Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Minderung vorprogrammiert?
Im vorliegenden Fall verlangt Anbieter F von der Hobbygärtnerin H die Nachzahlung einbehaltener Entgelte für die Nutzung eines Bildbearbeitungsprogramms, dessen zentrale Funktion über mehrere Monate nicht funktioniert hat. H hatte wegen der Störung einen Teil der monatlichen Zahlungen einbehalten und beruft sich darauf, dass ihr das Programm hierfür weniger wert war. Im Rahmen einer Abwandlung fordert H später die Rückzahlung eines Teils der gezahlten Miete, nachdem sie eine weitere Funktionsstörung entdeckt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über digitale Produkte, Minderungsrechte nach §§ 327ff. BGB und das Zurückbehaltungsrecht bei nicht vertragsgemäßen Leistungen.
Original-Examensklausur: "Erst die Arbeit, dann die Berufung
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Berufung gegen ein landgerichtliches Urteil, bei dem ein Bauunternehmer zur Zahlung wegen mangelhafter Pflasterarbeiten verurteilt wurde. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Wirksamkeit eines wegen Schwarzarbeit geschlossenen Werkvertrags, prozessuale Besonderheiten des Berufungsverfahrens und die Möglichkeit von Regress gegen den Subunternehmer nach Streitverkündung. Zudem wird die Frage der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts angesprochen.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Übungsklausur im Kapitalgesellschaftsrecht: Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
In dem Fall begehrt die Aktionärin A von der X-AG die Anfechtung beziehungsweise Aufhebung eines Hauptversammlungsbeschlusses, durch den der Vorstand ermächtigt wurde, das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. A sieht ihr Bezugsrecht und ihren Einfluss in der Gesellschaft durch die ermöglichte Kapitalmaßnahme und den weit gefassten Bezugsrechtsausschluss verletzt. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Grenzen des Bezugsrechtsausschlusses bei genehmigtem Kapital nach §§ 186, 203 AktG, insbesondere der Schutz von Minderheitsaktionären sowie eventuelle Sondervorteile für Großaktionäre. Zentrale rechtliche Fragestellungen betreffen die Zulässigkeit und Reichweite solcher Ermächtigungen sowie den Zeitpunkt und die Möglichkeiten der Anfechtung durch betroffene Aktionäre.
Anfängerklausur: Ein gebrochener Arm und viele Scherben
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderung von Hilde (H) gegen Emil (E), nachdem H bei der Suche nach ihrem entlaufenen Hund auf Es Grundstück über eine Hecke gestiegen und in einen ungesicherten Kellerschacht gefallen ist. Es geht um die zivilrechtliche Haftung insbesondere aus Deliktsrecht (Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers) sowie die Tierhalterhaftung und bereicherungsrechtliche Fragestellungen aus verschiedenen Abwandlungen. In einer Abwandlung wird geprüft, ob G, die geschäftsunfähig war, Ansprüche wegen zerstörten Geschirrs gegen H oder E geltend machen kann. In einer weiteren Abwandlung steht die Eigentumsklage und bereicherungsrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gestohlenem und restauriertem Geschirr im Vordergrund. Insgesamt behandelt die Klausur schwerpunktmäßig das Deliktsrecht, Bereicherungsrecht und Probleme im Eigentumsrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Kauf von Waren mit digitalen Elementen
Die Klausur behandelt zentrale Fragen beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen. Schwerpunkt ist die Auslegung der Funktionswesentlichkeit von Firmware unter Berücksichtigung der Richtlinie über digitale Inhalte (DigIRL) und der Warenkaufrichtlinie (WKRL). Zudem wird die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bei schwerwiegenden Mängeln bzw. offensichtlicher Erfolglosigkeit der Nacherfüllung geprüft. Weiterhin geht es um das Gewährleistungsregime für digitale Produkte im Verbrauchsgüterkauf.
Die (un)geliebte Erbin
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit eines handschriftlichen Testaments zugunsten einer Geliebten, Pflichtteils- und Zugewinnausgleichsrechte des enterbten Ehegatten sowie Ansprüche weiterer Verwandter. Zudem wird die Auswirkung der postmortalen Geburt eines gezeugten Kindes auf die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche thematisiert.
Anfängerklausur: Ein E-Bike mit lauter Mängeln
Kerstin (K) kauft für ihre neu gegründete Lieferdiensttätigkeit ein E-Bike bei Hersteller Vincent (V). Nach dem Kauf treten mehrere Sachmängel auf: Zunächst ist das Rad durch fehlerhafte Montage nicht nutzbar, später blättert die Lackierung ab, weil minderwertige Farbe verwendet wurde. K verlangt von V u.a. die Abholung und Reparatur des Fahrrads, sowie Ersatz für entgangenen Gewinn und Schadensersatz für die Mängelbeseitigungskosten. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Ort und Umfang der Nacherfüllung sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden gemäß Kaufrecht.
Übungsfall zu Verträgen über digitale Produkte: Ach du grüne Neune!
Rentner V erwirbt bei U einen Mähroboter mit digitaler Steuerung per App, um seinen Rasen zu pflegen. Nach vier Jahren versagt der Mähroboter infolge einer Störung durch einen Hackerangriff, sodass V die Funktion nicht mehr nutzen kann. V fordert von U Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rückzahlung des Kaufpreises, nachdem U keine kurzfristige Reparatur gewährleistet. Der Fall beleuchtet zentrale Fragen des Kaufrechts, insbesondere die Mangelhaftigkeit von Waren mit digitalen Elementen und die Voraussetzungen für den Rücktritt vom Vertrag.
Das Hafencenter kommt
Die Klausur "Das Hafencenter kommt" behandelt zentrale Probleme des Mietrechts, insbesondere den Mangelbegriff und die Mietminderung gemäß § 536 BGB sowie die formellen Anforderungen an die Minderungserklärung. Daneben werden prozessrechtliche Aspekte wie das Versäumnisurteil und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand angesprochen. Sachlich geht es um Mietrückstände infolge eigenmächtiger Mietkürzung durch den Beklagten im Zusammenhang mit Baustellenimmissionen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: See What’s Next
K schließt mit dem Streaminganbieter W einen Vertrag über die Nutzung eines TV-Streamingdienstes sowie über die Leihe eines Streaming-Sticks, zahlt dafür per digitalen Gutscheinen. Nach einer Änderung der Systemanforderungen durch W kann K das Streamingangebot über seinen Fernseher nicht mehr nutzen, obwohl der Stick weiterhin technisch funktioniert. K erklärt per E-Mail die vollständige Vertragsbeendigung und verweigert weitere Zahlungen, während W weiterhin die monatlichen Gebühren verlangt. Der Fall behandelt die Frage, ob und in welchem Umfang W weiterhin Zahlungsansprüche gegen K geltend machen kann, mit Schwerpunkt auf den Regelungen zu Verbraucherverträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), deren Verhältnis zu allgemeinen schuldrechtlichen Normen sowie Fragestellungen zu Rücktritt und Kündigung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Unterlassungsansprüche - Der übermotivierte Freund
Im Zentrum der Klausur steht die Eigentumsbeeinträchtigung durch Werbeeinwurf, insbesondere die Anknüpfungspunkte für eine Wiederholungsgefahr und das Verhältnis zur abgegebenen Unterlassungserklärung unter Einbindung der mittelbaren Handlungsstörerschaft und zumutbaren Verhinderungshandlungen. Daneben setzt sich die Arbeit mit den Voraussetzungen und dem Zugangserfordernis bei der Annahme einer modifizierten Unterlassungserklärung im Kontext der Stellvertretung sowie einer möglichen Genehmigung auseinander. Schließlich werden Fragen der schwebenden Unwirksamkeit im Zeitpunkt der Zuwiderhandlung und ihre rückwirkenden Auswirkungen behandelt.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Gewährleistungsrecht - Social Media ohne Briefkasten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das anwendbare Gewährleistungsrecht bei typengemischten Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Rangverhältnis der Gewährleistungsregimes. Weiterhin wird die Bewertung der unzuverlässigen Nachrichtenübermittlung als Mangel sowie die konkludente Vereinbarung von Zuverlässigkeit thematisiert. Zudem geht es um die Anforderungen an IT-Sicherheit und die Bestimmung objektiver Anforderungen im Rahmen der 'Üblichkeit' bei digitalen Produkten. Die Analyse von Verbraucherverträgen mit Zahlung durch Daten und die Rolle der Aktualisierungspflicht des Verbrauchers ergänzen die Prüfung.
Störerhaftung und rechtsgeschäftliche Übereignung
Die Klausur behandelt in zwei Teilen zum einen die Frage eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs wegen Imkerei-Immissionen (Bienen) nachbarrechtlich, zum anderen den rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb sowie Herausgabeansprüche bei Übertragung und Weiterveräußerung einer beweglichen Sache (Rolex-Uhr) unter besonderer Berücksichtigung des gutgläubigen Erwerbs bei fehlender Garantiekarte. Im Vordergrund stehen damit Standardprobleme des Sachenrechts und die Anwendung der examensrelevanten Vorschrift § 906 I 1 BGB.
Der Traumprinz auf Reisen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt Verbraucherverträge sowie das Leistungsstörungsrecht im zivilrechtlichen Kontext. Thematisiert werden insbesondere Fragen rund um Vertragsverhältnisse zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie typische Leistungsstörungen. Der Bezug zum Reisevertrag wird im Untertitel angedeutet.
Examensklausur Zivilrecht: »Tschick«
Die Examensklausur Zivilrecht mit dem Titel »Tschick« wurde von Bettina Rentsch und Frederik Jaeger, beide an der Freien Universität Berlin tätig, erstellt. Hinweise auf konkrete Rechtsgebiete oder einen ausgewählten Sachverhalt ergeben sich aus den Metadaten nicht. Eine zivilrechtliche Schwerpunktsetzung ist anzunehmen.
Ein Gemälde auf Abwegen
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt im Sachenrecht einen Streit um ein Gemälde, das seinen Weg von einer Person zur anderen findet. Im Fokus stehen typische Probleme rund um den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen und das Verhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Die Übung richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen im Zivilrecht.
Spieglein Spieglein am Schrank
Die Klausur thematisiert anspruchsvolle Fragen zur Stellvertretung, insbesondere den Vertragsschluss mittels abhandengekommener Vollmachtsurkunde. Zudem geht es um Besitz- und Eigentumsschutz sowie Ersatzansprüche wegen Verzögerungsschadens, eingebettet in eine Situation mit Versäumnisurteil und unter Berücksichtigung handelsrechtlicher und zivilprozessualer Fragen.
Dachsanierung ohne Risiko
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Folgen eines Werkvertrags über eine Dachsanierung, bei dem eine Schwarzgeldabrede getroffen wurde. Es werden insbesondere Fragen zur Nichtigkeit des Vertrags gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und verbraucherschutzrechtliche Aspekte (außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag, Widerruf) thematisiert.
Eine Demonstration mit Folgen
Die ZR-Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt vier komplexe Sachverhalte aus dem Vertrags-, Delikts- und Sachenrecht, darunter die Haftung bei Sitzblockaden, Verwendungsersatz im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Haftung im Überweisungsverkehr und Folgen der Versteigerung fremder Sachen. Der Fall bietet einen breiten Querschnitt zentrale Probleme aus den ersten drei Büchern des BGB für fortgeschrittene Studierende.
ZR-Examensklausur im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht: Der pflichtvergessene Aufsichtsrat
Die Examensklausur thematisiert das Beschlussmängelrecht in der Aktiengesellschaft anhand eines Falls, in dem über Jahre hinweg Hauptversammlungen sowie Abschlussprüfungen unterlassen wurden. Im Mittelpunkt stehen die Anfechtung von Entlastungs- und Wahlbeschlüssen des Aufsichtsrats, insbesondere vor dem Hintergrund möglicher Pflichtverletzungen und der Aufklärung von wirtschaftskriminellen Vorgängen im Unternehmen.
Lockdown oder auch: Summertime Sadness
Die Examensklausur behandelt zivilrechtliche Probleme im Zusammenhang mit pandemiebedingten Veranstaltungsabsagen, insbesondere im Bereich Schuldrecht und Verbraucherrecht. Im Mittelpunkt stehen die rechtliche Rückabwicklung von Ticketkäufen, die durch die COVID-19-bedingte Gutscheinlösung (Art. 240 § 5 EGBGB) beeinflusst wird, sowie Fragen zur vorübergehenden Unmöglichkeit und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Einmal Corporate-Influencerin, immer Corporate-Influencerin
Die Klausur behandelt das Rechtsverhältnis zwischen einer Arbeitgeberin und einer als Corporate-Influencerin tätigen Arbeitnehmerin, insbesondere hinsichtlich Weisungen und Kündigung. Im zweiten Teil steht der neue Mangelbegriff des § 434 BGB im Fokus, wobei insbesondere Äußerungen der Corporate-Influencerin im Zusammenhang mit dem Produkt bewertet werden.
»The House Always Wins?«
Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.