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Klausuren

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591 Klausuren
Aktiv:Sonstiges
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die klagende Nachbargemeinde

Es handelt sich um eine Examensklausur zum öffentlichen Recht, die die Klagebefugnis einer Nachbargemeinde im Zusammenhang mit der Bauleitplanung für einen großflächigen Einzelhandel behandelt. Thematisiert werden u. a. die Widerspruchsfrist bei fehlender Bekanntgabe, die Rechtsfolgen formeller und materieller Fehler im Verfahren der Bauleitplanung sowie schädliche Auswirkungen nach § 34 Abs. 3 BauGB. Der Sachverhalt wurde als Hausarbeit für Fortgeschrittene gestellt.

Kaspar Henrik Möller· JURA 2011, 54
Anwendungsbereich des BauplanungsrechtsUnbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)Einvernehmen der Gemeinde (§ 36 BauGB)+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht

Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.

Stüber· JA 2010, 452
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
JA 2010Fortgeschrittene

Öffentliche Einrichtungen, Versammlungen und Gefährderanschreiben

Die Klausur behandelt die rechtlichen Grundlagen öffentlicher Einrichtungen, das Versammlungsrecht insbesondere im Zusammenhang mit Auflagen, Verboten und Gefährderanschreiben sowie das polizei- und ordnungsrechtliche Vorgehen gegenüber potenziellen Gefährdern. Im Vordergrund stehen die verfassungsrechtliche Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG, sowie verfahrens- und materiellrechtliche Aspekte der behördlichen Maßnahmen.

Stüber· JA 2010, 56
Die öffentlichen Einrichtungen der GemeindeMaßnahmen gegen Versammlungen in geschlossenen RäumenMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Aus Nr. 23 wird Nr. 29 – oder vorläufig doch nicht?

In diesem Examensfall begehrt A vorläufigen Rechtsschutz gegen die Umnummerierung seines Grundstücks durch die Landeshauptstadt München. Zu prüfen sind insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutzanträge (insb. nach § 80 Abs. 5 VwGO) sowie Ansprüche auf Rückgängigmachung bereits geschaffener faktischer Vollziehung. Die Klausur behandelt sowohl den Fall des sofortigen Vollzugs als auch eine Abwandlung ohne Sofortvollzug.

Sebastian Unger· JURA 2010, 939
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)Die Merkmale des VerwaltungsaktsEröffnung des Verwaltungsrechtswegs+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht Aktienrechtliche Anfechtungsklage und Folgen unzureichender Ad-hoc-Publizität

Die Examensklausur behandelt im ersten Teil aktienrechtliche Anfechtungsklagen aus dem Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im zweiten Abschnitt geht es um Aktionärsansprüche gegen ein Vorstandsmitglied wegen mangelhafter Ad-hoc-Publizität. Zusätzlich werden Rückgriffsansprüche gegen ein fehlerhaft bestelltes Organ thematisiert.

Jens Koch, Nico Klein· JURA 2010, 875
Aktiengesellschaft+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Familien- und Erbrecht Unklarheiten nach Scheidung und Tod

Diese Examensklausur behandelt komplexe Fragestellungen im Familien- und Erbrecht. Im Fokus stehen der internationale Anerkennung von Urteilen, die Form von Verfügungen von Todes wegen, die rechtlichen Besonderheiten der Erbengemeinschaft sowie Grenzen korrelierender Ehe- und Erbverzichtsverträge. Der Fall eignet sich zur vertieften Auseinandersetzung mit Anspruchsgrundlagen und der praktischen Rechtsgestaltung.

Scheidung und ScheidungsfolgenGesetzliche ErbfolgeGewillkürte Erbfolge+4 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Brand im Pharmalabor – Wohnungseinweisung in Gefahrensituationen

Im Pharmalabor kommt es zu einer Explosion mit krebserregenden Gasen. Die Polizei weist fünf Zivilisten zur Unterbringung in die Villa des Eigentümers A ein. A wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht mittels Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen diese polizeiliche Maßnahme und argumentiert u.a. fehlende persönliche Verursachung und alternative Unterbringungsmöglichkeiten. Zu prüfen ist, ob der Antrag Erfolg hat.

Grundlagen Polizeiliche GeneralklauselVorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)+3 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich IPR und Rechtsvergleichung Neue Nachbarn

Die Examensklausur behandelt die Fragen rund um die Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs nach einem Grundstückskaufvertrag und einem Pachtvertrag zwischen zwei deutschen Kaufleuten. Thematisiert werden insbesondere das auf die Schiedsvereinbarung anwendbare Recht, formelle und materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen, Präklusionsprobleme und die Zuständigkeit des Schiedsgerichts, etwa hinsichtlich einer Aufrechnung. Die Kandidaten sollen beurteilen, wie das staatliche Gericht über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung nach den §§ 1025 ff. ZPO entscheidet.

Katharina Hilbig· JURA 2010, 712
Einführung IPRBesonderer Teil - Rom I-VO+1 weitere
JURA 2010Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Rechtsgeschichte Verfassungsgeschichte: Investiturstreit, Gute Policey, Verfassungen von 1871 und 1919

Die Klausur behandelt die Verfassungsgeschichte anhand zentraler Stationen wie dem Investiturstreit, der Entwicklung der Guten Policey sowie den Reichsverfassungen von 1871 und 1919. Im Fokus steht die rechtshistorische Entwicklung von der mittelalterlichen Rechtsordnung bis zum Vergleich der Verfassungssysteme des 19. und 20. Jahrhunderts.

Thomas Gergen· JURA 2010, 635
Rechtsgeschichte
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Besser rechtzeitig handeln? Zur Bindungswirkung eines Vorbescheids

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung durch einen Nachbarn und legt dabei einen Schwerpunkt auf die Frage der drittschützenden Vorschriften im Baurecht. Besonders relevant ist die Bindungswirkung eines Vorbescheids für das weitere Baugenehmigungsverfahren.

Sarah Holdau· JURA 2010, 618
Die BaugenehmigungDie Merkmale des Verwaltungsakts+2 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR Die ungerechte Prüfung

Die Examensklausur behandelt Prüfungsrecht am Beispiel eines Falls zur Bewertung einer juristischen Staatsprüfung im Bundesland Hessen. Die Studentin S erlangt wegen vermeintlich fehlerhafter Korrektur erst nach Klage zur Neubewertung die Zulassung zur mündlichen Prüfung und begehrt anschließend Schadensersatz wegen entgangenen Einkommens. Schwerpunkt sind die Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Neubeurteilung der Prüfungsleistung sowie ein möglicher öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch.

Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtEröffnung des VerwaltungsrechtswegsStaatshaftungsrechtliche Sekundäransprüche: Überblick+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht Die verhängnisvolle Freizeitveranstaltung

In dem Examensfall aus dem Schwerpunktbereich Informations- und Medienrecht geht es um Ansprüche einer minderjährigen Schülerin gegen die Inhaberin eines Hotels, nachdem Fotos der Schülerin – teilweise unbekleidet – ohne Einwilligung ihrer Eltern für Werbezwecke verwendet wurden. Der Fall thematisiert unter anderem das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Dienstvertrags mit Minderjährigen, die Sittenwidrigkeit des Geschäfts sowie Persönlichkeits- und Bildrechte.

Thomas Vacca· JURA 2010, 393
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBGeschäftsfähigkeitGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+1 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Arbeits- und Sozialrecht Frauenprobleme

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Arbeits- und Sozialrecht: Eine Angestellte erleidet durch das Ohrlochstechen beim Juwelier eine Infektion und wird vier Tage arbeitsunfähig. Es geht um die Frage, ob die Betriebskrankenkasse verpflichtet ist, die gesamten Behandlungskosten zu übernehmen und ob die Arbeitgeberin Entgeltfortzahlung schuldet, trotz eines behaupteten Selbstverschuldens der Angestellten. Der Sachverhalt eignet sich zur eigenständigen Bearbeitung.

Stefan Huster, Katrin Hasler· JURA 2010, 316
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
JURA 2010Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Steuerrecht Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit: Ein tüchtiger Geschäftsführer

Die Übungsklausur behandelt steuerrechtliche Fragen zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit am Beispiel eines Geschäftsführers. Thematisiert werden insbesondere Vergütungen, die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs, Fortbildungskosten und Bewirtungsaufwendungen. Der Fall dient der Prüfung steuerrechtlicher Anspruchsgrundlagen und Abgrenzungen.

Emanuel Dillberger, Timo Fest· JURA 2010, 233
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur ÖR Jugendliche unerwünscht? – Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer gemeindlichen Satzung

Die kreisfreie Stadt Kiel erlässt eine Satzung zur Nutzung eines neuen Spielparks mit Altersbeschränkungen. Ein Jugendlicher möchte gegen das Betretungsverbot für 14- bis 18-Jährige rechtlich vorgehen, und seine Mutter stellt die Zulässigkeit eines Haftungsausschlusses für die Gemeinde in Frage. Der Fall prüft die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen sowie die Wirksamkeit und Zulässigkeit satzungsrechtlicher Haftungsausschlüsse.

Dörte Herrmann· JURA 2010, 149
Kommunale SatzungenNormenkontrollverfahrenGrundlagen+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Terrorgefahr fürs Welterbe

Der Fall behandelt die Frage der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Konsulatsgebäude, insbesondere im Hinblick auf eine notwendige Befreiung vom Bebauungsplan (§ 31 II BauGB) und die Berücksichtigung einer möglichen Terrorgefahr als städtebaulich relevanter Belang. Daneben wird thematisiert, welche Bedeutung völkerrechtliche Verträge (WÜK, Welterbekonvention) im Baugenehmigungsverfahren entfalten.

Dirk Steinbach· JURA 2010, 67
Materielles BauordnungsrechtBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Grundlagen +2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Gnade vor Recht? Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Referendarexamen aus staatsanwaltschaftlicher Sicht

Die Klausur befasst sich mit der prüfungsrechtlichen und strafrechtlichen Bewertung von Referendarleistungen im strafrechtlichen Prüfungsgespräch aus Sicht der Staatsanwaltschaft. Sie beleuchtet insbesondere Abwägungen zwischen Ermessenspielräumen (Gnade) und den rechtlichen Vorgaben (Recht).

Stüber· JA 2009, 535
Recht der ehelichen GemeinschaftDie Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+1 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Vorausscheid der Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition in Münster

Die Klausur behandelt den Vorausscheid des Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition in Münster. Schwerpunkt ist das internationale Recht, insbesondere im Kontext von Moot Court-Verfahren. Es handelt sich um einen Übungsfall mit Bezug zum Völkerrecht.

JURA 2009, 159
Einführung ins Völkerrecht+2 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Steuerrecht Zwei Österreicher in Bayern

Die Klausur behandelt steuerrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung von zwei österreichischen Staatsbürgern, die nach Bayern umziehen und dort arbeiten beziehungsweise eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Im Mittelpunkt stehen die persönliche Steuerpflicht, das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, Fragen der Zusammenveranlagung sowie der Abgrenzung beruflich veranlasster Aufwendungen von solchen der privaten Lebensführung.

Matthias Gehm· JURA 2009, 872
Weitere Rechtsgebiete
JURA 2009Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit ÖR Stöhnen über die Neuverschuldung

Die Klausur behandelt die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer abstrakten Normenkontrolle gegen Regelungen zur Neuverschuldung im Rahmen der bundesstaatlichen Finanzverfassung. Gegenstand sind ferner der Gesetzgebungsprozess (insbesondere die Gesetzesinitiative durch einen Ausschuss), das Rechtsstaats- und das Sozialstaatsprinzip sowie plebiszitäre Elemente auf haushaltsrechtlicher Ebene.

Ruben Martini· JURA 2009, 859
Abstrakte NormenkontrolleStaatsstrukturprinzipien des GGGrundlagen der Gesetzgebung+3 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Umweltrecht Hundegebell im Außenbereich

Die Klausur behandelt die Anfechtung einer Baugenehmigung für eine Tierpension (Hundehaus) im Außenbereich von Hamburg. Zentral geht es um die Frage, wann das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die TA Lärm und die Freizeitlärm-Richtlinie auf Lärm durch Hundegebell anwendbar sind und ob eine unzumutbare Lärmbelästigung für Nachbarn (im Sinne des Rücksichtnahmegebots) vorliegt.

Annette Braun· JURA 2009, 793
UmweltrechtGrundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsAußenbereich (§ 35 BauGB)+3 weitere
JURA 2009Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wettbewerbsrecht Frust beim Flirten und das neue UWG

Die Klausur thematisiert typische Fragestellungen des Wettbewerbsrechts, darunter die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden, die Verantwortlichkeit verschiedener Beteiligter am Wettbewerbsverstoß, irreführende Werbung und telefonische Abwerbeversuche am Arbeitsplatz. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendung und Prüfung des zum Ende 2008 reformierten UWG, auch im Hinblick auf neue Aufbau- und Prüfungsanforderungen.

Gerald Mäsch, Katharina Hesse· JURA 2009, 712
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur ÖR »VW – Von wegen« – Verstößt das VW-Gesetz gegen Gemeinschaftsrecht?

Die Examensklausur behandelt die Frage, ob das VW-Gesetz gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, insbesondere gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit. Es wird ein Klageverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland simuliert, mit Fokus auf die gesellschaftsrechtlichen Sonderregelungen zugunsten des Landes Niedersachsen und deren Vereinbarkeit mit Unionsrecht. Der Fall setzt Kenntnisse im Europarecht und in der Prüfung unionsrechtlicher Grundfreiheiten voraus.

Kay-Uwe Neumann· JURA 2009, 704
Grundfreiheiten: ÜberblickNiederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUVDienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV+2 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Die Haftung des eintretenden Sozius – Die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR

Die Klausur thematisiert die Frage der Haftung des eintretenden Sozius beim Übergang von einer Einzelkanzlei auf eine (Außen-)GbR. Im Mittelpunkt steht die analoge Anwendung des § 28 HGB auf die GbR, insbesondere in Bezug auf Altverbindlichkeiten und gesellschaftsrechtliche Haftung. Die Argumente für und gegen eine solche Analogie werden anhand eines Sachverhalts diskutiert.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts+2 weitere
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