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Klausuren

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648 Klausuren
JuS 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Die Beweiswürdigung in der Strafurteilsklausur

Die Klausur behandelt die Beweiswürdigung im Rahmen der strafrechtlichen Urteilsklausur. Sie thematisiert die Anforderungen an die Darstellung, Bewertung und Dokumentation von Beweisvorgängen durch das Gericht. Besonderes Augenmerk liegt auf typischen Fehlerquellen und dem methodisch richtigen Vorgehen bei der Entscheidungsfindung im Urteil.

Dr. Lidia Mumm· JuS 2025, 1118· 120 Min
BeweisrechtGrundlagen+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.

Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Käse – Das Gold der einfachen Leute

Ein Übungsfall zur strafrechtlichen Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls. Im weiteren Verlauf geht es um die Qualifikation eines gefährlichen Werkzeugs und die objektive Zurechnung einer schweren Folge (Todesfolge nach Wechselwirkung von Medikamenten). Es sind vorgegebene Straftatbestände nicht zu prüfen; der Fall richtet sich an Studierende im Grundstudium.

Prof. Dr. Robert Esser, Rebecca Kania· JA 2025, 824· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.

Professor Dr. Frank Zieschang· JuS 2025, 940· 120 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+8 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Deutsche Strafrechtsgeschichte: Der Verjährungsskandal von 1968/1969

Die Klausur thematisiert den Verjährungsskandal von 1968/1969 im Spiegel der deutschen Strafrechtsgeschichte. Die Aufgabenstellung verlangt die historische Einordnung, Analyse des Gesetzgebungsverfahrens sowie Bewertung der rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen. Besondere Schwerpunkte liegen auf rechtshistorischer Recherche und der kritischen Reflexion damaliger Entwicklungen.

Dr. Joachim Kummer· JuS 2025, 853· 180 Min
Rechtsgeschichte
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Objektive ZurechnungVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute

Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2025, 683· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+6 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Wer dazugehören will …?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S nach dem StGB. Thematisiert werden Körperverletzung mit Spikes (§§ 223, 224 StGB), Beihilfe durch neutrale Handlungen sowie der Rücktritt vom versuchten Mord nach einem mehraktigen Geschehen.

Anna-Sophia Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+2 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen

Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil II

Die Klausur behandelt die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafprozessrecht. Sie fokussiert auf die verfahrensrechtliche Einordnung und Besonderheiten dieses speziellen Verfahrens. Ziel ist es, das Verständnis und die praktische Anwendung des Urkundenverfahrens zu vertiefen.

Dr. Steffen Eicker· JA 2025, 409· 120 Min
Besondere Verfahren
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party

Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2025, 736
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Ein räuberischer Ausflug

Im Rahmen einer Bootstour entwendet T das Auto seines Mitbewohners durch den Einsatz von Gewalt. Anschließend versucht er, vor einem Restaurant Champagner zu erlangen und schreckt dabei nicht vor bedrohlichem Verhalten mit einer als Waffe eingesetzten Luftpumpe zurück. Beim Versuch, die Beute zu sichern, schlägt er eine Kellnerin, die daraufhin tödlich verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach dem StGB.

Lippert· JA 2025, 375· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Strafrecht – Europäisches Strafrecht

Diese Schwerpunktbereichsklausur behandelt das europäische Strafrecht und setzt sich mit der Verzahnung von nationalem und EU-Strafrecht auseinander. Die Aufgabenstellung erfordert eine Analyse unionsrechtlicher Vorgaben und deren Auswirkungen auf das deutsche Strafrecht. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendbarkeit und Durchsetzung europäischen Strafrechts im deutschen Kontext.

Dr. Jara Streuer· JuS 2025, 433· 240 Min
Allgemeiner Teil
JA 2025Anfänger:innen

Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil I

Der erste Teil der Anleitung erläutert die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafrecht und stellt die wichtigsten Verfahrensschritte dar. Ziel ist es, Einsteiger:innen systematisch an das besondere Verfahren heranzuführen und prüfungsrelevante Besonderheiten verständlich zu machen.

Dr. Steffen Eicker· JA 2025, 326· 60 Min
Besondere Verfahren+1 weitere
ZjS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.

Marlen Luu Graf· ZJS 2025, 550
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Brennender Hass auf die Politik

In dem Fortgeschrittenenfall geht es um einen politisch motivierten Brandanschlag zur Tötung eines Politikers, eine mögliche tätige Reue, verschiedene Ehrdelikte während einer Wahlkampfveranstaltung sowie eine strafbare Falschaussage in der Hauptverhandlung mit möglichen Folgen für einen Unbeteiligten. Zu prüfen sind insbesondere Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, Ehrdelikte und Aussagedelikte.

Nicolas Cypher· JA 2025, 294· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittBeleidigung, § 185 StGB+4 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das falsche Holster

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.

Martin Heuser· ZJS 2025, 534
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
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