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Öffentliches Recht

Gefahrenabwehrverordnung

Gefahrenabwehrverordnungen sind abstrakt-generelle Regelungen der Exekutive zur Gefahrenabwehr auf Grundlage landesrechtlicher Polizeigesetze (bspw. § 74 HessSOG). Zu beachten sind Bindungen an höherrangiges Recht, insbesondere Grundrechte (Art. 2 Abs. 1, 20a GG) und Spezialgesetze wie IfSG (§ 17 Abs. 5), TierSchG (§ 1 S. 2) oder WaffG (§ 42). Prüfungsrelevant: Verordnungsermächtigung, Bestimmtheitsgrundsatz, Vereinbarkeit mit Bundesrecht.

Zu diesem Thema haben wir 3 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Verbotszone für gefährliche Gegenstände per Gefahrenabwehrverordnung

Die Klausur behandelt ein kommunalrechtliches und ordnungsrechtliches Szenario rund um eine per ordnungsbehördlicher Verordnung eingeführte Verbotszone für das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf einem innerstädtischen Platz. Zu prüfen sind einerseits die Erfolgsaussichten einer Fortsetzungsfeststellungsklage eines Betroffenen gegen eine polizeiliche Sicherstellung sowie Fragen rund um die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der zugrundeliegenden Gefahrenabwehrverordnung und deren Anfechtung. Es werden ebenfalls die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Kommunalklage gegen Maßnahmen der Kommunalaufsicht thematisiert.

Ogorek, Hofer-Dinc· JA 2023, 927· 300 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenWeitere Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Protestcampen verboten!

A plant als Leiter ein Protestcamp im Hamburger Stadtpark während des G20-Gipfels, das von der Versammlungsbehörde verboten wird. Er erhebt Widerspruch und stellt einen Eilrechtsschutzantrag beim Verwaltungsgericht, wobei insbesondere der Schutzbereich von Art. 8 GG, die rechtliche Einordnung von Protestcamps und das Verhältnis zum besonderen Ordnungsrecht zu prüfen sind.

Kristin Pfeffer, Nele Achten· JURA 2019, 1099
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Das Taubenfütterungsverbot“

Die Klausur thematisiert das Polizei- und Ordnungsrecht am Beispiel einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die das Füttern verwilderter Tauben in einer hessischen Stadt verbietet. Im Mittelpunkt stehen die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Taubenfütterungsverbotsverordnung sowie prozessuale Fragen des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der Ordnungsbehörden und gegen die Verordnung. Es werden insbesondere die unionsrechtlichen Bindungen, Anforderungen des Tierschutzes sowie die Vereinbarkeit mit Grundrechten geprüft.

Böhm, Hagebölling· JA 2014, 759· 180 Min Bearbeitung
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)Maßnahmen (Versammlungen unter freiem Himmel): Verbot, Auflage und Auflösung+5 weitere
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Gefahrenabwehrverordnung in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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