Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Übungsklausur ZR Bauhandwerkersicherung gemäß § 648 a BGB als Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag?
Der Fall behandelt die Frage, ob die Bauhandwerkersicherung gemäß § 648a BGB dem Bauunternehmer eine Möglichkeit zur Lösung vom Vertrag gibt. Schwerpunkt ist die Anwendung der Norm im Kontext eines Werkvertrags einschließlich vertraglicher Systematik und Grenzen unzulässiger Rechtsausübung.
Übungshausarbeit ZR Grundstückskauf mit Überraschung
Die Klausur behandelt einen Grundstückskauf, bei dem der Käufer durch eine bewusst falsche Angabe der Verkäuferin über die erzielbaren Mieterträge zum Vertragsabschluss bewogen wurde. Thematisiert werden Sachmangel (Beschaffenheitsbegriff der Kaufsache), Konkurrenz zwischen Gewährleistungsrecht und culpa in contrahendo sowie Fragen der Vertretungsmacht bei gesetzlichen Vertretern und Genehmigungserfordernis. Im Fokus steht, ob Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüche bestehen, da der Käufer das Grundstück behalten möchte.
Übungsklausur ZR »Download to own« – Online-Geschäfte unter fremdem Namen
Der Fall behandelt die Bestellung entgeltlicher Leistungen über das Internet unter fremdem Namen und beleuchtet dabei die klassischen Fragestellungen der Rechtsgeschäftslehre und des Bereicherungsrechts. Im Mittelpunkt steht ein Download-Portal, dessen Leistungen durch einen Unbefugten unter Verwendung fremder Benutzerdaten in Anspruch genommen werden, wodurch typische Probleme des e-commerce dargestellt werden.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) ZR Die ungesicherte Bauruine
Die Klausur behandelt den gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Kontext der familienrechtlichen Haftungsbeschränkungen und stellt verschiedene Probleme des allgemeinen Schuldrechts und des Schadensrechts dar. Besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung deliktischer Anspruchsgrundlagen, Verkehrssicherungspflichten sowie der Haftung des Gebäudebesitzers gemäß § 836 BGB.
Referendarexamensklausur ZR Schokoladendieb und Scheinerbe
Der Fall behandelt die Folgen der eigenmächtigen Wegnahme und des Verzehrs einer Kaufsache durch den Käufer sowie die Problematik eines Erben, der im Vertrauen auf seine Erbenstellung Nachlassverbindlichkeiten begleicht, sich später jedoch als Scheinerbe herausstellt. Thematisiert werden dabei Ansprüche aus Kaufrecht, Bereicherungsrecht, Schadensersatz und Erbrecht sowie die Möglichkeit des Schuldners, den Regressadressaten frei zu wählen.
* "Ein Unglück kommt selten allein
In der Klausur geht es um einen Kaufvertrag über Badezimmerausstattung, bei dem Mängel wie Abfärbung des Waschbeckens und Undichtigkeit des Whirlpools auftreten. Der Käufer verlangt Rücktritt, Schadensersatz für beschädigte Bademäntel und Kostenerstattung für den Aus- und Einbau. Die Verkäuferin bietet Nachlieferung an, weigert sich jedoch Rücktritt und Kostenübernahme. Die örtliche Zuständigkeit für eine Klage wird ebenfalls thematisiert.
Heuschnupfen und Atembeschwerden
Die Klausur thematisiert die vorvertraglichen Anzeigepflichten im Versicherungsvertragsrecht anhand eines Falls zu Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Heuschnupfen und Atembeschwerden. Im Mittelpunkt stehen Rücktritt und Anfechtung des Versicherungsvertrages, dabei werden sowohl das alte als auch das neue VVG betrachtet. Die rechtlichen Auswirkungen unrichtiger Angaben im Antrag sowie die Leistungsansprüche der versicherten Person sind zu prüfen.
Hagelsturm über Leipzig
Die Klausur behandelt einen durch einen Händler vermittelten finanzierten Gebrauchtwagenkauf mit Gewährleistungsausschluss und daran anknüpfendem Widerruf, Rücktritt und Schadensereignissen. Der Einwendungsdurchgriff und Rückforderungsdurchgriff im Dreiecksverhältnis Käufer–Verkäufer–Bank werden thematisiert, inklusive der Ansprüche bei Rückabwicklung des Darlehens und Kaufvertrages sowie den Folgen von Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeugs. In der Abwandlung steht ein Sachmangel und die Rückabwicklung nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Fokus.
Das falsche Tafelgeschirr
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Probleme rund um einen Internet-Auktionskauf, bei dem Porzellan in der falschen Farbe ersteigert wird. Thematisiert werden insbesondere Vertragsschluss, Vertretung, Sachmängel und die daraus resultierenden Schadensersatz- und Zahlungsansprüche zwischen den beteiligten Parteien R, X, Y und Z. Der Fall eignet sich zur Prüfung zentraler schuld- und kaufrechtlicher Fragestellungen.
Von Gesichtscreme der Schauspielerin oder 'Wer schön sein will, ...'
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit gesundheitlichen Schäden nach der Verwendung einer Gesichtscreme. Die Schwerpunkte liegen auf der Produzentenhaftung nach Deliktsrecht sowie auf der Haftung für fehlerhafte Produkte. Zu untersuchen sind insbesondere mögliche Schadensersatzansprüche der Großmutter gegen die Herstellerin und die Werbeträgerin der Creme.
Von einem fremden Fahrrad und einem robusten Baum
Die Klausur behandelt das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis rund um ein fremdes Fahrrad, das unter Einfluss von Drogen verkauft und übereignet wurde. Im Rahmen eines Unfalls entstehen Schadensersatz- und Verwendungsersatzansprüche, sowie Herausgabeansprüche. In einer Abwandlung wird auch das Mietrecht mit der Begrenzung der Schadensersatzpflicht thematisiert.
Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG; Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG
Die Klausur behandelt die Haftungsverfassung der Vor-GmbH und ihre Stellung als Komplementärin einer KG sowie die Grundsätze der Kapitalaufbringung in der GmbH & Co. KG. Es werden typische Problempunkte bei Gründung, Kapitalaufbringung und Kreditsicherung in gesellschaftsrechtlichen Konstellationen geprüft. Daneben ist auch die Haftung der Gesellschafter in der Krise einer Personenhandelsgesellschaft (KG) Gegenstand.
Vertrag oder kein Vertrag?
Die Klausur behandelt das Zustandekommen eines Mietvertrags anhand eines Vertragsformulars sowie die Wirksamkeit eines Widerrufs und einer Kündigung. Es wird geprüft, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist und ob Ansprüche des Vermieters auf Mietzahlung bestehen. Thematisiert werden außerdem die gesetzliche Kündigungsfrist und die Frage nach der rechtzeitigen Erklärung des Widerrufs.
Übungsfall: Der verzogene Golf
Im Fall verlangt P von dem Gebrauchtwagenhändler A die Rückzahlung des Kaufpreises für einen VW Golf, nachdem er einen erheblichen Unfallschaden an dem Fahrzeug entdeckt hat, der beim Kauf nicht offengelegt wurde. A beruft sich auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss, die Verjährung etwaiger Ansprüche und bietet zudem ein Ersatzfahrzeug an. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Kaufrechts, insbesondere bei der Gewährleistung für Sachmängel, den Voraussetzungen für einen Rücktritt oder eine Anfechtung des Vertrags sowie möglichen Ansprüchen auf Wertersatz und Ersatz für Gebrauchsvorteile oder Schäden. Zusätzlich sind Varianten zu prüfen, die den Zeitpunkt der Kenntniserlangung und der Schadensverursachung durch P betreffen.
Die engagierte Schwimmlehrerin
Die Klausur behandelt eine Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht. Im Aktenvortrag geht es um die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen Kündigung gegenüber einer angestellten Schwimmlehrerin auf Verdacht einer vertragswidrigen Verhaltensweise. Es sind die prozessualen und materiellen Voraussetzungen sowie das prozessuale Vorgehen aus anwaltlicher Sicht zu prüfen.
Übungsfall: Die falsche Frau
Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf eines Hauses, das im Miteigentum eines Ehepaares steht. Der Ehemann V verkauft das Grundstück gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin L – die vom Notar irrtümlich als Ehefrau angesehen wird – an den Käufer K, woraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt. Die tatsächliche Ehefrau F erfährt erst nachträglich vom Verkauf und will wissen, welche Ansprüche sie gegen K, V und L geltend machen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Wirksamkeit der Eigentumsübertragung, Fragen der Stellvertretung, Probleme bei der Bruchteilsgemeinschaft und bereicherungsrechtliche Ansprüche.
Der vertauschte Teppich
In dieser Examensklausur geht es um einen Kauf dreier Teppiche, bei dem durch vertauschte Kennziffern und Missverständnisse ein falscher Teppich verkauft wird. Die Hauptprobleme liegen in der Auslegung von Willenserklärungen, der Anfechtung des Vertrags und möglichen Ansprüchen wegen Annahmeverzugs sowie Schadensersatz bei Beschädigung. Geprüft werden insbesondere Ansprüche des ursprünglichen Käufers gegen den Dritterwerber und umgekehrt Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer.
Übungsfall: Scheint auf Lichtmess die Sonne froh, häcksle der Landwirt nur rasch sein Stroh
Im Mittelpunkt des Falls steht die Herausgabe eines Strohhäckslers, den die Landwirtin L bei der Speditionsfirma S eingelagert hatte. Eine dort angestellte Person entwendet das Gerät und verkauft es später an die Hobbylandwirtin H. S möchte von H die Herausgabe des Häckslers verlangen, während L in einer Variante neben der Herausgabe von H auch eine Nutzungsentschädigung begehrt. Es werden insbesondere sachenrechtliche Herausgabe- und Besitzschutzansprüche sowie deren Voraussetzungen und mögliche Gegenrechte der Erwerberin thematisiert.
Standortschließung und -verlagerung
Die Klausur behandelt die Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Standortschließung sowie Rückzahlungsansprüche aus Tarifvertrag bei einer Standortverlagerung. Dabei werden arbeitsrechtliche Aspekte wie Sozialauswahl, Zustimmung des Integrationsamtes, Betriebsratbeteiligung und Tarifvertragsbindung geprüft.
Der pensionierte Fußballfan
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Problematik von Fernabsatzverträgen und Verbraucherschutz, insbesondere das Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen von Zeitschriften und DVDs durch einen pensionierten Verbraucher. Es werden die Voraussetzungen sowie mögliche Ausnahmen des Widerrufsrechts thematisiert, auch unter Einbeziehung von persönlichen Kontakten über Außendienstmitarbeiter. Im Fokus steht die Frage, ob der Unternehmer Zahlung verlangen kann, wenn der Verbraucher den Vertrag widerruft.
Übungsfall: Die Spritschleuder
Im vorliegenden Fall kauft S bei der A & B-OHG einen ÖkoStar 2000, der als besonders sparsames und umweltschonendes Fahrzeug beworben wird. Nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines Fabrikationsfehlers deutlich mehr Kraftstoff verbraucht als angegeben. S verlangt daraufhin von der A & B-OHG die Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, während die OHG den Anspruch verweigert und zudem eine Nutzungsentschädigung fordert. Der Fall behandelt zentrale Fragen des deutschen und europäischen Kaufrechts, insbesondere Mängelhaftung, Nacherfüllung und Nutzungsersatz, sowie Aspekte der Vertretungsmacht und Vertragsbindung.
Good Old Times
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden zivilrechtliche Haftungskontinuität und -nachfolge im Rahmen eines kleingewerblichen Unternehmens (Einzelunternehmen und später OHG) behandelt. Schwerpunktmäßig werden die Haftung des Erwerbers eines Geschäftsbetriebs sowie die persönliche Haftung von Gesellschaftern vor und nach Gründung einer OHG und der Übergang von Verbindlichkeiten diskutiert. Examensrelevante Aspekte sind insbesondere die Anwendung des § 25 HGB, die Wirkung des Gesellschaftsbeitritts (§ 130 HGB) sowie Abgrenzungsfragen zur GbR.
Übungsfall: Das Montagsauto
Karl verlangt von der Halbgar AG Ersatz für Schäden an seinem Auto und dem Garagentor, die durch einen technischen Defekt am neuen Fahrzeug entstanden sind. Im Streit steht, ob die Halbgar AG als Herstellerin nach deutschem und europäischem Produkthaftungsrecht für die Schäden haftet. Zentrale rechtliche Fragen betreffen Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, insbesondere den Fehlerbegriff, den Nachweis von Fehler, Schaden und Kausalität sowie mögliche Haftungsausschlüsse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik. Es sind zudem Vorgaben und Auslegungsfragen der EU-Produkthaftungsrichtlinie zu beachten.
Schenkungswiderruf beim Todesfall
Die Klausur behandelt den Widerruf eines Schenkungsversprechens im Zusammenhang mit der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des Erblassers. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen eines Herausgabeanspruchs gemäß § 812 BGB (Bereicherungsrecht), das Vorliegen eines Schenkungsvertrages und die Problematik des Widerrufs des Bezugsrechts. Darüber hinaus wird die Darlegungs- und Beweislast im Zivilprozess thematisiert.