Stefan Huster ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum. Zudem leitet er als geschäftsführender Direktor das Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR). Seine fachlichen Schwerpunkte liegen im öffentlichen Recht, insbesondere im Sozial- und Gesundheitsrecht sowie in der Rechtsphilosophie.
Klausuren
1 KlausurExamensklausur Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht Frauenprobleme
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Eine Angestellte erleidet durch das Ohrlochstechen beim Juwelier eine Infektion und wird vier Tage arbeitsunfähig. Es geht um die Frage, ob die Betriebskrankenkasse verpflichtet ist, die gesamten Behandlungskosten zu übernehmen und ob die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung schuldet, trotz eines behaupteten Selbstverschuldens der Angestellten. Der Sachverhalt eignet sich zur eigenständigen Bearbeitung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stefan Huster prüfen besonders häufig Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis (1×).