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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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1.062 Klausuren
JA 2017Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Berufung, die begeistert

Die Klausur behandelt zivilrechtliche und prozessuale Fragestellungen rund um Berufungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristen bei Berufung, Anwartschaftsrecht am Kfz-Brief, Eigentumsvorbehalt, Werklohn, Unmöglichkeit und Verzug. Das Zusammenspiel von Kauf-, Werk- und Erbrecht sowie prozessrechtlichen Besonderheiten (Berufung, Widerklage) steht im Mittelpunkt. Weiter werden relevante Schuldverhältnisse und deren Störungen geprüft.

Dr. Hauke Hinrichs· JA 2017, 289· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Vom Abiball zum Haftungsfall

Die Klausur befasst sich zunächst mit der Frage, ob das Abschlussballkomitee eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet und unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder gegenüber dem engagierten DJ für die vereinbarte Vergütung haften. Im zweiten Teil wird die Haftung eines Kommanditisten thematisiert, der nach Vertragsschluss in die Gesellschaft eintritt und dessen Eintragung ins Handelsregister später erfolgt. Es werden typische gesellschaftsrechtliche und schuldrechtliche Probleme der Organhaftung und des Gläubigerschutzes behandelt.

Daniel Hau, Benedikt Lerp· JA 2017, 251· 180 Min
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Verwandtschaft, Vertretung des Kindes und Haftung der ElternHaftung nach StVG+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Kronkorken-Gewinn & Verlust der Freundschaft

Fünf Freunde verbringen gemeinsam ein Wochenende am Edersee und kaufen dafür zwei Kästen Bier, deren Kosten sie pro Kopf teilen. Beim Biertrinken entdeckt einer der Freunde, C, in seinem Kronkorken den Hauptgewinn eines Gewinnspiels – einen Audi A3, den er später einlöst und verkauft. E, einer der Freunde, fordert von C einen Anteil am Gewinn, da die Getränke für die Gemeinschaft gekauft wurden und sich aus dem Wochenende ein Streit um die Gewinnzuordnung entwickelt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen aus dem Schuld-, Sachen- und Gesellschaftsrecht, insbesondere zur Entstehung einer GbR sowie zur Verteilung eines gemeinsam erzielten Gewinns.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 441
Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Alle meine Erben

Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Erbrechts im Kontext einer Erbengemeinschaft. Zu prüfen sind insbesondere die Erbenstellung, die Auswirkungen der Scheidung auf eine testamentarische Erbeinsetzung, Anfechtung der Erbschaftsannahme sowie die Berechtigung zur Verfügung über Nachlassgegenstände und zur Kündigung eines Mietverhältnisses durch die Erbengemeinschaft. Zudem wird die Vertretung innerhalb der Erbengemeinschaft in Bezug auf Nachlassverwaltungsmaßnahmen und die Wirksamkeit einer Kündigung untersucht.

Dr. Hellen Hetterich· JA 2017, 178· 300 Min
Anfechtung der WillenserklärungScheidung und ScheidungsfolgenBesonderer Teil - Vertiefung+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Der Anwalt und die Fristen

Die Klausur behandelt Probleme der Fristenkontrolle und den anwaltlichen Umgang mit Berufungsfristen im Zivilprozess. Im Zentrum steht die Frage der Zulässigkeit einer Berufung bei (angeblicher) Fristwahrung durch Telefax sowie hilfsweise ein Wiedereinsetzungsantrag gem. § 233 ZPO wegen Fristversäumnis. Die Ausgangslage bildet eine typische anwaltsbezogene Prozesstätigkeit im Rechtsmittelverfahren.

Dr. Holger Jäckel· JA 2017, 133· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOStellvertretung+6 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Großer Streit, keine Erholung

Im Mittelpunkt des Falls steht zunächst die Frage, ob K von A Schadensersatz wegen Nichtherausgabe eines Videogerätesystems verlangen kann, nachdem M als ursprüngliche Eigentümerin und Vertragspartnerin des A dieses an K veräußert und die Herausgabeansprüche abgetreten hat. Südlich wird problematisiert, ob A nach Beendigung des Kooperationsvertrags noch ein Recht zum Besitz hatte und welche Ansprüche bei verspäteter Herausgabe bestehen. Im zweiten Teil verlangt R von A Stornokosten für eine gebuchte Türkei-Rundreise, nachdem A wegen Terrorgefahr die Reise kurzfristig abgesagt hat; es geht um die Einordnung der Kündigungsgründe und die Wirksamkeit der Pauschalierungs-Klausel. Drittens fordert F von A den vollständigen Flugpreis für einen separat gebuchten Flug, obwohl der Sitzplatz weiterverkauft wurde; angesprochen werden hier insbesondere die Wirksamkeit der AGB und mögliche Einwendungen des Reisenden. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Sachenrecht, allgemeinen Schuldrecht und besonderen Reiserecht einschließlich AGB-Kontrolle.

Simon Schwichtenberg· ZJS 2017, 197
Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Das undichte Hallendach

In dieser Klausur wird geprüft, ob M gegen den neuen Eigentümer E der vermieteten Lagerhalle Ansprüche auf Ersatz von Schäden (Transportkosten und zerstörte eingelagerte Stoffe) wegen eines undichten Hallendachs hat. Es sind mietrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Haftung nach Eigentümerwechsel und der Aufrechnung mit Mietforderungen zu beurteilen.

Besonderer Teil - VertiefungBesonderer Teil - Rom I-VOBesonderer Teil - Rom II-VO+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Eine Reise mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Fahrten einer Mutter (M) mit ihrer volljährigen Tochter (T) von Bochum nach Berlin und zurück, die über Mitfahrgelegenheiten organisiert werden. Nach einer ausgefallenen Hinfahrt fordert M von dem Anbieter H Ersatz für entstandene Bahnkosten. Für die Rückfahrt entstehen weitere Auseinandersetzungen und Schäden, nachdem der Fahrer E sich unangemessen verhält, was zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führt, sodass zusätzliche Kosten durch eine Taxifahrt sowie eine Reinigung entstehen. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte betreffen die Wirksamkeit und rechtliche Einordnung online geschlossener Mitfahrverträge, das Vorliegen und die Folgen etwaiger Pflichtverletzungen sowie Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche im allgemeinen Schuldrecht.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2017Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Der kontrollfreudige Minderheitsaktionär

Der Private-Equity-Fonds Alpha-Invest Lux S.A. (A) hält 20 % der Aktien der Climatic Seats AG (C-AG) und ist mit der Unternehmensführung durch die Mehrheitseigner unzufrieden. A fordert die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, um einen Sonderprüfer und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die Vorstände zu bestellen. Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Minderheitsaktionären gemäß §§ 122, 142, 147 AktG sowie die Auskunftsverweigerung und Beschlusskontrolle der Gesellschaftsorgane. Thematisiert werden Interessenkonflikte, insbesondere bei Eigengeschäften und der Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dr. Michael Hippeli· ZJS 2017, 57
Anfechtung der Willenserklärung§§ 830, 840 BGB§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der abgeschleppte Sattelauflieger – Folgen eines Notrufs

E ist Eigentümer eines Sattelaufliegers, den er im Rahmen eines Leasingvertrags dem L zur Nutzung überlassen hat. Nach einem Defekt auf der Autobahn wird das Fahrzeug von B, einem Abschleppunternehmen, auf dessen Betriebsgelände verbracht. Nach wirksamer Kündigung des Leasingvertrags verlangt E von B die Herausgabe des Sattelaufliegers, während B die Herausgabe von der Zahlung bisheriger Standkosten abhängig macht. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis sowie bereicherungsrechtliche Fragen.

Dr. Simona Liauw· ZJS 2017, 52
§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGBAuftrag, §§ 662ff. BGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Scherben bringen (nicht immer) Glück

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um die Haftung eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Zerstörung einer wertvollen Vase, verursacht durch ein Zusammentreffen mit einem außenstehenden Dritten. Die Aufgabenstellung prüft die Voraussetzungen vertraglicher und deliktischer Ansprüche sowie die Problematik der gestörten Gesamtschuld im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Drittem.

Daniel E. Holler· JA 2017, 17· 120 Min
Verbraucherverträge über digitale Produkte (§ 327 ff. BGB)§ 824 BGB§ 826 BGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der Nachbar und das Paket

Im vorliegenden Examensfall aus dem Zivilrecht bestellt A eine antike Vase bei B, die mittels der Deutschen Post AG geliefert wird. Das Paket wird bei Abwesenheit des Empfängers A an den Nachbarn N zugestellt, der die Vase vor Übergabe an A durch einen Unfall zerstört; zudem wird das Paket bei späterem Besuch durch Z weiter beschädigt. Zu prüfen sind Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche zwischen A, N, B, der Deutschen Post AG sowie Z. Die Klausur fokussiert auf zentrale Probleme des Schuldrechts, Sachenrechts und Kaufrechts.

Jonas Bühler· JURA 2017, 1428
Grundlagen des KaufvertragsGefahrübergangGrundprinzipien des Sachenrechts+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Der (Un-)Glückskorken

In dem Fall geht es um die Frage, wem ein bei einem Bierdeckel-Gewinnspiel erlangter Gewinn zusteht, wenn mehrere Personen am Erwerb und Konsum beteiligt sind. Es werden insbesondere Ansprüche auf Herausgabe des Gewinnkronkorkens sowie etwaiger Gewinne unter verschiedenen Konstellationen geprüft. Auch eine gesellschaftsrechtliche Abwandlung wird behandelt.

Hannah Roggendorf, Tim Textor· JURA 2017, 1417
Angebot und AnnahmeRechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenVindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt

Die Klausur befasst sich mit typischen Problemen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere Verzögerung der Leistung (Verzug) und Unmöglichkeit. Im Mittelpunkt stehen Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Schadensersatz wegen verspäteter Übergabe und wegen Unmöglichkeit, nachdem das Auto zwischenzeitlich zerstört wurde.

Sebastian Pfrang· JURA 2017, 1310
Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Umtrunk mit Folgen

Die Klausur thematisiert, ob durch die Zusammenarbeit der Hobbymusiker als Band eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gemäß §§ 705 ff. BGB entstanden ist und wie deren Innenverhältnis und Abwicklung nach Auflösung rechtlich zu bewerten sind. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie die Bandmitglieder Ansprüche auf Teilhabe am Gewinn aus einem gemeinsam durchgeführten Gewinnspiel gegen ein einzelnes Mitglied geltend machen können.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreEntstehung von Schuldverhältnissen +2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Sicher ist sicher – oder etwa doch nicht?

Der Sachverhalt befasst sich mit einem Grundstück, das als Sicherheit für zwei Kredite dient – einmal durch Hypothek, einmal durch Sicherungsgrundschuld. Weitere Konstellationen betreffen die Vermietung, Sicherungsübereignung von Betriebsmitteln, versuchte Schuldübernahme sowie Probleme um die Rückgewähr einer Grundschuld. Thematisiert werden insbesondere das Zusammenspiel von Kreditsicherheiten, die Schuldübernahme beim Grundstücksverkauf und die Rechte des Sicherungsgebers.

Sicherungsrechte an beweglichen SachenGrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+5 weitere
JURA 2017Anfänger:innen

Richtlinienkonforme Rechtsanwendung im Privatrecht

Im Rahmen eines Kaufvertrags über Bodenfliesen stellen sich nach dem Einbau der gelieferten Ware Mängel heraus. Die praxisnahe Fallfrage lautet, ob der Käufer vom Verkäufer auch die Kosten für den Ausbau der mangelhaften und Einbau mangelfreier Fliesen im Wege des Nacherfüllungsanspruchs nach § 439 BGB ersetzt verlangen kann. Die Bearbeitung erfordert eine Auseinandersetzung mit der richtlinienkonformen Auslegung von Sekundärgewährleistungsrechten und der einschlägigen Rechtsprechung.

Michael Stürner· JURA 2017, 1163
Nacherfüllung Grundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Sicherungsgrundschuld

Bei dem Fall handelt es sich um eine Examensübung zur Sicherungsgrundschuld. Schwerpunkte sind die Zulässigkeit einer formularmäßigen Beschränkung des Rückgewähranspruchs auf Löschung der Grundschuld im Sicherungsvertrag und die Voraussetzungen des § 1192 Ia BGB samt Einreden gegenüber Dritterwerbern. Die Fallkonstellation bezieht auch die Rechtslage vor und nach dem Risikobegrenzungsgesetz ein.

Charlotte Reichow· JURA 2017, 1094
GrundpfandrechteEntstehung & Gegenstand der Sicherungsmittel+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Alles für den Dackel«

Im Fall 'Alles für den Dackel' geht es um zivilrechtliche Ansprüche rund um den Kauf eines Dackelwelpen. Im Mittelpunkt stehen Sachmängel, Haftungsausschlüsse und die Rückzahlung sowie Ersatzansprüche des Käufers gegen die Züchtergemeinschaft nach Auftreten eines Augenleidens beim Hund. Es sind insbesondere Fragen zum Kaufrecht, zur Mängelhaftung und zum Ausschluss von Gewährleistungsrechten zu prüfen.

Martin Thelen· JURA 2017, 963
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelAusschluss & Erweiterung der Gewährleistung+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Die Kohl-Tonbänder

Die Klausur behandelt überwiegend Fragen des Mobil- und Immobiliarsachenrechts, insbesondere rechtsgeschäftliche und gesetzliche Erwerbstatbestände, die an ein aktuelles BGH-Urteil angelehnt sind. Im Mittelpunkt steht zudem die prozessuale Behandlung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil sowie Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ausgangspunkt ist eine Streitigkeit um die Eigentums- und Herausgabeansprüche an Tonbändern, die im Rahmen der Erstellung von Memoiren aufgenommen wurden.

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenGesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenRubrum+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Grundstückskauf mit Folgen

Im Sachverhalt werden verschiedene Fragen rund um den Grundstückskauf, die fehlerhafte Beurkundung des Vertrags, die Vormerkung zugunsten des Käufers und die Folgen von Erbrecht sowie Eigentümerwechsel behandelt. Es geht um die Wirkung einer vorhandenen Vormerkung nach dem Tod des Berechtigten, die Rolle von Erben und Dritten, sowie Ansprüche nach Grundstückserwerb und tatsächliche Nutzungen. Erörtert werden auch Konfusion und die Anwendung der EBV-Vorschriften analog im Verhältnis zwischen Dritterwerber und Vormerkungsinhaber.

Grundlagen des KaufvertragsErwerb und Verlust von GrundstücksrechtenGesetzliche Erbfolge+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Corporate Raiding

Die Klausur behandelt den Verkauf der Anteile an einer mittelständischen GmbH im Rahmen eines kontrollierten Bieterverfahrens. Zentral sind Fragen zur Haftung aus dem Due Diligence Report sowie die zivilrechtlichen Grundlagen des Unternehmenskaufs. Der Sachverhalt betrifft die verschiedenen rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer, Käufer und Investmentbank.

Caspar Behme· JURA 2017, 690
Grundlagen des KaufvertragsHaftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre+2 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

(Rechts-)Probleme im Alltag einer WG

Die Klausur thematisiert mehrere zivilrechtliche Probleme im Alltag einer Studenten-WG, insbesondere mietrechtliche Fragestellungen, übermäßige Tierhaltung, das Hausrecht und die Frage des Einzugs Dritter. Zudem behandelt sie einen Schadensersatzfall im Zusammenhang mit der Anmietung eines Lieferwagens sowie rechtliche Ansprüche daraus.

Meik Thöne· JURA 2017, 578
Mietverhältnisse über WohnraumGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Go for a ride«

Die Klausur behandelt die rechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit der Entwendung eines gemieteten Fahrrads. Der Sachverhalt thematisiert die Besitz- und Eigentumsverhältnisse sowie deliktsrechtliche Ansprüche nach einem Diebstahl und Strafaktionen des Mieters gegenüber dem Dieb. Geprüft werden Herausgabeansprüche des Mieters und Eigentümers gegen einen Dritten sowie ein Schmerzensgeldanspruch des Diebs gegen den Mieter.

Matthias Fervers· JURA 2017, 570
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisDer Besitzschutz§ 823 Abs. 1 BGB+2 weitere
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