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Klausuren

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JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Ein Festzelt im Binnenmarkt

Die Klausur behandelt den grenzüberschreitenden Kauf einer Festzeltgarnitur, bei der Mängel auftreten und europarechtliche wie nationale Käuferrechte sowie Fragen der Nacherfüllung und Rücktrittsrechte diskutiert werden. Zudem setzt sie sich mit Vertragsstrafenklauseln im Mietrecht und deren Vereinbarkeit mit europäischen Verbraucherschutzregelungen auseinander. Der Fall fordert die Formulierung von Vorlagefragen an den EuGH, um die europarechtlichen Aspekte zu klären.

Dr. Michael Denga· JA 2021, 984· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsAGBVerbrauchsgüterkauf+4 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachenrecht und Handelsrecht - Belastungen einer Gesellschaft

Die Klausur konzentriert sich auf wesentliche Fragen des Sachen- und Handelsrechts im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Belastungen. Schwerpunkte sind die Anwendung des § 1156 S. 1 BGB bei Unentgeltlichkeit, die Reichweite der negativen Publizität des Handelsregisters sowie die rechtliche Bewertung einer gefälschten Abtretungserklärung als Rechtsscheingrundlage. Zudem wird die Problematik einer Abtretungsbeschränkung für das akzessorische Sicherungsrecht im Fall eines Scheinkaufmanns bearbeitet. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Formkaufmannseigenschaft und die Anwendung von § 354a I 1 HGB beim redlichen Hypothekenerwerb ohne Kenntnisnahme vom Rechtsscheinträger.

Lieder· JuS 2021, 1169
Grundprinzipien des SachenrechtsSicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechte+3 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Steuerrecht: Einkommensteuer - Studentin im Spiel

Die Klausur behandelt die steuerrechtliche Einordnung von Einkommen aus Computerspielen unter § 15 EStG als selbstständige, nachhaltige Betätigung. Sie legt den Fokus auf die Berechnung der Einkünfte, insbesondere der Einnahme-Überschuss-Rechnung, und thematisiert dabei die Ermittlung von Betriebseinnahmen wie Preisgeldern sowie Betriebsausgaben, einschließlich Anschaffungskosten, Absetzungen für Abnutzung und der Zuordnung privater Nutzung. Darüber hinaus wird auch die Abzugsfähigkeit von Semesterbeiträgen kurz erörtert. Das Szenario dreht sich um eine Studentin, deren Tätigkeit im Bereich Computerspiele steuerlich zu bewerten ist.

Meickmann· JuS 2021, 1164
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht, Erbrecht, Methodenlehre - Amonskis Erbe

In dieser Klausur stehen insbesondere die formalen Anforderungen an Testamente, wie etwa deren Auslegung und die Wirksamkeit von formalen Aspekten (Zettel, Schuhkarton, Durchschrift, Unterschrift), im Mittelpunkt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der analogen Anwendung des § 1000 S. 1 BGB bei Vormerkungen, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit und des Zeitpunkts von Verwendungen sowie der Rolle des guten Glaubens und der GoA. Schließlich wird die Statthaftigkeit der Substitution eines Notars durch ein ausländisches Pendant unter Anwendung gängiger Auslegungsmethoden behandelt.

Karpp, Wagner· JuS 2021, 1158
Gewillkürte ErbfolgeGrundprinzipien des SachenrechtsRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen+2 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.

Scholler· JuS 2021, 1153
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Blast from the past – ein Täuschungsversuch mit Langzeitfolgen

Die Übungsklausur behandelt die Frage eines presserechtlichen Unterlassungsanspruchs sowie das Recht auf Vergessen im Zusammenhang mit einem lang zurückliegenden Täuschungsversuch beim Staatsexamen. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens soll geprüft werden, ob ein Unternehmer es dulden muss, dass eine Zeitschrift sein früheres Fehlverhalten öffentlich macht, oder ob ihm aus Persönlichkeitsrecht ein Unterlassungsanspruch zusteht. Es werden das Spannungsverhältnis zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht, sowie die verfahrensrechtliche Seite einschließlich Gegenanträgen beleuchtet.

Ole Schley, Christian Uffelmann· JA 2021, 938· 90 Min
Besondere Verfahrensarten
JA 2021Fortgeschrittene

Der Stern von Vergina

In dieser Übungsklausur geht es um öffentliches Polizei- und Sicherheitsrecht. Als Reaktion auf das Aufhängen eines politisch brisanten Banners durch einen Fan im Stadion kommt es zu polizeilichen Maßnahmen, deren Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage zu prüfen ist. Zentrale Aspekte sind Störereigenschaft, Verwaltungszwang und die Zulässigkeit sowie Begründetheit der Klage.

Tassilo Schröck, Filipp Ruzin· JA 2021, 931· 180 Min
Grundlagen Zulässigkeit der FortsetzungsfeststellungsklageVerwaltungsvollstreckung+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Maskendeal

In dieser Übungsklausur wird der sogenannte Maskendeal während der Corona-Pandemie behandelt. Im Fokus stehen Strafbarkeitsfragen zu Betrug im besonders schweren Fall, Untreue sowie die Rolle des Provisionsvertreters und mögliche Kompensationen, insbesondere Anfechtung. Die Strafbarkeit von zwei beteiligten Personen (P und K) ist anhand des geschilderten Sachverhalts zu prüfen.

Betrug (§ 263 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzhafte Bisse in der Hundepension

Der Fall behandelt Ansprüche auf Ersatz von Heilbehandlungskosten nach Bissverletzungen in einer Hundepension. Thematisiert werden insbesondere die Tierhalterhaftung, das Handeln auf eigene Gefahr, die Haftung nach § 830 I 2 BGB bei Kausalitätszweifeln sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag.

Philipp Weyer· JA 2021, 910· 300 Min
Die echte GoA – Voraussetzungen§ 833 BGB§ 823 Abs. 1 BGB+3 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.

Bischoff, Adolph· JuS 2021, 1067
Zulässigkeit der RevisionBegründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+2 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte - Recht auf selbstbestimmtes Sterben

In der Klausur geht es um die grundrechtliche Einordnung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und dessen Nähe zur Menschenwürde sowie um die Prüfung, ob die Inanspruchnahme von Suizidhilfe Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Ein Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit eines staatlichen Eingriffs, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit restriktiver Regelungen. Besondere Beachtung findet die strukturierte Prüfung der Angemessenheit, einschließlich der Durchbrechung der klassischen Drei-Stufen-Lehre bei einer funktionalen Verschränkung von Grundrechten.

von der Decken, Telschow· JuS 2021, 1061
Recht der öffentlichen SachenSchulbezogene Grundrechte (Art. 7 GG)
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer

In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.

Großmann· JuS 2021, 1054
Betrug (§ 263 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht - Winter, Garten und Zeit

In der Klausur stehen das Problem der lediglich rechtlichen Vorteilhaftigkeit des Erwerbs eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks, einschließlich der Genehmigung durch geschäftsfähig Gewordene und der teleologischen Reduktion von §§ 108 III, 182 II BGB, im Mittelpunkt. Zentral ist außerdem die Frage, ob Eigentümer und Nießbraucher als Mit- oder als Gesamtgläubiger auftreten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit der §§ 280, 281 BGB bei Ansprüchen aus § 985 BGB sowie der Auslegung der Klageanträge. Die Bearbeitung verlangt eine sorgfältige Prüfung der dogmatischen Zusammenhänge im Sachen- und Zwangsvollstreckungsrecht.

Brugger· JuS 2021, 1047
Sicherungsrechte an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Zusicherung

Die Klausur beschäftigt sich zentral mit der Qualifikation und Wirksamkeit einer behördlichen Zusicherung im Verwaltungsrecht. Schwerpunktmäßig werden die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen einer Zusicherung, insbesondere anhand der Befugnisnormen (Total-, Eingriffs- und Etatvorbehalt sowie das Gebot der doppelten Rechtmäßigkeit), geprüft. Zudem ist zu beurteilen, ob der zugrunde liegende Bewilligungsbescheid und die Zusicherung materiell rechtswidrig sind, beispielsweise aufgrund von Ermessensmissbrauch. Ein weiteres zentrales Thema ist die konkludente Rücknahme der Zusicherung nach Art. 38 II iVm Art. 48 I 2, II BayVwVfG, einschließlich der Auslegung entsprechender Verwaltungshandlungen und der Frage nach schutzwürdigem Vertrauen.

Scholz, Volkert· JuS 2021, 1042
Die ZusicherungRecht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Die Eismaschine

Die Klausur behandelt zentrale Fragen aus dem Bereich des Sachenrechts, insbesondere das Abhandenkommen einer Sache aus mittelbarem Besitz und die analoge Anwendung von § 935 I 2 BGB beim unberechtigten Eigenbesitz. Zudem wird der Untergang eines Anwartschaftsrechts durch gutgläubigen lastenfreien Erwerb und die mögliche analoge Anwendung von § 935 auf § 936 BGB thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Auffindung und Bearbeitung relevanter Anspruchsgrundlagen. Dabei sind die korrekte systematische Prüfung und die Subsumtion wichtiger Bestandteile der Lösung.

Haug, Funck· JuS 2021, 1038
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGrundprinzipien des Sachenrechts+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Torschlusspanik an der Grundstücksgrenze

Die Klausur behandelt einen Nachbarschaftsstreit um eine neu errichtete Toranlage an der Grundstücksgrenze und deren Auswirkungen auf ein im Grundbuch eingetragenes Geh- und Fahrrecht. Im Mittelpunkt stehen die prozessuale Ausgangssituation (abgelehnter PKH-Antrag) und die Erfolgsaussichten einer Klage auf Entfernung der Toranlage. Examiniert wird sowohl die materielle Rechtslage zur Grunddienstbarkeit als auch das Vorgehen im Mandantengespräch und mögliche Rechtsmittel.

Susanna Roßbach· JA 2021, 856· 90 Min
Erwerb und Verlust von GrundstücksrechtenNegatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch +2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Gefährliches Vergnügen auf der Weser

A betreibt einen Jetski-Verleih an einem Weserabschnitt, für dessen Nutzung das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zunächst eine Erlaubnis erteilt, diese jedoch wegen erhöhtem Schiffsverkehr später aufhebt. A klagt mit dem Ziel, die Nutzung der Jetskis im Fahrwasser erneut zu ermöglichen. Der Fall thematisiert die Rechtmäßigkeit der Aufhebung und den verwaltungsprozessualen Rechtsschutz unter Berücksichtigung einschlägiger wasserstraßenrechtlicher Vorschriften.

Tobias Nehab· JA 2021, 844· 180 Min
Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage+5 weitere
JA 2021Anfänger:innen

Corona im Bundestag

Im Frühjahr 2020 ordnen die Gesundheitsbehörden wegen einer Corona-Infektion eines AfW-Abgeordneten Quarantäne für alle Fraktionsmitglieder an. Nach Aufhebung der Immunität im Bundestag bestreitet die AfW-Fraktion die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begehrt die Feststellung einer Verletzung ihrer Rechte, nachdem der Bundestag die Freigabe zur Teilnahme an einer Bundestagssitzung verweigert hat. Zu prüfen sind insbesondere die Bedeutung der Abgeordnetenimmunität im Kontext infektionsschutzrechtlicher Quarantänen und subjektive Rechtspositionen des einzelnen Abgeordneten.

Prof. Dr. Matthias Friehe· JA 2021, 831· 120 Min
Der BundestagStaatsstrukturprinzipien des GGOrganstreitverfahren+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Der bestirnte Himmel über mir

Eine Abschlussklausur im Strafrecht prüft die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem mehraktigen Tötungsgeschehen im Kontext einer spontanen Beziehungstat am Abend. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre, objektive Zurechnung, Rücktritt vom Versuch sowie die strafrechtliche Beurteilung eines tödlichen Verkehrsunfalls infolge unterlassener Hilfeleistung.

Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou· JA 2021, 821· 120 Min
Objektive ZurechnungUnterlassenFahrlässigkeit+1 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Infektionsschutzrecht - Schule unter Quarantäne

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und Infektionsschutzrechts am Beispiel einer Schule unter Quarantäne. Kernfragen sind die materielle Rechtmäßigkeit einer Absonderungsanordnung, insbesondere die Voraussetzungen des § 30 I 2 IfSG und die Ermessensausübung mit Bezug auf Verhältnismäßigkeit. Zudem wird die formelle Rechtmäßigkeit geprüft, etwa hinsichtlich Verfahrensanforderungen und möglicher Formverstöße. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wirksamkeit des Verwaltungsakts bei Bekanntgabe durch eine Erklärungsbotin gegenüber gesetzlichen Vertretern und minderjährigen Adressaten.

Schürmann, Hensel· JuS 2021, 970
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine VerwaltungsrechtAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)+2 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die mangelhafte Spekulationsimmobilie

Die Klausur behandelt zentrale Fragen rund um den Immobilienkauf, insbesondere die Reichweite der Vertretungsmacht und die Analogie zu § 899a BGB sowie die Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht. Weiterhin wird die Bedeutung von Beschaffenheitsvereinbarungen und der vertraglich vorausgesetzten Verwendung geprüft, wobei das Exposé eine besondere Rolle spielt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Frage nach der ordnungsgemäßen Form bei der Abtretung des Anspruchs auf Übergabe und Übereignung eines Grundstücks. Diese Aspekte stehen im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung und bestimmen maßgeblich die Lösung der Fallkonstellation.

Hellgardt· JuS 2021, 961
Grundlagen des KaufvertragsSach- und Rechtsmängel+5 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Insolvenzrecht: Der integre Insolvenzverwalter

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder des Insolvenzrechts mit Schwerpunkt auf dem Umgang des Insolvenzverwalters mit Anfechtungsrechten. Es wird insbesondere die Masseschmälerung durch den Verzicht auf ein Anfechtungsrecht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und die Möglichkeit der Heilung unter dem Grundsatz venire contra factum proprium (Vertrauensschutz vs. Gesetzessystematik) analysiert. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung sowie Überschuldung geprüft. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Betrachtung des Benachteiligungsvorsatzes und der Vermutungsregelungen im Zusammenhang mit kongruenten und inkongruenten Deckungen.

Saenger, Scholz· JuS 2021, 955
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Sachenrecht - Ärger um die Spielkonsole

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Rückwirkungsproblematik bei genehmigungsbedürftigen Verfügungsgeschäften sowie die Argumentation zu Bösgläubigkeit und deren abschließende Bewertung. Ferner wird die Anspruchsgrundlage bei Unmöglichkeit im Sachrecht und die Zuweisung des Commodum ex negotiatione vertieft. Im Zentrum steht zudem die Auslegung von Willenserklärungen im Rahmen der Stellvertretung sowie die damit verbundenen Genehmigungsfragen. Die Aufgaben erfordern insbesondere eine kohärente juristische Argumentation und eine sorgfältige Abwägung der Sachverhalte.

Bayreuther, Frese· JuS 2021, 952
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenStellvertretungVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Öffentliches Recht: Staatsorganisationsrecht - Die überraschende Wahl

In der Klausur steht das Staatsorganisationsrecht mit Fokus auf der rechtlichen Behandlung einer überraschenden Wahl im Zentrum. Ein Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob eine Wahl des Bundeskanzlers nach einer Auflösungsverfügung des Bundestages noch möglich ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Art. 68 GG. Es wird vertieft das Problem erörtert, ob der bereits aufgelöste Bundestag überhaupt noch einen Bundeskanzler wählen darf und welche Voraussetzungen für die wirksame Wahl erfüllt sein müssen. Ergänzend wird das Ermessen des Bundespräsidenten bei der Auflösung des Bundestages und die materielle Auflösungslage (insbesondere instabile politische Verhältnisse) näher untersucht.

Böttner, Bunse, Gundling· JuS 2021, 946
Einführung in das StaatsorganisationsrechtRecht der öffentlichen Sachen
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