Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die Bielefeld-Verschwörung
Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Preisausschreibens, bei dem ein Preisgeld für den Nachweis der Nichtexistenz der Stadt Bielefeld ausgelobt wurde. Es geht insbesondere um die Frage, ob ein bindendes Versprechen im Sinne eines Versprechens nach den Regeln über Gewinnspiele oder Wetten vorliegt und welche zivilrechtlichen Ansprüche daraus entstehen könnten.
»Alles für den Klub!«
Die Klausur behandelt verschiedene Problemstellungen im Zusammenhang mit Vereinen und Vereinsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Stellvertretung durch Vorstandsmitglieder, Satzungsregelungen zu Immobiliengeschäften sowie die Verletzung von Mitgliedschaftsrechten. Weiter werden praktisch relevante Abläufe wie Grundstückskauf und der Erwerb von beweglichen Sachen durch den Verein aufgegriffen.
Pandemiehochzeit
Die Klausur 'Pandemiehochzeit' thematisiert einen Hotelbuchungsfall im Kontext der COVID-19-Pandemie und beleuchtet das Verhältnis von vertraglichen und gesetzlichen Rücktrittsrechten, insbesondere im Hinblick auf die Störung der Geschäftsgrundlage und die Rückabwicklung im Beherbergungsvertrag. Neben dem Ablauf der Ereignisse und Risikoverteilungsfragen prüft die Klausur die Wirksamkeit von AGB, Erstattungsansprüche und etwaige Einreden.
Das Schicksal von »Waldi«
Die Klausur behandelt zwangsvollstreckungsrechtliche Rechtsbehelfe und materiell-rechtliche Fragen, insbesondere den Eigentumserwerb an beweglichen Sachen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt sowie den Verbraucherwiderruf. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Pfändung, Verarbeitungsklausel und Übersicherung, inklusive der Frage nach einem wirksamen Widerruf eines Verbrauchervertrages.
Dauernd Ärger mit dem Vermieter
In dem Übungsfall 'Dauernd Ärger mit dem Vermieter' geht es um die Wirksamkeit eines durch eine Beauftragte abgeschlossenen Mietvertrags, die Anfechtungserklärung, die Voraussetzungen einer ordentlichen Kündigung nach Miteigentumsübertragung und anschließenden Eigentümerwechsel. Außerdem wird das Sonderkündigungsrecht bei Erwerb vermieteten Wohnraums und die Rolle der Gesellschafter einer GbR als Vermieter thematisiert.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Warenkauf und Widerruf
Die Klausur behandelt im Rahmen einer Referendarexamensklausur zentrale Fragen des Warenkaufs und des Widerrufsrechts. Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen des Kaufvertragsrechts sowie die Besonderheiten des Widerrufs bei Verbraucherverträgen. Neben dem allgemeinen Kaufrecht werden auch praxisrelevante Problemstellungen des Sachmängelrechts und des Verbrauchsgüterkaufs geprüft.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Mietrecht, Widerruf, Werklieferungsvertrag und Allgemeines Schuldrecht
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zum Mietrecht, zum Widerruf im Verbraucherrecht sowie zur Abgrenzung und Charakterisierung des Werklieferungsvertrags. Es werden typische Aspekte des allgemeinen Schuldrechts samt deren Anwendung in Anfängerfällen geprüft. Die Aufgabenstellung dient der Einführung in die wesentlichen Strukturen dieser zivilrechtlichen Teilgebiete.
Contract Intelligence
In diesem Übungsfall aus dem Zivilrecht geht es um die Vertragsabschlüsse durch eine KI-Software, die automatisiert oder autonom im Internet Verträge für den Nutzer schließt. Zu prüfen ist insbesondere die Wirksamkeit der Vertragsabschlüsse, die Einbeziehung und Wirksamkeit von AGB-Klauseln, die Haftung bei Softwarefehlern sowie mögliche Rückabwicklungsansprüche. Der Fall berührt Aspekte von Angebot und Annahme, AGB, Kaufrecht und Anfechtung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Aufrechnung am Schrottplatz
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Rücktritt im Zivilrecht, insbesondere den Untergang des Leistungsgegenstands gem. § 346 III 1 Nr. 3 BGB bei Diebstahl und die Rechtsfolgen nach einer Rücktrittserklärung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage der Pflichtverletzung durch Unterlassen, insbesondere bei Verkehrsicherungspflichten und der hypothetischen Kausalität. Zudem wird die Problematik der Störereigenschaft des Grundstückseigentümers sowie die Abgrenzung zur Haftung wegen Zufalls bei der analogen Anwendung des § 906 II 2 BGB bei Grobimmissionen untersucht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT - (K)ein "echter" Professor?
In der Klausur stehen die Anfechtung einer ausgeübten Innenvollmacht, insbesondere die Anfechtbarkeit und der Anfechtungsgegner, sowie die Täuschung durch Verschweigen einer Professorenbezeichnung als verkehrswesentliche Eigenschaft im Mittelpunkt. Beide Themen sind zentrale Problemfelder und werden mit den höchsten Punktzahlen bewertet. Zudem wird das erforderliche Einwilligungserfordernis wegen Minderjährigkeit gemäß § 110 BGB behandelt. Die Aufgaben sorgen für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Grundlagen und Besonderheiten des BGB Allgemeinen Teils.
* "Der unliebsame Patient
Im Fall geht es um die zivilrechtlichen Ansprüche eines Zahnarztes gegen einen Patienten, der einen Behandlungstermin unentschuldigt nicht wahrnimmt. Es werden insbesondere Fragen zum Zustandekommen, zur Bindung und zu den Rechtsfolgen des zivilrechtlichen Behandlungsvertrags sowie zu prozessualen Änderungen der Klageforderung und zur Pfändbarkeit von Sonderzahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung behandelt.
Die beschränkt geschäftsfähige Stellvertreterin ohne Vertretungsmacht
Die Klausur thematisiert einen Kaufvertrag, der durch eine beschränkt geschäftsfähige Tochter im Namen ihrer Mutter abgeschlossen wurde, wobei keine Vertretungsmacht bestand. Es werden Ansprüche des Verkäufers gegenüber Mutter und Tochter sowie die Herausgabe des Fernsehers nach Lieferung geprüft. Schwerpunkte sind Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und die Folgen fehlender Zustimmung.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Ein Dr. sc. comp. h. c. mit Folgen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Wirksamkeit von Vertragsbedingungen, insbesondere die formlose Annahme und Einbeziehung von AGB sowie die Abgrenzung zum sittenwidrigen Titelhandel und Wucher. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Eventualwiderruf per SMS und die Frage der Gestaltungswirkung sowie Vereinbarung von Fristen und Verwirkung bei AGB. Zudem wird die Berechnung des widerrufsrechtlichen Wertersatzes mit Fokus auf objektiven Wert und Vergütung im Rahmen einer ergänzenden Vertragsauslegung thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf Anspruchsentstehung durch Vertrag, Widerrufsrechte und deren praktische Umsetzung im Zivilrecht.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Veganer Burger?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Abgrenzung von Verarbeitung oder Umgestaltung zum Verzehr sowie die analoge Anwendung des § 346 III 1 Nr. 1 BGB auf den Verzehr. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bestimmung des Mangels im Rahmen des Werklieferungsvertrages. Zudem wird der Gegenstand der herauszugebenden Bereicherung thematisiert, insbesondere das Verbot widersprüchlichen Verhaltens und die Verhinderung eines aufgedrängten Vertrags. Die Klausur behandelt damit zentrale Fragen des Schuldrechts im Zusammenhang mit einem veganen Burger.
(Gute) Eltern kann man sich nicht aussuchen
Die Klausur behandelt die Erbenstellung nach mehrfachen testamentarischen Verfügungen des hochbetagten O unter Berücksichtigung von Form und Widerruf der Testamente, sowie die Frage nach möglichen Ansprüchen der minderjährigen Erbin T gegen ihre Eltern infolge einer versäumten Erbausschlagungsfrist. Die Konstellation verbindet erbrechtliche, familienrechtliche und haftungsrechtliche Aspekte.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.
Ganz viel 'Flausch'
Im Fall 'Ganz viel Flausch' kauft J bei S einen Schlafsack für seine Wanderreise, erhält aber das falsche Modell und ein gebrauchtes Ausstellungsstück. Durch eine Betriebsferien-Ansage beruhigt, erhält J schließlich einen anderen Schlafsack, während das ursprünglich bestellte Modell bei einem Brand zerstört wird. Der Fall thematisiert Ansprüche der Parteien unter Berücksichtigung der Lieferung, Zerstörung sowie Ersatzbeschaffung.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familienrecht - Eltern ohne Skrupel
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Familienrechts mit Fokus auf die Verwaltung des Kindesvermögens und die Bestimmung der Forderungsinhaberschaft beim Sparbuch. Thematisiert wird insbesondere die pflichtwidrige Verwaltung des Vermögens im Verhältnis zu Unterhaltspflichten sowie der lediglich mittelbare Nutzen für das Kind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Haftungsprivilegierung nach § 1664 BGB und der Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit. Zudem werden rechtliche Grundlagen wie § 1664 und § 816 II BGB bei Abhebungen vom Sparbuch in den Kontext eingebettet.
Examensübungsklausur: „Glücklose Geschäfte“
Im ersten Teil der Klausur verlangt der Rechtsanwalt R von A die Zahlung eines Honorars in Höhe von 10.000 € für die Ausarbeitung eines notariellen Vertragsentwurfs zur Übertragung eines Grundstücks mit Nießbrauchsvorbehalt, nachdem A das Mandat frühzeitig gekündigt hat. Im zweiten Fall begehrt B von D die Herausgabe beziehungsweise den Wertersatz einer an A überlassenen Motorsäge, nachdem diese im Zuge der Zwangsvollstreckung an D veräußert wurde. Zentrale Schwerpunkte der Prüfung liegen im Dienstvertragsrecht, insbesondere bei der vorzeitigen Beendigung und Honorarpflicht (§§ 611, 628 BGB), sowie im Bereich der Zwangsvollstreckung und der Gutgläubigkeit des Erwerbs bei Verstrickung fremder Sachen. Es sind jeweils die zivilrechtlichen Ansprüche und die Voraussetzungen einer wirksamen Anspruchsdurchsetzung zu prüfen.
Grundkurshausarbeit zur Partnervermittlung: „Wo die Liebe hinbellt!“
Valentine (V) beauftragt den Partnervermittler Reginald Herzsprung (H) nach erfolgloser Online-Partnersuche mit einem Vermittlungsvertrag. Im Zentrum steht die Frage, ob und nach welchen rechtlichen Grundlagen H einen Vergütungsanspruch gegen V im Zusammenhang mit dem angebotenen digitalen Vermittlungspaket geltend machen kann. Schwerpunkte sind der Anwendungsbereich und die analoge Anwendung von § 656 BGB auf moderne, softwaregestützte Partnervermittlungen sowie verbraucherschützende Widerrufsrechte. Außerdem ist zu klären, wie die vertraglichen Pflichten im Verhältnis zwischen V und H auszugestalten und zu bewerten sind.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zahlreiche Missgeschicke
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen eines Rückzahlungsanspruchs nach Rücktritt vom Kauf eines Unfallwagens, insbesondere das Vorliegen eines Mangels und die Unmöglichkeit der Nacherfüllung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Ausschluss eines Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Windunfall und dem Begriff des Verschuldens. Zudem wird die Zurückweisung einer Kündigung nach § 174 BGB sowie die Anwendbarkeit der Norm bei organchaftlicher Alleinvertretungsmacht von GbR-Gesellschaftern geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Schuldrecht - Eine Frage der (Anwalts-)Ehre
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen rund um den Verbrauchsgüterkaufvertrag mit digitalen Elementen. Im Fokus steht das vertragsmäßige und funktionale Kriterium bei der Bestimmung der relevanten Funktionen sowie die Anforderungen an die Aktualisierung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit, insbesondere bei Kaufsachen mit digitalen Komponenten und den Ausschluss durch AGB. Zusätzlich wird der Ort der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und der BGH-Rechtsprechung geprüft. Die Klausur zielt darauf ab, aktuelle Problemstellungen des Schuldrechts in technisierten Vertragsverhältnissen praxisnah zu beleuchten.
* "Der einstweilige Viktor
Die Klausur schildert einen Streit um die Herausgabe des Hundes Viktor zwischen den Freunden F und J. Im Mittelpunkt steht ein Antrag auf einstweilige Verfügung im Zivilprozess, wobei Besitz-, Eigentums- und Anspruchssituation zu prüfen sind. Die Sachverhaltsdarstellung legt Wert auf die Prüfung zivilrechtlicher und prozessualer Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.