Schwerpunktbereichsklausur – Insolvenzrecht: Der integre Insolvenzverwalter
Worum geht es
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder des Insolvenzrechts mit Schwerpunkt auf dem Umgang des Insolvenzverwalters mit Anfechtungsrechten. Es wird insbesondere die Masseschmälerung durch den Verzicht auf ein Anfechtungsrecht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter und die Möglichkeit der Heilung unter dem Grundsatz venire contra factum proprium (Vertrauensschutz vs. Gesetzessystematik) analysiert. Zudem werden die Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung sowie Überschuldung geprüft. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Betrachtung des Benachteiligungsvorsatzes und der Vermutungsregelungen im Zusammenhang mit kongruenten und inkongruenten Deckungen.
Themen
Fundstelle
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Diskussion
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