Klausuren
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Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Zwangsvollstreckungs- und Mobiliarsachenrecht - Die abhandengekommene, versteigerte Sammlermünze
In dieser Klausur steht die rechtliche Behandlung einer abhandengekommenen, versteigerten Sammlermünze im Vordergrund. Schwerpunktmäßig werden der gutgläubige Erwerb einer abhandengekommenen Sache sowie die damit verbundenen Besonderheiten im Zwangsvollstreckungsrecht bearbeitet. Überdies wird der lastenfreie Erwerb kraft Hoheitsakts und die Kondiktion im Rahmen der verlängerten Drittwiderspruchsklage thematisiert. Schließlich spielt auch die dingliche Surrogation mit der Rechtsfolge des § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB eine zentrale Rolle, insbesondere hinsichtlich des Erlöses beziehungsweise Wertersatzes.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Anklageschrift - Familiengeschichten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit einer Vernehmung vor Pflichtverteidigerbestellung und der Anwendung von § 252 StPO auf Videoaufnahmen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausformulierung eines präzisen Anklagesatzes sowie der Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen. Zudem wird die Vollständigkeit der Verfügung bei einem Einstellungsbescheid geprüft, was für die strafrechtliche Beurteilung zentral ist. Die Aufgaben sind darauf ausgerichtet, die juristische Argumentation und Subsumtionstechnik in diesen Kernbereichen zu überprüfen.
Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - Nie sollst du mich befragen
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts. Im Mittelpunkt stehen die Rechtmäßigkeitsprüfung einer Geeignetheitsbestätigung, die Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung sowie Fragen zu Rechtsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungspflicht von Streitgenossen und der gerichtlichen Zuständigkeit. Die Prüfung der einzelnen Verwaltungsverfahren wird dabei voneinander getrennt betrachtet, wobei auch die strafbewehrte Zustellung einer Zwangsgeldandrohung relevant ist. Die Klausur legt den Schwerpunkt auf die Anwendung von Art. 49 BayVwVfG und die prozessualen Besonderheiten im Zusammenhang mit Verwaltungsakten.
(Original-)Referendarexamensklausur – Zivilrecht: Schuldrecht AT und Arbeitsrecht - Athen in Trümmern
Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen im Schuldrecht AT und Arbeitsrecht. Im Mittelpunkt steht die Konkretisierung der Bringschuld sowie die Haftungsprivilegierung bei Gläubigerverzug. Zudem wird ausführlich die AGB-Inhaltskontrolle mit besonderem Fokus auf Aussschlussfristen, das Transparenzgebot und die geltungserhaltende Reduktion im Hinblick auf § 3 S. 1 MiLoG geprüft. Auch die Möglichkeit einer Entkonkretisierung wird thematisiert.
(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht - Wahlrechtliche Paritätsklauseln
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit wahlrechtlichen Paritätsklauseln. Zentrale Themen sind die Verhältnismäßigkeit solcher Vorgaben sowie deren verfassungsimmanente Schranken, darunter das Gleichberechtigungsgebot und das Demokratieprinzip. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, ob die Freiheit der Parteien (Art. 21 GG) durch Paritätsregelungen als Bestandteil des Wahlrechts tangiert wird. Die Bearbeitung verlangt eine vertiefte Auseinandersetzung mit unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßstäben zur Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Wahlrecht.
Referendarsexamensklausur – Zivilrecht: Schmutzige Geschäfte
Die Klausur behandelt die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Werkvertrag im Kontext einer Reinigungskraft im Hotel. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Entgeltfortzahlung und zum Mindestlohngesetz, insbesondere ob dieser auch bei Arbeitsunfähigkeit und für Trinkgelder gilt. Zudem geht es um die rechtliche Einordnung des Vertrages und mögliche Ansprüche im Fall einer Arbeitsunfähigkeit.
»Aufenthaltsverbot und Meldeauflage«
Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots und einer Meldeauflage gegen einen Fußballfan im Zusammenhang mit wiederholten gewalttätigen Vorfällen. Schwerpunkt sind polizei- und ordnungsrechtliche Fragen, insbesondere zu den Voraussetzungen, Nebenbestimmungen und der Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen. Der Fall eignet sich zur Examensvorbereitung im öffentlichen Recht.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour
Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Zwischen Berufsfreiheit und Ausbildungsmonopol – rechtliche Vorgaben für den Wechsel des Bundeslandes als Rechtsreferendar
Die Klausur behandelt die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst nach dem Wechsel des Bundeslandes. Im Mittelpunkt stehen die Berufsfreiheit und die rechtlichen Grenzen des staatlichen Ausbildungsmonopols, insbesondere die Anforderungen an einen Wechselgrund gemäß Juristenausbildungsgesetz.
Referendarexamensklausur: Das Protestcamp im Außenbereich Ist die Versammlungsfreiheit Trumpf?
Ein Energieversorger plant die Erweiterung eines Windparks, wodurch der Protest gegen das Projekt zunimmt. Aktivisten errichten mit Zustimmung des Grundstückseigentümers E ein Protestcamp auf einer Wiese nahe des Windparks. Landrat L ordnet aus baurechtlichen und umweltschutzbezogenen Gründen die Beseitigung des Camps gegenüber E an. E legt Widerspruch ein und argumentiert unter anderem mit der Versammlungsfreiheit und demokratischen Grundrechten. Im Mittelpunkt stehen das Widerspruchsverfahren, die Rechtmäßigkeit der baurechtlichen Verfügung sowie das Verhältnis von Baurecht und Versammlungsrecht.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.
Referendarexamensklausur: Freie Fahrt für freie Radler Gesetzgebungslehre und Staatshaftungsrecht
Die Klausur behandelt die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Fahrradfahrer durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung in Form eines Gesetzes und die damit zusammenhängende Ahndung von Verstößen als Ordnungswidrigkeit. Nachdem eine betroffene Bürgerin wegen Verstoßes gegen die Helmpflicht mit einem Bußgeld belegt wurde, wehrt sie sich und erreicht, dass das Amtsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes anzweifelt und das Bundesverfassungsgericht anruft. Im Mittelpunkt stehen die Zulässigkeit von verordnungsändernden Gesetzen, die konkrete Normenkontrolle sowie die Vereinbarkeit der Helmpflicht mit Grundrechten. Zusätzlich wird Grundwissen zum Amtshaftungsanspruch abgefragt.
Probleme beim Internethandel
Die Klausur behandelt zivilrechtliche Fragestellungen rund um den Internethandel, insbesondere das Bestehen und den Ablauf des Widerrufsrechts beim Online-Kauf. Im Zentrum steht die Frage, wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt, wenn die Ware bei einem Nachbarn abgegeben wird, und ob eine rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts vorliegt. Prozessuale Einwände hinsichtlich der Gerichtszuständigkeit werden ebenfalls thematisiert.
Das Ultra-Verbot
Im Fall erhält ein Mitglied der Mainzer Ultras einen präventiven Platzverweis für das Gelände des Stadions und den Universitätscampus anlässlich eines Bundesligaspiels, nachdem es im Zusammenhang mit Ausschreitungen und Sachbeschädigungen mehrfach polizeilich auffällig geworden war. Gegen die sofort vollziehbare Verfügung legt der Betroffene Widerspruch ein und begehrt anwaltliche Hilfe sowie vorläufigen Rechtsschutz, um am Spiel teilnehmen zu dürfen.
Aktenvortrag: Religionsfreiheit, Versammlungsrecht, Anspruch auf behördliches Einschreiten
Im vorliegenden Fall plant die rechtsradikale Bürgerbewegung P eine islamkritische Demonstration in unmittelbarer Nähe einer Moschee, bei der sogenannte Mohammed-Karikaturen gezeigt werden sollen. Die muslimische Gemeinde G sieht darin eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit und fordert vom Polizeipräsidenten, das Zeigen der Karikaturen zu untersagen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundrechte auf Religionsfreiheit sowie Meinungs-, Versammlungs- und Kunstfreiheit. Zudem sind strafrechtliche Aspekte (§ 166 StGB) sowie das öffentliche Interesse an Sicherheit und Ordnung zu prüfen. Die Gemeinde G begehrt verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz gegen die Ablehnung ihres Antrags durch die Behörde.
Die Feuerwehrkosten
Die Klausur behandelt die Erhebung von Feuerwehrkosten nach einem Feuerwehreinsatz, bei dem ein Pkw aus einer Schneewehe geborgen wurde. Streitig ist insbesondere die Kostentragungspflicht des Autofahrers, die Berechnung und Angemessenheit der Gebühren sowie die Verantwortlichkeit der Stadt für den Winterdienst. Es geht um die Auslegung des Landes- und Satzungsrechts zum Brandschutz im Kontext kommunaler Gebühren.
Referendarexamensklausur Öffentliches Recht: Das Schulbetretungsverbot
Im vorliegenden Fall wendet sich der 14-jährige K, vertreten durch seine Eltern, gegen ein von der zuständigen Behörde verhängtes Schulbetretungsverbot aufgrund fehlenden Masernimpfschutzes. Das Verbot wurde ausgesprochen, nachdem im Umfeld der Schule eine Masern-Erkrankung aufgetreten war und Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. K und seine Eltern beanstanden vor allem die Rechtmäßigkeit und die formellen Voraussetzungen des Verbots sowie die genaue Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Infektionsschutzgesetzes. Die Behörde beruft sich auf die Durchmischung der Schülerschaft und die Notwendigkeit zum Schutz ungeimpfter Personen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Infektionsschutzrecht, Verwaltungsrecht sowie den Anforderungen an eine behördliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Referendarexamensklausur: Nur Ärger mit den Pferden
Im Mittelpunkt steht ein komplexes Kauf- und Schuldverhältnis rund um den Erwerb von zwei Turnierpferden durch einen Freizeitreiter von einer GmbH und die Abwicklung einer privaten Verbindlichkeit mittels Schuldübernahme zwischen Käufer und einem Dritten. Streitig sind insbesondere die Wirksamkeit der Schuldübernahme, die Vertragsabwicklung nach Rücktritt wegen einer Pferdeerkrankung sowie Aufrechnungsfragen im Zusammenhang mit Nebenforderungen. Die Fallkonstellation knüpft an Kaufrecht, Schuldübernahme, Rücktrittsrechte im Sachmängelgewährleistungsrecht und Aufrechnung an. Es kommt auf die jeweiligen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen an.
Referendarexamensklausur: Der Milzriss
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.
Die flüchtige Ladendiebin
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um einen Ladendiebstahl, eine anschließende Nötigung und das Ausparkverhalten der Beschuldigten. Im Zentrum stehen die Prüfung von § 242 StGB, die möglichen Tatbestände des räuberischen Diebstahls und der Nötigung sowie relevante Beweisfragen im Zusammenhang mit der Zeugenwahrnehmung. Die Aufgabenstellung richtet sich an Referendare als Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Assessorprüfung.
Eine heiße Sache
Die Aktenvortrags-Übungsklausur schildert einen Fall, in dem drei Beschuldigte einen Mann in einem abgelegenen Waldstück bedrohen, fesseln, mit Benzin übergießen und anzünden, wodurch dieser lebensgefährliche Brandverletzungen erleidet. Die relevanten strafrechtlichen Fragestellungen betreffen insb. das vorsätzliche und fahrlässige Handeln, die Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tötung und die Beteiligungsform der Beteiligten. Die Rechtsfragen umfassen den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts sowie Bezüge zum Strafprozessrecht.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“
In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.