Klausuren
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ZR-Anfängerklausur zum Allgemeinen Teil
Klausur zum Allgemeinen Teil des BGB: Beim Pferdekauf verwechselt der Käufer K im Rahmen der Kaufverhandlungen zwei Pferde. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf Vertragsschluss, Annahmefrist, Anfechtung wegen Irrtums, Abgrenzung der Irrtümer des § 119 BGB und Vertrauensschadensersatz nach § 122 BGB. Es sind Ansprüche der Verkäuferin V gegen K zu prüfen.
Wohngemeinschaft wider Willen?
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss und das Verbraucherwiderrufsrecht im Mietrecht, insbesondere bei Wohngemeinschaften. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein einzelner Gesamtschuldner den Mietvertrag wirksam widerrufen kann sowie die zivilprozessuale Problemstellung und vorvertragliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen.
Mitgehangen, mitgefangen?
Die Klausur behandelt die zivilprozessuale Auseinandersetzung um einen Bürgschaftsvertrag für Mietforderungen. Es wird geprüft, ob der Bürge die Bürgschaft außerordentlich gem. § 314 BGB kündigen kann und wie die Haftung nach Nutzung der Mietsache über das Vertragsende hinaus beurteilt wird.
Ein schmutziger Autokauf
Die Klausur behandelt einen Kaufvertrag zwischen einem selbstständigen Elektriker und einem Gebrauchtwagenhändler über einen Firmenwagen. Im Fokus stehen die Anforderungen an eine grüne Feinstaubplakette, die Gewährleistung sowie mögliche Rücktritts- und Schadensersatzansprüche, insbesondere nach Entdeckung eines fehlenden Dieselpartikelfilters und dem Erhalt eines Bußgelds wegen unzulässiger Nutzung des Fahrzeugs. Zugleich ist ein Vertraglicher Gewährleistungsausschluss zu berücksichtigen.
Rindvieh Nimmersatt
Die Examensklausur behandelt schwerpunktmäßig das Sachenrecht und das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse anhand eines Projekts zur Auswilderung von Wisenten. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Umgang mit unerwarteten gesetzlichen Regelungen, klassische Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag sowie Aspekte des Deliktsrechts. Der Fall geht auf tatsächliche und rechtliche Eigentümerpositionen, Schadensersatzfragen und fremdnützige Rettungshandlungen ein.
Juristisches Allerlei von der Vormerkung
In dieser Examensklausur zum Sachenrecht werden mehrere praxisnahe Sachverhalte zum Erwerb und zur Belastung von Grundstücken sowie zu Ansprüchen aus Vormerkung und Grundschuld behandelt. Es geht insbesondere um Formfragen im Zusammenhang mit dem BeurkG, die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche, die sachenrechtlichen Grundsätze und um Schadensersatzansprüche bei Verzögerungen sowie Rückforderungsrechte bei unentgeltlicher Grundstücksübertragung.
Mitverschulden Dritter im Schadensrecht
Die Klausur thematisiert die Zurechnung des Mitverschuldens Dritter im Schadensrecht anhand typischer Prüfungskonstellationen. Sie stellt insbesondere die Anwendbarkeit von § 254 II 2 BGB, die Frage nach der Verweisung auf § 278 BGB sowie praxisrelevante Varianten dar, in denen sich die Zurechnung des Drittverschuldens als komplexes Klausurproblem zeigt.
Beautysation auf der Königsallee
Die Klausur behandelt das Dienstvertragsrecht im Kontext eines kurzfristig abgesagten Schönheitstermins, die Abtretung von Forderungen an ein Inkassounternehmen, bereicherungsrechtliche Folgen sowie AGB-Kontrolle bei einem Behandlungsabo. Die Prüfung umfasst Fragestellungen zu Honoraransprüchen bei kurzfristigen Absagen, Forderungsübergang und Rückzahlungen nach Leistung an den Altgläubiger.
Susis Olive
Die Klausur behandelt grundlegende Fragen des Kaufrechts anhand eines Einbaufalls: S kauft einen Olivenbaum bei einem Händler, stellt nach dem Einpflanzen einen Mangel (Olivenpest) fest und verlangt Nacherfüllung, Kostenerstattung und Vorschuss für Aus- und Einpflanzarbeiten. Die Klausur vertieft dabei das kaufrechtliche Gewährleistungsrecht und thematisiert aktuelle Problemstellungen rund um Nacherfüllung und Rückabwicklung.
Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsberatung - Geschenkt oder geliehen?
In der Klausur wird schwerpunktmäßig die Frage behandelt, ob zwischen den Parteien ein konkludenter Darlehensvertrag geschlossen wurde und wie sich dies auf die Leistungskondiktion, insbesondere hinsichtlich der Beweislast und der sekundären Darlegungslast, auswirkt. Weiterhin ist ein gebührenrechtlicher Aspekt zu prüfen, der die Möglichkeit einer Klagerücknahme und strategische Erwägungen zur informatorischen Anhörung einschließt. Außerdem wird verlangt, die taktischen Möglichkeiten der Beweiserhebung, insbesondere die Parteivernehmung und alternativ die informatorische Anhörung, eingehend zu beleuchten. Die Schwerpunkte liegen somit bei der materiellen Anspruchsprüfung, Beweislast und prozesstaktischen Überlegungen.
Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Immer (noch) Ärger mit den Fliesen
In dieser zivilrechtlichen Übungsklausur aus dem Schuld- und Kaufrecht geht es um die Ansprüche eines Käufers gegen eine Verkäuferin wegen mangelhafter Fliesen. Geprüft werden Ansprüche auf Nacherfüllung (Lieferung mangelfreier Fliesen) sowie Kostenvorschuss für Ausbau und Neueinbau der Fliesen. Zudem ist zu untersuchen, ob und mit welchen Einwänden sich die Verkäuferin gegen die Forderungen verteidigen kann.
* "Pflegerin mit Geldsorgen
Die Klausur behandelt eine außerordentliche Kündigung einer Krankenschwester wegen der Annahme von 800 EUR von einer Patientin sowie einen innerbetrieblichen Schadensausgleich nach einem Verkehrsunfall mit einem Dienstfahrzeug. Es werden die Wirksamkeit der Kündigung und die Schadensersatzpflicht der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber geprüft.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
Anfängerklausur – Zivilrecht: Bereicherungsrecht - Der Corona-Friseursalon
In dieser Klausur werden zentrale Fragen des Bereicherungsrechts behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Diskussion des Spannungsverhältnisses zwischen Entreicherung, Haftungsverschärfung und dem Minderjährigenschutz, insbesondere im Kontext der Unterscheidung zwischen Leistungs- und Eingriffskondiktion. Weiterhin ist die Zweckbestimmung einer Leistung bei Irrtum des Vertreters von Bedeutung. Zudem wird geprüft, wann bei einer vorgenommenen Tätigkeit im Sinne des § 812 BGB 'etwas erlangt' wurde.
Schieflage im Garten
Die Klausur greift zentrale Probleme des Werkvertragsrechts bei Mängeln nach Bauleistungen auf. Im Fokus stehen Fragen zur Abnahme, Sachmängelhaftung, Gewährleistungsrechten und den speziellen Ansprüchen auf Nacherfüllung, Kostenvorschuss sowie Ersatz von Gutachterkosten. Zudem ist zu prüfen, ob ein Rücktritt oder Widerruf vom Vertrag möglich ist.
Schwerpunktbereichsklausur – Zivilrecht: Handels- und Personengesellschaftsrecht - Die selbstkühlenden Bierfässer des Dr. L
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Handels- und Personengesellschaftsrechts, insbesondere die Vertretung einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter und die Bedeutung der negativen Publizität des Handelsregisters hinsichtlich der teleologischen Reduktion des § 15 I HGB. Außerdem wird die Abgrenzung zwischen der Erfüllungs- und Haftungstheorie bei der Frage der Publizitätswirkung im Handelsregister thematisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Namensschutz und dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Irreführung im Zusammenhang mit Gesellschaften. Damit fordert die Klausur die Auseinandersetzung mit wichtigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen im Personengesellschaftsrecht und deren Auswirkungen auf den Rechtsverkehr.
Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Kreditsicherungsrecht und AGB-Recht - Die Baufinanzierung
Die Klausur thematisiert zentrale Fragen des Kreditsicherungsrechts im Kontext der Baufinanzierung, insbesondere bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Inhaltskontrolle von Vorausabtretungsklauseln, insbesondere in Bezug auf mögliche Übersicherung, Knebelung und Verleitung zum Vertragsbruch. Zudem wird die Inhaltskontrolle der Globalzession vertieft behandelt, unter besonderer Berücksichtigung von Übersicherung sowie Rückübertragungs- und Teilverzichtsklauseln. Abgerundet wird die Prüfung durch die wirksame Einbeziehung und Bestimmbarkeit abgetretener Forderungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Mobilfunkvertrag
Die Klausur behandelt den Vertragsschluss eines Mobilfunk- und Kartenvertrags im Wege des Fernabsatzes. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und etwaige Ausschlüsse des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen, insbesondere bei Einschaltung eines Boten für die Vertragsübermittlung. Geprüft werden Ansprüche auf Rückgewähr des Kaufpreises und der gezahlten Grundgebühren nach erklärtem Widerruf.
Streitende Nachbarn
Die Klausur behandelt Fragen des Grundstücksrechts im Kontext eines Verkaufs während der Insolvenz des Verkäufers, insbesondere die Wirksamkeit des Eigentumserwerbs und gutgläubigen Erwerbs. Zusätzlich werden deliktsrechtliche und nachbarrechtliche Ansprüche sowie ein Anspruch aus § 906 II 2 BGB analog zwischen Nachbarn thematisiert.
Stadionbesuch mit Hürden - von Wertpapieren und Viren
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragen rund um den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten zu einem Fußballspiel, insbesondere die Klassifizierung der Tickets als Inhaber- oder Namenspapiere. Im Fokus stehen der Umgang mit vertraglichen Veräußerungsverboten, die Bindung an Allgemeine Geschäftsbedingungen (ATGB) des Vereins sowie Ansprüche der Käufer auf Einlass trotz etwaiger Vertragsverstöße oder geänderter Umstände. Die Prüfung umfasst zudem Aspekte zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.
* "Start-up mit Startschwierigkeiten
Die Klausur behandelt einen Streit zwischen einer GmbH und einer Unternehmergesellschaft über einen Suchmaschinenmarketing-Vertrag und die Wirksamkeit von AGB-Klauseln, insbesondere ein Wettbewerbsverbot samt Vertragsstrafe. Zu prüfen sind unter anderem Zahlungs-, Kündigungs- und Schadensersatzansprüche, die prozessuale Zulässigkeit von Anträgen, die Rolle eines Versäumnisurteils und die Rechtmäßigkeit einer Zwangsvollstreckung nach Vergleich. Die Fragestellungen verlangen eine umfassende Analyse der AGB-Kontrolle, der rechtlichen Einordnung des Vertrags und der prozessualen Besonderheiten.
Der sog. Abgasskandal und ein Software-Update: Ende gut, alles gut?
Die Klausur behandelt Ansprüche eines Autokäufers im Zusammenhang mit dem Abgasskandal, insbesondere Gewährleistungs- und Rückabwicklungsrechte gegenüber der Verkäuferin sowie deliktische Ersatzansprüche gegen den Hersteller. Überprüft werden die Rückabwicklung nach Kaufrecht, mögliche Sachmängel, Nachlieferungsansprüche und deliktische Haftung, jeweils mit Fokus auf das Verhalten aller Beteiligten und die Bedeutung technischer Mängel sowie eines angebotenen Software-Updates.
Pferdefreunde
Die Klausur thematisiert die Abgrenzung von Miet- und Verwahrungsvertrag bezüglich Pferdeunterstellung auf einem Reiterhof, das Vermieterpfandrecht samt Verwertungsbefugnissen (Versteigerung), den rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Eigentumserwerb an Tieren wie auch an zugehörigen Pferdepässen, Anspruchsgrundlagen und Einwendungen im Rahmen der Herausgabe- sowie Widerklage. Zudem stehen Beweiswürdigung und das Zueigenmachen gegnerischen Vortrags im Zivilprozess im Mittelpunkt.