BetaDiese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de
JurafuchsKlausuren

Klausuren

Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.

633 Klausuren
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Wer dazugehören will …?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S im Zusammenhang mit einer Körperverletzung durch Tritte mit Spikes sowie der Beihilfe durch neutrale Handlungen. Weiterhin wird der Rücktritt vom versuchten Mord im Rahmen eines mehraktigen Geschehens geprüft. Es geht insbesondere um typische Probleme des Allgemeinen Teils wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.

Anna-Sophia Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen

Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Die Klausur behandelt eine Revision im Strafverfahren aus Sicht des Nebenklägers, insbesondere im Hinblick auf klassische Revisionsgründe wie die Verletzung der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung und die Zurückweisung eines Beweisantrags. Im zugrundeliegenden Sachverhalt geht es um Körperverletzung mittels hinterlistigen Überfalls, einen anschließenden Vorwurf der Trunkenheitsfahrt sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Prüfung umfasst auch prozessuale Fragen des Revisionsverfahrens.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil II

Die Klausur behandelt die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafprozessrecht. Sie fokussiert auf die verfahrensrechtliche Einordnung und Besonderheiten dieses speziellen Verfahrens. Ziel ist es, das Verständnis und die praktische Anwendung des Urkundenverfahrens zu vertiefen.

Dr. Steffen Eicker· JA 2025, 409· 120 Min
Besondere Verfahren
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party

Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2025, 736
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Ein räuberischer Ausflug

Die Klausur behandelt einen Fall um Torben (T), der ohne Erlaubnis das Elektroauto seines Mitbewohners nimmt, dabei seinen Mitbewohner mit Gewalt überwältigt, anschließend unter Vorhalt einer als Waffe getarnten Luftpumpe Champagner entwendet und daraufhin eine Kellnerin zur Sicherung der Beute verletzt, woraufhin diese tödlich von einem Auto erfasst wird. Es sind verschiedene Delikte aus dem Bereich der Raub- und Körperverletzungsdelikte sowie relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts zu prüfen.

Lippert· JA 2025, 375· 120 Min
Besonderer TeilGeiselnahme, § 239b StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Strafrecht – Europäisches Strafrecht

Diese Schwerpunktbereichsklausur behandelt das europäische Strafrecht und setzt sich mit der Verzahnung von nationalem und EU-Strafrecht auseinander. Die Aufgabenstellung erfordert eine Analyse unionsrechtlicher Vorgaben und deren Auswirkungen auf das deutsche Strafrecht. Besonderes Augenmerk liegt auf der Anwendbarkeit und Durchsetzung europäischen Strafrechts im deutschen Kontext.

Dr. Jara Streuer· JuS 2025, 433· 240 Min
Allgemeiner Teil
JA 2025Anfänger:innen

Die Grundzüge des Urkundenverfahrens – eine Anleitung für die Klausur – Teil I

Der erste Teil der Anleitung erläutert die Grundzüge des Urkundenverfahrens im Strafrecht und stellt die wichtigsten Verfahrensschritte dar. Ziel ist es, Einsteiger:innen systematisch an das besondere Verfahren heranzuführen und prüfungsrelevante Besonderheiten verständlich zu machen.

Dr. Steffen Eicker· JA 2025, 326· 60 Min
Besondere Verfahren+1 weitere
ZjS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.

Marlen Luu Graf· ZJS 2025, 550
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Brennender Hass auf die Politik

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten des T, der zunächst durch ehrverletzende Äußerungen auffällt und danach einen Brand mit dem Ziel legt, K zu töten. Nach der Tat kommt es zum Rücktritt, wobei T die Feuerwehr indirekt alarmieren lässt, um nicht als Täter erkannt zu werden. Zudem tätigt T eine falsche belastende Aussage gegen P im Ermittlungsverfahren. Die Prüfung umfasst verschiedene Delikte aus dem StGB, u.a. Ehrdelikte, Brandstiftungsdelikte, Rücktritt und Aussagedelikte.

Nicolas Cypher· JA 2025, 294· 180 Min
Mord, § 211 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das falsche Holster

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.

Martin Heuser· ZJS 2025, 534
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revision – Ein Arzt auf Abwegen

Die Klausur behandelt die revisionsrechtliche Überprüfung einer strafrechtlichen Verurteilung im Zusammenhang mit einem Arzt, dessen Handeln auf Fragen zur Sterbehilfe und -strafbarkeit stößt. Geprüft werden insbesondere die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision sowie materiellrechtliche Probleme im Bereich des Mordes und der Tötung auf Verlangen. Die Aufgabenstellung richtet sich an Examenskandidat:innen im Assessorexamen mit vertieften Kenntnissen im Strafprozessrecht und materiellen Strafrecht.

Dr. David Adamaszek, David K. Takacs· JuS 2025, 260· 300 Min
Rechtsmittel und außerordentliche RechtsbehelfeBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+2 weitere
JA 2025Anfänger:innenFortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Handlungen der Alexandra (A), darunter das Fälschen von Studienleistungen, eine versuchte Anstiftung zum Diebstahl und eine Freiheitsberaubung mit Todesfolge. Im Mittelpunkt stehen die Prüfung von Vermögensdelikten, die versuchte Anstiftung, sowie die rechtliche Einordnung der Freiheitsberaubung, welche zu schweren Verletzungen und letztlich zum Tod des Opfers führt.

Versuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBUntreue (§ 266 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+13 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast

A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.

Pascale Fett· ZJS 2025, 312
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.

Dr. Nina Schrott· JuS 2025, 144· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“

Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Jan Günther· ZJS 2025, 140
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität

Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.

Dr. Markus Abraham· ZJS 2025, 123
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsgutachten – „I brie-lieve in you“

Die Klausur im Assessorexamen stellt ein Revisionsgutachten im Strafrecht mit Schwerpunkt auf der Begründetheit unter Einbeziehung der Sachrüge und der Zulässigkeit der Revision. Es werden prozessuale und materiell-rechtliche Fragen geprüft, um die typischen Anforderungen an eine Revisionsklausur im zweiten Staatsexamen zu simulieren. Die Bearbeitung orientiert sich eng an den examensrelevanten Standards der strafprozessualen Rechtsmittelprüfung.

Dr. Georg Bischoff, Carolin Carle· JuS 2025, 63· 300 Min
Begründetheit der Revision: EinführungBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Zulässigkeit der Revision+7 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Mila und die Geldautomaten

Die Klausur behandelt zunächst zwei Fälle am Geldautomaten: Zum einen entnehmen F und M, arbeitsteilig und unter Ablenkung eines Opfers, 200 EUR aus einem Geldautomaten; zum anderen versucht das Paar, in ähnlicher Weise erneut Geld zu erlangen, wobei es schließlich M allein gelingt, nach einem Stoß gegen das Opfer 300 EUR zu entwenden. Im weiteren Verlauf werden die Vernachlässigung und die daraus resultierende schwere Gesundheitsschädigung ihrer Tochter Mila durch F und M geschildert. Die Prü­fung richtet sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der beiden hinsichtlich Diebstahl, Mittäterschaft, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2025, 28· 300 Min
UnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMisshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB+5 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten

Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 386
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2025Schwerpunktbereich

Silvesternacht mit Folgen?!

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des Jugendstrafrechts, insbesondere die Diversion im Jugendstrafverfahren, deren Varianten und gesetzliche Grundlagen, sowie die Anwendungsvoraussetzungen des JGG bei Heranwachsenden. Im Schwerpunkt wird eine aktuelle Reformdebatte zur Ausgliederung Heranwachsender aus dem JGG und deren Bewertung unter jugendkriminologischen und jugendstrafrechtlichen Gesichtspunkten aufgegriffen.

JURA 2025, 2167
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
123427