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Klausuren

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JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die missglückte Berufung

In dem Übungsfall geht es um die formellen und materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer strafrechtlichen Revision nach einem Berufungsverfahren, insbesondere vor dem Hintergrund fehlerhafter Zustellung von Urteilsunterlagen. Thematisiert werden Verfahrenshandlungen, das Protokoll der Hauptverhandlung und prozessuale Besonderheiten rund um die Revision. Die Fallkonstellation bietet einen Querschnitt zentraler Probleme des Revisionsrechts und des formellen Strafverfahrens.

Philipp Lauer· JA 2021, 763· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche Rechtsbehelfe+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Bettelbegleitung

Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten einer Klage gegen eine Verfügung, mit der das Betteln in Begleitung eines Kindes auf einer öffentlichen Straße untersagt wurde. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Anforderungen an das Verbot nach einer kommunalen Verordnung sowie der Schutz von Kindern und Grundrechte des Betroffenen. Zu prüfen ist insbesondere das Verhältnis von Grundrechten, Landesverfassung und Gefahrenabwehr.

Roman Weidinger· JA 2021, 749· 180 Min
Einführung in das allgemeine VerwaltungsrechtGrundlagen Materielle Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten – Einführung+2 weitere
JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich

Der Jurastudent J begeht einen Diebstahl im Kaufhaus, entfernt und versteckt Etiketten, wird dabei von der Verkäuferin V beobachtet, die aus persönlichen Motiven nicht einschreitet. Anschließend bricht J ins Büro seines Versicherungsmaklers M ein, entwendet Laptops und legt Feuer, wodurch es zu einer Explosion kommt, die erhebliche Schäden verursacht, aber keine Gefahr für Personen schafft. J veranlasst zudem seinen Freund F zu einer falschen Aussage vor Gericht; die Klausur stellt multiple strafrechtliche Probleme zu Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Brandstiftung und Aussagedelikten dar und beinhaltet auch Fragen der Beweisverwertung.

Prof. Dr. Mark A. Zöller· JA 2021, 731· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Kirchenarbeitsrecht

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Bestimmtheit der Kündigung im Kirchenarbeitsrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Wiederverheiratung als schwere Verletzung der Loyalitätsobliegenheit sowie der Gesamtabwägung zwischen kirchlicher Selbstbestimmung und Arbeitnehmer-Grundrechten, inklusive der Einbeziehung von EU-Recht und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ferner wird die Auslegung sachgrundloser Kettenbefristungen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes erörtert. Zudem steht der Freiwilligkeitsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zivilrechtliches Problem im Mittelpunkt. Diese Aspekte bilden die Schwerpunkte der Prüfungsfragen der Klausur.

Helml· JuS 2021, 870
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGBAGB+2 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht - Der Landarztsoli

In der Klausur steht die prozessuale Vorgehensweise gegen einen bestandskräftigen Abgabenbescheid im Mittelpunkt, insbesondere die Möglichkeiten eines Wiederaufgreifens des Verfahrens gemäß § 51 I Nr. 1 VwVfG und die prozessuale Durchsetzung entsprechender Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Anspruch auf Rücknahme eines Abgabenbescheids nach § 48 I 1 VwVfG. Zudem wird die Frage behandelt, welche Rolle eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Rahmen des Wiederaufgreifens sowie ein möglicher Amtshaftungsanspruch spielen.

Detterbeck· JuS 2021, 862
Recht der öffentlichen SachenAllgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur beschäftigt sich mit dem Umgang mit der 'Nothing works'-Prognose im Zusammenhang kurzer Freiheitsstrafen und analysiert in diesem Rahmen kriminalwissenschaftliche Hintergründe. Zudem werden Neutralisierungstechniken von sozial angepassten Tätern näher beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage des Härteausgleichs nach vollständiger Verbüßung einer Jugendstrafe und den dazugehörigen Ausnahmen. Die Themen verbinden praxisrelevante Problembereiche mit kriminologischen und strafrechtlichen Grundlagen.

Bartsch, Kinzig, Doerbeck· JuS 2021, 856
JA 2021Fortgeschrittene

Die vegane Variante

Der Fall behandelt bereicherungsrechtliche Ansprüche der Eigentümerin M gegen den gutgläubigen Erwerber B und gegen den Dieb D im Zusammenhang mit gestohlenen und später verarbeiteten Mehlsäcken. Schadensersatzansprüche und das Verhältnis Eigentümer-Besitzer werden ausdrücklich nicht geprüft. Die Klausur thematisiert u.a. die Anspruchsberechtigung und das Schicksal der Wertersatzpflicht im Bereicherungsrecht.

Prof. Dr. Arndt Kiehnle, Kaja Kovacs· JA 2021, 715· 120 Min
Die Leistungskondiktion+3 weitere
JuS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Arbeitsrecht: "Cold Streak" in der Spielbank

Die Klausur behandelt besonders die arbeitsrechtliche Beurteilung der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach einem Bagatelldelikt und die Frage der Verhältnismäßigkeit einer solchen Kündigung. Weiterhin wird auf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Formwirksamkeit arbeitsrechtlicher Maßnahmen sowie die Grenzen der Regelungsmacht der Einigungsstelle eingegangen, insbesondere im Hinblick auf den Gestaltungsspielraum des Arbeitgebers. Schließlich wird das Thema der behördlich angeordneten Betriebsschließung als ein dem Arbeitgeber zugeordnetes Betriebsrisiko beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die praktische Anwendung dieser arbeitsrechtlichen Grundsätze auf den Fall eines Mitarbeiters in einer Spielbank.

Schunder, Steiner· JuS 2021, 851
Rechte und Pflichten aus dem ArbeitsverhältnisStörungen des ArbeitsverhältnissesBeendigung des Arbeitsverhältnisses
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Polizeirecht - Der polizeiliche Schusswaffeneinsatz

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die rechtliche Überprüfung eines polizeilichen Schusswaffeneinsatzes. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen und die Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, insbesondere die Ermächtigungsgrundlage, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie das Ermessen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Zwangsmittel. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verhältnismäßigkeit der Zwangsmittelanwendung im Rahmen des polizeilichen Handelns. Die Klausur erfordert außerdem die strukturierte Prüfung der anwenderischen Aspekte polizeilicher Vollstreckungsmaßnahmen.

Kramer, Tyborczyk· JuS 2021, 845
Polizeiliche GeneralklauselPolizeiliche Standardmaßnahmen+6 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Das liebe Geld

In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.

Dr. Sabine Grommes· JA 2021, 669· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Diese Ferienanlage verursacht Stress!

Der Sachverhalt behandelt die europarechtliche Zulässigkeit von französischen Vorschriften, die ausländischen Architekten die Berufsausübung sowie den Erwerb von Geschäftsanteilen erschweren. Im Fokus stehen die Dienstleistungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit, insbesondere Fragen verdeckter Diskriminierungen und Maßnahmen gleicher Wirkung sowie die unionsrechtlichen Schranken. Zu klären ist, ob das französische Recht mit den Grundfreiheiten des AEUV vereinbar ist.

Jukic· JA 2021, 660· 180 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Zivilrecht: Urteil mit Tatbestand

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Auslegung der Vertretungsregelung nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters, wobei unter anderem die Beweislast nach Abnahme, die ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich eines Kostenvoranschlags, die Prozessaufrechnung gegenüber einem Prozessstandschafter sowie das Mitverschulden zu behandeln sind. Daneben sind die Formulierung des Tatbestands sowie Fragen zur negativen Publizität des Handelsregisters von Bedeutung. Ebenso ist zu prüfen, inwiefern die Kommanditistenhaftung wiederauflebt, wenn ein Anteil ohne Nachfolgevermerk übertragen wird. Die Problemstellung legt einen Schwerpunkt auf gesellschaftsrechtliche und verfahrensrechtliche Besonderheiten im Kontext von Haftung und Vertretung.

Stegbauer· JuS 2021, 781
TatbestandTatbestand der Willenserklärung
JA 2021Anfänger:innen

Corona-Chaos in der Bundesregierung

Der Fall thematisiert einen inneren Streit innerhalb der Bundesregierung über Kompetenzen bei der Impfstoffbeschaffung während der Coronakrise. Zudem geht es um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Weisungen der Bundeskanzlerin gegenüber einem Bundesminister und um formelle Fragen der Gesetzgebungskompetenz, Gegenzeichnung von Gesetzen sowie mögliche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen ein umstrittenes Schulgesetz.

Dr. Philipp Bender· JA 2021, 652· 120 Min
Die BundesregierungOrganstreitverfahrenGesetzgebungskompetenzen+4 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Völkerrecht und Verfassungsrecht - Deutschland und die Drohnen

Die Klausur befasst sich mit der grundrechtlichen Schutzwirkung gegenüber Ausländern im Ausland und der Frage der Klagebefugnis. Außerdem wird das Rechtsschutzbedürfnis beleuchtet, insbesondere in Bezug auf die Inanspruchnahme der richtigen Gerichtsbarkeit, die Nutzlosigkeit einer Klage sowie deren mögliche Verwirkung. Im Schwerpunkt steht zudem die Schutzpflicht des Staates nach Art. 2 II 1 GG, etwa im Zusammenhang mit völkerrechtlichen Verboten unterschiedsloser Angriffe und der subjektiven Wirkung des Völkerrechts. Es wird untersucht, ob und wann eine Verletzung dieser Schutzpflicht vorliegt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Untermaßverbots und der Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter im Falle von völkerrechtswidrigen Drohnenangriffen. Die Klausur legt ihren Fokus auf Schnittstellen zwischen Völkerrecht und deutschem Verfassungsrecht.

Erdmann, Roß· JuS 2021, 775
Recht der öffentlichen Sachen
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Werkvertragsrecht, AGB-Recht und Gesamtschuld

In der Klausur geht es um zentrale Fragen des Werkvertragsrechts, insbesondere das Werkmängelrecht vor Abnahme und den Umgang mit allgemeinen Leistungsstörungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Problematik der gestörten Gesamtschuld, einschließlich der Haftungsbeschränkung durch vertragliche Vereinbarungen. Zudem werden die Haftungsbegrenzung in AGB sowie Besonderheiten bei der rechtlichen Stellung der GbR als Verbraucherin behandelt. Abschließend werden die Identität des Leistungsinteresses bei Gesamtschuldnern und die Berechnung der Haftungsquote sowie der übergegangene Anspruch thematisiert.

Stöber· JuS 2021, 768
AGB
JuS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Verwaltungsrecht - Traue nie einer Statistik

In der Klausur werden die maßgeblichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Informationsgewährung nach dem BayDSG geprüft. Zentrale Schwerpunkte sind die Bestimmung des relevanten Zeitpunkts für die Beurteilung, die Rolle und die Einordnung der S als Anspruchsgegnerin hinsichtlich der Eigenschaft als öffentliche Stelle bzw. Verwaltungshelfer sowie organisationsrechtliche Aspekte. Daneben wird das berechtigte Interesse an der Informationserteilung sowie der Ermessensspielraum nach Art. 39 BayDSG und die im Rahmen der Einzelfallabwägung zu berücksichtigenden Belange ausführlich behandelt. Die Prüfung orientiert sich an den spezialgesetzlichen Vorgaben des Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechts.

Stepanek· JuS 2021, 762
Recht der öffentlichen SachenEinführung in das allgemeine Verwaltungsrecht
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zweier Sachverhaltsstränge: Zum einen geht es um die Anstiftung eines Kleinkriminellen zum Diebstahl eines bestimmten Autos, wobei dieser jedoch das falsche Auto aufbricht und den Versuch abbricht; zum anderen um einen gemeinschaftlich geplanten Brandanschlag auf das Haus eines ehemaligen Auftraggebers, der jedoch fehlschlägt. Das Hauptaugenmerk liegt auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.

Lenk· JuS 2021, 754
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Schmerzliche Trennung

Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt, bei dem zwei Angeklagte gemeinschaftlich in eine Wohnung eindringen und mit Gewalt sowie Drohungen Wertgegenstände (Ring, EC-Karte, Smartphone) erlangen. Kernfragen sind Raub, räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung und die Rolle einer Waffe. Der Fall ist als Urteilsklausur ausgearbeitet und richtet sich an Referendare.

Dr. Georg Bischoff, Sarah Kothe· JA 2021, 591· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+2 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nicht ohne mein Kopftuch!

Im Fall geht es um eine neue EU-Richtlinie, die Unternehmen erlaubt, das Tragen sichtbarer religiöser oder politischer Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten. Eine muslimische Rezeptionistin wird von ihrem Arbeitgeber wegen ihres Kopftuchs gekündigt und zweifelt an der Vereinbarkeit der Richtlinie mit höherrangigem Unionsrecht, insbesondere den Grundrechten der EU. Das BAG legt dem EuGH die Frage zur Auslegung der Richtlinie und ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten vor.

Semizoglu· JA 2021, 579· 240 Min
Unionsgrundrechte (EU-Grundrechte-Charta)+3 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte

Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugen­aussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.

Schwürzer· JuS 2021, 676
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Beleidigung, § 185 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Babynahrung

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 563· 300 Min
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+3 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Die geplatzte Aufstiegsfeier

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der Entschädigung für den Ausfall des mobilen Internets, dem Mitverschulden sowie der Schadensminderungsobliegenheit im Rahmen eines Haftungsschadens des Leasingnehmers. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter sowie die negative Publizität des Handelsregisters und der Umfang beziehungsweise die Einschränkung der Prokura geprüft. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Analyse von Schadensersatzansprüchen und möglichen Haftungsbegrenzungen. Zusätzlich sind Aspekte der Dritthaftung und handelsrechtlicher Publizität relevant.

Kumkar, Aliprandi· JuS 2021, 670
Entstehung von Schuldverhältnissen Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
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