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Zivilrecht

Die Nichtleistungskondiktion

Die Nichtleistungskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) ermöglicht die Rückforderung, wenn ein Vermögensvorteil nicht durch Leistung, sondern „in sonstiger Weise“ erlangt wurde. Zentrale Streitfragen: Subsidiaritätsprinzip (Vorrang anderer Ansprüche), Bestimmung des „auf dessen Kosten“-Kriteriums (Zuweisungstheorie), Umfang und Art des erlangten Etwas (z.B. Besitz, Nutzung, Werknutzung) sowie der Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB). Examensklassiker: unberechtigte Nutzung oder Verwertung fremder Sachen, Veräußerungsketten, Erlösabschöpfung bei mehrfacher Veräußerung (§ 816 BGB).

Zu diesem Thema haben wir 19 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bau auf zwangsversteigertem Grundstück

Die Klausur befasst sich mit der sachenrechtlichen Problematik eines Bauvorhabens auf einem zwangsversteigerten Grundstück. Schwerpunktmäßig sind der Erwerb des Eigentums an Grundstücken sowie Folgeprobleme beim Eingriff Dritter unter wechselnden Eigentumsverhältnissen und die Zuordnung von Ansprüchen zu prüfen. Thematisiert werden insbesondere dogmatische Fragen aus dem Sachenrecht und Berührungspunkte zum Bereicherungsrecht.

Professor Dr. Thomas Hoeren, Yannick Buchholz· JuS 2026, 262· 300 Min Bearbeitung
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGrundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+7 weitere
JuS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Saldotheorie im Dreieck

Die Hausarbeit behandelt die Anwendung der Saldotheorie im bereicherungsrechtlichen Dreipersonenverhältnis. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Bereicherungsansprüche bei mehrgliedrigen Leistungsbeziehungen korrekt erfasst und ausgeglichen werden. Thematisiert werden auch grundlegende Strukturen des Bereicherungsrechts und typische Klausurprobleme.

Dr. Philipp Schlüter· JuS 2026, 48· 240 Min Bearbeitung
Bereicherungsausgleich im MehrpersonenverhältnisUmfang des BereicherungsanspruchsDie Leistungskondiktion+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht – Bisons im Allgäu

Die Klausur behandelt Grundprinzipien des Sachenrechts am Beispiel von Bisons im Allgäu. Prüfungsfokus sind Besitzarten, Eigentumserwerb und Besitzschutz. Geeignet für Studierende zu Beginn des Studiums.

Professor Dr. Ra phael Koch, Monika Bögle· JuS 2025, 1126· 120 Min Bearbeitung
Grundprinzipien des SachenrechtsArten des BesitzesRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Delikts- und Bereicherungsrecht – Streit um das Eröffnungsspiel

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Deliktsrechts, insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB, sowie bereicherungsrechtliche Fragestellungen zur Leistungskondiktion. Im Mittelpunkt steht ein Sachverhalt um das Eröffnungsspiel, bei dem typische Anfängerprobleme geprüft werden. Die Aufgabe eignet sich insbesondere zum Training von Anspruchsaufbau und Anspruchskonkurrenzen.

Marc Castendiek· JuS 2025, 39· 120 Min Bearbeitung
§ 823 Abs. 1 BGBDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2024Examensklausur1. Staatsexamen

Die Streuobstwiese

Die Klausur behandelt den Eigentumserwerb an Früchten gemäß §§ 953 ff. BGB, insbesondere den gesetzlichen Fruchterwerb. Der Fall beleuchtet die dingliche Zuordnung und die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit einem eigenmächtigen Zugriff Dritter, inklusive Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB) und Bereicherungsrecht (§ 951 I 1 i.V.m. §§ 812 I 1 Var. 2, 818 II BGB). Zusätzlich ist zwischen Ansprüchen bezüglich der Muttersache und der Früchte zu differenzieren.

· JURA 2024, 2174· 300 Min Bearbeitung
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Das Kronkorken-Gewinnspiel

Die Klausur behandelt die rechtliche Einordnung eines Kronkorken-Gewinnspiels zivilrechtlich im Assessorexamen. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Vertragsschluss und der Verwendung von AGB im Rahmen von Preisausschreiben und Gewinnspielen. Es sind verschiedene zivilrechtliche Probleme im Kontext von Verbraucherverträgen und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lösen.

Dr. Philipp Eckel, Dr. Florian Paschold· JuS 2024, 1167· 300 Min Bearbeitung
Angebot und AnnahmeAGBEntstehung von Schuldverhältnissen +6 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die falsche Dropshipping-Händlerin

Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Dropshipping mit Fokus auf Identitätsverschleierung beim Online-Verkauf. Sie fordert eine vertiefte Prüfung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen zwischen Händler, Plattform und Kunden sowie grundlegende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht und allgemeinen Schuldrecht. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidaten im zweiten Staatsexamen und verlangt eine gründliche Analyse komplexer Sachverhalte.

Simon Püschel· JuS 2024, 590· 300 Min Bearbeitung
StellvertretungRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

»The House Always Wins?«

Die Klausur befasst sich mit Rückerstattungsansprüchen eines Spielers gegenüber einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casinobetreiber, der über eine maltesische Lizenz agiert. Themenschwerpunkte sind die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung unter besonderer Betrachtung des § 817 S. 2 BGB sowie die deliktsrechtliche Haftung unter § 823 Abs. 2 BGB und dessen Schutzgesetzcharakter. Im Vordergrund stehen zudem Fragen zu § 134 BGB und teleologischen Reduktionen bei Verstößen gegen das Glücksspielverbot.

Ulrich Segna, Julius von Randow· JURA 2023, 1181
Die Leistungskondiktion§ 823 Abs. 2 BGB+2 weitere
JA 2023Anfänger:innen

Aufmerksamkeitsdefizit

Die Klausur behandelt Fragen aus dem Bereich der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Bereicherungsrechts, insbesondere die Rückgriffskondiktion sowie die Abgrenzung von Leistungs- und Nichtleistungskondiktion. Außerdem werden Problemkreise der Deliktsfähigkeit, der Exkulpation sowie Fragen zu Art und Umfang des Schadensersatzes angesprochen.

Semmelmayer· JA 2023, 270· 120 Min Bearbeitung
Auftrag, §§ 662ff. BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GGGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JuS 2022Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Familienrecht - Das Haushaltscabrio

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachen- und Familienrecht mit besonderem Fokus auf den Herausgabe- und Bereicherungsansprüchen im Zusammenhang mit einem als Haushaltsgegenstand genutzten Cabrio. Zentrale Aspekte sind die Prüfung des Cabriolets als Haushaltsgegenstand im Sinne des § 1369 BGB sowie die Geltendmachung und Durchsetzung von Herausgabe- und Besitzrechten einschließlich eines möglichen Zurückbehaltungsrechts. Zudem werden die Anforderungen an die Schadensbehebung als Verwendung sowie nachträglich eingetretene Bösgläubigkeit und deren Auswirkungen auf das Besitzrecht beleuchtet. Schließlich werden Fragen zur analogen Anwendung und teleologischen Reduktion von Normen des Bereicherungsrechts bei rechtsgrundlosem Erwerb geprüft.

· JuS 2022, 1048
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisEheliches Güterrecht und Verfügungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Erfolgsaussicht einer Räumungsklage - Schumanns Schatten

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Zusammenhang mit der Erfolgsaussicht einer Räumungsklage im Mietrecht. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung zwischen der Beendigung des Mietverhältnisses und einer Anfechtung, insbesondere dem ausnahmsweise beachtlichen Motivirrtum und den damit zusammenhängenden Fragen der materiell-rechtlichen Rechtskrafterstreckung sowie der Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen. Weiterer Fokus liegt auf der Räumungspflicht eines Dritten nach § 546 II BGB und dem Umfang des gesetzlichen Schuldbeitritts. Zudem wird die Zuständigkeit in Mietrechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Mischmietverhältnissen (Wohnraum/Gewerbe), beleuchtet. Die Klausur prüft somit vor allem mietrechtliche Grundlagen und prozessuale Besonderheiten im Rahmen einer Räumungsklage.

Heukenkamp· JuS 2022, 438
BeendigungPflichten im Mietverhältnis Arten des Besitzes+4 weitere
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon

In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.

Kiehnle, Huber· JuS 2020, 1037
Die LeistungskondiktionUmfang des Bereicherungsanspruchs+1 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der Eiserne Thron

Die Klausur behandelt klassische Probleme des Sachenrechts anhand eines fiktiven Falls mit Anleihen aus 'Game of Thrones'. Geprüft wird insbesondere das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie Fragen zum rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerb und Herausgabe- bzw. Schadensersatzansprüchen nach Veräußerung und Beschädigung von beweglichen Sachen. Ferner wird die Frage der Herausgabe eines zuvor besitzlosen Gegenstands thematisiert.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundlagen des Kaufvertrags+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Der glücklose Erbensucher

Die Klausur behandelt die klassische Konstellation eines Erbensuchers, der ohne vertragliche Absprache einen potenziellen Erben ausfindig macht und anschließend eine Vergütung verlangt. Schwerpunktmäßig werden Fragen der Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und die Abgrenzung zu vertraglichen Ansprüchen geprüft.

Christoph Wendelstein· JURA 2019, 186
Die echte GoA – VoraussetzungenDie Nichtleistungskondiktion+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Drei berichtigende Worte des Bundesgerichtshofs?

Die Klausur behandelt Konstellationen rund um Anweisung, Tilgungsbestimmung und Bereicherungsausgleich bei mehrstufigen Zahlungsaufträgen. Im Mittelpunkt stehen Rechtsfragen zu Anweisung, Rückabwicklung nach geänderter Tilgungsbestimmung und die Folgen nicht autorisierter Zahlungen, insbesondere im Lichte der Zahlungsdiensterichtlinie und der entsprechenden BGB-Regelungen.

Arndt Kiehnle· JURA 2016, 1414
Rückgriff des SicherungsgebersBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Bereicherungsausgleich wegen Verfügungen eines Nichtberechtigten (§ 816 BGB)

Die Klausur behandelt den bereicherungsrechtlichen Ausgleich nach § 816 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigten. Anhand typischer Fallgestaltungen (z.B. gutgläubiger Erwerb nach §§ 932 ff. BGB) wird die Anspruchskonkurrenz und die Zuweisung des Kondiktionsschuldners untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Verfügung sowie der Rechtsfolge des Anspruchsübergangs.

Anne Röthel· JURA 2015, 574
Die NichtleistungskondiktionBereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis+2 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Vermögensrechtliche Konsequenzen von Leistungsanmaßungen am Beispiel der Schwarzfahrt eines Minderjährigen

Die Hausarbeit behandelt vermögensrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt eines minderjährigen Jugendlichen, wobei insbesondere die Folgen einer Leistungsanmaßung ohne Vertrag, ohne Bereicherung und ohne Schaden des Leistenden analysiert werden. Ein Schwerpunkt liegt auf der zivilrechtlichen Behandlung beim Handeln Minderjähriger, insbesondere hinsichtlich vertraglicher und quasivertraglicher Ansprüche sowie der Schuldverhältnisse zwischen den beteiligten Parteien. Neben bereicherungsrechtlichen werden auch deliktsrechtliche und Fragen der Haftung aus culpa in contrahendo geprüft.

Jan Felix Hoffmann· JURA 2015, 506
GeschäftsfähigkeitDie NichtleistungskondiktionHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.

Alexander Roos, Christof Taube· JURA 2012, 730
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPODie Nichtleistungskondiktion§ 826 BGB+2 weitere
JURA 20092. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe

Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.

Arndt Kiehnle· JURA 2009, 60
Grundlagen des KaufvertragsGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Die Nichtleistungskondiktion+3 weitere
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Die Nichtleistungskondiktion in der Jurafuchs-Lernapp

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