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Klausuren

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648 Klausuren
JA 2021Fortgeschrittene

Die Drei aus dem Stübchen

In dieser Übungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von drei Personen (A, B und C) rund um einen gemeinschaftlich geplanten und durchgeführten Diebstahl in einer Schmuckabteilung eines Kaufhauses analysiert. Es werden insbesondere Täterschaft, Teilnahme und Qualifikationen des Diebstahls thematisiert, etwa durch Beihilfe, Mittäterschaft oder den Einsatz einer ungeladenen Pistole. Die Klausur richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach dem StGB.

Dr. Sven Großmann, Jonathan Wehrstein· JA 2021, 113· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht

Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.

Dr. Kristina Peters· ZJS 2021, 206
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)+5 weitere
JuS 20212. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Eröffnungsbeschluss - Die betrunkene Rollerfahrerin

Die Klausur behandelt in ihrem Schwerpunkt die strafrechtliche Bewertung einer betrunkenen Rollerfahrerin, insbesondere die Fragen rund um die Blutentnahme-Anordnung, die Fahruntüchtigkeit sowie die BAK-Rückrechnung und Grenzwerte bei E-Rollern. Es wird zudem die Beweisverwertung und die Fahrlässigkeit analysiert. Weitere zentrale Aspekte sind die Prüfung des bedingten Vorsatzes mittels Indizienauswertung sowie die Zäsurwirkung. Die Aufgabenstellung legt besonderen Wert auf eine sachgerechte Subsumtion und die Anwendung spezifischer strafprozessualer Vorschriften.

Czellnik· JuS 2021, 69
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFahrlässigkeitGang des Zwischenverfahrens+1 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund

A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.

Martin Piazena· ZJS 2021, 72
Mord, § 211 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der leichtgläubige Zechkumpan

Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.

Erik Weiss· JURA 2021, 1387
Versuch und RücktrittSchuld+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Impfausweise und Atteste

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.

Alexander Heinze· JURA 2021, 1252
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Geldsorgen

In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.

Maximilian Lenk· JURA 2021, 1113
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der Bandenbegriff

Im Mittelpunkt dieser Übungsklausur steht der Bandenbegriff und die Frage der Mindestanzahl an Mitgliedern für eine Bande. Am Beispiel eines Autodiebstahls, der von zwei Tatbeteiligten begangen wurde, wird diskutiert, inwieweit das Erfordernis eines dritten Mitglieds für die Annahme eines Bandendiebstahls notwendig ist.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 879
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und Teilnahme
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Loyalität und ihr Preis

Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.

Klaus-Stephan von Danwitz· JURA 2021, 447
Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit

Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.

Johannes Makepeace· JURA 2021, 378
SchuldTotschlag, § 212 StGB+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

DNA-Analyse zu repressiven und präventiven Zwecken im Strafverfahren

Die Klausur behandelt die Zulässigkeit der Gewinnung und molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Vergleichsmaterial durch Ermittlungsbehörden im Strafverfahren. Insbesondere geht es um die heimliche Sicherstellung eines Zigarettenstummels des Beschuldigten zum Zwecke des Abgleichs mit Tatspuren und die damit verbundenen strafprozessualen Befugnisnormen und grundrechtlichen Grenzen.

Nikolaus Bosch· JURA 2021, 41
Ermittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 2: Beweisrecht+1 weitere
JuS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse

Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.

Grünewald, Dobbe· JuS 2020, 1182
Diebstahl (§ 242 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+3 weitere
JuS 2020Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.

Bischoff, Henning· JuS 2020, 1062
Praktischer Teil 2: Die Anklageschrift
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Die Klausur behandelt einen freiverantwortlichen Suizid in Verbindung mit dem unechten Unterlassungsdelikt sowie der unterlassenen Hilfeleistung. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Bewertung des Handelns eines Arztes, der die Suizidabsicht unterstützt und den Sterbeprozess begleitet, ohne rettende Maßnahmen zu ergreifen. Die Prüfung fokussiert auf strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB
JuS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rücktritt und Erlaubnistatbestandsirrtum

Die Klausur behandelt zunächst den Maßstab zur Bestimmung des Rücktrittshorizonts im Strafrecht, wobei auch der Umgang mit einem Wechsel zum Körperverletzungsvorsatz erörtert wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der umfassenden Analyse des Erlaubnistatbestandsirrtums, insbesondere dessen Lösung und Diskussion. Zudem werden Probleme rund um die mittelbare Täterschaft kraft Irrtumsherrschaft diskutiert. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der Klausur.

Schneider· JuS 2020, 939
Versuch und Rücktritt
JA 2020Anfänger:innen

Tödliche Langeweile

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit bei vorsätzlicher Übertragung des Coronavirus durch Anhusten, wobei sowohl Tötungsfolgen als auch Körperverletzungsfolgen im Mittelpunkt stehen. Neben der Anwendbarkeit typischer Tötungs- und Körperverletzungsdelikte steht insbesondere der subjektive Tatbestand (Eventualvorsatz), die objektive Zurechnung und der Umgang mit atypischen Kausalverläufen im Fokus. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstatbeständen.

Anna Berger· JA 2020, 748· 120 Min
Objektive ZurechnungSubjektiver TatbestandFahrlässigkeit+1 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
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