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Klausuren

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648 Klausuren
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 563· 300 Min
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug

Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.

Reichling, Kihm· JuS 2021, 666
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittHauptverfahren 2: Beweisrecht+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Raser von der Laube

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Sandra S, die gemeinsam mit Alfi A ein illegales Straßenrennen durch Konstanz veranstaltet und dabei mit ihrem Fahrzeug bei Rot in eine Kreuzung einfährt, was zum Tod eines Beteiligten und zur Verletzung ihres Beifahrers führt. Es sind Straßverkehrsdelikte sowie Tötungs- und Körperverletzungsdelikte zu prüfen, insb. im Kontext aktueller Raserfälle. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel und die Bearbeitungszeit beträgt 3 Stunden.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der falsche Polizeibeamte

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit dem unmittelbaren Ansetzen im Rahmen der Mittäterschaft, der Teilverwirklichungslehre sowie der Rechtsgutsgefährdung bei mehraktigen Geschehensverläufen. Ein weiteres zentrales Thema ist die Frage nach dem Erreichen eines außertatbestandlichen Handlungsziels, insbesondere unter Berücksichtigung eines fehlgeschlagenen Versuchs und der Freiwilligkeit eines Rücktritts bei Furcht vor Entdeckung. Zudem wird die Problematik der Ingerenz erörtert und wie ein Zurechnungszusammenhang durch nachfolgendes Drittverhalten durchbrochen werden kann. Insgesamt liegt der Fokus auf anspruchsvollen Zurechnungs- und Rücktrittsfragen im Strafrecht.

Ceffinato· JuS 2021, 597
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

S erkennt fälschlicherweise in einem Auto einen Säugling in Gefahr und schlägt, mit Hilfe eines von Z geliehenen Hammers, die Autoscheibe ein. Z ist bösgläubig und nimmt den Irrtum von S in Kauf, zumal ihn persönliche Motive gegenüber der Halterin des Autos leiten. Die Klausur thematisiert den Erlaubnistatbestandsirrtum und die Strafbarkeit von Beteiligten mit unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen.

Markus Schreiber, Dr. Sophie Marie Steinle· JA 2021, 473· 120 Min
KausalitätObjektive ZurechnungSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp

Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.

Pätzel· JuS 2021, 539
GrundlagenBetrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision

Die Lehramtsstudentin Patrizia (P) arbeitet als Verkäuferin im Sportcenter (SC) in Leipzig und erhält neben ihrem Stundenlohn eine Provision für jeden Verkauf, die anhand eines Barcode-Systems mit Verkäuferaufklebern erfasst wird. Aufgrund enttäuschender Provisionsergebnisse sucht P nach alternativen Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern und nutzt dabei ihre Aufkleber entgegen der Dienstanweisungen. P bittet eine Freundin, ihren Verkäuferaufkleber beim Kauf im SC zu verwenden, und tauscht später unbemerkt Aufkleberrollen mit einer Kollegin, wodurch Provisionen für Verkäufe anderer auf ihr Konto gebucht werden. Die Prüfung des Falles betrifft Fragen des Arbeitsrechts, Strafrechts und eventuell des Betrugs sowie der unberechtigten Provisionserschleichung.

Katharina Beckemper· ZJS 2021, 808
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBTäterschaft und TeilnahmeVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Misslungene Auseinandersetzung

Im Mittelpunkt steht ein Streit zwischen Gesellschaftern einer GbR um die Verteilung des Verkaufserlöses eines Grundstücks und die Zahlung einer Maklerprovision an eine nahestehende Maklerfirma. Zur Debatte stehen insbesondere die strafrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Abzweigung der Provision und möglichen Erpressungsversuchen im Zuge der streitigen Auseinandersetzung.

Prof. Dr. Claudius Petzold· JA 2021, 413· 60 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min
Versuch und RücktrittUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Ransomwareangriffe - Geld oder Daten

Die Klausur befasst sich mit der Abgrenzung zwischen Drohung und Gewalt bei computerbasierten Angriffen, insbesondere im Kontext von Ransomware-Vorfällen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Drohungen durch das Unterlassen von Handlungen und die Rechtsnatur von Bitcoin strafrechtlich zu bewerten sind. Weitergehend wird die mittelbare Täterschaft des Opfers diskutiert, speziell im Hinblick auf Verschlüsselungstrojaner und den Begriff der Zugangsverschaffung. Außerdem werden die Qualifikationstatbestände sowie die Nachteilszufügungsabsicht und Verlustberechnung thematisiert.

Hüttemann· JuS 2021, 427
Abfangen von Daten, § 202b StGBAusspähen von Daten, § 202a StGBFälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein guter Tropfen

Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Arno und Bérénice organisieren einen Motorrad-Diebstahl, wobei Bérénice die Wegfahrsperre überwindet und das Motorrad stiehlt. Arno fährt alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit durch München und überquert mehrfach rote Ampeln; dabei überfährt er eine Fußgängerin, die tödlich verletzt wird, und beschädigt das Motorrad. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB mit Fokus auf Diebstahl, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikten und das Verhalten nach dem Unfall.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Jennifer Hedel· ZJS 2021, 531
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Kontoeröffnungsbetrug, Computerbetrug, Überweisungsbetrug

In der Klausur werden die zivil- und strafrechtlichen Probleme rund um den Kontoeröffnungsbetrug und die daraus resultierenden Straftatbestände behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage nach dem Irrtum des Geschädigten trotz bestehender Zweifel sowie der Vermögensverfügung beim sogenannten Dreiecksbetrug mit besonderem Fokus auf die schädigende Vermögensgefährdung. Weiterhin steht die Auslegung des Merkmals „unbefugt“ beim Computerbetrug im Zentrum, insbesondere im Hinblick auf die Tatbestandsmäßigkeit des Ingangsetzens und die Zweckverfehlungslehre zu § 263a StGB. Zusätzlich wird der Vermögensschaden bei nicht autorisierten Überweisungen im Rahmen des Dreiecksbetrugs thematisiert.

Rehmet, Ströle· JuS 2021, 338
Computerbetrug (§ 263a StGB)
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.

Alexander Benz· ZJS 2021, 522
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt

Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonderer Teil+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft - Sofortkredit auf Raten

Die Klausur behandelt vorrangig strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Sofortkredit auf Raten und der Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft. Zu den Schwerpunkten gehören die Prüfung eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug, insbesondere Fragen der Werthaltigkeit und Bürgschaft sowie das unmittelbare Ansetzen und der Rücktrittshorizont bei mehraktigem Versuch. Weiter wird das Zeugnisverweigerungsrecht eines Beschuldigten mit Bank- und Briefgeheimnis beleuchtet, einschließlich Abwägung im Rahmen der Sphären-Theorie und Fernwirkung von Ermittlungsansätzen. Im zweiten Aufgabenbereich steht die korrekte Erstellung einer Abschlussverfügung unter Beachtung aller Formalien im Vordergrund.

Lubini· JuS 2021, 253
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft
JA 2021Fortgeschrittene

Wer stört, verdient (nicht)

Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen

In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

Marco Rehmet, Nils Ströle· ZJS 2021, 359
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Diebstahl - Weinblätter auf Abwegen

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Abtrennen von Bestandteilen und Fragen zur Gewahrsamsenklave im Rahmen eines Diebstahls. Ein zentrales Thema ist zudem die Verwendung eines Erntemessers als mögliches gefährliches Werkzeug im Tatgeschehen sowie die Rolle eines Teilnehmers als Bandenmitglied und das Zusammenwirken der Beteiligten. Ferner steht die inzidente Prüfung von Qualifizierungsmerkmalen im Fokus. Ziel ist es, die strafrechtlichen Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Diebstahlsdelikten ausführlich zu analysieren.

Esser, Zitzelsberger· JuS 2021, 135
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+1 weitere
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