Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Der Zugewinnausgleich (§§ 1363–1390 BGB) sorgt beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft für den Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögens. Neben dem Ausgleichsanspruch (§ 1378 BGB) können – etwa im Falle von Vermögensverschiebungen – auch sachenrechtliche (§ 985 BGB) und bereicherungsrechtliche (§ 812 BGB) Ansprüche sowie Streitstände zur Surrogation und illoyalen Vermögensverlagerung relevant werden.
Zu diesem Thema haben wir 20 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Zogaj/Bürki
Die Aktenvortrags-Klausur behandelt eine Familiensache im Zivilrecht und stellt die Scheidung einer Ehe sowie die damit verbundenen Folgen in den Mittelpunkt. Neben der Scheidung werden auch Fragen der Verwandtschaft und der Vertretung des Kindes sowie die Haftung der Eltern am Rande thematisiert. Die Aufgabe bietet eine praxisnahe Prüfungssituation für das Assessorexamen.
Böllern im Fußballstadion
Die Klausur behandelt die Frage, ob der Fußballverein Hannover 96 vom Zuschauer A Ersatz der vom Verein an den DFB gezahlten Geldstrafe verlangen kann, nachdem A im Stadion einen verbotenen Knallkörper gezündet hatte. Thematisiert werden deliktsrechtliche Anspruchsgrundlagen, die Einbeziehung und Wirksamkeit von Stadion-AGB und schadensrechtliche Zurechnungsprobleme angesichts der durch Dritte (DFB) verhängten Strafe.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Miller
Im Rahmen eines Aktenvortrags wird eine zivilrechtliche Familiensache aus dem Bereich des Familienrechts behandelt. Der Fall bezieht sich insbesondere auf Fragen der Scheidung und sich daraus ergebende vermögensrechtliche sowie unterhaltsrechtliche Folgen. Daneben können Aspekte der elterlichen Sorge und verwandtschaftlichen Vertretung angesprochen werden.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Rückabwicklung ehebezogener Zuwendungen zwischen Ehegatten. Zentral ist die Frage nach einem fiktiven Endvermögen bei Zuwendungen, insbesondere deren Einordnung als Schenkung oder ehebedingte Zuwendung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des § 313 BGB bei ehebezogenen Rechtsverhältnissen sowie dem Einfluss von Zugewinnausgleichsansprüchen. Zusätzlich wird die rechtliche Folge eines Fortbestands der Ehe als Geschäftsgrundlage und die Auswirkungen darauf untersucht.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Haller
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Familienstreit- und Haushaltssachen sowie die familienrechtliche Sonderregelung des § 1361a BGB und darauf beruhende Sekundäransprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Würdigung und Beweisführung bei unbenannten Zuwendungen bzw. Schenkungen im familiären Kontext. Zudem wird die Herausgabe eines geleasten Haushaltsgegenstands thematisiert, insbesondere im Hinblick auf familienrechtliche Ansprüche nach einer Trennung. Damit stehen zentrale Fragen des Familienrechts und der Vermögensauseinandersetzung im Fokus.
(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Familiensache Doll
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Prüfung einer kindeswohlgefährdenden Tätlichkeit sowie die Verwertung der Aussagen der Kinder und deren Billigkeitsabwägung. Zudem ist die Behandlung der Eigentumsverhältnisse und Billigkeitsprüfung bezüglich eines Familienhundes von Bedeutung. Ferner wird das Verhältnis zwischen der Regelung des § 1361b BGB zur Ehewohnung und dem Gewaltschutzgesetz (§ 2 GewSchG) näher betrachtet.
Internationales Privatrecht: Examensklausur zum Internationalen Familienrecht
Die Klausur schildert einen Fall des internationalen Familien- und Erbrechts mit Auslandsbezug. Es geht um die Frage, welche erb- und güterrechtlichen Ansprüche dem überlebenden Ehemann zustehen, insbesondere im Hinblick auf § 1371 I BGB, Güterstand und die erbrechtliche Stellung nach deutschem Internationalem Privatrecht. Es sind insbesondere Qualifikationsfragen und der Umgang mit europarechtlichen und nationalen Regelungen zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Familien- und Erbrecht - Blut ist dicker als Wasser?
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Familien- und Erbrechts. Schwerpunktmäßig geht es um die Zugewinnberechnung, insbesondere die Einordnung eines Lottogewinns als Anfangs- oder Endvermögen, sowie die Formwirksamkeit eines Testaments (hier speziell die Unterschrift und der Testierwille). Weiterhin steht die konkludente Annahme einer Erbschaft durch die Beantragung eines Erbscheins im Mittelpunkt. Die Klausur prüft somit sowohl materielle als auch verfahrensrechtliche Probleme rund um das Erbrecht und Vermögensfragen im Familienrecht.
Die Modelleisenbahn
Die Klausur behandelt konkurrierende erbrechtliche Verfügungen durch mehrere Testamente eines Erblassers hinsichtlich seines Nachlasses, insbesondere einer wertvollen Modelleisenbahnanlage. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Ansprüche Markus Möder als potenzieller Erbe gegen Ilse Igner geltend machen kann, nachdem verschiedene Testamente und ein kontroverser Besitz am Nachlass bestehen.
Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Mobiliarsachenrecht und gesetzlichen Schuldverhältnissen am Beispiel eines Fußballtors, das durch verschiedene Personen im Wege des Verkaufs und der Vermietung weitergegeben wird. Im Mittelpunkt stehen die Ansprüche des ursprünglichen Eigentümers auf Herausgabe des Tores und auf Herausgabe der von Dritten erzielten Einnahmen. Thematisch werden insbesondere Eigentumserwerb, Gutglaubensschutz sowie bereicherungsrechtliche Ansprüche geprüft.
Das undichte Hallendach
In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.
Die Vorleistungspflicht der Werkunternehmerin
Die Klausur befasst sich mit der Wirksamkeit einer AGB-Klausel in einem Werkvertrag betreffend eine Vorleistungspflicht der Bestellerin. Im Zentrum stehen die AGB-rechtliche Kontrolle der Vorleistungspflicht, die Rechte und Pflichten der Parteien beim Werkvertrag sowie die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer mangelhaften Werkleistung.
Ein schockierendes Leben
Die Klausur behandelt im ersten Teil die Rückforderung von ehelichen Zuwendungen nach Scheidung, insbesondere vor dem Hintergrund der Offenbarungspflicht und der Geschäftsgrundlage. Im zweiten Teil steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Schockschaden beim Verlust eines Haustieres ersatzfähig ist und welche Anspruchsgrundlagen bestehen.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einer vermachten Jukebox, die nach Umbau und Vermietung durch einen Dritten fahrlässig zerstört wird. Es geht um die Zuweisung von Schadensersatz- und Ersatzansprüchen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter, einschließlich Fragen der Drittschadensliquidation, des Schadensrechts und des Verwendungsersatzes.
Miete und andere Sorgen
Die Klausur behandelt mietrechtliche Fragestellungen rund um die Beendigung des Mietverhältnisses und Ansprüche auf Räumung sowie die Geltendmachung von Nutzungsersatz nach Mietrückstand. Im Zentrum stehen der mehrmonatige Zahlungsrückstand des Mieters A, die vertragliche Nutzungsentschädigungsklausel sowie Besonderheiten aus der Untervermietungssituation.
Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod
Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.
Die Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Die Klausur behandelt die Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nach Eintritt der Berufsunfähigkeit einer Beamtin. Schwerpunkte sind die Auslegung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (insbesondere der sog. Beamtenklausel) und die Frage, ob eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit einen Anspruch auf Versicherungsleistungen auslöst. Weiterhin werden die Bindungswirkung der behördlichen Entscheidung und mögliche Einschränkungen der Versicherungsbedingungen geprüft.
Auf der Suche nach Herrn Richards
Die Klausur befasst sich mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung der Gesellschafterstruktur und Liquidation einer deutsch-britischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch internationale Geschäftspartner. Besonderes Augenmerk liegt auf der Übertragung von Gesellschaftsanteilen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, offenen Leistungsstörungen und Beratungsfragen eines Mandanten nach Abhandenkommen eines Gesellschafters.
Scheinkommanditist; Übertragung eines Kommanditanteils
Die Klausur behandelt die Haftung eines Scheinkommanditisten und die Übertragung eines Kommanditanteils in einer KG. Thematisiert werden Ansprüche eines Gläubigers gegen verschiedene Gesellschafter vor und nach Handelsregistereintragung sowie Registerpflichten und Rechtsfolgen der Anteilsübertragung. Der Schwerpunkt liegt auf handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen mit zivilrechtlichem Bezug.
Bequemlichkeit hat ihren Preis
Die Klausur befasst sich mit verschiedenen zivilrechtlichen Fragestellungen rund um die Übersendung und den Einbau unbestellter Waren (500 Navigationsgeräte) an eine GbR. Sie prüft Ansprüche des angeblichen Verkäufers gegen die GbR, insbesondere im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei unbestellter Ware, den gutgläubigen Eigentumserwerb und Fragen der Fahrnisverbindung sowie Eigentumsvorbehalt. Es sind außerdem Abwandlungen enthalten, die die Rückabwicklung nach erfolgter Zahlung und die Herausgabe der Geräte bei weiter bestehendem Eigentumsvorbehalt betreffen.
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche in der Jurafuchs-Lernapp
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