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Klausuren
JA 20121. Staatsexamen
Harte Männer haben keine Angst
Der Sachverhalt betrifft eine strafrechtliche Aktenvortragsklausur aus Anwaltssicht zum Thema Einstellen des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Gegenstand sind unter anderem Freiheitsberaubung durch Einschließen in einem WG-Zimmer, mögliche Körperverletzung und die Beratung des Mandanten bezüglich rechtlicher Möglichkeiten nach Verfahrenseinstellung. Neben der materiell-rechtlichen Prüfung werden aktuelle prozessuale Probleme und Aspekte des Strafantrags behandelt.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesondere VerfahrenErmittlungsverfahren 2: Strafantrag+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Felder prüfen besonders häufig Besondere Verfahren (1×), Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag (1×) und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB (1×).