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JurafuchsKlausuren

Klausuren

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633 Klausuren
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Transporter

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBUnbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs (§ 248b StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Politisches Lehrstück

Im Mittelpunkt des Falls steht der Politiker Pius, der verhindern will, dass eine kompromittierende E-Mail bei einer Parteiversammlung verlesen wird. P engagiert daraufhin einen Auftragskiller, um seinen Parteifreund Quendolin an der Veröffentlichung zu hindern, wobei der Anschlag jedoch scheitert. Gegenstand der Klausur ist die strafrechtliche Verantwortung von P und K, insbesondere im Hinblick auf versuchte Tötungsdelikte, Anstiftung und die Probleme um Mordmerkmale. Zudem werden beleidigungsrechtliche Fragen bezüglich der E-Mail behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBBeleidigung, § 185 StGB+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte

Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.

Stefan Seiterle· JURA 2011, 958
Brandstiftung, § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Beim Strafrecht hört die Freundschaft auf

Die Klausur stellt einen strafrechtlichen Übungsfall mittleren Schwierigkeitsgrades dar, der als Abschlussklausur einer StPO-Vorlesung an der Georg-August-Universität Göttingen gestellt wurde. Die Bewertung erfolgte nach einem detaillierten Punktesystem, wobei inhaltliche Fragen und Argumentationsvermögen der Bearbeiter:innen im Vordergrund standen.

Kai Ambos, Stefanie Bock· JURA 2011, 874
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Abstiegskampf

Die Klausur 'Abstiegskampf' ist ein strafrechtlicher Übungsfall aus dem Bereich der Vorgerücktenübung und richtet sich an fortgeschrittene Studierende. Sie behandelt typische Fragestellungen des Strafrechts, wie sie in der universitären Ausbildung vorkommen.

JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.

Eva Kohler· JURA 2011, 468
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.

Florian Hertel· JURA 2011, 391
UnterlassenVersuch und RücktrittRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Samstags halb vier in Deutschland

Der Fall stammt aus einer strafrechtlichen Übungsklausur, die Standardprobleme in neuem Gewand abfragt und sich besonders für die Vorbereitung auf die Zwischenprüfung eignet. Die Aufgabenstellung sieht die gezielte Aufarbeitung von Streitständen vor, um juristische Argumentationstechniken zu fördern.

JURA 2011Schwerpunktbereich

Klausur Schwerpunktbereich Europäisches Strafrecht, Wirtschaftsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Das Badezimmerkartell – Der Vertrag von Lissabon und das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht

Die Klausur thematisiert das deutsche Kartellordnungswidrigkeitenrecht im Lichte des Unionsrechts nach dem Vertrag von Lissabon am Beispiel eines internationalen Kartells im Badezimmersektor. Zu prüfen ist, ob bestimmte Preisabsprachen kartellrechtlich nach § 81 I Nr. 1 GWB i.V.m. Art. 81 EGV (jetzt Art. 101 AEUV) als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden können, welche Folgen die Vertragsänderungen auf nationale Sanktionsnormen haben und inwieweit der Bestimmtheitsgrundsatz, das Rückwirkungsverbot und der lex-mitior-Grundsatz zu beachten sind.

Georg Köpferl· JURA 2011, 234
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer

Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.

KausalitätSubjektiver TatbestandRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft

Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Auslandsstraftaten, insbesondere Fragen zu Mittäterexzess, mittelbarer Täterschaft, Irrtum bezüglich Tatbestandsalternativen, aberratio ictus und Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung. Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen während eines Einbruchs in Zürich.

Dominik Richers· JURA 2011, 146
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Allgemeiner Teil+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Zwischenprüfungshausarbeit StR Alles, was das Herz begehrt: Falschgeld, Drogen, alte Möbel

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung mehrerer Taten: A findet Falschgeld und verwendet es zum Kauf von Betäubungsmitteln, die weiterveräußert werden sollen. Daneben geben sich A, B und C gegenüber älteren Menschen als Versicherungsvertreter aus, um Antiquitäten zu erlangen, die sie weiterverkaufen. Der Antiquitätenhändler D wird in das Vorhaben eingeweiht. Zentral sind Betrugs-, Falschgeld- und Hehlereitatbestände.

Kirstin Drenkhahn· JURA 2011, 63
Betrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)+2 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der betrunkene Fahrlehrer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.

Dr. Rita Haverkamp, Dr. Johannes Kaspar· JA 2010, 780· 120 Min
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Die Klausur behandelt Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Aussetzung, Nothilfe, Notstand, strafprozessuales Festnahmerecht, Verbotsirrtum, Erlaubnistatumstandsirrtum, Doppelirrtum.

Prof. Dr. Frank Neubacher, Mario Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf Bahnwagen mit anschließender Konfrontation und Körperverletzung, Fesselung zum Zwecke der Flucht, Diebstahl samt Fahrzeugnutzung und riskantem Fahrverhalten auf einer Landstraße, wodurch ein Verkehrsunfall verursacht wird. Zusätzlich wird ein Verfahrensverlauf in der Hauptverhandlung problematisiert, insbesondere im Umgang mit einem Beweisantrag und der Verwertung eines Geständnisses.

Dr. Lutz Eidam· JA 2010, 601· 300 Min
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBRaub (§ 249 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

Im Fall versucht der wegen Geldnot motivierte T, nachts mit einem Werkzeug in ein Haus einzubrechen, um Bargeld aus einer Kanzlei zu stehlen. Nach einem Irrtum über die Nutzung betritt er ein Schlafzimmer und entwendet eine Uhr, wobei er später mittels Drohung und Fesselung gegenüber dem Wohnungsinhaber flieht. Die Uhr verkauft er an den Hehler H, den Erlös schenkt er seiner Freundin F, die über dessen Herkunft aufgeklärt wird. Die Strafbarkeit von T und F nach dem StGB ist zu prüfen.

Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn· JA 2010, 590· 180 Min
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Juristenstammtisch

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Juristenstammtisch, bei dem ein Anwalt das Urteil gegen seinen Mandanten, einen 22-jährigen Studenten, wegen Ladendiebstahls von Zigarettenpackungen diskutiert. Der Student wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wobei das Gericht auch generalpräventive Erwägungen und die Zahlungsunfähigkeit des Täters für eine Geldstrafe anführt. Im Gespräch werden verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und deren rechtliche Voraussetzungen angesprochen, etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie weitergehende Reaktionen auf Bagatellkriminalität. Zusätzlich werden Fragen des Strafprozessrechts, insbesondere Sprungrevision und notwendige Verteidigung, thematisiert.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der wütende Ex-Freund

Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.

Susanne Beck· ZJS 2010, 742
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.

Ralf Krack, Sascha Kische· ZJS 2010, 734
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper

A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.

Ole Mundt· ZJS 2010, 646
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.

Paul Krell· ZJS 2010, 640
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
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