Gutachten - Wiederholung & Trainer
Die Revisionsklausur im Assessorexamen prüft die Überprüfung strafgerichtlicher Urteile auf Rechtsfehler anhand der Revisionsnormen (§§ 337 ff., 244 III, 265, 136a StPO). Zentrale Themen sind Beweisverwertungsverbote (§ 136a), Vernehmungsrechte (§§ 52, 53, 136), und Aufklärungsrüge (§ 244 II, III). Examensklassiker: Erörterung von Verfahrensrügen, insbesondere zu Beweisanträgen und dem rechtlichen Gehör.
Zu diesem Thema haben wir 2 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
* "Von allen guten Geistern verlassen
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragestellungen rund um die Belehrungspflichten bei der polizeilichen Befragung von Beschuldigten, Beschlagnahmeverboten hinsichtlich Aussagen und Notizen von Geistlichen sowie prozessualen Voraussetzungen und möglichen Beweisverwertungsverboten im Strafverfahren. Schwerpunkt ist die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein auf Beweiserhebung und -verwertung gestütztes Strafurteil.
* "Der unaufmerksame Richter
In dieser Klausur wird die Erfolgsaussicht einer Revision gegen ein strafgerichtliches Urteil geprüft. Thematisiert werden insbesondere verfahrensrechtliche Fehler, wie etwa die Ablenkung des Richters während einer Zeugenaussage, die Ablehnung eines Beweisantrags ohne Begründung sowie Fragen zur ordnungsgemäßen Revisionsanmeldung und zum Fristlauf.
Gutachten - Wiederholung & Trainer in der Jurafuchs-Lernapp
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