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Klausuren

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JA 20251. Staatsexamen

Schulpflicht wider Willen

Die Klausur behandelt die Rechtmäßigkeit eines schulrechtlichen Bescheids, mit dem Eltern zur Durchsetzung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet und mit einem Zwangsgeld bedroht werden. Thematische Schwerpunkte sind das Widerspruchsverfahren, die verwaltungsprozessuale Anfechtung von Verwaltungsakten, mögliche Ermächtigungsgrundlagen im Schulrecht sowie die Kollision zwischen Schulpflicht und Grundrechten wie Glaubensfreiheit und Elternrecht. Zusätzlich sind Fragen der Verhältnismäßigkeit und die Anforderungen an formelle Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Dr. Daniel Berneith· JA 2025, 678· 90 Min
Ausführung der Gesetze durch die VerwaltungErledigung von VerwaltungsaktenNichtigkeit von Verwaltungsakten+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

* "Zwischen Autobahn, Drogengeld und Bananen

Die Klausur behandelt klassische Eingriffsmaßnahmen der Polizei, namentlich Identitätsfeststellung, Kontrolle von Ausweispapieren, Durchsuchung von Personen und Fahrzeugen sowie die Sicherstellung von Bargeld bei einem Pkw-Stopp auf einer bayerischen Autobahn. Im ersten Teil sind u.a. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen polizeiliches Verhalten, insbesondere die Anfechtung und Feststellung der Rechtswidrigkeit vergangener Maßnahmen, zu prüfen. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der Rechtmäßigkeit einer Sicherstellung und einer etwaigen Herausgabe des sichergestellten Bargelds, einschließlich der Wahl der richtigen Klageart.

Johannes T. Kayser, Mirjam Scherle· JA 2025, 656· 180 Min
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Sekundäransprüche gegen polizeiliches Handeln+6 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Aktenvortrag – Zivilrecht: Anwaltsgutachten – Werkvertrag und negative Feststellungsklage

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Aktenvortrag aus anwaltlicher Sicht mit Schwerpunkt auf dem Werkvertragsrecht und der negativen Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO. Geprüft werden die Anspruchsgrundlagen aus dem Werkvertragsverhältnis, typische Probleme bei der Geltendmachung und Abwehr von Werklohnforderungen, sowie die prozessualen Besonderheiten der negativen Feststellungsklage. Die Klausur eignet sich besonders zur Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und legt Wert auf systematische Analyse aus Sicht des Beklagten.

Stefanie Eppenstein· JuS 2025, 773· 60 Min
Zustandekommen und BeendigungFeststellungsklage, § 256 ZPODie Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)+4 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Die Klausur thematisiert zwei Hauptaspekte: Zum einen die Strafbarkeit eines Studenten, der einen Prüfer mit Gewalt in den Main stößt, um die Prüfungsunterlagen zu zerstören und dabei zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Prüfer verletzt oder getötet wird. Zum anderen wird die Strafbarkeit eines Arztes geprüft, der dem bewusstlosen Studenten zur Lebensrettung den Arm amputiert, ohne dessen Einwilligung oder die Angehörigen erreicht zu haben. Schwerpunktmäßig werden insbesondere die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung sowie die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff erörtert.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+5 weitere
JuS 2025Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Der Bunkerbau

Die Klausur behandelt eine öffentlich-rechtliche Fragestellung aus dem Baurecht am Beispiel eines Bunkerbaus. Schwerpunkte liegen auf bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Themen, insbesondere im Kontext eines Bauvorhabens im beplanten Innenbereich. Zudem werden Genehmigungsvoraussetzungen, einschlägige Ermessensfragen und mögliche Konflikte mit Grundrechten geprüft.

Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Zivilrecht: Vertragsstrafen in AGB – Kriminelle Umtriebe im Kaufhaus

Die Hausarbeit beschäftigt sich mit der Wirksamkeit und Kontrolle von Vertragsstrafen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Kontext eines Kaufhausvertrags. Besonderes Augenmerk gilt der Prüfung von Klauselverboten und der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Zudem werden die Auswirkungen strafbaren Verhaltens von Kunden auf zivilvertragliche Ansprüche beleuchtet.

AGBGrundlagen des Kaufvertrags+2 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte – Einfahrt frei für den Arbeitskampf

Die Klausur behandelt zentrale Grundrechtsfragen, insbesondere die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit im Kontext des Arbeitskampfes. Anhand eines praxisnahen Szenarios müssen die Studierenden die Voraussetzungen und Schranken des Art. 9 GG analysieren. Zusätzlich werden Grundzüge der Grundrechtslehren thematisiert.

Siqi Lu· JuS 2025, 753· 120 Min
Allgemeine GrundrechtslehrenVereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 1, Abs. 3 GG)Recht der öffentlichen Sachen+1 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles

Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

* "Die mondäne Leuchtverkleidung und der geschäftstüchtige Sammler

Die Klausur behandelt komplexe sachenrechtliche und schuldrechtliche Fragestellungen anhand eines Falles mit mehreren Beteiligten. Schwerpunkt sind der Eigentumserwerb, Herausgabeansprüche (§§ 985, 1007 BGB), Drittwiderspruchsklage und Besonderheiten wie der gutgläubige Erwerb vom Minderjährigen, Eigentumsvorbehalt bei Kauf und Kondiktionen im Bereicherungsrecht. Sie eignet sich für fortgeschrittene Lernende und Examensvorbereitung.

Marvin Kalmbach· JA 2025, 629· 300 Min
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: Kunstfreiheit und Jugendschutz

Der Rapper B wendet sich gegen die Aufnahme seines neuen Albums in die Liste jugendgefährdender Medien, die von einer Bundesoberbehörde nach Entscheidung eines unabhängigen Gremiums erfolgt ist. Die Indizierung wurde mit der Verherrlichung von Gewalt und Selbstjustiz in den Songtexten begründet, während B sich auf seine Kunstfreiheit beruft und eine Verletzung seiner Grundrechte geltend macht. Nach erfolgloser Klage vor den Verwaltungsgerichten legt B Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Zentral sind Fragestellungen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Jugendschutz sowie zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Indizierung und der gesetzlichen Grundlagen.

Lars Allien· ZJS 2025, 1134
VerfassungsbeschwerdeFreiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG)Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Kaufrausch mit Katerstimmung“

M betreibt eine Kfz-Werkstatt und übergibt seine mobile Hebebühne an S, um den Kauf einer Reifenwuchtmaschine zu fördern, obwohl über den Kaufpreis keine Einigung besteht. Nachdem der Kaufvertrag scheitert, veräußert S die Hebebühne widerrechtlich an den gutgläubigen X, und M verlangt den Verkaufserlös von 14.000 € von S. Im zweiten Teil errichtet M auf einem von S gemieteten Grundstück ein Lager, das nach gescheiterten Kaufverhandlungen am Ende der Mietzeit an S zurückgegeben wird. M fordert von S hierfür entweder einen Materialwert von 20.000 € oder die Wertsteigerung des Grundstücks von 30.000 €. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Herausgabe- und Bereicherungsansprüche sowie der Umgang mit Bauleistungen auf fremdem Grund.

Ferdinand Feith, Julian Wanner· ZJS 2025, 1111
Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch DritteSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur Sachenrecht: Villenbau auf fremdem Grund

E, Eigentümer eines Grundstücks, der unerkannt geisteskrank war, verkauft das Grundstück an W, der die neue Eigentümerstellung im Grundbuch erhält und eine Villa errichtet. E verlangt nach Rückkehr seiner Geschäftsfähigkeit von W die Herausgabe des Grundstücks sowie den Abriss der Villa und die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung, da er bereut, verkauft zu haben. W verweigert dies und fordert Ersatz seiner Investitionen. Im Mittelpunkt stehen die Wirksamkeit des Erwerbs, Auswirkungen der Geschäftsunfähigkeit auf Eigentumsübertragung sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Errichtung und Herausgabe der neuen Villa und dem Grundstück im Sachenrecht.

Yasin Cetiner· ZJS 2025, 1098
§ 1004 BGB (analog)§ 823 Abs. 1 BGB§ 823 Abs. 2 BGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Konstituierungskrise

Die Klausur behandelt einen zivilrechtlichen Fall, in dem ein Fußgänger auf einem öffentlich gewidmeten Gehweg stürzt und Ansprüche auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld gegen die Gemeinde geltend macht. Thematisiert werden dabei die Verkehrssicherungspflicht, das Mitverschulden und Fragen zur Prozesskostenhilfe. Die Argumentationen beinhalten die haftungsrechtlichen Anforderungen an die Gemeinde sowie die Voraussetzungen für einen Anspruch des Geschädigten.

Dr. Holger Jäckel· JA 2025, 583· 60 Min
Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPOSchadensersatz statt oder neben der Leistung (Leistungsstörungsrecht)+6 weitere
JA 2025Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Konstituierungskrise

Die Klausur behandelt die Konstituierungskrise im Deutschen Bundestag nach einer Neuwahl. Im Mittelpunkt stehen die Abläufe der ersten Sitzung, insbesondere der Umgang mit einem Geschäftsordnungsänderungsantrag und der Streit um die Wahl des Bundestagspräsidenten. Der Sachverhalt thematisiert die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verteilung von Ämtern und Prüfungsfragen zum Organstreitverfahren sowie zur materiellen Verfassungsmäßigkeit einer Geschäftsordnungsänderung.

Jannik Luhm, Christian Kisczio· JA 2025, 575· 240 Min
Politische ParteienEntscheidung durch GerichtsbescheidMaterielle Rechtmäßigkeit einzelner Beschränkungen von Versammlungen+5 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute

Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.

Dr. Frank Hartmann· JuS 2025, 683· 300 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+6 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Grundrechte und Verwaltungsrecht – Vollverschleierung am Steuer

Die Klausur behandelt die rechtlichen Probleme rund um das Verbot der Vollverschleierung während des Führens eines Fahrzeugs. Im Fokus stehen hierbei die Prüfung der Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG, Abwägung mit den Anforderungen an die Verwaltung (Ermessen, Verhältnismäßigkeit) sowie die rechtlichen Voraussetzungen eines Verwaltungsakts. Zusätzlich werden Gleichheitsfragen sowie die materielle Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme angerissen.

Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)Ermessen und VerhältnismäßigkeitDie Merkmale des Verwaltungsakts+5 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht: Baurecht – Kfz-Werkstatt in der Garage

Die Klausur thematisiert die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Garage als Kfz-Werkstatt. Geprüft wird insbesondere die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Innenbereich nach § 30 BauGB sowie bauordnungsrechtliche Anforderungen an die Nutzungsänderung. Weiterhin werden Fragen zur Baugenehmigung und etwaigen Grundrechtsbezügen angesprochen.

Cecilia Josephina Rademacher· JuS 2025, 670· 120 Min
Grundlagen des Bauplanungs- und BauordnungsrechtsBeplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)Die Baugenehmigung+2 weitere
JuS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht: Rechtsanwalts(handels)gesellschaften

Die Klausur behandelt die Abgrenzung unterschiedlicher Gesellschaftsformen, insbesondere zwischen der GbR und Bruchteilsgemeinschaft sowie der Innen- und Außengesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Vor- und Nachteilen der oHG und KG. Zudem werden konkrete Gestaltungsvorschläge zur herausgehobenen Stellung einzelner Gesellschafter unterbreitet. Ziel ist es, verschiedene Rechtsformen und deren Haftungssysteme praxisnah zu analysieren und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Lennart Nicolai· JuS 2025, 665
Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreDefinitionenHaftungsbeschränkungen+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Zivilrecht: BGB AT – Eigenmächtiges Handeln auf volatilen Märkten

Die Anfängerklausur behandelt grundlegende Fragen aus dem Allgemeinen Teil des BGB mit Schwerpunkt auf der Analyse eigenmächtigen Handelns im Rechtsverkehr und dessen Wirksamkeit. Geprüft werden insbesondere die Voraussetzungen und Wirkungen der Willenserklärung, deren mögliche Auslegung sowie Anfechtungsgründe und die damit verbundenen Rechtsfolgen. Ziel ist die Vertiefung grundlegender Kenntnisse des BGB AT im Kontext volatiler Märkte.

Grundbegriffe der RechtsgeschäftslehreTatbestand der WillenserklärungAnfechtung der Willenserklärung+10 weitere
JuS 2025Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Verbindungslinien zwischen Gesellschafts- und Prozessrecht in der Assessorklausur

Die Klausur thematisiert die Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Prozessrecht im Kontext der Assessorklausur. Sie untersucht insbesondere die prozessuale Stellung von Gesellschaften und ihren Mitgliedern sowie die Anforderungen an die Prozessführung. Dabei werden typische Klausurkonstellationen analysiert und praxisrelevante Problemstellungen dargestellt.

Dr. Stefan Schneider· JuS 2025, 648· 240 Min
Klausurtypen & ProzessrechtStreitgenossenschaftProzessführungsbefugnis+2 weitere
JA 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Rockstar auf Abwegen

In dieser Klausur geht es um die außerordentliche Kündigung eines Künstlervertrags durch den Veranstalter aufgrund öffentlicher Kritik an politischen Äußerungen des Künstlers. Der Fall prüft die rechtliche Einordnung des Vertrags, Fragen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts und des Werkvertragsrechts sowie die Anspruchsgrundlagen des Künstlers auf Vergütung und Ersatz von Aufwand. Neben Werkvertragsrecht werden insbesondere Rücktritt, Unmöglichkeit und Schadensersatz thematisiert.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)+13 weitere
ZjS 2025FortgeschritteneAnfänger:innen

Semesterabschlussklausur im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Shampoo für den Schulhund

Im Fall geht es um die steuerliche Behandlung verschiedener Einkünfte und Aufwendungen einer Lehrerin und ihres Ehemannes. Anna Akita möchte unter anderem Aufwendungen für einen Schulhund als Werbungskosten bei ihrer Einkommensteuer geltend machen, während Bernd Beagle als Gesellschafter und Geschäftsführer der Wau Wau-GmbH Gewinn- und Gehaltszahlungen sowie Sachzuwendungen handhabt. Die Klausur thematisiert zentrale Fragen zum Werbungskostenabzug, zur Abschreibung und privaten bzw. beruflichen Nutzung von Wirtschaftsgütern, zur verdeckten Gewinnausschüttung sowie zur Anwendung von § 8b KStG bei Dividenden. Es geht um die Ermittlung der Einkünfte der beiden Eheleute sowie die Körperschaftsteuerpflicht einer GmbH.

Maximilian Gerhards· ZJS 2025, 953
Recht der öffentlichen SachenLeben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)+5 weitere
191011144