Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Die Vogelhändler
Im Fall "Die Vogelhändler" überlässt E seinen Papagei dem Freund A zur Pflege. A verkauft das Tier ohne Zustimmung von E an B weiter, stirbt aber, bevor er dies mitteilen kann. E verlangt nach seiner Rückkehr die Herausgabe bzw. den Wert des Tieres von B, nachdem der Papagei abhandengekommen ist; B erhebt Gegenansprüche. Zu prüfen sind Herausgabe-, Wertersatz- und Bereicherungsansprüche sowie Gegenansprüche auf Rückzahlung.
Schadensersatz wegen Wegfalls der Ehefrau?
Die Klausur fragt, ob M oder F Schadensersatz wegen des durch einen Verkehrsunfall verursachten Ausfalls der Ehefrau als Haushalt- und Praxismitarbeiterin verlangen können. Es sind die deliktsrechtlichen Ansprüche nach §§ 823 ff. BGB sowie familienrechtliche Unterhaltspflichten und die Mitarbeitspflicht gemäß §§ 1353 I, 1356 I BGB zu erörtern. Außerdem wird die Anspruchslage bei einer Tötung der Ehefrau thematisiert.
Das war's mit dem Smart
Die Übungsklausur behandelt die zivilrechtliche Einordnung mehrerer Schadensereignisse rund um einen neu gekauften Smart, der durch einen Brandschaden und anschließenden Einsturz einer Garagendecke total zerstört wurde. Es werden Fragen der Haftung bei Brand durch ein Kraftfahrzeug, mögliche Ansprüche aus Betriebsgefahr (§ 7 StVG), sowie weiterer Schadensersatz aus BGB und die Verantwortlichkeit beteiligter Personen diskutiert. Die Bearbeitung erfolgt aus anwaltlicher Sicht mit Fokus auf die Reichweite der Betriebsgefahr eines Kfz.
Jukebox in Flammen
Die Klausur behandelt Ansprüche im Zusammenhang mit einem Vermächtnis, das sich auf eine Jukebox bezieht, deren Wert durch eine Modernisierung gesteigert und die später bei einem Mietverhältnis durch Fahrlässigkeit des Mieters zerstört wird. Thematisiert werden insbesondere vermächtnisrechtliche Ansprüche, Verwendungsersatz, Drittschadensliquidation und Fragen des Schadensrechts. Die Lösung verlangt eine umfassende gutachtliche Prüfung der Anspruchsbeziehungen zwischen Erbe, Vermächtnisnehmer und Mieter.
Fortgeschrittenenklausur im Zivilrecht: Künstlerpech
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Johannes Jüttgen (J) von der Hochschule H Schadenersatz in Höhe von 100.000 € wegen der Zerstörung einer Kunstinstallation („Fettecke“) verlangen kann, die von Professor Boris Bös (B) im Atelier der Hochschule geschaffen und J gewidmet wurde. Nach dem Tod von B wird das Atelier renoviert und die Kunstinstallation von einer Reinigungskraft der H beseitigt. Zwischen J und H ist streitig, wer Eigentümer der Installation war und ob H zum Entfernen der Fettecke berechtigt war. Der Fall behandelt insbesondere sachenrechtliche Fragestellungen zu Eigentumserwerb, Eigentumsverhältnissen an Kunstwerken und etwaigen Schadensersatzansprüchen.
Der Kahnfall gestern und heute - ein Klassiker des Schadensrechts
Im Kahnfall wird geprüft, ob und in welcher Höhe ein gewerblicher Schiffseigner Schadensersatz nach einem Schiffsunfall für Hebungs- und Reparaturkosten sowie Nutzungsausfall beanspruchen kann. Die Klausur verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit § 249 ff. BGB, der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit von Wiederherstellungskosten und der Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsvorteile, insbesondere im Hinblick auf den Streit zwischen älteren und neuerer Rechtsprechung.
Übungsfall: Kein Heu im Holzrückebetrieb
Im Mittelpunkt des Falls steht H, der zur Finanzierung seines Holzrückebetriebs von seinem Bekannten G ein Darlehen über 100.000 Euro gegen Bestellung einer Hypothek erhält. Nach vollständiger Rückzahlung übergibt G den Hypothekenbrief jedoch später an D, der von H nun die Zahlung der 100.000 Euro fordert. Parallel hat H mit dem Bauern B einen Kauf über fünf Heuballen abgeschlossen, die B trotz Bezahlung an einen Dritten, den Zirkusdirektor Z, weiterverkauft. Der Fall thematisiert insbesondere Fragen aus dem Kredit- und Hypothekenrecht, sowie dem Besitz- und Sachenrecht, namentlich Herausgabe- und Zahlungsansprüche.
Die Perle in der Auster
Ein Fischer verkauft Austern an einen Restaurantbesitzer; eine zufällig darin enthaltene Perle wird später von einer Restaurantbesucherin gefunden. Es ist zu prüfen, ob der Restaurantbesitzer von dem Fischer Eigentum an der Perle erworben hat und ob er von der Finderin die Herausgabe verlangen kann.
Von Heuschrecken und Adeligen
Im Kontext einer drohenden Zwangsversteigerung veräußerten die Eheleute ihr Grundstück unter Wert an Bekannte, verbunden mit mehreren Zusatzvereinbarungen zu Vermietung und Weiterverkauf. Im Streit um die vertragsgemäße Weiterveräußerung und die Verteilung des Erlöses verlangen die Verkäufer die Rückübertragung des Grundstücks. Die Klausur behandelt den Rückabwicklungsanspruch unter anderem auf Grundlage der Störung der Geschäftsgrundlage, Wucher und der condictio ob rem.
Übungsfall: Missglückter Freundschaftsdienst
Im Mittelpunkt des Falls steht der Kauf eines Oldtimers, den die E auf Vermittlung ihres Freundes F erwerben möchte. F schließt einen Kaufvertrag über das Fahrzeug im Namen der E mit dem für einen Oldtimerhändler tätigen Mechaniker A ab, der hierfür jedoch keine Vollmacht besitzt. Nachdem E ihre zunächst erklärte Zustimmung zum Vertrag widerruft, verlangt der Händler O von F Zahlung und Abholung des Fahrzeugs. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Handeln ohne Vertretungsmacht, die Voraussetzungen und Folgen eines Vertragsschlusses durch Vertreter ohne Vertretungsmacht (§§ 164, 177, 179 BGB) sowie eventuelle Ersatzansprüche zwischen den Beteiligten.
Riskante Schenkung
Die Klausur befasst sich mit der Schenkung einer Eigentumswohnung an eine Minderjährige sowie deren späterem Verkauf. Im Zentrum stehen die Voraussetzungen für die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die Behandlung des lediglich rechtlichen Vorteils gemäß § 107 BGB, der Minderjährigenschutz und Besonderheiten bei Geschäften zwischen Verwandten. In der Abwandlung geht es um die Schenkung eines Grundstücks an einen Minderjährigen unter Vorbehalt eines Rücktrittsrechts sowie die Problematik der Grundbucheintragung ohne Ergänzungspfleger.
Übungsfall: Später Widerruf und gefährliche Zigarettenpause
Die Studentin K wird von Kaufmann V auf dem Campus zum Kauf eines Computers angesprochen und schließt nach Unterzeichnung eines Bestellformulars sowie Abschluss eines Darlehensvertrags bei der X-Bank den kreditfinanzierten Kauf ab. Kurz nach Erhalt des Computers überlegt K, die getätigten Geschäfte zu widerrufen, und fragt ihre Rechtsanwältin nach den Möglichkeiten sowie etwaigen Gegenansprüchen von V und der X-Bank. Zusätzlich schildert K einen Unfall während einer Nebentätigkeit, bei dem sie durch den Einsturz eines mangelhaften Balkons verletzt wurde, und möchte wissen, ob sie Schmerzensgeld von V als Vermieter verlangen kann. Der Fall behandelt im Wesentlichen verbraucherrechtliche Widerrufsrechte, Rückabwicklung verbundener Verträge und Mietrechtliche Haftungsfragen.
Der hilfsbereite Nachbar
A beauftragt zur Abwendung von Schäden am Nachbarhaus während Abwesenheit des vermeintlichen Eigentümers B einen Bauunternehmer, muss später auch eine akute Gefährdung durch lose Dachziegel beseitigen, wobei ihm ein Unfall passiert. Die Eigentumsverhältnisse sind zunächst unklar, und zwischen A und V entstehen Ansprüche wegen der Kosten der Abstützarbeiten, Vergütung sowie Schaden an der Treppe. Die Klausur verlangt eine Prüfung von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, Bereicherungsrecht und Deliktsrecht.
Übungsfall: Nur Europa kann den Bürgen retten
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob die Regionalbank C von D Zahlung aus einer sogenannten "Haftungserklärung" verlangen kann, nachdem A ein mit Sicherheiten unterlegtes Darlehen zur Beteiligung als Kommanditist an der X-KG aufgenommen und später nicht bedient hat. D hatte sich unter Vorbehalt zur Haftung für die künftigen Darlehensverbindlichkeiten des A bis zu 10.000 € gegenüber C verpflichtet und macht nun Einwendungen hinsichtlich der Reihenfolge der Inanspruchnahme sowie ein Widerrufsrecht geltend. Der Fall thematisiert die Abgrenzung zwischen Bürgschaft, Garantie und Schuldbeitritt, den Verbraucherschutz insbesondere im Hinblick auf das Widerrufsrecht, sowie die richtlinienkonforme Auslegung im europäischen Kontext. Außerdem ist die gesellschaftsrechtliche Einbindung von A als Kommanditist relevant.
Übungsfall: Action im Kino
A besucht eine 3D-Kinovorstellung bei B und kann den Film wegen eines unbekannten Sehfehlers nicht räumlich wahrnehmen. Nach dem missglückten Erlebnis wechselt A eigenmächtig in eine 2D-Vorstellung, bei der seine Hose aufgrund mangelnder Reinigung des Sitzes beschädigt wird. Zwischen A und B entstehen Streitigkeiten über Zahlungsansprüche für die weitere Vorstellung, Ansprüche auf Rückerstattung des Ticketpreises bzw. der Brille, Schadensersatz für die verschmutzte Hose sowie Ersatz für angeblich entgangene Umsätze wegen mitgebrachten Bieres. Im Mittelpunkt stehen Probleme des Leistungsstörungsrechts, Geschäftsgrundlage, deliktische Haftung und Nebenpflichten im Kinobesuchsvertrag.
Das Beste aus dem Internet
Die Klausur behandelt einen eBay-Kauf zwischen einer GmbH und einer Privatperson, wobei das Gebot von einem Minderjährigen über den Account seines Vaters abgegeben wurde. Themenschwerpunkte sind unter anderem Stellvertretung und Botenschaft, Vertragsschluss und Wirksamkeit bei Online-Versteigerungen, das Verbraucherschutzrecht bei Fernabsatzverträgen einschließlich Widerrufsfristen, sowie die Rückerstattung von Versandkosten. Die Lösung erfordert eine differenzierte Anwendung der Vorschriften zu Vertragsschluss, Vertretung, Fernabsatz und Verbraucherrechten.
Maultaschen und Missverständnisse
K beauftragt seinen Vertrauten X mit dem Kauf einer neuen Maschine, wobei es zu einem Übermittlungsirrtum im Höchstpreislimit kommt. Nach Erwerb und Lieferung der Maschine, die sich als mangelhaft herausstellt und deren Kaufpreis wegen eines Überfalls nur teilweise gezahlt wurde, fragt K nach Rückabwicklungsmöglichkeiten und empfiehltem Vorgehen gegen den Verkäufer V. Deliktsrecht und HGB sind ausdrücklich nicht zu prüfen.
Das gelbe Cabrio
Der Fall thematisiert den Vertragsschluss über eBay, das Widerrufsrecht im Fernabsatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsrechte. Nach dem Erwerb eines Cabrios durch einen Minderjährigen entstehen Fragen zur Geschäftsfähigkeit, Vertretung, zu Sachmängeln und Wertersatz nach Widerruf. Der Fall enthält eine Abwandlung zur Kenntnis des Verkäufers über Vorschäden.
Haftungspartner im Straßen- und (Verkehrs-)Wegebau
Die Klausur behandelt die zivilrechtliche Haftungsverteilung bei Mängeln im Zusammenhang mit der Sanierung von Verkehrswegen. Betrachtet werden insbesondere die Ansprüche der Klinik GmbH gegen die planende i-GmbH und die ausführende Straßenbau GmbH, das kaufmännische Bestätigungsschreiben, die Bedeutung von Werkmängeln und die Folgen unterlassener Bedenkenanzeige. Der Sachverhalt erfordert die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche aus dem Werkvertragsrecht sowie die Prüfung möglicher gesamtschuldnerischer Haftung.
Ohne Schrei kein Glück
Die Klausur behandelt einen Online-Kauf einer Handtasche unter Einbeziehung von AGB, Fragen zur ordnungsgemäßen Lieferung an Dritte im Mehrparteienhaus, Fernabsatzrecht, Widerruf und Geschäftsführung ohne Auftrag. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Auswirkungen der Übergabe der Ware an eine Nachbarin sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
Wiener Konventionen: Da blüht dir was – oder auch nicht!
Die Klausur behandelt einen grenzüberschreitenden Warenkauf zwischen Deutschland und Österreich unter Einbeziehung der Wiener UN-Kaufrechtskonvention (CISG). Es geht insbesondere um Rechtsfragen zum Anwendungsbereich des UN-Kaufrechts, dessen Verhältnis zu nationalem Recht, den Voraussetzungen für Schadensersatz bei nicht vertragsgemäßer Lieferung, die Einbeziehung und Wirkung Allgemeiner Geschäftsbedingungen sowie Fragen der internationalen Zuständigkeit und zur Bindungswirkung einer österreichischen Streitverkündung im anschließenden deutschen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach einer mangelhaften Großhandelslieferung von Blumenzwiebeln.
Grenzüberschreitende Internetwerbung und Verbrauchergerichtsstand
Im Sachverhalt geht es um eine deutsche GmbH, die über ihre Homepage – auch in niederländischer und englischer Sprache – Wohnmobile verkauft und vermietet. Ein niederländischer Verbraucher nimmt Kontakt auf, es kommt zum Vertragsschluss in Deutschland. Streitig ist, ob das angerufene Landgericht international zuständig ist.
Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen und zwangsverfahrensrechtlichen Folgen einer Zwangsvollstreckung aus einem zu Unrecht ergangenen Titel. Am Beispiel eines Gesellschafterstreits wird geprüft, welche Ansprüche auf Rückgabe, Wertersatz und Schadensersatz nach erfolgreicher gerichtlicher Korrektur des unrichtigen Vollstreckungstitels bestehen. Der Fall wirft zudem Fragen zum Deliktsrecht und zu verfahrensspezifischen Abwehrmöglichkeiten auf.
Sittenwidrigkeit und Täuschung – Der Kaufmann und die Geige
Der Fall thematisiert die Wirksamkeit eines zwischen Kaufmann und Fremdem geschlossenen Kaufvertrages über eine Geige, die ursprünglich einem Geigenspieler als Unterpfand für unbezahlte Salami überlassen wurde. Die Problemkreise umfassen Sittenwidrigkeit, wucherähnliche Geschäfte sowie Täuschung und deren Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit und Wirksamkeit des Vertrages. Die Bearbeitung ist für fortgeschrittene Studierende konzipiert.