Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht
Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.
Übungsklausur für das erste Staatsexamen: »Brandanschlag nach Trennung«
Die Examensklausur behandelt einen Fall, in dem nach einer Trennung ein Brandanschlag auf ein bewohntes Mehrfamilienhaus erfolgt. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale – insbesondere die Anwendung des gemeingefährlichen Mittels und niedrige Beweggründe – sowie die Brandstiftungsdelikte inklusive der analogen Anwendung der tätigen Reue diskutiert.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
»Volksverhetzung mit Folgen«
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.
Subsidiarität der Unterschlagung und wiederholte Drittzueignung
Der Fall thematisiert die Reformgeschichte und die Auslegung des § 246 StGB insbesondere im Hinblick auf Subsidiarität, Drittzueignung und die Abgrenzung zu anderen Vermögensdelikten. Ausgangspunkt ist ein Streit um die (wiederholte) Drittzueignung eines wertvollen Oldtimer-Fahrzeugs, das mehrfach als Sicherheit übereignet wurde.
Gerangel um den Impfstoff
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.
Kamera(den)-Jagd
Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.
Eine schrecklich nette Familie
Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.
Die grundlegende Systematik des Unrechtstatbestandes von Erfolgsdelikten – Teil 2
Im Mittelpunkt dieses Übungsfalls steht die vertiefte Betrachtung der Systematik des Unrechtstatbestandes bei Erfolgsdelikten, insbesondere mit Blick auf objektive Zurechnung und Handlungsunrecht bei Fahrlässigkeitsdelikten. Anhand eines Praxisbeispiels werden Kriterien wie objektive Sorgfaltspflichtwidrigkeit und die relevante Beurteilungsperspektive ausführlich diskutiert.
*"Nicht ohne meine Kutte!
In dem Fall trägt R einen Aufnäher auf seiner Kutte, der mit dem Kennzeichen eines verbotenen Motorradclubs verwechselt werden könnte und wird deshalb nach dem Vereinsgesetz verurteilt. Die Klausur prüft, ob R das Urteil noch mit Erfolg anfechten kann, insbesondere im Hinblick auf die Einlegung und Behandlung der Revision gegen das Urteil einer Staatsschutzkammer. Es geht schwerpunktmäßig um revisonsrechtliche Fragen und prozessuale Besonderheiten im Zusammenhang mit Vereinsverboten.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.
Maskendeal
In dieser Übungsklausur wird der sogenannte Maskendeal während der Corona-Pandemie behandelt. Im Fokus stehen Strafbarkeitsfragen zu Betrug im besonders schweren Fall, Untreue sowie die Rolle des Provisionsvertreters und mögliche Kompensationen, insbesondere Anfechtung. Die Strafbarkeit von zwei beteiligten Personen (P und K) ist anhand des geschilderten Sachverhalts zu prüfen.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
Der bestirnte Himmel über mir
Eine Abschlussklausur im Strafrecht prüft die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem mehraktigen Tötungsgeschehen im Kontext einer spontanen Beziehungstat am Abend. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre, objektive Zurechnung, Rücktritt vom Versuch sowie die strafrechtliche Beurteilung eines tödlichen Verkehrsunfalls infolge unterlassener Hilfeleistung.
Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein
Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.
Die missglückte Berufung
In dem Übungsfall geht es um die formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Revision nach einem Berufungsverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund fehlerhafter Zustellung von Urteilsunterlagen. Thematisiert werden Verfahrenshandlungen, das Protokoll der Hauptverhandlung und prozessuale Besonderheiten rund um die Revision. Die Fallkonstellation bietet einen Querschnitt zentraler Probleme des Revisionsrechts und des formellen Strafverfahrens.
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Der Jurastudent J begeht einen Diebstahl im Kaufhaus, entfernt und versteckt Etiketten, wird dabei von der Verkäuferin V beobachtet, die aus persönlichen Motiven nicht einschreitet. Anschließend bricht J ins Büro seines Versicherungsmaklers M ein, entwendet Laptops und legt Feuer, wodurch es zu einer Explosion kommt, die erhebliche Schäden verursacht, aber keine Gefahr für Personen schafft. J veranlasst zudem seinen Freund F zu einer falschen Aussage vor Gericht; die Klausur stellt multiple strafrechtliche Probleme zu Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Brandstiftung und Aussagedelikten dar und beinhaltet auch Fragen der Beweisverwertung.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur beschäftigt sich mit dem Umgang mit der 'Nothing works'-Prognose im Zusammenhang kurzer Freiheitsstrafen und analysiert in diesem Rahmen kriminalwissenschaftliche Hintergründe. Zudem werden Neutralisierungstechniken von sozial angepassten Tätern näher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage des Härteausgleichs nach vollständiger Verbüßung einer Jugendstrafe und den dazugehörigen Ausnahmen. Die Themen verbinden praxisrelevante Problembereiche mit kriminologischen und strafrechtlichen Grundlagen.
ORIGINAL: "Das liebe Geld
In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.
Nachts sind alle Autos grau
Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zweier Sachverhaltsstränge: Zum einen geht es um die Anstiftung eines Kleinkriminellen zum Diebstahl eines bestimmten Autos, wobei dieser jedoch das falsche Auto aufbricht und den Versuch abbricht; zum anderen um einen gemeinschaftlich geplanten Brandanschlag auf das Haus eines ehemaligen Auftraggebers, der jedoch fehlschlägt. Das Hauptaugenmerk liegt auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.
Schmerzliche Trennung
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt, bei dem zwei Angeklagte gemeinschaftlich in eine Wohnung eindringen und mit Gewalt sowie Drohungen Wertgegenstände (Ring, EC-Karte, Smartphone) erlangen. Kernfragen sind Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und die Rolle einer Waffe. Der Fall ist als Urteilsklausur ausgearbeitet und richtet sich an Referendare.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte
Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugenaussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.