Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ÖR Blauer Dunst ade
Im Bundesland X wird auf Grundlage gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten erlassen. Ein Gastwirt erhebt Verfassungsbeschwerde gegen das Rauchverbot, da er insbesondere eine Verletzung seiner Berufsfreiheit, seines Eigentums und des Gleichheitssatzes geltend macht. Der Fall behandelt die Zulässigkeit und Begründetheit der Verfassungsbeschwerde unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Rauchverbots sowie der grundrechtlichen Aspekte.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Übungshausarbeit Schwerpunktbereich Rechtsgestaltung »Berlin-Eye« – Aussichtsrad für Berlin?
In der Übungshausarbeit geht es um die öffentlich-rechtliche und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines geplanten Riesenrades ('Berlin-Eye') in Berlin. Im Fokus stehen das Abstandsflächenrecht, Fragen der Erteilung eines Bauvorbescheids, die Möglichkeit von Ausnahmen und Befreiungen sowie prozessuale Aspekte nach Ablehnung durch die Behörde und Zurückweisung des Widerspruchs. Die Klausur verlangt eine Beratung zur gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung des Vorhabens.
Schwerpunktbereichsklausur Sozialrecht Regressforderungen des Sozialhilfeträgers gegen Kinder sozialhilfebedürftiger Eltern
Die Klausur behandelt die Regressforderungen eines Sozialhilfeträgers gegen die Kinder sozialhilfebedürftiger, pflegebedürftiger Eltern. Im Mittelpunkt steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Sozialhilfeträger auf die Kinder als Unterhaltspflichtige zugreifen kann, insbesondere unter Berücksichtigung von Leistungsfähigkeit, Vermögensschutz und Darlehensgewährung. Außerdem wird die Rechtswegzuständigkeit sowie der Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Träger beleuchtet.
Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.
Examensklausur ÖR Onlinedurchsuchungen
Die Klausur behandelt die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Onlinedurchsuchungen und deren Vereinbarkeit mit Grundrechten. Es wird die Möglichkeit und Erfolgsaussicht einer Organstreitklage der Bundestagsfraktion gegen die Ausfertigungsverweigerung des Bundespräsidenten geprüft. Dabei werden das Verfahren, relevante Grundrechte sowie das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten analysiert.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.
Übungsklausur ÖR Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf
In dem Fall geht es um Schwierigkeiten beim Immobilienverkauf aufgrund behördlicher Verzögerung oder fehlerhafter Auskünfte. Thematisiert werden Amtshaftungsansprüche sowie Ansprüche aus enteignungsgleichem und enteignendem Eingriff. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse amtlicher Pflichtverletzungen und deren haftungsrechtlicher Folgen.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
Missliebige Fußgängerzone
Die Klausur behandelt eine gerichtliche Entscheidung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen die Einrichtung einer Fußgängerzone in Münster. Im Fokus stehen die Erfolgsaussichten eines Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO einschließlich Vollzugsfolgenbeseitigung, die Erstreckung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO auf Dritte, das Verhältnis zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sowie die Kostenentscheidung bei Streitgenossen.
Lästige Mieter
In der Klausur wird die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit der Vertreibung von Mietern für eine Luxussanierung geprüft. Im Fokus stehen unter anderem eine tödliche Rauchvergiftung durch unsachgemäße Bauarbeiten und ein von Mietern in Auftrag gegebener, tödlicher Überfall. Die Kernprobleme betreffen Täterschaft und Teilnahme, actio libera in causa sowie Körperverletzungsdelikte.
* "Ein Unglück kommt selten allein
In der Klausur geht es um einen Kaufvertrag über Badezimmerausstattung, bei dem Mängel wie Abfärbung des Waschbeckens und Undichtigkeit des Whirlpools auftreten. Der Käufer verlangt Rücktritt, Schadensersatz für beschädigte Bademäntel und Kostenerstattung für den Aus- und Einbau. Die Verkäuferin bietet Nachlieferung an, weigert sich jedoch Rücktritt und Kostenübernahme. Die örtliche Zuständigkeit für eine Klage wird ebenfalls thematisiert.
Die geplante Schrottzerkleinerungsanlage
Die Klausur behandelt mehrere Problemkreise aus dem öffentlichen Recht: Die Eisenverwertungs GmbH hat eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Schrottzerkleinerungsanlage erhalten, jedoch mit einer kostenintensiven Nebenbestimmung zur Einhausung der Anlage. Es werden anwaltliche Schriftsätze, Klageerwiderungen im Nachbaranfechtungsprozess, sowie Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes (Sofortvollzug) und die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Nebenbestimmung geprüft. Dabei stehen die Rechte der Nachbarn, die Zulässigkeit und Begründetheit von Klagen und der Umgang mit verwaltungsrechtlichen Nebenbestimmungen im Mittelpunkt.
Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem Streit sowie einer Nachstellung mit Todesfolge. Kernprobleme sind Notwehrprovokation, Rücktritt vom Versuch, Nachstellung sowie die Anstiftung zum erfolgsqualifizierten Delikt gemäß § 18 StGB. Zu prüfen ist das Verhalten von A, B und C aus strafrechtlicher Sicht.
Heuschnupfen und Atembeschwerden
Die Klausur thematisiert die vorvertraglichen Anzeigepflichten im Versicherungsvertragsrecht anhand eines Falls zu Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Heuschnupfen und Atembeschwerden. Im Mittelpunkt stehen Rücktritt und Anfechtung des Versicherungsvertrages, dabei werden sowohl das alte als auch das neue VVG betrachtet. Die rechtlichen Auswirkungen unrichtiger Angaben im Antrag sowie die Leistungsansprüche der versicherten Person sind zu prüfen.
Nebenwirkungen der Niederlassungsfreiheit für Apotheker
Die Klausur befasst sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (§§ 80a III 2, 80 V VwGO) gegen die Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis an eine ausländische Kapitalgesellschaft unter Berufung auf die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43, 48 EG (heute Art. 49, 54 AEUV). Streitpunkte sind insbesondere die Antragsbefugnis der Antragsteller (u.a. Apothekerkammer, Apothekerverband, benachbarte Apothekerin), die Reichweite des Fremdbesitzverbots (§ 8 ApoG), die Anwendung und der Anwendungsvorrang europäischen Rechts sowie eine mögliche Vorlagepflicht an den EuGH. Es wird außerdem thematisiert, ob das nationale Recht angesichts des Anwendungsvorrangs von Unionsrecht durch Behörden unangewendet bleiben darf.
* "Die falsche Komplizin
In dieser Klausur werden ausgehend von einem versuchten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung eines Wohnhauses Fragen zur Strafbarkeit der Beteiligten S, T und F behandelt, insbesondere zur Mittäterschaft, zum Versuch und zum Rücktritt. Daneben ist die Strafbarkeit von S wegen Verkehrsdelikten durch alkoholbedingtes Fahren zu prüfen. Im zweiten Teil wird die Revision hinsichtlich des Selbstleseverfahrens im Strafprozessrecht erörtert.
Hagelsturm über Leipzig
Die Klausur behandelt einen durch einen Händler vermittelten finanzierten Gebrauchtwagenkauf mit Gewährleistungsausschluss und daran anknüpfendem Widerruf, Rücktritt und Schadensereignissen. Der Einwendungsdurchgriff und Rückforderungsdurchgriff im Dreiecksverhältnis Käufer–Verkäufer–Bank werden thematisiert, inklusive der Ansprüche bei Rückabwicklung des Darlehens und Kaufvertrages sowie den Folgen von Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs. In der Abwandlung steht ein Sachmangel und die Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Fokus.
Das falsche Tafelgeschirr
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen Internet-Auktionskauf, bei dem Porzellan in der falschen Farbe ersteigert wird. Thematisiert werden insbesondere Vertragsschluss, Vertretung, Sachmängel und die daraus resultierenden Schadensersatz- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Parteien R, X, Y und Z. Der Fall eignet sich zur Prüfung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Fragestellungen.
Das zivilrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen
Die Übungsklausur thematisiert das zivilrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen. Der Schwerpunkt liegt auf der Methodik der mündlichen Prüfung, der Rolle der juristischen Argumentation und der Besonderheit der Wissensvermittlung im staatlichen Examen. Die Klausur richtet sich vor allem an fortgeschrittene Examenskandidaten zur Vorbereitung auf das Assessorexamen.
Ein Unfall mit Folgen
Die Klausur behandelt zwei zentrale Fragen des Staatshaftungsrechts und des Verwaltungsvollstreckungsrechts anhand eines Unfallgeschehens: Zum einen wird die Rückerstattungspflicht der Stadt Frankfurt gegenüber einem Landwirt für Kosten der Ersatzvornahme nach einer polizeilichen/ordnungsrechtlichen Maßnahme geprüft. Zum anderen wird ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld eines während der Untersuchungshaft erkrankten Drogenkuriers gegen das Land Hessen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erörtert.
* "Nagelprobe für Geldboten
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines geplanten, jedoch durch die Polizei verhinderten Überfalls auf einen Geldboten unter Einsatz einer Schusswaffe. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung von Vorbereitungshandlung und Versuch, die Qualifikationen des Raubdelikts (§ 316a StGB), sowie das Delikt der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) im Zusammenhang mit einer früheren Schlägerei. Zusätzlich werden die strafprozessualen Fragen zur Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer richterlich angeordneten Telefonüberwachung nach § 481 StPO aufgeworfen.
Erschließung mit Hindernissen
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen zwei hessischen Gemeinden über die Erschließung einer Straße, bei dem eine Zweckvereinbarung aufgrund fehlender Genehmigung der Kommunalaufsicht scheitert. Im Mittelpunkt steht die prozessuale Einordnung einer Klage auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 203 Abs. 1 BauGB sowie die Frage, ob ein subjektives Recht der Gemeinde auf Erlass oder zumindest fehlerfreie Bescheidung besteht. Der Fokus liegt auf Zulässigkeit und Begründetheit dieser sogen. Normerlassklage.