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Klausuren

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1.113 Klausuren
JA 20181. Staatsexamen

* "Immer Ärger mit Opa

Der Fall behandelt mehrere zivilrechtliche Problemfelder: Zunächst geht es um Rückabwicklungs- und Gewährleistungsansprüche beim Verbrauchsgüterkauf eines Gebrauchtwagens, insbesondere um Fragen der Beweislastumkehr und Transportkostenvorschuss. Weiter werden vertragliche Haftungsfragen bei Hausnotrufverträgen im Rahmen der unterlassenen Hilfeleistung aufgeworfen. Schließlich geht es um die Wirksamkeit und Erfüllbarkeit eines Vertrages mit einem Wunderheiler.

Niklas Maamar, Charlotte Vollenberg· JA 2018, 657· 300 Min
Grundlagen des KaufvertragsSach- und RechtsmängelGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

80. Geburtstag mit Hindernissen

In diesem zivilrechtlichen Übungsfall geht es um die Bestellung eines Buffets durch einen minderjährigen Enkel für den 80. Geburtstag seiner Großmutter. Die Klausur behandelt Fragen der Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung, Anfechtung einer Willenserklärung sowie Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag. Zusätzlich wird in einer Abwandlung ein Sachmangel betreffend Gänsepastete behandelt.

Prof. Dr. Alexander Hellgardt· JA 2018, 650· 120 Min
GeschäftsfähigkeitStellvertretungAnfechtung der Willenserklärung+2 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

In dieser originalen Examensklausur im Zivilrecht wird die Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Wege der Drittwiderspruchsklage behandelt. Der Kläger wendet sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen in verschiedene Vermögensgegenstände, die durch Urteil gegen einen Dritten eingeleitet wurden, und problematisiert werden auch Aspekte der gewillkürten Prozessstandschaft und des gutgläubigen Erwerbs. Die Klausur ist für die Zweite Juristische Staatsprüfung konzipiert und enthält vielschichtige Verstrickungen im Vollstreckungs- und materiellen Recht.

Dr. Peter Kieß· JA 2018, 613· 300 Min
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO+4 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Energieversorgung

Die Klausur befasst sich mit der zivilrechtlichen Behandlung von Energielieferungsverträgen zwischen mehreren Unternehmen: Vertragsschluss, Pflichtverletzung, Sachmängel und Verzögerung, sowie die Einbeziehung und Wirkung von AGB. Es sind Ansprüche zwischen Netzbetreiber und Kunden zu prüfen, insbesondere im Zusammenhang mit einer unvorhergesehenen Änderung des Energielieferanten und einem durch Überschreitung einer vereinbarten Stromstärke verursachten Schaden.

Prof. Dr. Tobias Lettl· JA 2018, 581· 300 Min
Angebot und AnnahmeAGBGrundlagen des Kaufvertrags+4 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Die Gebrauchtwagenprofis

Der Fall thematisiert den Verkauf eines gebrauchten Pkw über eBay durch einen Autohändler, wobei ein Mitarbeiter die Auktion verwaltet. Im Zentrum steht die Frage nach Vertragsschluss, der Wirkung vorzeitiger Angebotsbeendigung und etwaigen Schadensersatzansprüchen nach Weiterverkauf an einen Dritten. In einer Abwandlung geht es um die Fernabsatz-Widerrufsrechte und deren Ausübung nach fünf Monaten.

Sebastian Jacob, Johannes Liebhaber· JA 2018, 492· 120 Min
Angebot und AnnahmeStellvertretungWiderruf & Verbraucherverträge+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anwalt, Anwalt, gib' mir mein Grundstück wieder!

Die Klausur behandelt eine anwaltshaftungsrechtliche Streitigkeit im Zusammenhang mit der Zwangsversteigerung eines Grundstücks. Der Kläger wirft seinem Anwalt vor, den Verlust des Grundstücks nicht verhindert zu haben, obwohl die vollständige Darlehenssumme rechtzeitig überwiesen wurde. Thematisiert werden Schadensersatzansprüche, Mitverschulden, Zwangsversteigerungsrecht sowie sachenrechtliche Fragen zur Photovoltaikanlage.

Dr. Michael Duchstein· JA 2018, 452· 60 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsVindikation & Eigentümer-Besitzer-VerhältnisGrundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+4 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Montgomerys Moneten

Die Klausur behandelt komplexe Fragen im Zusammenhang mit hypothekengesicherten Darlehen, Abtretungen von Grundpfandrechten und Darlehensforderungen sowie bereicherungsrechtlichen Ansprüchen. Im Mittelpunkt stehen drei Fallvarianten zur Finanzierung eines Bauvorhabens, zur Sicherungsabrede, zur Zession und zu den Konsequenzen verschiedener Auszahlungsszenarien und Zahlungsunfähigkeit. Die Bearbeitung erfordert ein umfassendes Verständnis des Grundpfandrechts, Darlehensvertragsrechts, Zessionsrechts und Bereicherungsrechts.

Yves Georg· JA 2018, 419· 300 Min
Grundprinzipien des SachenrechtsGrundpfandrechteDarlehensvertrag, §§ 488ff. BGB+3 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Nichts als Ärger mit dem Studierendenwohnheim

Die Klausur thematisiert die Haftung der Gesellschafter in einer OHG, insbesondere im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen Geschäftsführungsmaßnahmen (§ 115 I HGB), Einwendungen nach § 129 III HGB sowie Regressansprüche der Gesellschafter. Geprüft wird insbesondere, ob ein Dritter aus einem mit Vertretungsmacht getätigten Geschäft gegen einen einzelnen Gesellschafter vorgehen kann und wie sich interne Stimmverhältnisse sowie die Beteiligungsquote im Außenverhältnis auswirken.

Prof. Dr. Ingo Saenger, Lars Bühren· JA 2018, 331· 90 Min
Mietverhältnisse über WohnraumGewährleistungWeitere Sekundäransprüche
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: PayPal-Käuferschutz schützt vor Klagen nicht

Im Fall verlangt die Jungunternehmerin J Rückerstattung des Kaufpreises für ein über eBay erworbenes Mobiltelefon von der Anbieterin A, nachdem die Ware beim Versand durch ein Post-Päckchen verloren geht. J nutzt den PayPal-Käuferschutz, worauf PayPal den gezahlten Betrag zurückerstattet, weil A keinen Versandbeleg vorlegen kann. Im Mittelpunkt stehen Fragen des allgemeinen Schuldrechts, insbesondere der Einfluss von Zahlungsdienstleister-Prüfungen und Käuferschutzrichtlinien auf das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Thematisiert werden die gesetzliche und vertragliche Haftung bei Verlust der Ware, die Funktion des PayPal-Käuferschutzes sowie mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Online-Handel und elektronischen Zahlungsmitteln.

Christian Kolb· ZJS 2018, 584
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Abgabe und Zugang von Willenserklärungen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Urlaub zum Vergessen

Michael Mayer bucht für sich, seine Freundin Franziska Friedrich und ihre gemeinsame Tochter Elli Friedrich einen Cluburlaub über das Reisebüro Traumreisen e.K. Während des Aufenthalts auf Sizilien kommt es zu einem Diebstahl im Hotel und einem schwerwiegenden Unfall in der Kindererlebniswelt, bei dem die Tochter verstirbt und Franziska eine gesundheitliche Folge erleidet. Nach der vorzeitigen Heimreise verlangen M und F Schadensersatz für verschiedene Positionen, darunter Wertgegenstände, Reisekosten, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Das Reisebüro fordert im Gegenzug anteilige Zahlung des Reisepreises. Der Fall thematisiert zentrale reiserechtliche Ansprüche, Haftungsfragen im Zivilrecht sowie Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung.

Philipp Knauth, Anna Wilke· ZJS 2018, 576
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Reisevertrag, §§ 651a ff. BGBSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Anna, Ottilie und die enterbte Tochter

Die Klausur behandelt die Rückabwicklung eines Grundstücksübertragungsvertrags mit Rücktrittsrecht sowie die erbrechtliche Gestaltung für Zwillingsschwestern, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen und eine Tochter enterben möchten. Thematisiert werden Rückübertragung, öffentliche Zustellung, Pflichtteilsentziehung und die Ausgestaltung testamentarischer oder erbvertraglicher Regelungen.

Heike Matzkat-Eschenburg· JA 2018, 292· 300 Min
Schenkung, §§ 516ff. BGBGewillkürte ErbfolgeVermächtnis+2 weitere
JA 20181. Staatsexamen

Ghostwriter und Weltpolitik

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen einem weltweit bekannten Politiker (K), einem Verlag (V) und einem Journalisten (J), der als Ghostwriter tätig war. Im Mittelpunkt stehen Unterlassungs-, Entschädigungs- und Herausgabeansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung privater und vertraulicher Äußerungen von K durch J. Der Sachverhalt thematisiert daneben das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien.

Auftrag, §§ 662ff. BGBGesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte+3 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Zwangsvollstreckung ohne Ende?

Sebastian kauft ein E-Piano über einen Onlinemarktplatz, wobei Uneinigkeit über den tatsächlich geschuldeten Kaufpreis besteht. Nachdem das E-Piano an ihn geliefert wird, gewährt seine Bekannte Doro ihm ein Darlehen und erhält als Sicherheit ein Verwertungsrecht am Instrument, das jedoch in Sebastians Wohnung verbleibt. Aufgrund weiterer Schulden wird gegen Sebastian die Zwangsvollstreckung durchgeführt und das E-Piano durch die Gerichtsvollzieherin gepfändet, was Doro zum Anlass nimmt, sich mit einer Klage gegen die Pfändung zu wehren. Im zweiten Teil des Sachverhalts fragt Sebastian, ob er angesichts einer Forderung gegen die Heavy Metal OHG, deren Gesellschafterin Erika ist, rechtliche Möglichkeiten hat, eine weitere Zwangsvollstreckung zu stoppen. Der Fall fokussiert auf Fragen des Eigentumserwerbs, Sicherungsübereignung, Pfändung und Zwangsvollstreckung sowie auf prozessuale Rechtsbehelfe im Vollstreckungsrecht.

Julian Kanert· ZJS 2018, 427
Rücktritt Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO+6 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsfall: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

Der Erzieher K kauft von der V-GmbH, einer auf Gebrauchtwagenhandel spezialisierten Gesellschaft, einen Opel Corsa. Nach Auftreten eines Motordefekts verlangt K von der V-GmbH Nacherfüllung sowie einen Transportkostenvorschuss. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist lässt K das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren und fordert anschließend Schadensersatz in Höhe von 1.500 €. Im gerichtlichen Verfahren steht die Frage im Raum, ob K einen Anspruch auf Ersatz von Transport- und Reparaturkosten hat, insbesondere angesichts des vertraglich vereinbarten Gewährleistungsausschlusses und des Erfüllungsorts. Außerdem thematisiert der Fall prozessrechtlich die Erledigungserklärung im Zivilprozess.

Alexander Metzing· ZJS 2018, 338
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)Feststellungsklage+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der Teufel steckt im Detail

Ein Investor (I) erwirbt von einer Stadt (R) ein Grundstück, dessen Weg sich später als öffentlich gewidmete Straße herausstellt. I ficht daraufhin den Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an sowie hilfsweise wegen Mangelhaftigkeit, während die Stadt die Wirksamkeit bestreitet. U, ein Unternehmer, hatte zur Absicherung einer Vertragsstrafe eine Hypothek auf seinem Grundstück bestellt, gegen deren Inanspruchnahme er sich nun mit einer Vollstreckungsabwehrklage wehrt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte betreffen unter anderem die Anfechtung von Verträgen, Sachmangelgewährleistung beim Grundstückskauf, Sicherungsabreden mittels Hypothek sowie bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen.

Michael Herbert· ZJS 2018, 331
VerjährungRücktritt Einredefreier Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Das lukrative Geschäft mit dem Fußballtor

Die Klausur behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fußballtores, das ursprünglich von U an A verliehen wurde und später durch mehrere Hände weiterveräußert wurde. Es werden herauszuarbeitende Probleme aus dem Mobiliarsachenrecht sowie Bereicherungs- und Deliktsrecht geprüft, insbesondere bezüglich Eigentumsübertragung, Gutglaubenserwerb, und Ansprüchen aus den gesetzlichen Schuldverhältnissen.

Hendrik Adam, Martin Gerding, Malte Hofmann· JA 2018, 175· 180 Min
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen SachenDie LeistungskondiktionDie Nichtleistungskondiktion+4 weitere
ZjS 2018Anfänger:innen

Anfängerklausur: Aufreibende Abrechnung

In dem Fall beauftragt eine Schmuckhändlerin eine Schlosserin gegen Festpreis, ein Geländer zu montieren, verweigert anschließend aber die Abnahme und Zahlung unter Berufung auf vermeintliche Mängel. Nach Zahlungs- und Abnahmeforderung sowie Fristablauf tritt die Schlosserin ihre Werklohnforderung an ihre Tochter ab. Im weiteren Verlauf erklärt die Händlerin gegenüber beiden die Aufrechnung mit einer Gegenforderung aus einem früheren Schmuckkaufvertrag. Der Fall behandelt wesentliche Aspekte zum Werkvertrag, zur Fälligkeit der Vergütung, zur Abnahme und Abnahmefiktion sowie zur Aufrechnung und Abtretung von Forderungen.

VerjährungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
JA 2018Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Bootsfahrt mit zivilprozessualen Untiefen

Die Klausur thematisiert einen Schadensfall im Zusammenhang mit einer Boots- und Tauchausflugreise, die über ein Reiseportal gebucht und vom Beklagten durchgeführt wurde. Der Beklagte wird zivilprozessual und materiellrechtlich in Anspruch genommen und hat selbst verschiedene prozessuale Schritte unternommen. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Reiserecht, der deliktischen Haftung, der Frage von Widerklage/Aufrechnung sowie auf prozessualen Fragen rund um das Versäumnisurteil und die Vollstreckungsabwehrklage.

Dr. Anton Burger, Oliver Eitzinger· JA 2018, 133· 300 Min
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB§ 823 Abs. 1 BGBVollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO+4 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Ärger in der Studentenbude

Im ersten Teil des Falls verlangt die E-GmbH als Stromversorger von M, die gemeinsam mit ihrem Sohn S einen Mietvertrag für eine Berliner Wohnung unterschrieben hat, Zahlung für Strom, der ausschließlich von S genutzt wurde. Streitpunkt ist, ob ein vertraglicher Anspruch der E-GmbH gegen M auf Zahlung besteht, obwohl M die Wohnung nicht bewohnt und keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen hat. Im zweiten Teil entdeckt S Schimmel in der Wohnung, der nach bloßer Überstreichung weiter bestehen bleibt. Nach Verkauf der Wohnung durch V an K mit Ausschluss der Mängelgewährleistung im Kaufvertrag stehen Fragen zur Haftung bei arglistiger Täuschung sowie zur Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts im Mittelpunkt.

StellvertretungAnfechtung der WillenserklärungRücktritt +5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungsklausur: Ein Freund, ein guter Freund

In diesem Fall verkauft Victoria (V) ihrem Bekannten Klaus (K) ein gebrauchtes Fahrrad und einen Pkw. Nachdem K das Fahrrad übernommen hat, entdeckt er einen Mangel am Vorderreifen und verlangt eine Minderung des Kaufpreises. Zentrale Schwerpunkte für die erste Fallfrage sind Gewährleistungsrechte beim Kaufvertrag, insbesondere Sachmangel, Nacherfüllung und Minderung. In der zweiten Fallfrage geht es um die Frage, ob K von Dieter (D) Ersatz der Kosten wegen eines Blechschadens am Pkw verlangen kann, der zwischen Vertragsschluss und Übergabe verursacht wurde. Im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung stehen somit das Kaufrecht und mögliche Schadensersatzansprüche aus Delikt.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Kaufst Du noch oder streitest Du schon?

Die Inhaberin eines Einrichtungsgeschäfts (K) bestellt über einen Online-Shop zehn Designer-Stühle und eine Kommode bei V und überweist den vollständigen Kaufpreis, erhält jedoch die bestellten Waren zunächst nicht. Nachdem K bereits Ersatzstühle von einem Dritten beschafft und an eine Abnehmerin weiterverkauft sowie Aufwendungen für Zubehör zur Kommode gemacht hat, teilt V später mit, dass die Kommode an einen Dritten verkauft wurde und nur die Stühle verspätet geliefert werden können. K verlangt daraufhin Schadensersatz in Höhe von insgesamt 5.200 € für entstandene Mehrkosten und vergebliche Aufwendungen. Im Zentrum stehen Fragen zum Zustandekommen des Kaufvertrags im Onlinehandel, zum Schuldnerverzug und zu etwaigen Schadensersatzansprüchen sowie zur Verjährung.

Rücktritt Verzögerung der Leistung, §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (Leistungsstörungsrecht)Schadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Spielplatzfall

Im sogenannten 'Spielplatzfall' geht es um Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten von Erwachsenen im Umgang mit Kleinkindern auf einem öffentlichen Spielplatz. Gegenstand sind mögliche Schadensersatzansprüche wegen von Kindern verursachter Lackschäden an einem Auto sowie einer Verletzung eines Kindes durch einen Radfahrer, jeweils unter besonderer Berücksichtigung deliktsrechtlicher Haftung und möglicher Zurechnung von Aufsichtspflichtverletzungen.

§ 823 Abs. 1 BGB§ 832 BGB+3 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Übungshausarbeit: Nichts als Fehlkäufe ...

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhältnis zwischen dem selbständigen Fliesenleger K und dem Hobbybastler bzw. späteren Händler V im Rahmen zweier Kfz-Kaufverträge. K verlangt nach mehreren Mängeln an den erworbenen Fahrzeugen von V Nachbesserung bzw. Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe, nachdem auch nach mehrfachen Reparaturversuchen die zugesicherte Funktion (Klimaanlage, Aufstelldach) nicht hergestellt werden konnte. Der Fall behandelt die Frage nach vertraglichen und kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen, insbesondere bei Gewährleistungsausschlüssen und Beschaffenheitsvereinbarungen, sowie die Folgen von Fristabläufen, nachträglichen Mängeln und Schadensverursachung beim Rücktritt. Weitere Schwerpunkte betreffen die Beweislastverteilung und mögliche Wertersatzpflichten bei Verschlechterung der Kaufsache.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)VerjährungRücktritt +5 weitere
JURA 2018Anfänger:innen

Das E-Bike und die verschwundene Jacke

Im ersten Teil der Klausur wird anhand eines eBay-Sofortkaufs die Auslegung von Angebot und Annahme sowie die Irrtumsanfechtung thematisiert. Im zweiten Teil ist eine AGB-Kontrolle durchzuführen. Die Klausur orientiert sich an einer aktuellen BGH-Entscheidung und behandelt konkrete zivilrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit einem E-Bike-Verkauf.

Steffen Walter, Sarah Graubner· JURA 2018, 1276
Angebot und AnnahmeAnfechtung der WillenserklärungAGB+3 weitere
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