Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag
Der Strafantrag (§§ 77 ff. StGB) durchbricht das Offizialprinzip und ist bei bestimmten Antragsdelikten Voraussetzung für die Strafverfolgung. Unterschieden wird zwischen absoluten, relativen und (teils nach Literatur) bedingten Antragsdelikten. Examensrelevant: Unterschied Strafantrag/Strafanzeige, Form und Antragsberechtigung (§ 77 ff. StGB), Absolut-/Relativ-Systematik, sowie Sonderfälle wie § 247 StGB bei Erben.
Zu diesem Thema haben wir 8 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Die Klausur behandelt einen Vorfall im Straßenverkehr, bei dem ein Fahrradfahrer durch das äußerst rechte Fahren eines Pkw-Fahrers, motiviert durch Missgunst und persönliche Animosität, zu Sturz kam und sich verletzte. Zu prüfen sind insbesondere tatbestandsmäßige Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Straßenverkehrsdelikte, die mit einem strafprozessualen Fokus – insbesondere in Form einer Anklageschrift aus Sicht der Staatsanwaltschaft – aufgearbeitet werden sollen.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug
Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.
Highway to Jail
Die Zwischenprüfungsklausur behandelt einen Fall rund um einen Motorradclub, der des Drogen- und Waffenhandels verdächtigt wird. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, das Recht auf effektive Verteidigung sowie die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme verteidigungsspezifischer Unterlagen. Zudem wird das Ermittlungsverfahren als strafprozessuales Thema angesprochen.
Der Strafantrag
Der Fall behandelt die prozessualen Voraussetzungen für die Strafverfolgung bei Antragsdelikten und illustriert dies anhand eines Diebstahls innerhalb der Familie. Schwerpunkt der Fallfrage ist, warum der Täter ohne Strafantrag nicht bestraft werden kann und welche gesetzgeberischen Überlegungen zu Antragserfordernissen bestehen.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt strafrechtliche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte im Motorradmilieu, wobei ein Irrtum über die Identität des Angreifers sowie Fragen zur Erforderlichkeit und Rechtfertigung des Schusswaffengebrauchs im Rahmen der Notwehr thematisiert werden. Schwerpunktmäßig werden Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtümer sowie die Anwendung von § 32 StGB (Notwehr) geprüft.
Harte Männer haben keine Angst
Der Sachverhalt betrifft eine strafrechtliche Aktenvortragsklausur aus Anwaltssicht zum Thema Einstellen des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Gegenstand sind unter anderem Freiheitsberaubung durch Einschließen in einem WG-Zimmer, mögliche Körperverletzung und die Beratung des Mandanten bezüglich rechtlicher Möglichkeiten nach Verfahrenseinstellung. Neben der materiell-rechtlichen Prüfung werden aktuelle prozessuale Probleme und Aspekte des Strafantrags behandelt.
Der Gang nach dem Eisenhammer
Die Klausur behandelt unter anderem die Problemstellungen des räuberischen Diebstahls unter Beteiligung eines absichtslos-dolosen Gehilfenwerkzeugs, verschiedene Konstellationen der Täterschaft und Teilnahme (insbesondere Kettenanstiftung), den Anstiftervorsatz sowie die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch. Neben klassischen Prüfungen zu Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Urkunds- und Aussagedelikte angesprochen.
Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.
Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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