Enteignungsentschädigung
Die Enteignungsentschädigung (Art. 14 III GG) ist Ausgleich für die zwangsweise Entziehung von Eigentum durch die öffentliche Hand. Sie muss angemessen sein und sich an dem Verkehrswert orientieren. Prüfungsrelevant sind Umfang und Berechnung der Entschädigung, insbesondere bei Teilenteignungen und bei beschränkten Rechten. Examensklassiker: Abgrenzung Enteignung – Inhalts- und Schrankenbestimmung, Entschädigung für Berufsverbote (Art. 12 I GG i.V.m. Art. 14 GG).
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Klausuren zum Thema
Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes
Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.
Enteignungsentschädigung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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