spieler pro Team beschränkt, abgelehnt. Er klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht und beruft sich auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach EU-Recht. Zentrale rechtliche Frage ist, ob die im eSports-Gesetz verankerte Beschränkung mit dem Unionsrecht, insbesondere den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, vereinbar ist. Thematisiert wird außerdem, ob und inwieweit unionsrechtliche Vorgaben aus der Rechtsprechung des EuGH zum Profifußball auf eSports übertragbar sind.