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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.050 Klausuren
JURA 2017Fortgeschrittene

Der (Un-)Glückskorken

In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.

Hannah Roggendorf, Tim Textor· JURA 2017, 1417
Angebot und AnnahmeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt

Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.

Sebastian Pfrang· JURA 2017, 1310
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Umtrunk mit Folgen

Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?

Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.

Sicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+5 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

Richtlinienkonforme Rechtsanwendung im Privatrecht

Im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenfliesen stellen sich nach dem Einbau der gelieferten Ware Mängel heraus. Die praxisnahe Fallfrage lautet, ob der Käufer vom Verkäufer auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und Einbau mangelfreier Fliesen im Wege des Nacherfüllungsanspruchs nach § 439 BGB ersetzt verlangen kann. Die Bearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit der richtlinienkonformen Auslegung von Sekundärgewährleistungsrechten und der einschlägigen Rechtsprechung.

Michael Stürner· JURA 2017, 1163
Nacherfüllung Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Sicherungsgrundschuld

Bei dem Fall handelt es sich um eine Examensübung zur Sicherungsgrundschuld. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit einer formularmäßigen Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung der Grundschuld im Sicherungsvertrag und die Voraussetzungen des § 1192 Ia BGB samt Einreden gegenüber Dritterwerbern. Die Fallkonstellation bezieht auch die Rechtslage vor und nach dem Risikobegrenzungsgesetz ein.

Charlotte Reichow· JURA 2017, 1094
GrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Alles für den Dackel«

Im Fall 'Alles für den Dackel' geht es um zivilrechtliche Ansprüche rund um den Kauf eines Dackelwelpen. Im Mittelpunkt stehen Sachmängel, Haftungsausschlüsse und die Rückzahlung sowie Ersatzansprüche des Käufers gegen die Züchtergemeinschaft nach Auftreten eines Augenleidens beim Hund. Es sind insbesondere Fragen zum Kaufrecht, zur Mängelhaftung und zum Ausschluss von Gewährleistungsrechten zu prüfen.

Martin Thelen· JURA 2017, 963
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Kohl-Tonbänder

Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRubrum+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Grundstückskauf mit Folgen

Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.

Grundlagen des KaufvertragsErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGesetzliche Erbfolge+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Corporate Raiding

Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.

Caspar Behme· JURA 2017, 690
Grundlagen des KaufvertragsHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG

Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.

Meik Thöne· JURA 2017, 578
Mietverhältnisse über WohnraumGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Go for a ride«

Die Klausur behandelt die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Entwendung eines gemieteten Fahrrads. Der Sachverhalt thematisiert die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie deliktsrechtliche Ansprüche nach einem Diebstahl und Strafaktionen des Mieters gegenüber dem Dieb. Geprüft werden Herausgabeansprüche des Mieters und Eigentümers gegen einen Dritten sowie ein Schmerzensgeldanspruch des Diebs gegen den Mieter.

Matthias Fervers· JURA 2017, 570
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDer Besitzschutz§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Missglückte Renovierung«

Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.

SchönheitsreparaturenAuslegung der WillenserklärungPflichten im Mietverhältnis +4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Tattoo nach Anleitung

Bei einem Tätowierungsvorgang in Hamburg führten fehlerhafte Angaben in einem deutschen Fachbuch dazu, dass die Tätowierfarbe in unzutreffender Zusammensetzung hergestellt wurde. Dies führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei der Kundin. Die Klausur behandelt insbesondere Ansprüche aus Gewährleistungsrecht, Deliktsrecht und Produktehaftung sowie die Relevanz von Verjährung und internationalem Privatrecht.

Ulrich G. Schroeter· JURA 2017, 322
Gewährleistung für Sach- und RechtsmängelGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Produzentenhaftung+1 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Immer Ärger im Internet

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.

Jan-Heinrich Ehlers· JURA 2017, 189
Angebot und AnnahmeAGBStellvertretung+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Ein zu günstiges Reetdach

Die Klausur behandelt einen Werkvertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem es aufgrund eines Kalkulationsfehlers zu einem viel zu niedrigen Preisangebot kommt. Thematisiert werden Fragen zur Anfechtung des Vertrages, Zugang und Wirksamwerden von Willenserklärungen, sowie die Möglichkeit der Aufrechnung mit einem Schadenersatzanspruch. Zudem wird geprüft, ob der Werkunternehmer die restliche Vergütung aus einem früheren Vertrag verlangen kann.

Christian Friedrich Bock· JA 2016, 898· 300 Min
Auftrag, §§ 662ff. BGBVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht

Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.

Dr. Michael Hippeli· JA 2016, 851· 300 Min
Gesetzliche ErbfolgePflichten im Mietverhältnis Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Geld wächst nicht auf Bäumen

Die Klausur behandelt Fragen zur Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen beim Kauf eines Laptops und zur Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrags unter Einbeziehung von Vertretungs- und Zustimmungserfordernissen. Thematisiert wird insbesondere, inwieweit der K wirksam im Namen seiner Eltern handelte oder gegebenenfalls selbst verpflichtet wurde, sowie die Rolle des Verkäufers V angesichts der Kenntnis über die Vertretungslage.

Alexander Ziegert· JA 2016, 813· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)Geschäftsfähigkeit§ 824 BGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Baumarkt in Existenznot

Die Klausur behandelt die insolvenzrechtlichen Auswirkungen von Vermögensverschiebungen einer GmbH kurz vor und nach Insolvenzeröffnung. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gegenständen, die noch vor beziehungsweise nach Verfahrenseröffnung aus dem Betriebsvermögen entfernt wurden, und die Unterscheidung zwischen dem 'starken' und dem 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Dr. Niklas Cordes· JA 2016, 732· 90 Min
Gläubiger- / SchuldnerwechselGläubiger- /SchuldnermehrheitKeine anderweitige Rechtshängigkeit+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Gegen alle Stadionverbote!?

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die formale Zuständigkeit zur Aufhebung eines verhängten Stadionverbots. Zentral ist die gewillkürte Parteiänderung im Prozess und die vereinsrechtliche bzw. schuldrechtliche Überprüfbarkeit von Stadionverboten auf Grundlage von Richtlinien des DFB sowie des zugrunde liegenden Mitgliedschaftsverhältnisses.

Thomas Wieneck· JA 2016, 688· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOVerbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)+6 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst

Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.

Hörnig· JA 2016, 659· 300 Min
Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)StellvertretungAngebot und Annahme+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Der Prozess

Die Klausur behandelt Probleme des Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere bei automatisierten Bestellbestätigungen und fehlendem Erklärungsbewusstsein. Zudem werden Fragen zur Anfechtung wegen Irrtums, zur anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung nach fehlgeschlagenem Vertrag geprüft.

Bernd Wanderwitz· JA 2016, 653· 120 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Anfechtung der Willenserklärung§ 824 BGB+5 weitere
JA 2016Anfänger:innen

Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!

Die Klausur behandelt den Kauf eines Oldtimers, der zunächst durch Stellvertretung ausgehandelt wurde, später jedoch an eine andere Person verkauft und durch einen Unfall zerstört wird. Es werden Fragen nach den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, Unmöglichkeit der Leistung sowie Surrogat behandelt, insbesondere ob Korbinian Anspruch auf den Verkaufserlös und Ersatz für ein angefertigtes Verdeck hat. Auch das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags durch Stellvertretung sind zu prüfen.

Susanne Ascher, Daniel Iden· JA 2016, 575· 120 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 826 BGBGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Der Fliesenleger

Der Sachverhalt behandelt komplexe mietrechtliche, familienrechtliche sowie zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Räumung, baulichen Veränderungen und dem Ausgleich von Renovierungskosten. Es stehen Ansprüche zwischen dem Vermieter, den Mietern sowie Ausgleichsansprüche nach Scheidung im Mittelpunkt. Besonders relevant sind die Prüfung von Räumungsansprüchen, GoA sowie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bezüglich der eingebauten Fliesen.

Denise Wiedemann· JA 2016, 494· 300 Min
Pflichten im Mietverhältnis Scheidung und ScheidungsfolgenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+5 weitere
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