Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Ein Yoga-Retreat ohne Yoga
Die Klausur beschäftigt sich ausschließlich mit dem reformierten Pauschalreiserecht und bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr Wissen zu diesem examensrelevanten Rechtsgebiet zu vertiefen. Im Fokus stehen die Struktur und spezielle neue Inhalte der aktuellen gesetzlichen Regelungen, eine Verknüpfung mit anderen Gebieten wie AGB-Recht erfolgt bewusst nicht.
Juristisches Allerlei von der Vormerkung
In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Wer anderen eine Grube gräbt
Die Examensklausur behandelt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans sowie einer Veränderungssperre. Im Zentrum steht die geplante Errichtung einer Kiesgrube im Außenbereich und die Ablehnung des entsprechenden Genehmigungsantrags durch die Behörde. Es sind Fragen zum Bauplanungsrecht, zur Privilegierung im Außenbereich und zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit kommunaler Satzungen zu erörtern.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
Susis Olive
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Kaufrechts anhand eines Einbaufalls: S kauft einen Olivenbaum bei einem Händler, stellt nach dem Einpflanzen einen Mangel (Olivenpest) fest und verlangt Nacherfüllung, Kostenerstattung und Vorschuss für Aus- und Einpflanzarbeiten. Die Klausur vertieft dabei das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und thematisiert aktuelle Problemstellungen rund um Nacherfüllung und Rückabwicklung.
DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren
Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Schwerpunktbereichsklausur – Urheberrecht: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Schutzfähigkeit von Sprachwerken und Lichtbildern
In der Klausur liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, ob Lichtbilder nach § 72 UrhG besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen und inwiefern dieser Schutz gegebenenfalls teleologisch zu reduzieren ist. Ein weiteres zentrales Thema bildet die rechtliche Würdigung einer handelnden Person unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsunfähigkeit sowie deren Vertretungsbefugnis bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung. Zudem sind die Voraussetzungen und Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich der Anforderungen an journalistische Sorgfalt und das Vorliegen einer schwerwiegenden Beeinträchtigung zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Kommunalrecht - Der plastikfreie Weihnachtsmarkt
Die Klausur befasst sich im Schwerpunkt mit der rechtlichen Überprüfung einer kommunalen Benutzungssatzung für einen Weihnachtsmarkt. Zentrale Themen sind die formelle Rechtmäßigkeit des Satzungserlasses, insbesondere die Frage der Verbandskompetenz der Gemeinde bei einer möglichen Sperrwirkung durch Bundesgesetzgebung. Außerdem wird umfassend die materielle Rechtmäßigkeit der Satzung behandelt, wobei insbesondere die ordnungsgemäße Ermessensausübung sowie mögliche Verstöße gegen die Berufsfreiheit und Kunstfreiheit zu prüfen sind. Darüber hinaus wird der strukturierte Aufbau der Prüfung und die Herausarbeitung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen von Art. 21 I BayGO verlangt.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.
Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Polizeiliche Kennzeichnungspflicht
In der Klausur steht die grundrechtliche Bewertung der polizeilichen Kennzeichnungspflicht im Mittelpunkt. Wesentliche Schwerpunkte bilden die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage unter Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes, der Wesentlichkeitslehre und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeit der konkreten Anwendung im Einzelfall insbesondere in Bezug auf die Angemessenheit problematisiert. Ein weiterer Fokus liegt auf dem sachlichen Schutzbereich, namentlich der Herleitung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Die Leiden des jungen Werner
In diesem Übungsfall aus dem Gefahrenabwehrrecht wird geprüft, ob der durch den Oberbürgermeister ausgesprochene Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie das Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen gegenüber einem exponierten kommunalpolitischen Funktionär einer als verfassungsfeindlich eingestuften, aber nicht verbotenen Partei rechtmäßig ist. Es werden insbesondere Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, des Parteienprivilegs, sowie der gerichtliche Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug thematisiert.
Arzneimittel aus dem Automaten – oder doch nur Schokolade?
Die niederländische 'Landapotheek' betreibt in Baden-Württemberg einen sogenannten Arzneimittelautomaten. Das Regierungspräsidium Karlsruhe untersagt den Vertrieb apothekenpflichtiger Arzneimittel über diesen Automaten gestützt auf das AMG. Die Klausur fragt nach der Erfolgsaussicht einer Anfechtungsklage unter besonderer Berücksichtigung der Warenverkehrsfreiheit gem. AEUV.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
Im Mittelpunkt steht ein Kaufvertrag über Natursteinfliesen, die sich nach dem Verlegen als mangelhaft erweisen. Zu prüfen ist, ob der Käufer von der Verkäuferin Nacherfüllung sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen verlangen kann und ob die Verkäuferin Einwendungen dagegen hat.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer Pflegerin nach Annahme einer Geldzahlung durch eine Patientin sowie die Frage eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs wegen eines Dienstwagenunfalls. Der Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung und zum innerbetrieblichen Schadensausgleich.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizei- und Ordnungsrecht - Abgeschleppt im Advent
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Differenzierung zwischen der Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und der Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme im Polizei- und Ordnungsrecht. Besondere Aufmerksamkeit wird auf den Prüfungsaufbau und die Auffindung der richtigen Ermächtigungsgrundlage für den Kostenbescheid gelegt. Weiterhin wird die Rechtmäßigkeit der Abschleppmaßnahme, insbesondere des fiktiven Grundverwaltungsakts sowie die Verhältnismäßigkeit des Abschleppvorgangs, eingehend geprüft. Die Überlegungen zu Adressat und Angemessenheit des Kostenbescheids sind ebenfalls Bestandteil der Analyse, stehen jedoch nicht im Vordergrund.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Mietpreisbremse
Die Klausur behandelt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und thematisiert insbesondere die Grundrechtseingriffe zugunsten privater Vermieter. Im Mittelpunkt stehen mögliche Verletzungen der Eigentumsfreiheit (Art. 14 GG) und des Gleichheitsrechts (Art. 3 I GG) durch die Beschränkung der Miethöhe im Rahmen eines Wohnungsmarktes mit angespanntem Wohnungsmarkt. Außerdem wird geprüft, ob die Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, erfüllt sind.
Düstere Zukunft
Die Klausur behandelt einen freiverantwortlichen Suizid in Verbindung mit dem unechten Unterlassungsdelikt sowie der unterlassenen Hilfeleistung. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Bewertung des Handelns eines Arztes, der die Suizidabsicht unterstützt und den Sterbeprozess begleitet, ohne rettende Maßnahmen zu ergreifen. Die Prüfung fokussiert auf strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB.