Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Examensklausur ZR Vermietung eines fremden Pkw und die Folgen
Die Examensklausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit der unberechtigten Vermietung eines Oldtimers durch einen Verwahrungsnehmer sowie daraus resultierenden Sach- und Vermögensschäden. Schwerpunkte liegen insbesondere auf der angemaßten Eigengeschäftsführung (unechte GoA) und der deliktischen Haftung bei Unterlassen.
Übungsklausur ZR EBV in anderem Gewand – Der Überbau
Der Fall behandelt einen Grundstücksüberbau, bei dem ein Teil eines Bauwerks auf das Nachbargrundstück ragt. Es geht sowohl um Beseitigungs- als auch um Schadensersatzansprüche wegen des Überbaus, insbesondere um Verzögerungs- und Sanierungskosten sowie das Verhalten des Erfüllungsgehilfen. Typische Prüfungsfragen zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), zur Duldungspflicht und zu Schadensersatz im EBV werden aufgegriffen.
Übungsklausur ZR »Ein kleiner Irrtum am Anfang wird am Ende ein großer« – Irrtümer um die Stellvertretung
Die Klausur behandelt klassische Irrtümer rund um das Thema Stellvertretung und die Folgen fehlerhafter oder irrtümlicher Bevollmächtigung. Zu prüfen sind insbesondere der Vertragsschluss durch einen minderjährigen Vertreter ohne Vollmacht, die Anwendung des Offenkundigkeitsprinzips, Rechtsscheintatbestände sowie die Anfechtung, Genehmigung und der Widerruf im Kontext von Stellvertretung und Vertretungsmacht.
Übungshausarbeit ZR Engelhardts Erbe
Der Sachverhalt behandelt die erbrechtlichen Ansprüche des Sohnes Siegfried Engelhardt nach dem Tod seines Vaters Ernst, der zuvor nahezu sein gesamtes Vermögen an eine Stiftung gespendet hatte. Dabei stehen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung und Formfragen bei Grundstücksgeschäften sowie Vermögensverfügungen eines Ehegatten im Mittelpunkt.
Übungsklausur ZR Die Internet-Auktion
Die Übungsklausur behandelt Fragestellungen zum Zustandekommen eines Vertrags bei einer Internet-Auktion. Schwerpunkte sind insbesondere die Abgabe von Willenserklärungen im Online-Kontext, die Nutzung fremder Nutzerkennungen sowie die Anwendbarkeit des § 138 Abs. 1 BGB.
Übungsklausur ZR »Rund um den Ochsenkopf« – Radrennen mit Hindernissen
Im Rahmen eines Radrennens schließt ein Teamleiter zwei Kaufverträge über Rennräder mit einem Fahrradhändler ab. Nach Zerstörung eines Rads durch Blitzschlag und Entdeckung eines Mangels am anderen Rad verlangt der Käufer Nacherfüllung und Schadensersatz, insbesondere auch für die nicht gewonnene Siegprämie. Die Klausur erfordert die Prüfung von Nacherfüllungs-, Schadensersatz- und Aufrechnungsansprüchen im Kaufrecht sowie die Besonderheiten bei nachträglicher Unmöglichkeit und Kausalität.
Examensklausur ZR Teure Wohnungssuche im Internet
Examensklausur zu Vertragsschluss im Internet im Zusammenhang mit Kostenfallen auf Wohnungsportalen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Sittenwidrigkeit, Anfechtung, Widerruf sowie deliktsrechtliche Ansprüche und zivilprozessuale Besonderheiten wie Widerklage und parteierweiternde Drittwiderklage.
Übungsklausur ZR Ein verhängnisvoller Ausritt
Die Klausur behandelt verschiedene zivilrechtliche Anspruchskonstellationen im Zusammenhang mit einem Reitunfall sowie einem Brand an einer Brücke. Thematisiert werden deliktische Haftung, Gefährdungshaftung sowie Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und Verkehrspflichten. Es geht um Schadenersatzforderungen der gestürzten T gegen L, der Eigentümer N gegen L sowie um Kostenersatz des O gegenüber N.
Examensklausur ZR Das Geisterhaus
Die Klausur behandelt die erbrechtliche Situation rund um eine Familienvilla nach dem Tod der ursprünglichen Eigentümer A und E, insbesondere die Wirksamkeit eines Berliner Testaments, Stellvertretungsfragen bei der Ausschlagung der Erbschaft, Anfechtung sowie Fragen des Eigentumserwerbs und des Grundstückskaufs. Schwerpunktmäßig werden Ansprüche der Käuferin gegen die Erben und die Eigentumslage des Grundstücks nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrags geprüft.
Geiz ist nicht geil: Irrungen und Wirrungen um (doch nicht) kostenlose Einkäufe
Die Klausur behandelt die rechtlichen Folgen eines Irrtums beim Kauf eines Elektronikgeräts in Verbindung mit einer Werbeaktion über kostenlose Einkäufe. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen und Folgen einer Anfechtung wegen Irrtums, das Zustandekommen des Kaufvertrags und mögliche Ansprüche des Verkäufers auf Zahlung.
Die verworrenen Wege zweier Lagerfahrzeuge
Die Klausur behandelt umfassend Fragen des Mobiliarsachenrechts anhand eines Falles um zwei Lagerfahrzeuge (Gabelstapler und Elektrokarren). Im Fokus stehen der Eigentumserwerb bei mehrfachem Weiterverkauf, Sicherungsübereignung und kreditfinanziertem Erwerb, Schutz des gutgläubigen Erwerbers sowie Eigentumsverschaffung im Rahmen eines Betriebsverkaufs. Die Bearbeitung verlangt eine chronologische Analyse der Eigentumslagen an beiden Fahrzeugen.
Das Hin und Her um den Feuerstuhl
Die Klausur behandelt einen Streit um den Kaufpreis eines Fahrrads mit Hilfsmotor, das im Laden mit einem manipulierten, niedrigeren Preis ausgezeichnet war. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Auslegung von Willenserklärungen, zur Anfechtung wegen Irrtums sowie zur Stellvertretung und der Zulässigkeit der Rechtsausübung.
Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht
Die JA-Klausur „Ein später Rechtsbehelf und seine Auswirkungen – Das strafrechtliche Prüfungsgespräch im Assessorexamen aus richterlicher Sicht" aus dem JA Klausur-Campus.
Kecke Ricke und Wütender Keiler
Die Klausur behandelt einen komplexen Sachverhalt rund um den Verkauf zweier Kunstwerke unter Beteiligung von Minderjährigen, Vertretungen, einem Irrtum bei der Herausgabe und einem anschließenden Weiterverkauf. Streitentscheidend sind anscheinend die Fragen zur wirksamen Stellvertretung, Anfechtung wegen Irrtums sowie der gutgläubige Erwerb durch einen Dritten und die möglichen Herausgabe- und Übereignungsansprüche.
Übungsfall: Der nicht eingetragene Gesellschafterwechsel
Der Fall handelt von einer Anwaltssozietät, deren Gesellschafterwechsel nicht im Grundbuch eingetragen wurde. Die Sozietät verkauft ein Bürogebäude zunächst an X, wobei diesem eine Vormerkung bewilligt wird; kurz darauf schließen die Gesellschafter jedoch auch einen Kaufvertrag mit Y, der einen höheren Kaufpreis zahlt und später als Eigentümer eingetragen wird. Rechtlich relevant sind dabei sowohl immobilarsachenrechtliche Themen wie die Eintragung, Vormerkung und der Eigentümerwechsel als auch gesellschaftsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Wechsel eines Gesellschafters und den neuen Vorschriften des BGB und der GBO. Im Mittelpunkt steht die Wirksamkeit der beiden Grundstücksgeschäfte sowie die Auswirkungen des nicht registrierten Gesellschafterwechsels auf die Beteiligten. Zudem werden Aspekte des Schutzes des Erwerbers und der dinglichen Sicherungen beleuchtet.
Übungsfall: Grundstücksgeschäfte mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Im Mittelpunkt des Falls stehen Grundstücksgeschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der es zu einem Wechsel in der Gesellschafterstruktur kommt. Es geht um die Wirksamkeit von Verfügungen (Verkauf und Grundschuldübertragung) im Zusammenhang mit der Eintragung der GbR ins Grundbuch sowie um Fragen der ordnungsgemäßen Vertretung nach Ausscheiden und Eintritt von Gesellschaftern. Zentrale Akteure sind die bisherigen und neuen Gesellschafter, der ursprüngliche Eigentümer und eine Bank als Grundschuldgläubigerin. Streitig ist zudem, ob und wie eine Grundbuchberichtigung möglich ist und welche Rechte den Beteiligten zustehen.
Übungsklausur: Unglückliche Wendung
Dorothea (D) wird beim Ausführen von Anitas (A) Pferd Blacky auf einem Pferdehof verletzt, wodurch ihr Sach- und Personenschäden entstehen. D fordert von A Schadensersatz, wird aber durch Verjährung ihrer Ansprüche im späteren Prozess beim Amtsgericht München zurückgewiesen. D nimmt daraufhin ihren Anwalt Gemächlich (G) wegen anwaltlichen Fehlverhaltens in Anspruch, nachdem dieser die Verjährung übersehen hat. Im Mittelpunkt stehen haftungsrechtliche Fragestellungen (Gefälligkeitsverhältnis, Tierhalterhaftung), das Verjährungsrecht und Regressansprüche gegen den Anwalt. Zudem wird die zivilprozessuale Bindungswirkung eines klageabweisenden Urteils thematisiert.
Übungsfall: Der etwas andere Stromkabelfall …
Im vorliegenden Fall verlangt Diddi (D), Betreiber eines Imbisswagens, von der zwölfjährigen Brunhilde (B) oder der Grundstückseigentümerin Adelheit (A) Ersatz für einen Verdienstausfall, nachdem B beim Rasenmähen bewusst das Stromkabel zum Imbisswagen mit dem Mäher beschädigt hatte. Darüber hinaus begehrt Casimir (C) von A oder B Ersatz für verlorene Samen und weiteren Schaden, nachdem B versehentlich bei Schotterarbeiten auch C’s Gemüsebeet überdeckte. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind deliktsrechtliche Ansprüche, insbesondere § 823 Abs. 1 BGB, die Eigentumsverletzung bei Gebrauchshindernis, und Haftungsfragen bei Verrichtungsgehilfen. Zudem steht die Zurechnung von Pflichtverletzungen im Rahmen von Auftrags- und Gefälligkeitshandlungen im Fokus.
Übungsfall: Haftung in der GmbH bei Fortlassung des Rechtsformzusatzes nach §§ 4, 5a Abs. 1 GmbHG
Im Mittelpunkt des Falles steht die Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Vor-GmbH beziehungsweise Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wenn der gesetzlich vorgeschriebene Rechtsformzusatz im Geschäftsverkehr weggelassen wird. E verlangt von der nicht eingetragenen Gesellschaft und ihren Beteiligten die Zahlung des Kaufpreises für einen Kleinlaster, wobei die Gesellschaft im Vertrag ohne den notwendigen Zusatz als Käuferin auftrat. Zu prüfen sind insbesondere die Haftungslage im Gründungsstadium, die Anwendung handels- und gesellschaftsrechtlicher Normen sowie die möglichen Ansprüche gegen handelnde Personen. In der Abwandlung wird auf die Haftung nach Eintragung einer UG (haftungsbeschränkt) bei Verwendung der Bezeichnung „GmbH“ eingegangen.
Übungsfall: Trau, schau, wem
In diesem Fall verlangt E als neuer Eigentümer und Vermieter von M, dem bisherigen Mieter, die Herausgabe der von M während einer unberechtigten Untervermietung erzielten Untermieterlöse. Im Mittelpunkt stehen zivilrechtliche Probleme der Untervermietung, insbesondere Herausgabeansprüche hinsichtlich des Untermietzinses vor und nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie der Eintritt der Rechtshängigkeit. Zusätzlich macht M gegenüber E Schadensersatz wegen verweigerter Untervermietung und gegenüber F, einer Untermieterin, offene Mietforderungen geltend. Die Klausur beleuchtet dabei mietrechtliche Anspruchsgrundlagen und die Folgen unerlaubter Untervermietung.
* "Leistungsstörung bei Belieferung des Gläubigers nach dessen angemeldetem Bedarf
Der Fall behandelt einen Liefervertrag mit Bestimmung der Menge nach dem Bedarf des Gläubigers (Abrufvertrag). Problematisiert werden die verspätete Lieferung und die Geltendmachung von Schadensersatz nach Deckungskauf sowie prozessuale Fragen zur Widerklage und deren Auswirkungen auf die negative Feststellungsklage. Der Sachverhalt enthält wesentliche Aspekte des Leistungsstörungsrechts.
Übungsfall: Zu viel des Guten? Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters
Martina verlangt von ihrem ehemaligen Vermieter Herrn Valentino Ersatz der Kosten für Schönheitsreparaturen, die sie beim Auszug durchgeführt hat. Im Mittelpunkt steht eine mietvertragliche Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie zur Übergabe der renovierten Wohnung verpflichtet. Fraglich ist insbesondere, ob die Klausel einer AGB-Kontrolle standhält und Martina einen Rückforderungsanspruch wegen einer möglicherweise unwirksamen Vereinbarung zusteht. Daneben wird angesprochen, ob und inwieweit die Verjährung eines solchen Anspruchs greift.
Übungsklausur – Zivilrecht: Das mangelhafte Radarwarngerät aus dem Internetshop
Medizinstudentin A kauft online bei Anbieter V ein Radarwarngerät, das laut Produktbeschreibung für deutsche Anlagen geeignet sein soll. Nach erfolgter Montage stellt A fest, dass das Gerät die Erwartungen nicht erfüllt, da es nicht für deutsche Radarfallen codiert ist. A sendet das Gerät zurück, doch es geht auf dem Postweg verloren. Die zentrale Fragestellung betrifft A's Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, wobei insbesondere die Nichtigkeit des Kaufvertrags wegen gesetzlicher Verbote (§ 134 BGB), Rücktritts-, Widerrufs- und Bereicherungsrecht sowie das Schicksal der Widerrufserklärung und Gefahrtragung thematisiert werden.
Ein schlechtes Weihnachtsgeschäft
Die Klausur behandelt das Zustandekommen eines Vertrags durch Angebot und (verspätete) Annahme, die Einbeziehung und Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Unmöglichkeit der Leistung infolge eines Brandes sowie die Zulässigkeit einer Aufrechnung des Käufers. Der Sachverhalt umfasst typische Probleme des BGB AT, Schuldrechts (AT und Kaufrecht) und Einwendungen aus AGB-Klauseln.