Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Der (Un-)Glückskorken
In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.
Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt
Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.
Umtrunk mit Folgen
Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.
Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?
Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.
Richtlinienkonforme Rechtsanwendung im Privatrecht
Im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenfliesen stellen sich nach dem Einbau der gelieferten Ware Mängel heraus. Die praxisnahe Fallfrage lautet, ob der Käufer vom Verkäufer auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und Einbau mangelfreier Fliesen im Wege des Nacherfüllungsanspruchs nach § 439 BGB ersetzt verlangen kann. Die Bearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit der richtlinienkonformen Auslegung von Sekundärgewährleistungsrechten und der einschlägigen Rechtsprechung.
Die Sicherungsgrundschuld
Bei dem Fall handelt es sich um eine Examensübung zur Sicherungsgrundschuld. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit einer formularmäßigen Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung der Grundschuld im Sicherungsvertrag und die Voraussetzungen des § 1192 Ia BGB samt Einreden gegenüber Dritterwerbern. Die Fallkonstellation bezieht auch die Rechtslage vor und nach dem Risikobegrenzungsgesetz ein.
»Alles für den Dackel«
Im Fall 'Alles für den Dackel' geht es um zivilrechtliche Ansprüche rund um den Kauf eines Dackelwelpen. Im Mittelpunkt stehen Sachmängel, Haftungsausschlüsse und die Rückzahlung sowie Ersatzansprüche des Käufers gegen die Züchtergemeinschaft nach Auftreten eines Augenleidens beim Hund. Es sind insbesondere Fragen zum Kaufrecht, zur Mängelhaftung und zum Ausschluss von Gewährleistungsrechten zu prüfen.
Die Kohl-Tonbänder
Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.
Grundstückskauf mit Folgen
Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.
Corporate Raiding
Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.
(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG
Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.
»Go for a ride«
Die Klausur behandelt die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Entwendung eines gemieteten Fahrrads. Der Sachverhalt thematisiert die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie deliktsrechtliche Ansprüche nach einem Diebstahl und Strafaktionen des Mieters gegenüber dem Dieb. Geprüft werden Herausgabeansprüche des Mieters und Eigentümers gegen einen Dritten sowie ein Schmerzensgeldanspruch des Diebs gegen den Mieter.
»Missglückte Renovierung«
Die Klausur ‚Missglückte Renovierung‘ behandelt einen Mietvertrag über ein renovierungsbedürftiges Wohnhaus, bei dem streitige Klauseln zu Schönheitsreparaturen und der Renovierungsverpflichtung greifen. Es entstehen Konflikte um Vertretung, Vertragsauslegung sowie um fehlerhafte Ausführung der Renovierung nach Auszug des Mieters und Übergabe an den Nachmieter.
Tattoo nach Anleitung
Bei einem Tätowierungsvorgang in Hamburg führten fehlerhafte Angaben in einem deutschen Fachbuch dazu, dass die Tätowierfarbe in unzutreffender Zusammensetzung hergestellt wurde. Dies führte zu schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen bei der Kundin. Die Klausur behandelt insbesondere Ansprüche aus Gewährleistungsrecht, Deliktsrecht und Produktehaftung sowie die Relevanz von Verjährung und internationalem Privatrecht.
Immer Ärger im Internet
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um Internetauktionen, bei dem ein gewerblicher Verkäufer über verschiedene Accounts auf einer Online-Plattform Geräte anbietet. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Zustandekommen und zur Wirksamkeit von Verträgen bei Internetauktionen, insbesondere unter Berücksichtigung der Plattform-AGB und möglicher Vertretungssituationen sowie eines etwaigen Missbrauchs von Nutzerkonten.
Ein zu günstiges Reetdach
Die Klausur behandelt einen Werkvertrag über die Neueindeckung eines Reetdachs, bei dem es aufgrund eines Kalkulationsfehlers zu einem viel zu niedrigen Preisangebot kommt. Thematisiert werden Fragen zur Anfechtung des Vertrages, Zugang und Wirksamwerden von Willenserklärungen, sowie die Möglichkeit der Aufrechnung mit einem Schadenersatzanspruch. Zudem wird geprüft, ob der Werkunternehmer die restliche Vergütung aus einem früheren Vertrag verlangen kann.
Ersatzvornahme im Vollstreckungsrecht
Die Fallklausur behandelt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen eine Erbengemeinschaft als Vermieter im Rahmen eines Mietverhältnisses nach Erbfall. Im Mittelpunkt stehen die Pflicht zur Beheizung einer Mietwohnung in der Heizperiode, der Übergang vermieterseitiger Pflichten nach § 1922 BGB im Erbfall sowie die Voraussetzungen und Dringlichkeit einstweiligen Rechtsschutzes im Zwangsvollstreckungsrecht.
Geld wächst nicht auf Bäumen
Die Klausur behandelt Fragen zur Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen beim Kauf eines Laptops und zur Wirksamkeit des abgeschlossenen Kaufvertrags unter Einbeziehung von Vertretungs- und Zustimmungserfordernissen. Thematisiert wird insbesondere, inwieweit der K wirksam im Namen seiner Eltern handelte oder gegebenenfalls selbst verpflichtet wurde, sowie die Rolle des Verkäufers V angesichts der Kenntnis über die Vertretungslage.
Baumarkt in Existenznot
Die Klausur behandelt die insolvenzrechtlichen Auswirkungen von Vermögensverschiebungen einer GmbH kurz vor und nach Insolvenzeröffnung. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Herausgabe von Gegenständen, die noch vor beziehungsweise nach Verfahrenseröffnung aus dem Betriebsvermögen entfernt wurden, und die Unterscheidung zwischen dem 'starken' und dem 'schwachen' vorläufigen Insolvenzverwalter.
Gegen alle Stadionverbote!?
Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Voraussetzungen und die formale Zuständigkeit zur Aufhebung eines verhängten Stadionverbots. Zentral ist die gewillkürte Parteiänderung im Prozess und die vereinsrechtliche bzw. schuldrechtliche Überprüfbarkeit von Stadionverboten auf Grundlage von Richtlinien des DFB sowie des zugrunde liegenden Mitgliedschaftsverhältnisses.
* "Wer zuerst kommt, kauft zuerst
Die Klausur behandelt die Frage, ob einer Wohnungsmieterin besondere Rechte (wie ein Vorkaufsrecht) beim Verkauf ihrer Mietwohnung zustehen, insbesondere bei teilweise gewerblicher Nutzung und fehlender Information durch den Vermieter, sowie mögliche Schadensersatzansprüche. Zweitens wird geprüft, wie das Gericht bei Säumnis der Beklagten im Versäumnisverfahren entscheidet.
Der Prozess
Die Klausur behandelt Probleme des Vertragsschlusses im elektronischen Geschäftsverkehr, insbesondere bei automatisierten Bestellbestätigungen und fehlendem Erklärungsbewusstsein. Zudem werden Fragen zur Anfechtung wegen Irrtums, zur anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung sowie Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung nach fehlgeschlagenem Vertrag geprüft.
Stellvertretung, Unmöglichkeit und Surrogat - doppelt gemoppelt hält besser!
Die Klausur behandelt den Kauf eines Oldtimers, der zunächst durch Stellvertretung ausgehandelt wurde, später jedoch an eine andere Person verkauft und durch einen Unfall zerstört wird. Es werden Fragen nach den Ansprüchen aus dem Kaufvertrag, Unmöglichkeit der Leistung sowie Surrogat behandelt, insbesondere ob Korbinian Anspruch auf den Verkaufserlös und Ersatz für ein angefertigtes Verdeck hat. Auch das Zustandekommen und die Wirksamkeit des Vertrags durch Stellvertretung sind zu prüfen.
Der Fliesenleger
Der Sachverhalt behandelt komplexe mietrechtliche, familienrechtliche sowie zivilrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Räumung, baulichen Veränderungen und dem Ausgleich von Renovierungskosten. Es stehen Ansprüche zwischen dem Vermieter, den Mietern sowie Ausgleichsansprüche nach Scheidung im Mittelpunkt. Besonders relevant sind die Prüfung von Räumungsansprüchen, GoA sowie Eigentümer-Besitzer-Verhältnis bezüglich der eingebauten Fliesen.