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Öffentliches Recht

Enteignungsentschädigung

Die Enteignungsentschädigung (Art. 14 III GG) ist Ausgleich für die zwangsweise Entziehung von Eigentum durch die öffentliche Hand. Sie muss angemessen sein und sich an dem Verkehrswert orientieren. Prüfungsrelevant sind Umfang und Berechnung der Entschädigung, insbesondere bei Teilenteignungen und bei beschränkten Rechten. Examensklassiker: Abgrenzung Enteignung – Inhalts- und Schrankenbestimmung, Entschädigung für Berufsverbote (Art. 12 I GG i.V.m. Art. 14 GG).

Zu diesem Thema haben wir 1 Klausur im Portal.

Klausuren zum Thema

JURA 2016Fortgeschrittene

Ein spannungsgeladenes Verhältnis: Der erneute Ausstieg aus der Kernenergieerzeugung und die Eigentumsfreiheit des Grundgesetzes

Die Klausur behandelt die verfassungsrechtlichen Implikationen eines erneuten Atomausstiegs und dessen Auswirkungen auf die Eigentumsfreiheit nach dem Grundgesetz. Thematisiert werden insbesondere die Abgrenzung zwischen Enteignung und zulässiger Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums sowie Fragen zur Grundrechtsfähigkeit europäischer juristischer Personen. Der Sachverhalt fokussiert auf gesetzgeberische Änderungen nach dem Atomunfall in Fukushima und deren Rückwirkung auf die Betreiber von Kernkraftwerken.

Chris Gutmann· JURA 2016, 1205
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)Allgemeine GrundrechtslehrenEnteignungsentschädigung+3 weitere
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Enteignungsentschädigung in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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